schon vom "Logischen" her, kann man auf Gebrauchtes Keine Garantie geben!
Eine GARANTIE auf Gebrauchtwagen, wird durch Versicherungen verkauft, genau so wie man bei Media-Markt die Garantie auf sein neues Handy als ZUSATZLEISTUNG erwerben kann.
Bei Fahrzeugen sind es zwischen 100-1000€ Zuzahlung, die man dann beim Kauf für eine Police bezahlt. Das setzt allerdings voraus, dass das Fahrzeug ein gewisses Baujahr nicht unterschreitet und noch nicht mehr wie 70.000-120.000 Kilometer damit gefahren wurden, je nach Police.
Hier ein beliebiges Beispiel für eine solche GARANTIE und die versicherten Baugruppen :
https://www.secure-car.de/reparatur...MIyfG2yuLA4wIVxeJ3Ch3f6g3qEAAYAiAAEgKxlPD_BwE
Mir ist überdies jetzt spontan KEIN Händler bekannt, der seine ZUGEKAUFTE WARE jetzt direkt als Verkaufsargument mit EIGENS gegebener Garantie bewirbt!
Das ist meistens IMMER die Herstellergarantie, wo man dann noch im Kleingedruckten daraufhinweist, dass die Abwicklung über die Verkaufsfiliale zu erfolgen hat, oder er schließt direkt selbst aus, die Abwicklung zu übernehmen und weißt daraufhin, dass, wenn es zu einer GARANTIELEISTUNG kommt / kommen soll ( NACH ABLAUF der Gewährleistungspflicht (( Sachmängel )) ), der Käufer die Ware SELBSTÄNDIG zum Hersteller schicken muss bzw. zumindest den Versand dafür tragen muss!
Eine Garantie ist IMMER ein privatrechtlicher Vertrag über eine Dienstleistung, die einem gewährt wird, sofern die Ware im versicherten Zeitraum vordefinierte NICHT selbst verschuldete Mängel an den Tag legt.
Die Gewährleistung dagegen ist ein GESETZLICH definierter Zustand, der vom Gesetzgeber vorgeschrieben über einen bestimmten Zeitraum ZWINGEND gewährt werden muss.
Das nennt sich alles in allem Vertragsfreiheit, und ist ein hohes Gut.
Und nochmal, auch wenn du gebrauchte Ware bei einem Händler kaufst, preist er sie nicht als B-Ware aus und führt Mängel zumindest in der Produktbeschreibung auf, darfst du davon ausgehen, dass es sich um Ware handelt, für die er gewähren muss. Und in der Realität beginnt die Beweislastumkehr genau 6 Monate nach Übergabe der Ware. ( Im Gesetz (( BGB )) ist der Zeitpunkt, als Gefahrenübergang bezeichnet. Wenn du die Ware übergeben bekommen hast, fortan tickt die Uhr... )
Auch hier wird es nochmal tricky, denn für größere Händler, die entweder einen bestimmten Umsatz haben, oder selbst nach dem HGB bewertet werden wollen, gelten nochmal weitere ( leicht modifizierte ) Regeln. Hier ist es auch in der Bewertung des Einzelfalles wichtig, ob es sich um Händler zu Privat, oder um ein Händler zu Händler Geschäft gehandelt hat! Denn bei Privatgeschäften mit Privatleuten können diese sich auf eine gesetzliche Gewährleistung berufen. Händler können dies nicht, die müssen sich auf das HGB und die Regelungen darin berufen, je nach Sachlage...