- Registriert
- 3 Jul 2012
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 28.591
- Punkte Reaktionen
- 2.546
- Punkte
- 73.820
- Geschlecht
- --
Wird schwierig, habe meine Papiere weggeworf...ääh...verloren.
Dann lege Dir einen anderen Namen zu und beantrage Asyl.
Wird schwierig, habe meine Papiere weggeworf...ääh...verloren.
Böse Falle. Nur beim Flaschen sammeln und Betteln, können sie nicht alle überprüfen. Nur die Konkurrenz dürfte da groß sein. Armut verkürzt das Leben. Alt wird man nicht.
ist die gleiche Höhe wie ALG II
Solange diese Grundrente an solch schon jetzt oft, aber gerade zukünftig illusorische Beitragsjahreszahlen geknüpft ist, ist das Ganze einmal mehr eine Mogelpackung und wird kaum einer mehr von profitieren - jetzt mal davon abgesehen, daß die Summe höher sein könnte. Und wenn es immer noch eine Bedürftigkeitsprüfung gibt, dann müßte das Schonvermögen deutlich höher sein.
Aber zwar mit logischerweise wohl keinen Schikane-Auflagen mehr (von wegen, geh anspruchslos anschaffen hier und da und Bettel darum, ein Sklave zu sein, mit zig sinnbefreiten Bewerbungen), dafür aber mit einem deutlich niedrigeren, NOCH entwürdigerenden Schonvermögen als bei ALGII noch (bis zu 5000 Euro anscheinend). Da darf man gegenwärtig zumindest noch immer fast GAR nichts mehr auf der hohen Kante haben und entsprechend wahrscheinlich auch nicht als Sachwert (Auto oder so). Es ist abgrundtief erbärmlich.
Sehr gut formulierter Thread... von mir ein Töpchen....QUOTE]
Dein Postfach ist voll
Da haste Recht.... aber wenn sie einen erwischt haben, der erfolgreich seit 8 Jahren Grundsicherung UND Bettelbeute hat,
z. B. ne Wohnung mit guten, neuwertigen Geräten, dann wird die Erklärungsnot groß ....
und die Strafanzeige wegen Sozialhilfebetrugs noch größer!
da sind die Richter gnadenlos....schlimmer,
als wenn ein Goldstück Frauen vergewaltigt,ein Politiker Kinderpornos zu Hause hat, etc.
Muß ja nicht dein Eigentum sein, kann ja von Freunden leihweise sein. Kann man schriftl. festlegen, daß es nicht dir gehört sondern deinen Kindern, Freunden usw. Machen die Reichen auch, wenn sie Pleite gehen, dann gehört ihnen kaum was, alles der Frau und vertraglich festgelegt.
Ganz so einfach ist das nicht - die Schenkung muss Jahre vor der Insolvenz erfolgt sein -
Schenkungsanfechtung
Eine Schenkung, die Sie als Insolvenzschuldner bis zu vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen haben, kann unter Umständen gem. § 134 InsO anfechtbar sein. Diese Frist berechnet sich rückwirkend ab Eingang des Antrags auf Insolvenzeröffnung. Anfechtbarkeit bedeutet konkret, dass der Insolvenzverwalter diese Schenkung rückgängig machen und das Geschenkte wieder herausverlangen kann. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob derjenige, dem Sie einen Gefallen tun wollten – also der Beschenkte selbst – von Ihrer drohenden Zahlungsunfähigkeit wusste.
Allerdings können wir Sie insoweit beruhigen: die Anfechtbarkeit gilt nicht für gebräuchliche Geschenke geringen Werts.
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/schenkungen-und-spenden-im-insolvenzverfahren/#schenkungen
Hatte mal einen Nachbar im Nebenhaus, Beruf Ganove Bevor er die Firma von seinem Vater vor die Wand gesetzt hat, hat der das Kapital rausgezogen und,
die Werte seiner Frau und den Schwiegereltern überschrieben, bei denen er "Schuldner ". Dann bekamen die Mitarbeiter keine Kohle mehr und so weiter.....
Er hatte Kollegen die sich da auskannten und auch die richtigen Anwälte. Beste Beziehungen zum Gericht.
Dann waren alle blind und niemand hat das verfolgt - dürfte lt. meinem Rechtsempfinden nicht sein
Habe ich auch gedacht, nur die sind mit allen kriminellen Wassern gewaschen und haben ihre Verbindungen.
Verbindungen zu Richtern helfen nicht - kein Richter würde sein Amt für solch einen Unsinn opfern. Ich war selbst mit einem Richter liiert und bekam dadurch auch einen Einblick in die Interna
Habe hier ein Beispiel von Vielen, wie hier Gerechtigkeit aussieht. Erstens wird nicht richtig nachgeforscht, ob es nur bei Bildern geblieben ist, was ja schon die eindeutige Ausrichtig zeigt und dann noch als Bagatelle und zum Hohn mit einer Geldstrafe für den Kinderschutzbund abgetan wird. Noch perverser geht es nicht.
Kinderporno-Prozess
Edathy gesteht, Verfahren eingestellt
Das Verfahren gegen Sebastian Edathy ist vorbei: Der Ex-SPD-Abgeordnete hat zugegeben, Bilder und Videos von nackten Jungen heruntergeladen zu haben. Jetzt muss er 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-edathy-raeumt-schuld-ein-a-1021263.html