- Registriert
- 28 Okt 2014
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 12.747
- Punkte Reaktionen
- 14
- Punkte
- 0
- Geschlecht
"Dem verfügungsberechtigten Wohnungseigentümer dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Aufgaben aufgebürdet werden, die auf Grund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen"
(siehe BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005, I ZB10/05 und vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009, 11 ME 316/09)
Damit dürfte alles gesagt sein.
Was hat nun dein Komment mit unserem Thema zu tun...?
Bei einer "ME"-Nr. handelt es sich um Vollstreckung/Schulden? ... oder lieg ich da falsch?