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NGO "Open Arms" ist Spanien als Fluchtland nicht gut genug

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Kibuka

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Wer soll "Ihr" sein? Ich argumentiere nach den rechtsgültigen Gesetzen, du nach rechtsradikaler Denke, als Mitläufer.

Du argumentierst nach überhaupt keinen "rechtsgültigen Gesetzen".

Und ich argumentiere auch nicht nach "rechtsradikaler Denke, als Mitläufer".

Das sind offensichtlich deine Phantastereien, die du dir in deiner linksextremen, geistigen Umnachtung zur Realität hast werden lassen.
 

van Kessel

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Ich weiß nicht, wie du Arier definierst. Für mich sind Arier ein homogenes Volk.
dieses Volk gibt es nicht. Arisch ist über die Sprache definiert. Was man als Indogermanisch bezeichnet, kann aus Südrussland oder von der iranischen Hochebene kommen. Vom Winde verweht.

Noch einmal: es gibt kein arisches Volk, weder als Staat noch als Gemeinschaft. Es gibt eine Sprache, zu welcher auch die deutsche gehört, und deren Wortwurzeln sind zu einem hohen Grade arisch. Auch die Inder haben diese arischen Wurzelworte... und viele andere mehr.

Was die Nazi im nordischen Menschen suchten, war eine Schimäre. Z.B. stellte ich in Schweden fest, dass es genau so viele dunkelhaarige Menschen gibt wie es die blonden Menschen gibt. Klar wird es, wenn man die Nord-Südwanderung berücksichtigt, wenn von den schwarzhaarigen Nordländern (Samen) ausgeht, welche sich im Pippilotta-Land mit südlichen Schönheiten paarten. Auch die Norweger oder Dänen entsprechen durchaus nicht diesem blonden 'Rassen-Ideal'.

Ein TV-Team machte mal in der von mir angerissenen Gegend (Türkei-Iran) eine Reportage. Dort sagten sie den Menschen dort, dass diese die Vorfahren der Deutschen seinen. Sie verstanden natürlich Bahnhof. Diese Menschen hatte man ausgesucht, weil deren Stammesbezeichnung irgendwas 'arisches im Namen' hatte. Wie gesagt: Bahnhof!
 
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Was, du berufst dich auf "rechtsgültige Gesetze"? Lies doch mal, was die bekanntesten dt Verfassungsrichter zur Rechtsgültigkeit von Gesetzen unter Merkelina sagen:

0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof Scholz
https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier. Papier erläutert in der „Bild“, in welchen Bereichen er einen Mangel an Durchsetzung bestehendes Rechts sieht.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident. „Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Verfassungsrichter sieht "Erosion" des Rechtsstaats ( Es ist der sechste Verfassungsrichter, der Merkel s Vorgehen für Rechtsbruch hält)

Nach den Übergriffen von Köln mit 1200 Opfern gab es bisher nur vier Verurteilungen. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio macht sich wegen des "Unvermögens des Rechtsstaates" große Sorgen.

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio;

"Vollzugsdefizite und erkennbare Überforderung, Duldung des Rechtsbruchs untergraben das Vertrauen der Bürger in die staatliche Friedensordnung"

Es sei beunruhigend, wenn laut einer Studie des Bundeskriminalamtes 1200 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen wurden, aber bislang nur vier Täter verurteilt worden seien.

"Das Unvermögen des Rechtsstaats, Straftaten zu ahnden, erzeugt Sorgen und Ängste, die sehr ernst genommen werden müssen", so di Fabio

3.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

4.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

5.
Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

6.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

7.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

8.
Seehofer, Innenminister, spricht von der "Herrschaft des Unrechts" - an der er mitwirkt....

9.Ausländer Flüchtling ist, sogar ohne Prüfung seiner Herkunft, ob er etwa Syrer ist oder nicht, und erst recht ohne Prüfung, ob der internationale Schutz im nicht auf Grund der Exklusionskriterien versagt werden muß. Deutschland sichert seine Grenzen nicht, sondern lässt beliebige Fremde ins Land, wenn diese das Wort „Asyl“ sagen, obwohl sie sich offensichtlich nicht auf das Asylgrundrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG berufen können, weil sie durchgehend aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat an die Grenze Deutschlands kommen, nämlich fast immer Österreich. Sie haben damit auch kein Recht auf ein Asylverfahren. Sie haben auch sonst kein Einreiserecht, weil die internationalen Schutzrechte kein Einreiserecht begründen.“
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

http://www.theeuropean.de/wolfram-weimer/10656-verfahren-gegen-bundeskanzlerin

10.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.

Ich lese nur "Ex". Gibt es auch amtierende Verfassungsrichter, die diesbezüglich ein Urteil gefällt haben? Wenn du ein Straftatsbestand hinsichtlich Flüchtlingspolitik siehst, ist es deine Bürgerpflicht, ihn zur Anzeige zu bringen.
 
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dieses Volk gibt es nicht. Arisch ist über die Sprache definiert. Was man als Indogermanisch bezeichnet, kann aus Südrussland oder von der iranischen Hochebene kommen. Vom Winde verweht.

Noch einmal: es gibt kein arisches Volk, weder als Staat noch als Gemeinschaft. Es gibt eine Sprache, zu welcher auch die deutsche gehört, und deren Wortwurzeln sind zu einem hohen Grade arisch. Auch die Inder haben diese arischen Wurzelworte... und viele andere mehr.

Was die Nazi im nordischen Menschen suchten, war eine Schimäre. Z.B. stellte ich in Schweden fest, dass es genau so viele dunkelhaarige Menschen gibt wie es die blonden Menschen gibt. Klar wird es, wenn man die Nord-Südwanderung berücksichtigt, wenn von den schwarzhaarigen Nordländern (Samen) ausgeht, welche sich im Pippilotta-Land mit südlichen Schönheiten paarten. Auch die Norweger oder Dänen entsprechen durchaus nicht diesem blonden 'Rassen-Ideal'.

Ein TV-Team machte mal in der von mir angerissenen Gegend (Türkei-Iran) eine Reportage. Dort sagten sie den Menschen dort, dass diese die Vorfahren der Deutschen seinen. Sie verstanden natürlich Bahnhof. Diese Menschen hatte man ausgesucht, weil deren Stammesbezeichnung irgendwas 'arisches im Namen' hatte. Wie gesagt: Bahnhof!

Kann sein. Arisch ist laut Definition homogen. Diese Bezeichnung habe ich spontan Armeniern und Juden zugesprochen. Vielleicht gibt es außerhalb des europäischen Kontinents andere Ethnien oder Naturreligionen, die dieser Definition besser gerecht werden. Für meine Person spielt die Herkunft und die Hautfarbe eines Menschen eine sekundäre Rolle.
 

Ophiuchus

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Ich lese nur "Ex". Gibt es auch amtierende Verfassungsrichter, die diesbezüglich ein Urteil gefällt haben? Wenn du ein Straftatsbestand hinsichtlich Flüchtlingspolitik siehst, ist es deine Bürgerpflicht, ihn zur Anzeige zu bringen.

Um dann den Don Quijote zu geben ....?

... träum weiter .....
 
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Du argumentierst nach überhaupt keinen "rechtsgültigen Gesetzen".

Und ich argumentiere auch nicht nach "rechtsradikaler Denke, als Mitläufer".

Das sind offensichtlich deine Phantastereien, die du dir in deiner linksextremen, geistigen Umnachtung zur Realität hast werden lassen.

Meine Argumente halten stets gerichtlichen Beweisen stand. Ich finde es schade, dass manche Menschen sich nicht zu schade sind, als Mitläufer einer rechtsextremen Gruppierung zu unterwerfen.
 
OP
Roquette

Roquette

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Meine Argumente halten stets gerichtlichen Beweisen stand. Ich finde es schade, dass manche Menschen sich nicht zu schade sind, als Mitläufer einer rechtsextremen Gruppierung zu unterwerfen.

Dein Avatar ist passend: Dein Blickfeld ist beschränkt. Und schlimmer: du willst nicht sehen.
 

KurtNabb

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... Wenn du ein Straftatsbestand hinsichtlich Flüchtlingspolitik siehst, ist es deine Bürgerpflicht, ihn zur Anzeige zu bringen.

Könnte funktionieren, wenn wir hierzulande eine korrekte Gewaltenteilung hätten. Haben wir aber nicht.
 

Ophiuchus

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Dieses Recht wird jedem Bundesbürger zugestanden. Wer im RL davon nicht Gebrauch macht, ist selber schuld und soll sich nicht in Foren ausheulen.

Der Rechtsstaat ist ein Witz , über den man leider nicht lachen kann !
 
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Mit dem Deutsch das ist so Glückssache . Du meinst für dich ! Also für deinen Clan oder so ....
Ich bin kein Russe. Zudem bin ich ein Einzelkind, ohne Bezug zu irgendwelchen Verwandten. Meine Karriere und meine Freunde stehen an erster Stelle. Es lässt sich mit dem Rechtsstaat gut leben.
 
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bourg

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Ich kann dieses Wort: "aus Fehlern lernen" nicht mehr hören. Das Christentum hat aus seinen Fehlern gelernt. Nazi - Deutschland hat aus seinen Fehlern gelernt. Den Muslimen gesteht man jedoch nicht, dass sie aus ihren Fehlern lernen. Ihnen ist es untersagt, diese Fehler zu begehen.

Es würde schon ausreichen, wenn sich Gäste in einem anderen Land zunächst an dort geltendes Recht halten und begleitend lernen. Ansonsten muss ich ihnen mangelnde Zivilisation unterstellen. :confused:
 
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bourg

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grundsätzlich ist es in einem Forum so, dass Lesehinweise nur zur Untermauerung eigener Ansichten eingesetzt werden sollte; nicht aber, um andren deren Defizite aufzuzeigen.

Geschichte ist passiert und Abläufe kann Niemand mehr ändern. Geschichte kann man auch nicht rechtfertigen aus den gleichen Gründen. Geschichte hat keine Moral ... auch wenn das Sprichwort dies meint mit "der Moral von der G'schicht".

Gäbe es diese Moral, wäre die Menschheit eine rundum glückliche, ohne Not und Ausbeutung, ohne oben und unten, ohne arm und reich ... ohne Kriege. All dies gibt es aber nach wie vor und es wird sie nach wie vor geben.

Conclusio: wir können nur uns allgemein in unserer Einstellung, Reife und Einsicht fortbewegen zu einem 'höheren' Level. Es ist kein Schicksal, welches ich oben aufzeigte, sondern ein Auftrag. So wie es Goethe verstand, als er in seinem Faust, die Welt des Mittelalters, als für seine Zeit als überholt betrachtete (Osterspaziergang). Er entwarf keine neue Zeit, sondern rückblickend, was seine Zeit, von der alten Zeit unterschied. (... aus Handwerks- und Gewerbebanden... sind alle ans Licht gebracht).

Und da sind Parteien wirklich keine Institutionen, welche irgendwen 'ans Licht bringen'.

Anderen Defizite aufzuweisen ist nicht Absicht. Geschichtskenntnis, und da nehme ich mich nicht aus, ist jedenfalls manchmal nicht hinderlich. Interessant ist die Lektüre jedenfalls, denn der Autor legt dar, dass sich Geschichte an einer Zeitlinie entlang immer gleich bewegte und wiederholt, mit denselben Fehlern. Also ist es nicht weit her mit einem Zuwachs der Moral der Menschheit. Aber vielleicht sollte bereits in den Schulen dem Begriff Ethik mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie sagte ein Franziskaner-Pater, der Vorträge u. a. vor Wirtschaftsverbänden hielt und sich bald darauf aus seinem Ordensleben verabschieden musste, den Namen habe ich leider vergessen: Moral hat jede Kuh, denn sie muss mit anderen Kühen zusammenleben, Ethik ist gefordert.
 
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