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Garantie gegen Aufpreis = unseriös

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

G

Gelöschtes Mitglied 2265

Garantie gegen Aufpreis = unseriös

Wenn ein Hersteller oder Händler für seine Produkte steht, auch nach Ablauf gesetzlicher Garantie-Fristen, dann kann er frei entscheidend Etwaiges hinzufügen. Sei es auch nur auf Teilbereiche der Ware.
Als reichlich unseriös empfinde ich es, wenn für die Garantie bezahlt werden soll. Dann ist es im Eigentlichen auch keine Garantie mehr, sondern eine Art Versicherung.

Über das Problem stolpert man vor allem bei Autohändlern. Dort liest man dann:

[COLOR="#0000CD"]Gegen Aufpreis verfügt jedes unserer Fahrzeuge über eine Gebrauchtwagen-Garantie!!![/COLOR]

Ein Fall für den Verbraucherschutz? ... oder bin ich mal wieder zu sensibel als potentieller Kunde?
 

Zoelynn

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garantie ist was anderes wie ne gesetzliche gewährleistung
garantie ist freiwillig und demnach auch bezahlbar
 
OP
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Gelöschtes Mitglied 2801

Wenn ein Hersteller oder Händler für seine Produkte steht, auch nach Ablauf gesetzlicher Garantie-Fristen, dann kann er frei entscheidend Etwaiges hinzufügen. Sei es auch nur auf Teilbereiche der Ware.
Als reichlich unseriös empfinde ich es, wenn für die Garantie bezahlt werden soll. Dann ist es im Eigentlichen auch keine Garantie mehr, sondern eine Art Versicherung.

Über das Problem stolpert man vor allem bei Autohändlern. Dort liest man dann:



Ein Fall für den Verbraucherschutz? ... oder bin ich mal wieder zu sensibel als potentieller Kunde?

Naja, wenn das ein professioneller Händler oder eine GmbH ist, hat man auch bei einem gebrauchten Wagen Anspruch auf eine Händlergewährleistung im Sinne der Sachmängelhaftung.
Man müsste jetzt im Einzelfall schauen, ob das ein Trick ist, sich diese gestzlich garantierte Leistung extra bezahlen zu lassen oder ob das tatsächlich eine erwerbbare Zusatzleistung ist. Allgemein dagegen beschweren wirst du dich nicht können.
 
OP
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Gelöschtes Mitglied 2265

Naja, wenn das ein professioneller Händler oder eine GmbH ist, hat man auch bei einem gebrauchten Wagen Anspruch auf eine Händlergewährleistung im Sinne der Sachmängelhaftung.
Man müsste jetzt im Einzelfall schauen, ob das ein Trick ist, sich diese gestzlich garantierte Leistung extra bezahlen zu lassen oder ob das tatsächlich eine erwerbbare Zusatzleistung ist. Allgemein dagegen beschweren wirst du dich nicht können.

Da hast Du wohl recht, aber irgendwie ist es zusätzlich auch ein unlauterer Wettbewerb. Mitbewerber ohne diese Finte könnten vielleicht benachteiligt sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OP
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Gelöschtes Mitglied 2801

Da hast Du wohl recht, aber irgendwie ist es zuzsätzlich auch ein unlauterer Wettbewerb. Mitbewerber ohne diese Finte könnten vielleicht benachteiligt sein.

Naja gut, jeder Mitbewerber der sich an die zu seinen Kosten gehenden Gesetze hält, ist im Vergleich zu einem zu eigenem Vorteil kriminell handelnden Mittbewerber im Nachteil. Das ist aber wohl allgemein so.
 
OP
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Gelöschtes Mitglied 2265

Man müsste jetzt im Einzelfall schauen, ob das ein Trick ist, sich diese gestzlich garantierte Leistung extra bezahlen zu lassen oder ob das tatsächlich eine erwerbbare Zusatzleistung ist.

Ich habe jetzt noch mal die Definition angeschaut.
[COLOR="#0000CD"]
"... Bei Funktionsmängeln während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit [COLOR="#FF0000"]kostenlos[/COLOR] wiederherzustellen. ..."[/COLOR]


Wenn ich das im Vorhinein bezahlen lasse, dann wäre es ja nicht kostenlos.
 

nachtstern

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"Garantie" auf Gebraucht-Wagen oder "Waren"......ein Unding!
 

Pommes

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Über das Problem stolpert man vor allem bei Autohändlern. Dort liest man dann:



Ein Fall für den Verbraucherschutz? ... oder bin ich mal wieder zu sensibel als potentieller Kunde?

Meine Reisschüssel hat 7 Jahre Garantie.
 

Zoelynn

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Ich habe jetzt noch mal die Definition angeschaut.

"... Bei Funktionsmängeln während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen. ..."


Wenn ich das im Vorhinein bezahlen lasse, dann wäre es ja nicht kostenlos.

zwischen gewährleistung und garantie ist ein unterschied,schrieb ich bereits.wenn der händler zusätzlich eine garantie gibt muß er sich dran halten
so einfach ist das
 

Pommes

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Als reichlich unseriös empfinde ich es, wenn für die Garantie bezahlt werden soll. Dann ist es im Eigentlichen auch keine Garantie mehr, sondern eine Art Versicherung.

Über das Problem stolpert man vor allem bei Autohändlern. Dort liest man dann:



Ein Fall für den Verbraucherschutz? ... oder bin ich mal wieder zu sensibel als potentieller Kunde?

1 Jahr muß der Händler im Falle des Gebrauchtwagen gewährleisten, wenn er darüber hinaus ne Garantie verkauft ist das keinesfalls unrechtmäßig.
 

Pommes

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zwischen gewährleistung und garantie ist ein unterschied,schrieb ich bereits.wenn der händler zusätzlich eine garantie gibt muß er sich dran halten
so einfach ist das

Genau, zur Gewährleistung isser im Fall des Gebrauchten verpflichtet 1 Jahr lang, die Garantie gibt er freiwillig oder läßt sie sich bezahlen.
 

Zoelynn

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Genau, zur Gewährleistung isser im Fall des Gebrauchten verpflichtet 1 Jahr lang, die Garantie gibt er freiwillig oder läßt sie sich bezahlen.

§ 438
Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.
 
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Ein Fall für den Verbraucherschutz? ... oder bin ich mal wieder zu sensibel als potentieller Kunde?
Golom!
Schmeiss Garantie BITTE NICHT mit Gewährleistung in einen Topf, das sind zwei verschiedene Dinge!

In unserem Land ist es so, dass ein Hersteller aka. Verkäufer, MINDESTENS 6 Monate dafür gerade stehen muss bzw. es beweisen muss, dass die Ware, die er verkauft hat, zum Auslieferungszeitpunkt in einem nutzbaren oder unversehrten Zustand war. Danach tritt in den meisten Fällen die Beweislastumkehr ein, wonach der KÄUFER beweisen muss, dass der monierte Mangel schon beim Kauf bestand.

Das gilt übrigens auch als Wildbeispiel für gebrauchte Fahrzeuge, die du von einem HÄNDLER erwirbst!

Hier haben wir mitunter den Hintergrund, dass Händler je nach Stellung entweder dem Handelsgesetzbuch ( HGB ) oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterstehen ( BGB ), was durchaus Sinn ergibt in diesem unseren System.
 
OP
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Das Standardwissen um Unterscheidungsmerkmale Gewährleistung/Garantie und die Fristen in EU/Deutschland sind hier weniger das Thema.
Es geht um den Widersinn des Verkaufs von Garantie(zeit), obwohl im allgemeinen Verständnis und nach Definition eine Garantie KOSTENLOSIGKEIT im Falle von Mängeln verspricht.
Nicht kostenlos = keine Garantieeigenschaft.
 
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Das Standardwissen um Unterscheidungsmerkmale Gewährleistung/Garantie und die Fristen in EU/Deutschland sind hier weniger das Thema.
Es geht um den Widersinn des Verkaufs von Garantie(zeit), obwohl im allgemeinen Verständnis und nach Definition eine Garantie KOSTENLOSIGKEIT im Falle von Mängeln verspricht.
Nicht kostenlos = keine Garantieeigenschaft.

DOCH ist es!
Weil du schon im Starter von gesetzlicher Garantie sprichst.
Die gibt es nicht!

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung(spflicht), die endet in den meisten Fällen, sofern ein Händler sich dem Gesetz nach, nach 6 Monaten auf die Beweislastumkehr beruft.

Eine GARANTIE mein Freund, ist ein zusätzliches Versprechen, was dir ein Händler gibt , um die Ware zu verkaufen, oder die ein Hersteller FREIWILLIG gewährt, weil er entweder von seiner Ware überzeugt ist, oder er es aus Marketinggründen für angebracht hält!

Das wenn, eine GARANTIE gewährt wurde, NACH dem Ende der gesetzlichen Gewährleistungfrist, diese auch eingehalten werden muss, steht auf einem anderen Blatt.

Du sprichst schon generell im falschen Termini, da ist es verständlich, wenn du von gesetzlicher Garantie redest und im Endeffekt die Gewährleistung meinst, das man das Thema aufwerfen muss!

EDIT:
Du machst genau den Fehler, oder genau das, was 60% ALLER Leute in Deutschland machen, wenn sie in einem Call-Center anrufen und sich beschweren :). Du erkennst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht. Ich verstehe, worauf du hinaus willst, es ist aber nicht zielführend in so einer Weise eine Diskussion zu starten, wenn man direkt zu Anfang zu verstehen gibt, dass man die gesetzlichen Regelungen, die man selbst verteufelt, gar nicht in ihrer Gänze verstanden hat!
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

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"... Bei Funktionsmängeln während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit [COLOR="#FF0000"]kostenlos[/COLOR] wiederherzustellen. ..."[/COLOR]


Wenn ich das im Vorhinein bezahlen lasse, dann wäre es ja nicht kostenlos.

Naja, der Vorgang selbst wäre es dann schon. Wenn man eine Garantie oder ähnliches hinzukauft, ist das im Prinzip einfach sowas wie eine Versicherung.

Wie gesagt, das ist ja noch mal ein Unterschied zur Händlergarantie, auf die man wahrscheinlich einen Anspruch hat.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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