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Freiheit und Gleichheit!

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 13 «  

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Das sind Einflussgrößen auf den Preis, aber nicht auf den Wert! Preis und Wert sind nicht das Gleiche!

Das stimmt. Der Preis steht dran, und den Wert realisierst Du beim Verkauf. Und wenn Du den Preis nicht rechtzeitig runter setzt, sind Deine Pilze am Ende der Tages nichts mehr wert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Das stimmt. Der Preis steht dran, und den Wert realisierst Du beim Verkauf.
Nein. Ein VK realisiert über Verkauf einen Erlös. Der kann durchaus in der Höhe des Wertes liegen, manchmal sogar höher. Der Wert der Ware steht unabhängig davon fest. Der Wert ist kein Resultat des Verkaufes.
Genau genommen ist es auch nicht der Preis, der an einer Ware steht, sondern ein Preisangebot. Der Preis realisiert sich erst, wenn dieses Angebot angenommen wird, in den meisten Fällen des Alltags durch konkludentes Handeln.
 

Brandy

Ministerpräsident
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Volksabstimmungen im Sinne von Parteien sind keine.
Warum lernt man nicht ein einziges Mal von der Schweiz ?
In der Schweiz wird ein groß Teil der Referenden auch durch Parteien initiiert.
Und zu nahezu jeder Volksabstimmung engagieren sich die verschiedenen Parteien.
 

MiaPetra

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Wir brauchen aber auch Volksabstimmungen zu grundsätzlichen Fragen,
a) wer ist "wir", die ihr,das zu "brauchen" glaubt?
b) was wären (abgesehen von "für dich") "grundsätzliche Fragen" ?
... warum haben die Parteien davor solche Angst ?
c) wieso "die Parteien" ?
Von den in den Bundestag gewählten Parteien ist einzig eine Partei gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene.!
CSU, SPD, B90/Grüne, FDP, DIE LINKE und auch AfD sind dafür (und haben das auch in ihren Programmen stehen).
Es gab ja auch schon mal eine Abstimmung darüber im Bundestag mit einer Mehrheit "dafür", es reichte aber nicht für die erforderliche "verfassingändernde" 2/3-Mehrheit.

d) Es scheint "den Bürgern" in ihrer Mehrheit jedoch auch nicht wichtig zu sein, sonst würde die Frage eine größere Rolle bei ihrem Wahlverhalten spielen.

e) "Bürgerbegehren" und "Volksentscheide" sind in den Verfassungen aller 16 Bundesländer vorgesehen, "die Bürger" machen davon aber wenig Gebrauch und wenn, dann ist nahezu jedes mal die Beteiligung an den Entscheiden arg gering, häufig wurde sogar das "Quorum" der erforderlichen Mindest-Beteiligung nicht erreicht.
 

Pommes

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a) wer ist "wir", die ihr,das zu "brauchen" glaubt?
b) was wären (abgesehen von "für dich") "grundsätzliche Fragen" ?

c) wieso "die Parteien" ?
Von den in den Bundestag gewählten Parteien ist einzig eine Partei gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene.!
CSU, SPD, B90/Grüne, FDP, DIE LINKE und auch AfD sind dafür (und haben das auch in ihren Programmen stehen).
Es gab ja auch schon mal eine Abstimmung darüber im Bundestag mit einer Mehrheit "dafür", es reichte aber nicht für die erforderliche "verfassingändernde" 2/3-Mehrheit.

d) Es scheint "den Bürgern" in ihrer Mehrheit jedoch auch nicht wichtig zu sein, sonst würde die Frage eine größere Rolle bei ihrem Wahlverhalten spielen.

e) "Bürgerbegehren" und "Volksentscheide" sind in den Verfassungen aller 16 Bundesländer vorgesehen, "die Bürger" machen davon aber wenig Gebrauch und wenn, dann ist nahezu jedes mal die Beteiligung an den Entscheiden arg gering, häufig wurde sogar das "Quorum" der erforderlichen Mindest-Beteiligung nicht erreicht.
Grundsätzlich würde ich sagen wäre in einem freien demokratischen Staat eine Wahlplicht angesagt.
 

MiaPetra

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Grundsätzlich würde ich sagen wäre in einem freien demokratischen Staat eine Wahlplicht angesagt.
Das ist vernünftig !

In Belgien z.B. gibt es meines Wissens die "Wahlpflicht" - man ist als Wahl"berechtigter" verpflichtet, sich zu beteiligen, hat dann aber die Möglichkeit, mit "Enthaltung" su stimmen.

(Anmerkung: in der Regel beschließt das neu gewählte Parlament eine Amnestie für "Nichtwähler", wohl um eine Überlastung von Gerichten zu vermeiden)
 

MiaPetra

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Volksabstimmungen im Sinne von Parteien sind keine.
Warum nicht?
Jede Partei repräsentiert doch auch einen entsprechenden Teil der Bevölkerung!

Warum lernt man nicht ein einziges Mal von der Schweiz ?
Auch eine Frage:
Warum lernen die "wahlmüden" Schweizer nicht von "den Deutschen", sich an Parlamentswahlen "angemmessen" zu beteiligen?
(jämmerliche Wahlbeteiligung bei der Nationalratswahl 2023 schweizweit 46,6% !
- kein Wunder, da bildet ein Vier-Parteien-Kartell den "Bundesrat" (die Regierung), unabhängig vom Wahlergebnis ! )


In der Schweiz gibt es auf "bundesebene" drei Varianten von Referenden:
a) bei den auf "Volksinitiativen" (mindestens 100.000 Unterschriften) beruhenden Vorlagen zur "Änderung oder Totalrevision der der Verfassung"
stehen häufig auch an der Regierung beteiligte Parteien dahinter.
Für die Unterschriftensammlung stehen 18 Monate zur Verfügung.
Das Parlament kann einen "Gegenentwurf" beschließen und zur Abstimmung stellen.
Da "Volksinitiativen" immer eine Verfassungsänderung beinhalten, ist nicht nur die schweizweite "Volksmehrheit" erforderlich, es muss auch eine "Ständemehrheit" der Kantone erreicht werden.

Die meisten Volksabstimmungen gehen jedoch uber vom Parlament verabschiedete Vorlagen
b) "obligatorische Referenden" (über vom Parlament beschlossene Verfassungänderungen)
c) "fakultative Referenden" (50.000 Unterschriften oder Verlangen von 8 Kantonen) über "referendumsfähige" Beschlüsse des Parlamentes

In der Summe werden die meisten Parlaments-(quasi Regierungs)vorlagen bestätigt, die meisten auf "Volksinitiativen" beruhenden Vorlagen abgelehnt.#

Im Jahr 2023 gab es nur einen einzigen Termin mit Referenden (zwei "fakultative", ein "obligatorisches", keine einzige "Volksinitiative") die Stimmbeteiligung lag jeweild um 42,5%,

Sooo empfehlenswert ist das "schweizer Modell" also auch nicht,

Doch ein Punkt ist wirklich positiv zu sehen:
Was durch ein Referendum beschlossen ist, wird in der Schweiz nicht mehr durch (in D oft jahrelange) juristische Auseinandersetzungen in Frage gestellt oder gar verhindert.,
 
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Pommes

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Das ist vernünftig !

In Belgien z.B. gibt es meines Wissens die "Wahlpflicht" - man ist als Wahl"berechtigter" verpflichtet, sich zu beteiligen, hat dann aber die Möglichkeit, mit "Enthaltung" su stimmen.

(Anmerkung: in der Regel beschließt das neu gewählte Parlament eine Amnestie für "Nichtwähler", wohl um eine Überlastung von Gerichten zu vermeiden)
Hier mal eine Liste der Staaten mit Wahlpflicht und der Strafen für nicht Ausübung der Wahl.
Wahlpflicht – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlpflicht#Staaten_mit_Wahlpflicht
Zitat:
In Baden-Württemberg verpflichtet die Landesverfassung in Artikel 26 „jede[n] Deutsche[n], der im Lande wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und am Tage der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat“ – vorbehaltlich einfachgesetzlicher Einschränkungen – zur Ausübung des Wahl- und Stimmrechts. Diese Bürgerpflicht wurde allerdings rein symbolisch auffordernd verstanden und nie ordnungsrechtlich verfolgt.
 
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Warum nicht?
Jede Partei repräsentiert doch auch einen entsprechenden Teil der Bevölkerung!


Auch eine Frage:
Warum lernen die "wahlmüden" Schweizer nicht von "den Deutschen", sich an Parlamentswahlen "angemmessen" zu beteiligen?
(jämmerliche Wahlbeteiligung bei der Nationalratswahl 2023 schweizweit 46,6% !
- kein Wunder, da bildet ein Vier-Parteien-Kartell den "Bundesrat" (die Regierung), unabhängig vom Wahlergebnis ! )


In der Schweiz gibt es auf "bundesebene" drei Varianten von Referenden:
a) bei den auf "Volksinitiativen" (mindestens 100.000 Unterschriften) beruhenden Vorlagen zur "Änderung oder Totalrevision der der Verfassung"
stehen häufig auch an der Regierung beteiligte Parteien dahinter.
Für die Unterschriftensammlung stehen 18 Monate zur Verfügung.
Das Parlament kann einen "Gegenentwurf" beschließen und zur Abstimmung stellen.
Da "Volksinitiativen" immer eine Verfassungsänderung beinhalten, ist nicht nur die schweizweite "Volksmehrheit" erforderlich, es muss auch eine "Ständemehrheit" der Kantone erreicht werden.

Die meisten Volksabstimmungen gehen jedoch uber vom Parlament verabschiedete Vorlagen
b) "obligatorische Referenden" (über vom Parlament beschlossene Verfassungänderungen)
c) "fakultative Referenden" (50.000 Unterschriften oder Verlangen von 8 Kantonen) über "referendumsfähige" Beschlüsse des Parlamentes

In der Summe werden die meisten Parlaments-(quasi Regierungs)vorlagen bestätigt, die meisten auf "Volksinitiativen" beruhenden Vorlagen abgelehnt.#

Im Jahr 2023 gab es nur einen einzigen Termin mit Referenden (zwei "fakultative", ein "obligatorisches", keine einzige "Volksinitiative") die Stimmbeteiligung lag jeweild um 42,5%,

Sooo empfehlenswert ist das "schweizer Modell" also auch nicht,

Doch ein Punkt ist wirklich positiv zu sehen:
Was durch ein Referendum beschlossen ist, wird in der Schweiz nicht mehr durch (in D oft jahrelange) juristische Auseinandersetzungen in Frage gestellt oder gar verhindert.,
Von wem würde es denn wirklich (wirksam wirkend) gewollt, dass der Wähler wirklich (wirksam wirkend) entscheidet? :unsure:
 

Pommes

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haha, gute Frage.
Man braucht sich nur die zahlreichen Parteispender googeln um sich die Antwort selber geben zu können.
Parteispende – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Parteispende#Gr%C3%B6%C3%9Fte_Spender_(juristische_Personen)
Wobei ich mich auch über Parteispenden immer wieder wundere und vermute, dass auch das nur Ablenkungsmanöver sind.
Ich begründe:
Wenn heutzutage Abgeordnete eigentlich nix mehr wirklich können, außer Berufspolitiker zu sein, dann ist klar, dass sie faktisch Befehlsempfänger ihrer Fraktionsvorsitzenden sind, wenn sie ihrem Narzissmus möglichst lange das erforderliche Futter geben wollen und müssen. Art. 38 GG nennt das "Gewissensfreiheit". Insofern reicht es doch für Wirkmächtige völlig aus, dass Parteichefs und Fraktionsvorsitzende (exakt so, wie auch Chefredakteure der Massenmedien) wissen "was von ihnen erwartet wird". :cool:
 

Humanist62

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Wobei ich mich auch über Parteispenden immer wieder wundere und vermute, dass auch das nur Ablenkungsmanöver sind.
Ich begründe:
Wenn heutzutage Abgeordnete eigentlich nix mehr wirklich können, außer Berufspolitiker zu sein, dann ist klar, dass sie faktisch Befehlsempfänger ihrer Fraktionsvorsitzenden sind, wenn sie ihrem Narzissmus möglichst lange das erforderliche Futter geben wollen und müssen. Art. 38 GG nennt das "Gewissensfreiheit". Insofern reicht es doch für Wirkmächtige völlig aus, dass Parteichefs und Fraktionsvorsitzende (exakt so, wie auch Chefredakteure der Massenmedien) wissen "was von ihnen erwartet wird". :cool:
Man müßte schon hinterfragen welchen Einfluß Parteispenden auf die Politik haben. Zuviel Lobbyismus schadet jedenfalls die politische Kultur.
 

zwei2Raben

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Grundsätzlich würde ich sagen wäre in einem freien demokratischen Staat eine Wahlplicht angesagt.
Aber nur dann, wenn im Gegenzug die Parteien Vernunftpflicht, Begründungspflicht, Anhörungspflicht, Transparenzpflicht, Ethikpflicht, Verantwortungspflicht hätten, denn das sind die Voraussetzungen für Wahlpflicht. Dann erst hätten die Parteien ein passives Wahlrecht. Der Bürger hätte im Gegenzug die Rechte, die im GG verankert sind. Ohne die Pflicht der Politik und der eigenen Pflichten hat er nämlich diese Rechte nicht, obwohl sie im GG stehen. Rechte können sich nämlich stets nur aus Pflichten ergeben. Da in der Summe Rechten und Pflichten Null ergeben müssen (logischerweise) Da aber nur Pflichten im zweiten Schritt Rechte erzeugen können, müssen die Pflichten vorher da sein.
Darum ist der Begriff "Ethik" neutral formuliert. Er betrifft Pflichten UND Rechte.
 
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Man müßte schon hinterfragen welchen Einfluß Parteispenden auf die Politik haben. Zuviel Lobbyismus schadet jedenfalls die politische Kultur.
Na, dann hinterfrage mal fein meine Parteispende, wenn ich gleichzeitig den Fraktionsvorsitzenden in der Tasche habe, weil ich seine Achillesverse kenne. :cool:
 

Humanist62

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Na, dann hinterfrage mal fein meine Parteispende, wenn ich gleichzeitig den Fraktionsvorsitzenden in der Tasche habe, weil ich seine Achillesverse kenne. :cool:
Das ist halt das Problem wenn man sich von Lobbyisten abhängig macht, nur geben das Politiker ziemlich selten zu.
 

Pommes

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Wobei ich mich auch über Parteispenden immer wieder wundere und vermute, dass auch das nur Ablenkungsmanöver sind.
Ich begründe:
Wenn heutzutage Abgeordnete eigentlich nix mehr wirklich können, außer Berufspolitiker zu sein, dann ist klar, dass sie faktisch Befehlsempfänger ihrer Fraktionsvorsitzenden sind, wenn sie ihrem Narzissmus möglichst lange das erforderliche Futter geben wollen und müssen. Art. 38 GG nennt das "Gewissensfreiheit". Insofern reicht es doch für Wirkmächtige völlig aus, dass Parteichefs und Fraktionsvorsitzende (exakt so, wie auch Chefredakteure der Massenmedien) wissen "was von ihnen erwartet wird". :cool:
Mein Gegenargument:
Parteispenden versetzen die Parteien in die Lage aufwendige Werbung zu betreiben, ein sehr Kosten intensiver Posten, man stelle sich nur vor wie teuer alleine die Bestechung der öffentlich rechtlichen Medien ist.
Es kostet schon etwas wenn man das Volk permanent dumm halten muß und das wissen auch die Parteispender die ihre Interessen durchgesetzt sehen wollen, so hat zum Beispiel Merkel sofort ihren Arsch in Bewegung gesetzt als es in Brüssel um Abgaswerte ging, schließlich war BMW einer der Großspender der CDU.
Man kann die als Parteispenden kaschierte Korruption also keinesfalls nur als Ablenkungsmanöver abtun.
 

Pommes

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Aber nur dann, wenn im Gegenzug die Parteien Vernunftpflicht, Begründungspflicht, Anhörungspflicht, Transparenzpflicht, Ethikpflicht, Verantwortungspflicht hätten, denn das sind die Voraussetzungen für Wahlpflicht. Dann erst hätten die Parteien ein passives Wahlrecht. Der Bürger hätte im Gegenzug die Rechte, die im GG verankert sind. Ohne die Pflicht der Politik und der eigenen Pflichten hat er nämlich diese Rechte nicht, obwohl sie im GG stehen. Rechte können sich nämlich stets nur aus Pflichten ergeben. Da in der Summe Rechten und Pflichten Null ergeben müssen (logischerweise) Da aber nur Pflichten im zweiten Schritt Rechte erzeugen können, müssen die Pflichten vorher da sein.
Darum ist der Begriff "Ethik" neutral formuliert. Er betrifft Pflichten UND Rechte.
Die Parteien sollten zumindest das Grundgesetz achten müssen, (was sie ja derzeit eher weniger tun), um überhaupt als Partei zur Wahl zu stehen.
Drüber hinaus würde ich den ganzen Koalitionsklüngel sowieso verbieten, zielführender wäre es eine Minderheitsregierung zu tolerieren die sich aber im Gegenzug all ihre Vorhaben von der Opposition genehmigen lassen muß.
Der Bürger kann unter Wahlpflicht seine Stimme ungültig machen, niemand wäre also gezwungen eine Partei zu wählen nur um gewählt zu haben.
Wer die Vorzüge einer demokratischen Gesellschaft für sich in Anspruch nimmt sollte aber auch aktiv mitmachen, zumindest bei den Wahlen, ansonsten verkommt die Gesellschaft sehr schnell zu einem Faschismus der Konzerne.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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