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gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
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Nä, die besondere Gefahr liegt in der Weigerung der meisten Fußgänger ihr Verhalten dem gemeinsamen Verkehrsweg anzupassen und nicht das Verhalten vom Bürgersteig einfach geistig träge beizubehalten.

Weißt Du wie ein Ast in Deinen Speichen wirkt?Das ist die Notwehr eines Fußgängers.Allein das Zeigen meines Instrumentes wirkt...:coffee:
 
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Kreisverkehr. Autofahrer fahren trotzdem 50 km/h. Warum wohl ? Ist ihnen das Leben der Kinder egal ? Nein, aber sie vertrauen auf die Aufsicht der Eltern und auf die Verkehrserziehung bei älteren Kindern. Warum darf der Radfahrer nicht auch darauf vertrauen ? Gilt der Paragraf 1 nicht für ihn ?

Im Kreisverkehr 50km/h? Solchen Fahrern gehöhrt der Führerschein abgenommen!

Auch ältere Kinder sind Kinder und damit unberechenbar. Und genau das hat der Gesetzgeber im §3 StVO berücksichtigt. Nicht umsonst liegt die Altersgrenze für Kinder bei 14 Jahren.

§1 StVO gilt für jeden Verkehrsteilnehmer, für den Radfahrer wie für den Fußgänger und den Autofahrer sowieso. Und da steht sogar genau das, also gesetzlich festgeschrieben, was ich schon weiter oben geschrieben habe und was eigentlich selbstverständlich sein sollte:
StVO schrieb:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html (Hervorhebung durch mich)

Aber für dich ist das nur eine Floskel!
 

nachtstern

einzig wahrer
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Im Kreisverkehr 50km/h? Solchen Fahrern gehöhrt der Führerschein abgenommen!

Auch ältere Kinder sind Kinder und damit unberechenbar. Und genau das hat der Gesetzgeber im §3 StVO berücksichtigt. Nicht umsonst liegt die Altersgrenze für Kinder bei 14 Jahren.

§1 StVO gilt für jeden Verkehrsteilnehmer, für den Radfahrer wie für den Fußgänger und den Autofahrer sowieso. Und da steht sogar genau das, also gesetzlich festgeschrieben, was ich schon weiter oben geschrieben habe und was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html (Hervorhebung durch mich)

Aber für dich ist das nur eine Floskel!

Wo siehst du da ein Problem?
Im großen Stern ist das Problemlos möglich, es kommt letztlich nur auf den Radius an!
 

nachtstern

einzig wahrer
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Das bezweifele ich, wegen dem hohen Verkehrsaufkommen und eine Ampel ist da immer auf rot. Genau so wie am l'Étoile.

ob Du es "glaubst" oder nicht,
in Berlin ist nicht 24h lang "Rushhour" ^^
Denke mal, das du bisher nicht ein einziges Mal lang gefahren bist.
 

Spökes

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Falsch! Das Zauberwort ist gegenseitige Rücksichtsnahme.

Aber das ist ja offensichtlich auch für Dich ein Fremdwort. Der Schwächste (der Fußgänger) soll auf den Stärkeren (denRadfahrer) Rücksicht nehmen, damit dieser ohne Rücksichtname losbrettern kann.

Es geht wohl weniger um das "losbrettern" sondern eher um die Möglichkeit die gut 30 km/h, die ein trainierter Radler mit der heute zur Verfügung stehenden Technik halten zu können und dies abschnittsweise auch tatsächlich leisten zu können. Der sportliche Aspekt der Fahrt mit dem Rad zur x-beliebigen Arbeit bleibt ja nicht zu unterschätzen und ich denke, es ist falsch die Harten unter den Radlern einer körperlichen Unterforderung sehen. Nebenher muss man auch die soziokulturellen Aspekte einer kürzeren ewerbsbedingten Fahrzeit in Augenschein nehmen.
 

Uwe O.

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Wie hoch drehst Du denn den Knopf bei einer gewöhnlichen Außentemperatur von 35°, wie üblich im Schatten, und welche Innentemperatur erzielst Du damit?


Ich stelle gut 6 Grad weniger als die Außentemperatur ein.
Somnst ist der Schock beim Aussteigen zu groß.
Etwa die, die auf dem Knopf angezeigt ist und wie groß ist dann der Unterschied?

Ich habe eine vollautomatische Anlage.
Die hält die Temperatur, die ich gern hätte.
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Das wird sich ja dann bald zeigen wer an den zu erwartenden Unfällen die Schuld trägt. Beim Rad gibt es deutlich weniger Eigenunfälle als solche, wo ein blinder oder durchgeknallter Autofahrer welche niedermacht.

https://www.spiegel.de/auto/aktuell...ahrer-bei-einem-unfall-am-kopf-a-1265767.html

https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...en-fahrzeuge-im-strassenverkehr/24058770.html
(nicht ganz aktuell)

https://www.gq-magazin.de/auto-tech...faelle-durch-boom-der-elektrischen-tretroller
 
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Toller Beleg.

Wenn mehr Leute Verkehrsmittel X nutzen gibt es auch mehr Verletzte, die Verkehrsmittel X genutzt haben. Oh Wunder.
Daraus leitest du ab: Verkehrsmittel X muss gefährlich sein.

Merkste was?
 

schelm65

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Zunächst mal fahre ich überhaupt nicht mit dem Auto auf gemischten Rad- und Fußwegen. Insgesamt fahre ich mit Geschwindigkeiten, die ich für angemessen halte. In Wohngebieten mit den o.a. Gefahrensituationen langsamer, auf fetten Ausfallstraßen schneller als die Polizei erlaubt. Mit dem Rad fahre ich langsamer, sobald ich auch nur von weitem Kind oder Hund sehe, denn beide sind unberechenbar.

Beantworte die Frage bitte, wie sie erkennbar gemeint war.
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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In Deinem Falle liegt die besondere Gefahr in Deiner Ignoranz gegenüber dem Begriff "Gefährdungshaftung".

Bitte was ? Ich gefährde niemanden dadurch, weil ich ihn überhole. Ich hingegen als Radfahrer werde gefährdet, wechselt jemand spontan und ohne Ankündigung die Gehrichtung.
 
OP
imho

imho

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So ginge es auch:

 

schelm65

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Weißt Du wie ein Ast in Deinen Speichen wirkt?Das ist die Notwehr eines Fußgängers.Allein das Zeigen meines Instrumentes wirkt...:coffee:

Du meinst, der Fußgänger auf dem gemischten Weg darf sich verhalten wie auf dem Bürgersteig und der Radfahrer muss ihm danken, wenn der Fußgänger ihm großzügig erlaubt den Weg auch zu nutzen ? Mach das mit dem Ast. Machst du nur 1x. Ich kann nämlich richtig fallen und aufstehen, danach widme ich mich dir.
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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Auch ältere Kinder sind Kinder und damit unberechenbar. Und genau das hat der Gesetzgeber im §3 StVO berücksichtigt. Nicht umsonst liegt die Altersgrenze für Kinder bei 14 Jahren.

§1 StVO gilt für jeden Verkehrsteilnehmer, für den Radfahrer wie für den Fußgänger und den Autofahrer sowieso. Und da steht sogar genau das, also gesetzlich festgeschrieben, was ich schon weiter oben geschrieben habe und was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html (Hervorhebung durch mich)

Aber für dich ist das nur eine Floskel!

Nein, mit Kreisverkehr war die Aussagegrenze gemeint. Was du erbringst, habe ich bereits vorher beantwortet.
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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Es geht wohl weniger um das "losbrettern" sondern eher um die Möglichkeit die gut 30 km/h, die ein trainierter Radler mit der heute zur Verfügung stehenden Technik halten zu können und dies abschnittsweise auch tatsächlich leisten zu können. Der sportliche Aspekt der Fahrt mit dem Rad zur x-beliebigen Arbeit bleibt ja nicht zu unterschätzen und ich denke, es ist falsch die Harten unter den Radlern einer körperlichen Unterforderung sehen. Nebenher muss man auch die soziokulturellen Aspekte einer kürzeren ewerbsbedingten Fahrzeit in Augenschein nehmen.

Ich fahre seit 6 Jahren mit dem Rad zwischen Offenbach und Flughafen Frankfurt entlang dem Main zur Arbeit. Ungefähr eine Erdumrundung an Kilometern. Meine Erfahrung : Niemand handelt rücksichtsloser, gefährlicher, unberechenbarer und egozentrischer als der Mensch in seiner Eigenschaft als Fußgänger auf einem Weg, den er eigentlich gleichberechtigt mit schnelleren Verkehrsteilnehmern teilen müsste.

Ohne erzwungene Anpassung an dieses ebenso gleichgültige, gefährliche und gedankenlos egoistische Verhalten, würde ich bei jeder dieser einzelnen Fahrten mehrfach stürzen. So aber gar nicht.
 

KurtNabb

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Bitte was ? Ich gefährde niemanden dadurch, weil ich ihn überhole. Ich hingegen als Radfahrer werde gefährdet, wechselt jemand spontan und ohne Ankündigung die Gehrichtung.

Du gefährdest alleine schon durch Deine Existenz Deine Mitmenschen. Sobald Du einen gefährlichen Gegenstand wie ein Fahrrad benutzt, steigt die Gefährdung. Und weil Du dafür haftest, gibt es den schönen Begriff der Gefährdungshaftung.
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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Warum sollte ich Suggestivfragen so beantworten, wie ein hinterfotziger Fragesteller sie beantwortet haben möchte?

Bitte was ? Bist du betrunken ? Es ist deine Aussage, an Kleinkinder und Hunde im Verkehr nicht die gleichen Ansprüche zu stellen, deshalb, so die implizite Schlussfolgerung, könne man als Radfahrer auf dem gemeinsamen Weg nicht den Anspruch stellen Rad fahren im Sinne von Rad fahren zu können.

Deine Doppelmoral besteht nun darin, dir keine Schrittgeschwindigkeit als Autofahrer auf der Straße selber aufzuerlegen, obwohl jederzeit Hunde und Kleinkinder vor dein Auto rennen könnten.
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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Du gefährdest alleine schon durch Deine Existenz Deine Mitmenschen. Sobald Du einen gefährlichen Gegenstand wie ein Fahrrad benutzt, steigt die Gefährdung. Und weil Du dafür haftest, gibt es den schönen Begriff der Gefährdungshaftung.

Ja, wegen diesem Schwachsinn bekam ich 1991 eine Teilschuld, als mir ein Autofahrer mit Offenbacher Kennzeichen auf einem Parkplatz in meinem Heimatort in Thüringen rückwärts in die Fahrertür fuhr, während mein Fahrzeug bereits einige Sekunden stand und ich bis kurz vorm Zusammenstoß noch ungläubig bis belustigt aus dem Seitenfenster die Szenerie beobachtete und hupte. Mit diesem Schlupfloch und dem richtigen Richter lässt sich gut eine eindeutige Schuldzuweisung vermeiden.
 

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