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Ausgang der Europawahl

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Nora

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Das mache ich IMMER!
Du hättest mal erleben müssen, was los war, als ich damals auf einer NPD-Demo im Auto mit einer Flüster-Tüte vorbeigefahren bin, als "Er ist wieder da" in den Kinos angelaufen war und geflüstert habe:
"Hitler wählt grün, Hitler wählt grün und nebenbei ein Mitschnitt aus dem Film abgespielt habe..."

Deswegen, wenn ich solch einen Unsinn mache, reicht es, wenn ich die Zielscheibe für Aggressionen bin, da kann ich andere nicht gebrauchen...

So wird man wenigsten seinen Frust und seine Wut los, für die Verhöhnung die sie uns gegenüber anzeigen. Wenn ich die Hackfressen schon sehe. Wie du siehst mach ich das Verbal. Im Spiegel soll Merkel mit schwarzen Hintergrund sein und nach Merkel kommt die Finsternis, ich bin der Meinung sie kam mit ihr.:rolleyes2:
 
OP
Van der Graf Generator

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Die Westdeutschen haben Europa, aber auch Ostdeutschland, abermals ihre Fratze gezeigt.
Hoffen wir, dass die Nationen rundum diesen Wahnsinn innerhalb ganz Europas stark relativieren.
 

Zentrifug'

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(....)

Einen leeren Stimmzettel durfte ich NICHT mitnehmen, denn Diverses war der Auffassung, dass das nicht erlaubt sei. Ich dürfte sie sogar NICHT abfotografieren! Würde alles im Gesetz stehen...
Aber ich dürfte mir ein Muster am Empfang ANSCHAUEN!
Das fand ich so professionell, wenn nicht gar wie du sagst ominös, dass ich erstmal nach Hause geradelt bin und mir eine PDF mit §107-108d StGB zusammengestellt habe.

Da habe ich mir dann erstmal einen "Spaß" erlaubt und bin dann 30 Minuten später wieder hingefahren und habe dann für JEDEN am Tisch sitzend ein wenig Lektüre ausgedruckt mitgebracht und sie daran erinnert,
dass Wahlmanipulatione(....)ar im VERSUCH strafbar sind ( Soviel dazu, was Leute dürfen, und was nicht ).
Diverses fand das nicht so toll und hat mich dann der Lokalität verwiesen...
Fand ich ganz toll, hat mir gut gefallen, denn das passierte nämlich erst, nachdem man die ausgedruckte PDF mit den §en gelesen hatte :)!
....
Im nachstehenden Link (Stand 2013) geht es neben Deinen genannten §§ 107 und 108, auch um "philosophisches" zur Thematik "Wahlbetrug". Wahlbetrug ist offenbar aus gutem Grund legal.:D


http://www.kanzlei-doehmer.de/wahlbet.htm
(....) Wahlbetrug

Den Tatbestand des Wahlbetruges gibt es im Strafgesetzbuch derzeit nicht. „Wahlbetrug", ohne dass bisher genau festgelegt worden wäre, was das eigentlich ist, ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar. Demgemäß kann nicht bestraft werden, wer täuscht, dadurch einen Irrtum des Wählers verursacht, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Stimmenvorteil bei Wahlen zu verschaffen.

(....) Soll dem Gewählten wirklich zukünftig eine solche Verfügungsgewalt straflos belassen werden, obwohl er die Wähler getäuscht hat? Muß der Wähler nicht vor den Wahltäuschungsmanövern der Parteien und ihrer Helfer effektiv geschützt werden, (....)

Leider sind diese Fragen offen. Die damit zusammenhängenden Probleme müssen insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausführlich erörtert werden. Nur wenn die Wähler auch die Gewählten wären, läge die Antwort schon auf dem Tisch. (....)
 
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Bei mir saßen im Wahllokal auch ein Nerd, eine SPD-Kraft ( kenne ich aus der Kommunalpolitik ), eine Wählerin mit T-Shirt der Grünen ( Wälder retten Shirt ), eine Person die fleißig Gebrauch von der Bezeichnung diverses macht ( und absolut überschminkt war und sich vermutlich bedingt durch Hormonthearapien meinte so aufspielen zu müssen... ) und ein einziger neutral Aussender am "Wahltisch" ( Da weder T-Shirts noch Kleidung allgemein auf irgendwelche Ideologien geschlossen hätten ).

Einen leeren Stimmzettel durfte ich NICHT mitnehmen, denn Diverses war der Auffassung, dass das nicht erlaubt sei. Ich dürfte sie sogar NICHT abfotografieren! Würde alles im Gesetz stehen...
Aber ich dürfte mir ein Muster am Empfang ANSCHAUEN!
Das fand ich so professionell, wenn nicht gar wie du sagst ominös, dass ich erstmal nach Hause geradelt bin und mir eine PDF mit §107-108d StGB zusammengestellt habe.

Da habe ich mir dann erstmal einen "Spaß" erlaubt und bin dann 30 Minuten später wieder hingefahren und habe dann für JEDEN am Tisch sitzend ein wenig Lektüre ausgedruckt mitgebracht und sie daran erinnert,
dass Wahlmanipulationen sogar im VERSUCH strafbar sind ( Soviel dazu, was Leute dürfen, und was nicht ).
Diverses fand das nicht so toll und hat mich dann der Lokalität verwiesen...
Fand ich ganz toll, hat mir gut gefallen, denn das passierte nämlich erst, nachdem man die ausgedruckte PDF mit den §en gelesen hatte :)!

Man war wohl ein wenig nervös, aber alles gut, es waren zumindest bei mir im Wahllokal tatsächlich zwei Leute dabei, die sich abseits gesetzt hatten und das alles beobachtet haben, und vermutlich auch die Auszählung beobachten werden. Jetzt mit Diversem diskutieren, dass ich mich auch hätte dazusetzen wollen, hätte vermutlich beiden Seiten den Tag vermiest... Es reichte mir, den Klugscheisser zu spielen, und darauf hinzuweisen, dass die beiden Herrschaften abseits jederzeit bei Einwänden in der Lage sind die Polizei zu rufen ( Wegen einer STRAFTAT! ) ( Was die auch mit einem Grinsen im Gesicht zur Kenntnis nahmen... )

JA, alles in allem darf man sagen, sehr ÖMINÖS...

War das in Kassel in einem "ominösen Wahllokal"........:giggle:
 

Brandy

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Es wäre doch mal zu testen, ob akzeptiert wird,
wenn jemand im Stimmlokal statt seinen PA zu zeigen, seinen Namen tanzt. :)
 
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Es wäre doch mal zu testen, ob akzeptiert wird,
wenn jemand im Stimmlokal statt seinen PA zu zeigen, seinen Namen tanzt. :)
Ich darf dir mitteilen, dass während meiner Anwesenheit gesagt wurde, dass man NUR eine Ausweiskontrolle durchführt, wenn man sich dazu veranlasst sieht!
Das war das letzte Mal bei der Bundestagswahl in dem Lokal genau so...

Als dann Diverses noch meinte, dass man ja als Bürger die Pflicht laut Gesetz hätte, diesen IMMER mit sich zu führen und von daher keinerlei Probleme auftreten könnten, wenn man danach fragt, war ich endgültig getriggert!
 
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Im nachstehenden Link (Stand 2013) geht es neben Deinen genannten §§ 107 und 108, auch um "philosophisches" zur Thematik "Wahlbetrug". Wahlbetrug ist offenbar aus gutem Grund legal.:D


http://www.kanzlei-doehmer.de/wahlbet.htm

Diese Information widerspricht sich mit dem Gesetz!
Nur weil man das Gesetz nicht anwendet, bedeutet das NICHT, dass solche Handlungen straffrei wären den Regeln nach.

Lies es durch! Daran haben sich EIGENTLICH deutsche Richter zu halten...

§ 107
Wahlbehinderung​
(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 107a
Wahlfälschung​
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 107b
Fälschung von Wahlunterlagen​
(1) Wer
1. seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,
2. einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,
3. die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,
4. sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses​
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 108
Wählernötigung​
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
§ 108a[/CENTER][/B]
Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108b
Wählerbestechung​
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
§ 108c
Nebenfolgen
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).
§ 108d
Geltungsbereich​
1Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften, für Wahlen und Abstimmungen in Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. 2Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.
 

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
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Die Westdeutschen haben Europa, aber auch Ostdeutschland, abermals ihre Fratze gezeigt.
Hoffen wir, dass die Nationen rundum diesen Wahnsinn innerhalb ganz Europas stark relativieren.

Ausgerechnet in Schweden, dem Heimatland der Klimaaktivistin Greta Thunberg, dürften die Grünen Verluste hinnehmen müssen und nur noch auf 9,5 Prozent kommen. 2014 waren es noch 15,3 gewesen. Wenn sich diese Zahlen bestätigen, verlieren die Grünen zwei ihrer vier Sitze im EU-Parlament.
https://www.welt.de/politik/ausland...nberg-stuerzen-die-Gruenen-ab-Liveticker.html
 

jk's meinung

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Diese Information widerspricht sich mit dem Gesetz!
Nur weil man das Gesetz nicht anwendet, bedeutet das NICHT, dass solche Handlungen straffrei wären den Regeln nach.

Lies es durch! Daran haben sich EIGENTLICH deutsche Richter zu halten...

§ 107
Wahlbehinderung​
(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 107a
Wahlfälschung​
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 107b
Fälschung von Wahlunterlagen​
(1) Wer
1. seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,
2. einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,
3. die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,
4. sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses​
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 108
Wählernötigung​
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
§ 108a[/CENTER][/B]
Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108b
Wählerbestechung​
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
§ 108c
Nebenfolgen
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).
§ 108d
Geltungsbereich​
1Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften, für Wahlen und Abstimmungen in Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. 2Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.

Sorry, aber du hast dich selbst vorgeführt. Ich weiß zwar nicht, wass du denen da für einen Tatbestand vorgeführt hast, aber keiner aus dem StGb passt zu deiner Schilderung. Auch ist von Wahlbetrug nirgends die Rede. Ein Ausgabe eines Stimmzettels ist mit dem § 38 der Wahlordnung nicht vereinbar.
 
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Interessant ist das bei der Nachwahldiskussion bei Anne Will der Vertreter der SPD Sigmar Gabriel war.Jemand der kurz vorher sein Abschied angesagt

hat.Warum war die Nahles oder der Jüngling der den lauten macht nicht da!
 
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Sorry, aber du hast dich selbst vorgeführt. Ich weiß zwar nicht, wass du denen da für einen Tatbestand vorgeführt hast, aber keiner aus dem StGb passt zu deiner Schilderung. Auch ist von Wahlbetrug nirgends die Rede. Ein Ausgabe eines Stimmzettels ist mit dem § 38 der Wahlordnung nicht vereinbar.
Ach so, weil hier der Terminus Wahlbetrug aufgeworfen wurde, ist dieser komplett unnahbar, wenn man von Wahlfälschung laut Gesetz spricht?
Außerdem ist es mal wieder bezeichnend, dass mir hier wieder Worte in den Mund gelegt werden die ich so gar nicht getätigt habe!

Ich habe mir einen Spaß erlaubt und die Leute darauf hingewiesen das es strafbar ist es zu tun,
nicht mehr und nicht weniger!
Und da sitzen ganz bestimmt nicht so viele Wahlbeobachter, weil ich so blöde sind... Aber lassen wir das... Alles Verschwörungstheoretiker, alles Spinner, alles rechtes Pack...
Kennt man, grinst man nur noch drüber...

Europawahlordnung (EuWO)
§ 38 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl​
(1) Der Stimmzettel ist mindestens 21 x 29,7 cm (DIN A4) groß und aus weißem oder weißlichem Papier. Das Papier muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung durch den Wähler andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Der Stimmzettel enthält in jedem Land die für dieses Land zugelassenen Wahlvorschläge mit den nach § 15 Absatz 2 des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Angaben in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung durch den Landeswahlleiter und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlages jeweils einen Kreis für die Kennzeichnung. Zusätzlich kann ein eingetragener Ordens- oder Künstlername (§ 5 Absatz 2 Nummer 12 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Passgesetzes) angegeben werden. Jeder Wahlvorschlag erhält ein abgegrenztes Feld. Die Wahlvorschläge sind auf der Vorderseite des Stimmzettels einspaltig in schwarzem Druck untereinander aufzuführen. Ein Muster für den Stimmzettel enthält Anlage 22. Die in dieser Anlage aufgeführten Länderabkürzungen sind bei Bewerbern für gemeinsame Listen für alle Länder zu verwenden. Die Stimmzettel müssen im Wahlbezirk von gleicher Farbe und Beschaffenheit sein.
(2) Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten. Muster der Stimmzettel werden unverzüglich nach ihrer Fertigstellung den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, zur Verfügung gestellt.
(3) Die Stimmzettelumschläge für die Briefwahl sollen 11,4 x 16,2 cm (DIN C6) groß und blau und nach dem Muster der Anlage 9 beschriftet sein.
(4) Die Wahlbriefumschläge sollen etwa 12 x 17,6 cm groß und hellrot und nach dem Muster der Anlage 10 beschriftet sein.
(5) Schriftart, Schriftgröße und Kontrast sollen so gewählt werden, dass die Lesbarkeit erleichtert wird.
(6) Der Kreis- oder Stadtwahlleiter weist den Gemeindebehörden die Stimmzettel zur Weitergabe an die Wahlvorsteher zu. Er liefert den Gemeindebehörden die erforderlichen Wahlbriefumschläge und Stimmzettelumschläge für die Briefwahl.

Da steht drin, das kein Wahlzettel mitgebeben werden darf?
Kannst du das mal hervorheben für mich, ich bin manchmal so leseschwach und habe genau wie andere so meine Probleme mit mehr wie 3 Sätzen im sinnentnehmenden Lesen!

Echt jetzt?
Weißte was, wir halten uns demnächst mal an gar kein Gesetz mehr und blubbern alle nur noch Scheisse, wie uns das gerade in den Kram passt...

Lächerlich, einfach nur noch lächerlich, der nächste der was postet, erzählt mir das im GG was vom Popcorntag steht und man dann als Nachtisch staatlich verordnet Pringles essen muss und sich einen Schnurbart ankleben muss, weil man sonst dem König von Tuvalu 1€ bezahlen muss... ( steuervergünstigt ).
 

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
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Interessant ist das bei der Nachwahldiskussion bei Anne Will der Vertreter der SPD Sigmar Gabriel war.Jemand der kurz vorher sein Abschied angesagt

hat.Warum war die Nahles oder der Jüngling der den lauten macht nicht da!


SPD ist jetzt die 13% Partei. Ja, es geht noch tiefer.
AfD aktuell bei 11%.

Der Unterschied: die einen sinken, mit den anderen geht es bergauf. :D

Und so schlecht haben die Neuen gar nicht abgeschnitten. Nur im besonders Gehirngewaschenen Westen (70 Jahre) hat die Greta-Partei zugelegt.

AfD:

Sachsen
25,3%
Thüringen
22,5%
Sachsen-Anhalt
20,4%
Brandenburg
19,9%
Mecklenburg-Vorpommern
17,7%
Baden-Württemberg
10,0%
Berlin
9,9%
Hessen
9,9%
Rheinland-Pfalz
9,8%
Saarland
9,6%
Bayern
8,5%
Nordrhein-Westfalen
8,5%
Niedersachsen
7,9%
Schleswig-Holstein
7,4%
Hamburg
6,5%


Grüne:

Hamburg
31,2%
Schleswig-Holstein
29,1%
Berlin
27,8%
Hessen
23,4%
Baden-Württemberg
23,3%
Nordrhein-Westfalen
23,2%
Niedersachsen
22,6%
Bayern
19,1%
Rheinland-Pfalz
16,7%
Saarland
13,2%
Brandenburg
12,3%
Mecklenburg-Vorpommern
10,8%
Sachsen
10,3%
Sachsen-Anhalt
9,2%
Thüringen
8,6%


Die deutschen Alt-Parteien werden sich sorgen müssen, für was sie noch stehen. :kopfkratz:

Nochmal ganz anders sieht die Gesamt-Lage in den EU-Länder aus, die Brexit-Partei bekam in GB die meisten Stimmen.


Brexit-Partei triumphiert in Großbritannien
https://www.n-tv.de/politik/Brexit-Partei-triumphiert-in-Grossbritannien-article21049427.html

In Frankreich setzte sich die rechtspopulistische Partei Rassemblement National von Marine Le Pen durch.
https://www.welt.de/politik/ausland...ine-Le-Pens-Partei-besiegt-Macrons-Liste.html

Salvinis rechte Lega in Italien mit historischem Bestwert vorne
https://www.welt.de/politik/ausland...ine-Le-Pens-Partei-besiegt-Macrons-Liste.html

Orban-Partei gewinnt Europawahl in Ungarn klar
https://www.focus.de/finanzen/boers...nt-europawahl-in-ungarn-klar_id_10763183.html

EU-Wahl - Polen: Sieg für rechtskonservative Regierungspartei PiS
https://www.tt.com/ticker/15688101/eu-wahl-polen-sieg-fuer-rechtskonservative-regierungspartei-pis

Belgien:
Der rechtsextreme Vlaams Belang konnte kräftig zulegen, wurde drittstärkste Kraft und ist der eigentliche Gewinner der Wahl.
https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-parlamentswahl-105.html

Auch wenn das EU-Parlament und dessen Wahl eigentlich eine Farce ist, sie ist auch ein Stimmungsbarometer.
Jetzt ist das sichtbar, was lange vorher erwartet wurde: die EU, so wie früher geplant, kann nicht so nicht weiter machen.
Die Tendenz geht ganz klar in eine andere Richtung, nämlich zurück zu Selbstbestimmung.

Im EU-Parlament haben die Grünen als Fraktion gerade an 18 Sitze gewonnen. :coffee:

Die sogenannten Rechtspopulisten 21 und die EU-Skeptiker 15!!

Orbans Partei Fidez gehört weiterhin zur EVP-Fraktion, ist also in Brüssel offiziell noch Partner des CDU-ähnlichen Verbunds.
 
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Insgesamt scheint es in Europa einen drastischen Ruck nach Rechts gegeben zu haben, einzige Ausnahmen sind die brd und Holland. Aus Italien habe ich noch nichts gehört, da dort erst um 2300 Wahlende ist. LePen liegt relativ deutlich vorne in Frankreich, Orban hat die absolute Mehrheit .
Rund 130 Sitze von 751 finde ich jetzt nicht gerade einen "drastischen Ruck nach Rechts". Und 1 % Differenz zum Zweiten ist auch nicht "deutlich vorne". Man kann sich das Ergebnis auch schön reden.
 
OP
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Ausgerechnet in Schweden, dem Heimatland der Klimaaktivistin Greta Thunberg, dürften die Grünen Verluste hinnehmen müssen und nur noch auf 9,5 Prozent kommen. 2014 waren es noch 15,3 gewesen. Wenn sich diese Zahlen bestätigen, verlieren die Grünen zwei ihrer vier Sitze im EU-Parlament.
https://www.welt.de/politik/ausland...nberg-stuerzen-die-Gruenen-ab-Liveticker.html

Ich denke, in erster Linie treibt die tiefe Verachtung der eigenen Nation durch die Westdeutschen das Ergebnis der Grünen an. Das mit dem Klimaschutz halte i h zum Teil daher für vorgeschoben.

Die Grünen versprechen ihren Wählern ein Deutschland ohne deutsche Kultur bei drastischer Aufwertung von Kulturen aus dem nahen und mittleren Osten. Das genau ist doch das, was insbesondere die Westdeutschen positiv anspricht. Man denkt, so den Makel des deutschseins loszuwerden und damit wieder zu den "Siegern" des 2. Weltkrieges zu gehören.

Ich halte trotzdem die Spd für die gefährlichste zerstörerischste Partei im Land. Und Merkel für gefährlicher als Habeck.
Wie siehst du das?

Ps. Schade, dass du meist nur in der Nacht deine wichtigen und guten Texte schreibst.
 
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Rund 130 Sitze von 751 finde ich jetzt nicht gerade einen "drastischen Ruck nach Rechts". Und 1 % Differenz zum Zweiten ist auch nicht "deutlich vorne". Man kann sich das Ergebnis auch schön reden.

174 sind es und grob 25%.

An 30% habe ich eh nie geglaubt.
Jetzt kommt es darauf an, dass diese 25% zusammen mit wechselnden Partnern der brd Feuer machen.
Allerdings ist dieses Parlament ziemlich machtlos.
 

zebra

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Bei mir saßen im Wahllokal auch ein Nerd, eine SPD-Kraft ( kenne ich aus der Kommunalpolitik ), eine Wählerin mit T-Shirt der Grünen ( Wälder retten Shirt ), eine Person die fleißig Gebrauch von der Bezeichnung diverses macht ( und absolut überschminkt war und sich vermutlich bedingt durch Hormonthearapien meinte so aufspielen zu müssen... ) und ein einziger neutral Aussender am "Wahltisch" ( Da weder T-Shirts noch Kleidung allgemein auf irgendwelche Ideologien geschlossen hätten ).

Einen leeren Stimmzettel durfte ich NICHT mitnehmen, denn Diverses war der Auffassung, dass das nicht erlaubt sei. Ich dürfte sie sogar NICHT abfotografieren! Würde alles im Gesetz stehen...
Aber ich dürfte mir ein Muster am Empfang ANSCHAUEN!
Das fand ich so professionell, wenn nicht gar wie du sagst ominös, dass ich erstmal nach Hause geradelt bin und mir eine PDF mit §107-108d StGB zusammengestellt habe.

Da habe ich mir dann erstmal einen "Spaß" erlaubt und bin dann 30 Minuten später wieder hingefahren und habe dann für JEDEN am Tisch sitzend ein wenig Lektüre ausgedruckt mitgebracht und sie daran erinnert,
dass Wahlmanipulationen sogar im VERSUCH strafbar sind ( Soviel dazu, was Leute dürfen, und was nicht ).
Diverses fand das nicht so toll und hat mich dann der Lokalität verwiesen...
Fand ich ganz toll, hat mir gut gefallen, denn das passierte nämlich erst, nachdem man die ausgedruckte PDF mit den §en gelesen hatte :)!

Man war wohl ein wenig nervös, aber alles gut, es waren zumindest bei mir im Wahllokal tatsächlich zwei Leute dabei, die sich abseits gesetzt hatten und das alles beobachtet haben, und vermutlich auch die Auszählung beobachten werden. Jetzt mit Diversem diskutieren, dass ich mich auch hätte dazusetzen wollen, hätte vermutlich beiden Seiten den Tag vermiest... Es reichte mir, den Klugscheisser zu spielen, und darauf hinzuweisen, dass die beiden Herrschaften abseits jederzeit bei Einwänden in der Lage sind die Polizei zu rufen ( Wegen einer STRAFTAT! ) ( Was die auch mit einem Grinsen im Gesicht zur Kenntnis nahmen... )

JA, alles in allem darf man sagen, sehr ÖMINÖS...

Perfekt ...leider bei uns auch die SPD in der überzahl bei den Wahlhelfern, die drängen sich penetrant auf ...
letzte Wahl auch von mir der spitze Hinweis das Wahlfälschung Strafbar ist ... warum die eine jetzt einen roten Kopf bekommen hatte ?
keine Ahnung ...waren aber verständlicher weise angepisst.
 

Jakob

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Perfekt ...leider bei uns auch die SPD in der überzahl bei den Wahlhelfern, die drängen sich penetrant auf ...
letzte Wahl auch von mir der spitze Hinweis das Wahlfälschung Strafbar ist ... warum die eine jetzt einen roten Kopf bekommen hatte ?
keine Ahnung ...waren aber verständlicher weise angepisst.

Die SPD hat in diesem Wahllokal 90% erreicht,nicht wahr?
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Rund 130 Sitze von 751 finde ich jetzt nicht gerade einen "drastischen Ruck nach Rechts". Und 1 % Differenz zum Zweiten ist auch nicht "deutlich vorne". Man kann sich das Ergebnis auch schön reden.

....oder versuchen rechte Erfolge immer nur klein zu reden / zu relativieren. Aber wie lange funktioniert das?
 

Jakob

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....oder versuchen rechte Erfolge immer nur klein zu reden / zu relativieren. Aber wie lange funktioniert das?

Der Spruch kommt mit ermüdender Regelmäßigkeit von dir. Seit Jahren ein erdrutschartiger Sieg nach dem anderen und heut sind sie bei schlappen....wie viele?
 

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