Weder hat sie das Boot absichtlich touchiert, noch hat sie gegen Gesetze verstoßen. Das Boot der Italiener hat sich widerrechtlich an die Mole gelegt um die Flüchtlinge zu behindern.Somit haben die Italiener gegen Gesetze nicht befolgt - nicht umgekehrt !
Falsch, das italienische Boot handelte Hoheitlich im Sinne der italienischen Gesetze. Das Video zeigt eindeutig, dass der weibliche Schiffsführer absichtlich das italienische Boot wegdrücken wollte.
1. Ob die Einfahrt in ein fremdes Küstenmeer zum Zweck der Rettung gestattet ist, d.h. ob insoweit die Pflicht zur Rettung Souveränitätsinteressen des Küstenstaates überlagert, ist nicht abschließend geklärt. Die auf der Search-and-Rescue-Konvention (SAR-Konvention) beruhende Praxis fordert in diesen Fällen eine Notifizierung der zuständigen Stellen des Küstenstaates, die mit der Bitte um Genehmigung der Einfahrt in das Küstenmeer zum Zweck der Seenotrettung einhergeht.
2. Daraus folgt, dass private und staatliche Rettungsschiffe sich auf hoher See in einer SAR-Zone aufhalten dürfen, um von dort aus Rettungseinsätze zu fahren.
Für das fremde Küstenmeer gilt dies hingegen nicht, weil ein auf Flüchtlinge wartendes Rettungsschiff, das nicht im Auftrag oder mit Billigung des Küstenstaates agiert, nicht die Voraussetzungen der friedlichen Durchfahrt nach dem Seerechtsübereinkommen erfüllt. Vielmehr leistet ein privates Rettungsschiff, das im fremden Küstenmeer auf seeuntüchtige Schiffe mit Migranten wartet, um diese dann aus Seenot zu retten und aus dem Küstenmeer zunächst auf hohe See und schließlich in andere Hoheitsgewässer zu bringen, Beihilfe zur illegalen Ausreise oder verletzt andere nationale Bestimmungen des Küstenstaates.
3. Schiffe sind kein 'schwimmendes Territorium'. Das ist schon deshalb abzulehnen, weil sich sonst "im Küstenmeer eines Staates unterschiedliche und wechselnde Gebiete anderer Staaten befänden". Und deshalb können Kapitäne auch kein Asyl gewähren.