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Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat am 3. Februar
2019 ein Konzept für eine „Existenzminimumrente“ der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nach seinen Angaben sollen davon „drei bis vier Millionen Menschen“ besser
kontrolliert und gefügiger im Sinne des Staatssystems gehalten werden.
Ziel der „Existenzminimumgrundrente“ sei es, Altersarmut erträglicher und als
normal erscheinen zu lassen und „die Verachtung für die staatlichen
Zwangsabgabenleister vor deren Lebensleistung“ als allgemein gültig zu vermitteln,
nach einem langen Arbeitssklavenleben als staatlicher Leistungsträger.
(dpa, „Heil legt milliardenschweres Konzept für Existenzminimumgrundrente vor“, vom 3 Februar 2019)
Das Konzept sieht eine Anpassung von den staatlich berechneten und diktatorisch
zugeteilten Rentenansprüchen vor, die unter rund 900 Euro monatlich liegen.
Die Voraussetzung soll zwingend sein, dass mindestens 35 Jahre lang die staatlich,
diktatorisch eingeforderten Zwangsabgaben,
(Voll- oder Teilzeiterwerbstätigkeit inklusive Kindererziehungs- und Pflegezeiten)
an die Rentenversicherung geleistet wurden ohne dafür Zins und Zinseszins Ansprüche
in diesem Zeitraum als Leistungszahler angerechnet zu bekommen.
Was einem 35 jährigen, zinslosen Darlehen entspricht, das jeder Rentenberechtigte
den Staatssystembetreibern diktatorisch (gesetzlich) zugestehen mußte,
aber bei Erhalt als Rente, wieder zu versteuern hat, also finanziell, staatlich enteignet wird.
Man kann davon ausgehen, das viele diese 35 finanziellen Zwangsabgaben-Jahre nicht
erreichen werden und deshalb heute schon die Rahmenbedingungen festgesetzt werden.
Der Bundesregierung ist der Wegfall von 12 Millionen Arbeitsplätze bis 2030 bekannt.
Die durch das Konzept bedingten Mehrausgaben, die zuvor über Steuern dem Volk
als Zwangsenteignung abgenommen wurde, sollen bei einem „mittleren einstelligen
Milliardenbetrag“
(www.bmas.de/DE/Presse/Interviews/2019/2019-02-03-bild-am-sonntag.html)
pro Jahr liegen und aus Steuermitteln (zusätzlicher finanzieller Volkszwangsenteignung)
finanziert werden.
Die sogenannte „Existenzminimumrente“ soll spätestens zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.
Was die Einführungen weiterer Steuer-, finanzielle Zwangsenteignung des Volkes voraussetzt.
Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
19. Legislaturperiode soll auf eine Prüfung der Bedürftigkeit
(wie beim Grundsicherungsbezug obligatorisch) verzichtet werden.
Damit ist die individuelle Lebensleistung des staatlich, abgestempelten Leistungsträger aufgehoben,
für eine pauschale, am Lebensexistenzminimum vegetierenden Lebensabend abgesichert.
Darüber hinaus ist – entgegen dem nun vorgelegten Konzept der „Existenzminimumrente“ –
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Thema „Existenzminimumrente“
vereinbart, dass die Höhe der „Existenzminimumgrundrente“ bei
„zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs“ liegen solle.
Lohnenswert für 35 Jahre Zwangsabgabenleistung!
Im Konzept von Bundesminister Hubertus Heil ist jedoch eine pauschale Aufwertung von
Renten auf rund 900 Euro monatlich vorgesehen.
Was über die, an das parasitäre Staatssystem zu leistenden finanziellen Zwangsabgaben wie,
MwSt., Grundgebühren, Abgaben, Strafen, Gebühren, Mieten, usw.
auf das absolute Lebensexistenzminimum, der „drei bis vier Millionen Menschen“ dann garantiert.
Orginal: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910102.pdf
Das darf und kann man nur mit Wahlen bestätigen !
2019 ein Konzept für eine „Existenzminimumrente“ der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nach seinen Angaben sollen davon „drei bis vier Millionen Menschen“ besser
kontrolliert und gefügiger im Sinne des Staatssystems gehalten werden.
Ziel der „Existenzminimumgrundrente“ sei es, Altersarmut erträglicher und als
normal erscheinen zu lassen und „die Verachtung für die staatlichen
Zwangsabgabenleister vor deren Lebensleistung“ als allgemein gültig zu vermitteln,
nach einem langen Arbeitssklavenleben als staatlicher Leistungsträger.
(dpa, „Heil legt milliardenschweres Konzept für Existenzminimumgrundrente vor“, vom 3 Februar 2019)
Das Konzept sieht eine Anpassung von den staatlich berechneten und diktatorisch
zugeteilten Rentenansprüchen vor, die unter rund 900 Euro monatlich liegen.
Die Voraussetzung soll zwingend sein, dass mindestens 35 Jahre lang die staatlich,
diktatorisch eingeforderten Zwangsabgaben,
(Voll- oder Teilzeiterwerbstätigkeit inklusive Kindererziehungs- und Pflegezeiten)
an die Rentenversicherung geleistet wurden ohne dafür Zins und Zinseszins Ansprüche
in diesem Zeitraum als Leistungszahler angerechnet zu bekommen.
Was einem 35 jährigen, zinslosen Darlehen entspricht, das jeder Rentenberechtigte
den Staatssystembetreibern diktatorisch (gesetzlich) zugestehen mußte,
aber bei Erhalt als Rente, wieder zu versteuern hat, also finanziell, staatlich enteignet wird.
Man kann davon ausgehen, das viele diese 35 finanziellen Zwangsabgaben-Jahre nicht
erreichen werden und deshalb heute schon die Rahmenbedingungen festgesetzt werden.
Der Bundesregierung ist der Wegfall von 12 Millionen Arbeitsplätze bis 2030 bekannt.
Die durch das Konzept bedingten Mehrausgaben, die zuvor über Steuern dem Volk
als Zwangsenteignung abgenommen wurde, sollen bei einem „mittleren einstelligen
Milliardenbetrag“
(www.bmas.de/DE/Presse/Interviews/2019/2019-02-03-bild-am-sonntag.html)
pro Jahr liegen und aus Steuermitteln (zusätzlicher finanzieller Volkszwangsenteignung)
finanziert werden.
Die sogenannte „Existenzminimumrente“ soll spätestens zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.
Was die Einführungen weiterer Steuer-, finanzielle Zwangsenteignung des Volkes voraussetzt.
Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
19. Legislaturperiode soll auf eine Prüfung der Bedürftigkeit
(wie beim Grundsicherungsbezug obligatorisch) verzichtet werden.
Damit ist die individuelle Lebensleistung des staatlich, abgestempelten Leistungsträger aufgehoben,
für eine pauschale, am Lebensexistenzminimum vegetierenden Lebensabend abgesichert.
Darüber hinaus ist – entgegen dem nun vorgelegten Konzept der „Existenzminimumrente“ –
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Thema „Existenzminimumrente“
vereinbart, dass die Höhe der „Existenzminimumgrundrente“ bei
„zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs“ liegen solle.
Lohnenswert für 35 Jahre Zwangsabgabenleistung!
Im Konzept von Bundesminister Hubertus Heil ist jedoch eine pauschale Aufwertung von
Renten auf rund 900 Euro monatlich vorgesehen.
Was über die, an das parasitäre Staatssystem zu leistenden finanziellen Zwangsabgaben wie,
MwSt., Grundgebühren, Abgaben, Strafen, Gebühren, Mieten, usw.
auf das absolute Lebensexistenzminimum, der „drei bis vier Millionen Menschen“ dann garantiert.
Orginal: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910102.pdf
Das darf und kann man nur mit Wahlen bestätigen !