Dass Sie bestreiten, dass Merkel ihren Amtseid verletzt hat..... Sie ist verantwortlich für:
"Laut einem „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden allein im Erfassungsjahr 2017 und unter Berücksichtigung allein der aufgeklärten Fälle – also nur einem geringen Ausschnitt aller tatsächlich verübten Straftaten – fast 40 000 Deutsche Opfer krimineller Handlungen durch "Immigranten". Dies sind rechnerisch deutlich über 100 Geschädigte pro Tag.
Bei 5258 der aufgeklärten Delikte durch Asylbewerber handelt es sich um Vergewaltigungs- und in 447 Fällen um Tötungstatbestände. Alles laut BKA Jahresbericht 2017
Quelle:
https://vera-lengsfeld.de/2019/03/1...anderern-begangenen-verbrechen-vor/#more-4201
Ferner Zitate von Verfassungsrechtlern, unvollständige Liste:
1. Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:
Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.
"Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte."
Hören Sie sich Prof Rupert Scholz hier an:
https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo
2. Hans-Jürgen Papier - bis März 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
In der Flüchtlingskrise offenbare sich „ein eklatantes Politikversagen“ Die Regierung habe die Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts „gesprengt“, bestehende Regelungen „an die Wand gefahren“. „Der Verfassungsstaat muss funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden. Sie hat die zentrale Verpflichtung, Gefahren entgegenzutreten, die durch eine dauerhafte, unlimitierte und unkontrollierte Migration in einem noch nie da gewesenen Ausmaß entstehen können.“
3. Verfassungsrichter Udo Di Fabio:
Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) VERPFLICHTET, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
4. Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.