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Das Starke-Familien-Gesetz

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Bundesfamilienministeriums
Veröffentlicht am 01.07.2019 - > Das ist die kommende Realität! < -

Mehr Leistungen, weniger ? Bürokratie: Das Starke-Familien-Gesetz tritt in Kraft

Nachdem die Staatssystembetreiber erst dafür im Volk
die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat !

Bundesfamilienministerin Giffey besucht Familienkasse Berlin Brandenburg in Potsdam

Mit dem verbesserten Kinderzuschlag (KiZ), dem Zuschlag zum Kindergeld, (Belohnung der Arbeitssklavenaufzucht an die Leibeigenen)
ist heute die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Zusammen mit den Verbesserungen bei den Leistungen für
Bildung und Teilhabe (Das Bestreben der Staatssystembetreiber seit 1949) ist es das Ziel, Familien mit kleinen und zum Teil auch
mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen (welches durch die vom Staatssystembetreiber durch Arbeitseinkommensverarmung und Volksverarmungspolitik erst ermöglicht wurde) und das Existenzminimum jedes Kindes
(als zukünftiger Arbeitssklave und Zwangsabgabenerwirtschafter) zu sichern. Von dem Gesetz können also nicht sicher,
(nur in Aussicht gestellt) insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, allein zwei Millionen vom reformierten KiZ – bisher waren 800.000 Kinder anspruchsberechtigt.

(Was aber nur unter der Gefügigkeit aller Leistungsträger geschieht, um die Ansprüche der Staatssystembetreiber und dessen
Befriedigung seiner Bedürfnisse dient.)


Aus Anlass des Inkrafttretens hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute die Familienkasse Potsdam besucht, in der Kinderzuschlags- und Kindergeldanträge bearbeitet werden. Gemeinsam mit dem Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit, Karsten Bunk, nahm sie an der Beratung von Alleinerziehenden teil, die von der ersten Stufe der Reform besonders profitieren.

Anschließend betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir haben den Kinderzuschlag (Arbeitssklaven-Aufzucht-Honorar)
von Grund auf erneuert: den Kreis der Anspruchsberechtigten (Arbeitssklavenerzeuger) haben wir erheblich erweitert, den Maximalbetrag erhöht und die Antragstellung entbürokratisiert. Das Ausfüllen des Formulars dauert jetzt nur noch halb so lang.
Im nächsten Jahr wollen wir den Familien auch den digitalen Weg zur Beantragung des Kinderzuschlags eröffnen.
Wir arbeiten mit Hochdruck am KiZ Digital.
Unser Starke-Familien-Gesetz ist ein großer Schritt, um die Existenzgrundlage
(welche vorher vom Staatssystembetreiber vernichtet wurde) eines jeden Kindes zu sichern. Dafür ist in dieser Legislaturperiode
ein Anfangsbudget von rund 1,5 Milliarden Euro (welches aus der steuerlichen Volkszwangsenteignung durch die Staatssystembetreiber,
dem Volk entzogen wurde)
eingeplant. Dieses kann sich – (also nicht gesichert) je nach Inanspruchnahme – noch weiter erhöhen.
Wir (die von uns bezahlten Staatssystembetreiber) wollen damit Eltern (die staatlichen Leibeigenen) stärken, die arbeiten gehen
(um die finanziellen Zwangsabgaben für die Staatssystembetreiber zu erwirtschaften) und dennoch wenig Geld zur Verfügung haben.
(weil das die Staatssystembetreiber über die Austeritäts-Politik erst ermöglicht haben!)
Arbeit soll sich lohnen, :giggle: (über den Leistungsträger für die Staatssystembetreiber) denn der beste Schutz vor
Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern (zwangs) arbeiten gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. (mit dem, was der
Staatssystembetreiber seinen Arbeitssklaven gesetzlich zugestanden hat.)
Ich freue mich besonders, dass sich der Antrag auf Kinderzuschlag jetzt auch für Alleinerziehende lohnt. Denn Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden künftig nicht mehr voll
auf den Kinderzuschlag angerechnet. Damit erhalten die Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die
nötige zusätzliche Unterstützung.“ (und damit die kontrollierte finanzielle Abhängigkeit als Leibeigener und Arbeitssklave den Staatssystembetreibern bedingungslos abhängig und unterworfen zu sein!)

Neugestaltung in zwei Schritten
Mit der ersten Stufe wird der Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht und für Alleinerziehende geöffnet. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab sofort verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur
noch zu einem Teil: das Einkommen wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
(15 Euro mehr ?– bei einer extremen Lebens-Verteuerungsrate und Inflationsrate, oder
einem über monatlichen 45fachen Anstieg bei der Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordneten!)

Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zusätzlich erweitert.
Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte „Abbruchkante“, fällt weg.
Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent,
auf den Kinderzuschlag angerechnet. (durchkalkulierte finanzielle Enteignung durch die Staatssystembetreiber um das Volk
an der untersten Lebensexistenzgrenze zu halten!)

Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr schlagartig aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr
verdienen. Sie können durchgehend von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas behalten, so dass sich Erwerbstätigkeit lohnt.
(um für die Staatssystembetreiber in einer finanziell abschöpfende Möglichkeit (finanzielle Staatssystembetreiber-Enteignung) tätig zu bleiben.) Durch einen erweiterten Zugang sollen künftig auch Familien in verdeckter Armut durch den Kinderzuschlag besser erreicht werden.
(die Staatssystembetreiber haben doch die > verdeckte Armut < erst erschaffen und Zugelassen!)

Bessere Leistungen für Bildung und Teilhabe Zum 1. August 2019 werden außerdem die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und die Beantragung deutlich vereinfacht.
Die Leistung für den Schulbedarf erhöht sich beispielsweise von 100 Euro auf 150 Euro für jedes Schuljahr. Ebenso steigt die monatliche Teilhabeleistung für Sportverein oder Musikschule von 10 Euro auf 15 Euro.

Zusätzlich werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz ab dem 1. August 2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.

Alle Leistungen auf einen Blick finden Sie in unserem neuen „Checkheft“ unter:

https://www.bmfsfj.de/blob/136894/6...c9e/checkheft-starke-familien-gesetz-data.pdf

Viel besser können die Staatssystembetreiber die volle Kontrolle und Überwachung –
- im Denken des ganzen Volkes,
im finanziellen Ausbeuten des Volkes,
in kontrolliertem Handeln des Volkes,
in der Überwachung des Volkes,
in diktatorischer finanzieller Abschöpfung der
Leistungsträgerinnen und Leistungsträger (der Leibeigenen und Arbeitssklaven)
unter einer finanziellen Volksenteignungs-Diktatur wohl selbst nicht noch besser beschreiben.
 

Leseratte

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Das hat sich doch diese SPD-Ministerin ausgedacht, die um ihren Doktortitel kämpfen muß.
 
OP
DOLANS
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Das hat sich doch diese SPD-Ministerin ausgedacht, die um ihren Doktortitel kämpfen muß.

Nicht ganz richtig !

Das hat die Franziska Giffey > und Ihre Vorgänger - als die Direktiven unter der alles zu verantwortenden Frau Merkel -

umsetzen müssen.

So macht man eine Volks-Nation - """ Abschuß- reif """ und vor allem > gedankenlos, obrigkeitshörig und zu Befehlsempfänger !
 

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