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Warum ist der folgende MDR-Artikel nicht mehr erreichbar?

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"Syrienkrieg: Wie glaubwürdig ist die "Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte"?"
https://www.mdr.de/nachrichten/poli...lle-fuer-menschenrechte-syrien-krieg-100.html

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Ich habe den MDR angeschrieben und angefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Guten Tag,

der folgende Artikel ist über die folgende Verlinkung nicht mehr erreichbar: https://www.mdr.de/nachrichten/poli...lle-fuer-menschenrechte-syrien-krieg-100.html

Ist der Artikel noch verfügbar bzw. kann er wieder verfügbar gemacht werden? Was sind die Gründe für die Nicht-Erreichbarkeit des Artikels?

Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,
Hambschom

Ich warte gespannt auf Antwort :happy::rolleyes:
 

zebra

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"Syrienkrieg: Wie glaubwürdig ist die "Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte"?"
https://www.mdr.de/nachrichten/poli...lle-fuer-menschenrechte-syrien-krieg-100.html

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Ich habe den MDR angeschrieben und angefragt:


Ich warte gespannt auf Antwort :happy::rolleyes:

ein Onlineportal mit Sitz in Großbritannien...
Als zentrale Figur gilt Osama Suleiman, ein Exil-Syrer, der nach eigenen Angaben mehrfach in syrischen Gefängnissen saß...
ich vermute noch die SPD als Medien-Einpeitscher mit gekauften Anteilen ...:giggle:
und schon sind diese Angaben so seriös wie Münchhausen ...:D
zu den Waffengeschäften der Grünen liest man ja auch sehr wenig bzw. in den ÖR logischerweise 0,0 ...
 

HaddschiUmar

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"Syrienkrieg: Wie glaubwürdig ist die "Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte"?"
...
Es könnte damit zusammenhängen, dass den Sendern für verschiedene Dinge nur beschränkte Fristen im Internet erlaubt sind.
Das trifft für Löschfristen von Sendungen in der "Mediathek" zu
und und gilt auch für begleitende "presseähnliche" Beiträge.

Der Streit wurde/wird auf Betreiben des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) vor Gericht ausgetragen.
Die Zeitungsverlage wollten Textartikel der Sender sogar ganz verbieten lassen. Der "Kompromiss" sah die begrenzte Speicherdauer vor - und der hier genannte Artikel ist inzwischen über 1 Jahr alt

>> ...
Auslöser des Streits: Der Textanteil im Netz
Warum der ganze Streit? Den Verlegern sind die Medienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz zu textlastig und somit zu presseähnlich. Sie sehen sich durch diese Konkurrenz in ihrer Existenz bedroht, da Leser auf die vermeintlich kostenlosen Angebote ausweichen können, statt auf den werbefinanzierten oder mit einer Bezahlschranke versehenen Seiten der Verlage zu lesen. Von öffentlich-rechtlicher Seite wird eine existenzielle Bedrohung der Verlage durch die eigenen Angebote bestritten und zugleich betont, wie wichtig der Textanteil im multimedialen Gesamtangebot ist.

Gerichtsurteile sorgen für Bewegung

Da sich beide Parteien über Jahre nicht einigen konnten, wurde schließlich geklagt. Das Oberlandesgericht Köln stufte den Auftritt der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 als "presseähnlich" ein, das Urteil wurde im Dezember 2017 durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig - der NDR hat jedoch beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, Ausgang offen. Ebenfalls noch offen ist der Ausgang der Klage gegen den RBB, doch in der Verhandlung Anfang Juni gab das Gericht zu erkennen, dass diese nicht aussichtslos sei, so Pressesprecher Sascha Beck vom Landgericht Potsdam zu ZAPP. Allein der Hinweis auf ein Sendebezug rechtfertige wohl keine längeren Artikel im Netz.
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