Nein, Kulleraugen stehen nicht über dem Recht. Aber was du beschrieben hast ist ein extremer Härtefall, der unsere Kultur hinterfragt und zwar nicht durch die Flutung. Härtefälle stehen in gewisser Hinsicht über dem Recht, zumindest über dem normalen Recht, welches naturgemäß solche Härtefälle nicht berücksichtigen kann. Und hierin ist dieser Fall sonnenklar, es greift das Ausnahmerecht, das ist europäische Kultur. Nicht mohamedanisches, nicht Voodoorecht, nicht Satanistenrecht, nicht Gozillarecht, sondern europäische Zivilisiertheit. Dein Fall ist insofern falsch konstruiert. Du willst Abschiebung? Dann darfst Du nicht den Ausnahmefall zum Normalfall erklären. Denn sonst zerstörst Du Dir Deine Argumente.
Mit der Flutung hat dieser Fall nichts zu tun. Die Flutung beschädigt unsere Kultur, Dein Einzelfall auch, wenn er nicht als Einzelfall betrachtet wird. Denn unsere Kultur betrachtet die Menschen und nicht die Fälle. Darin unterscheidet sie sich von den Pseudokulturen, welche wir hier nicht haben wollen. Die europäisdche Literatur ist voll von Novellen, in denen beschrieben wird, was geschieht, wenn man den Einzelfall nicht beachtet, am Ende Barberei.