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(nur) gegen Deutsche mit der Härte des Gesetzes
Heute bei meinem Ortsamt, bevor ich wieder ins Ausland fahre.
Mein Personalausweis, 1971 ausgestellt, seitdem zigmal verlängert, enthält die Kurzform des Namens "Johannes", nämlich "Hans". Nur einmal, in der Geburtsurkunde, werde ich "Johannes" genannt in 48 Jahren.
Erst will die Beamtin meinen Personalausweis "einziehen" und mir ein Ersatzdokument geben, denn ich heisse ja Johannes und nicht Hans. Überlegt es sich dann anders, ich soll in 3 Wochen wieder kommen - sonst würde sie mit der Polizei bei mir vortbei kommen, um den PA "einzuziehen"
Ich antworte: "Schwer möglich, ich wohne im Ausland, aber wenn Sie mir keine Kosten berechnen, nachdem wohl seit 1971 alle Beamten einen Fehler gemacht haben, komme ich."
Ihre Antwort: "Nein, natürlich müssen Sie für den neuen PA bezahlen."
Ich entgegne, dass ich ja mit den "falschen PA" Immobilien erworben habe, geheiratet habe, als Vater gemeldet bin im Geburtsregister usw. .... seit 48 Jahren ! Ob man mir denn die Änderung eines Vornamens in all den Grundbüchern im In- und Ausland, Führerschein, Bankkonten usw bezahle, frage ich. Natürlich nicht, sagt die Beamtin.
Diese Geschichte lehrt uns: Gegen Deutsche wird mit aller Härte vorgegangen - Illegale, auch wenn wiederholt straffällig geworden, werden hofiert, da wird noch nicht mal mit der Polizei gedroht. An deutschen Bürgern traut sich der Beamtenstaat sein Mütchen zu kühlen, während er bei anderer Klientel viel zu nachsichtig ist.
Heute bei meinem Ortsamt, bevor ich wieder ins Ausland fahre.
Mein Personalausweis, 1971 ausgestellt, seitdem zigmal verlängert, enthält die Kurzform des Namens "Johannes", nämlich "Hans". Nur einmal, in der Geburtsurkunde, werde ich "Johannes" genannt in 48 Jahren.
Erst will die Beamtin meinen Personalausweis "einziehen" und mir ein Ersatzdokument geben, denn ich heisse ja Johannes und nicht Hans. Überlegt es sich dann anders, ich soll in 3 Wochen wieder kommen - sonst würde sie mit der Polizei bei mir vortbei kommen, um den PA "einzuziehen"
Ich antworte: "Schwer möglich, ich wohne im Ausland, aber wenn Sie mir keine Kosten berechnen, nachdem wohl seit 1971 alle Beamten einen Fehler gemacht haben, komme ich."
Ihre Antwort: "Nein, natürlich müssen Sie für den neuen PA bezahlen."
Ich entgegne, dass ich ja mit den "falschen PA" Immobilien erworben habe, geheiratet habe, als Vater gemeldet bin im Geburtsregister usw. .... seit 48 Jahren ! Ob man mir denn die Änderung eines Vornamens in all den Grundbüchern im In- und Ausland, Führerschein, Bankkonten usw bezahle, frage ich. Natürlich nicht, sagt die Beamtin.
Diese Geschichte lehrt uns: Gegen Deutsche wird mit aller Härte vorgegangen - Illegale, auch wenn wiederholt straffällig geworden, werden hofiert, da wird noch nicht mal mit der Polizei gedroht. An deutschen Bürgern traut sich der Beamtenstaat sein Mütchen zu kühlen, während er bei anderer Klientel viel zu nachsichtig ist.