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Halal

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Nora

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L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 2002
- 1 BvR 1783/99 -


1. Die Tätigkeit eines nichtdeutschen gläubigen muslimischen Metzgers, der Tiere ohne Betäubung schlachten (schächten) will, um seinen Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung den Genuss von Fleisch geschächteter Tiere zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich anhand von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu beurteilen.
2. Im Lichte dieser Verfassungsnormen ist § 4 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 des Tierschutzgesetzes so auszulegen, dass muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1783/99 - Verkündet
am 15. Januar 2002
Achilles
Amtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Herrn A...,

- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michael P. Stark und Koll.,
Gutzkowstraße 9, 60594 Frankfurt am Main -
1. unmittelbar gegen

a) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September 1999 - 11 UZ 37/98 -,
b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 2. Dezember 1997 - 7 E 1572/97 (3) -,
c) den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 16. September 1997 - 17 c - 19 c 20/07 -,
d) den Bescheid des Landrats des Lahn-Dill-Kreises vom 7. Juli 1997 - 19 c 20/07 -,
2. mittelbar gegen
§ 4 a Abs. 1 und 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1993 (BGBl I S. 254)

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung
des Vizepräsidenten Papier,
der Richterinnen Jaeger,
Haas,
der Richter Hömig,
Steiner,
der Richterin Hohmann-Dennhardt
und der Richter Hoffmann-Riem,
Bryde

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. November 2001 durch

Urteil

für Recht erkannt:
1. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September 1999 - 11 UZ 37/98 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 2. Dezember 1997 - 7 E 1572/97 (3) - und der Bescheid des Landrats des Lahn-Dill-Kreises vom 7. Juli 1997 - 19 c 20/07 - in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Gießen vom 16. September 1997 - 17 c - 19 c 20/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs und das Urteil des Verwaltungsgerichts werden aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
2. Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Gründe:
A.
1
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das so genannte Schächten, das heißt das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung.
I.
2
1. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war in Deutschland das Schächten als Schlachtmethode nach jüdischem Ritus weithin erlaubt (vgl. dazu und zum Folgenden BGH, DÖV 1960, S. 635 f.). Die einschlägigen Regelungen sahen dafür überwiegend Ausnahmen vom prinzipiellen Verbot des Schlachtens ohne Betäubung vor. Nachdem der Nationalsozialismus im Deutschen Reich an die Macht gekommen war, gingen immer mehr Länder dazu über, das Schächten zu verbieten. Deutschlandweit wurde der Zwang, warmblütige Tiere vor der Schlachtung zu betäuben, durch das Gesetz über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933 (RGBl I S. 203) eingeführt, das nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs das Ziel verfolgte, den jüdischen Teil der Bevölkerung in seinen religiösen Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen (a.a.O., S. 636). Ausnahmen vom Schächtverbot wurden nur noch für Notschlachtungen zugelassen.
3
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Schächten, soweit es nicht durch landesrechtliche Vorschriften ausdrücklich wieder zugelassen worden war, meist stillschweigend geduldet (vgl. Andelshauser, Schlachten im Einklang mit der Scharia, 1996, S. 140 f.). Eine bundesweite Regelung zum religiös motivierten betäubungslosen Schlachten wurde aber erst mit der Aufnahme des Schlachtrechts in das Tierschutzgesetz (im Folgenden: TierSchG) getroffen. Seit dem In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl I S. 1309; zur aktuellen Fassung des Tierschutzgesetzes vgl. die Bekanntmachung vom 25. Mai 1998, BGBl I S. 1105, mit späteren Änderungen) enthält § 4 a TierSchG in Absatz 1 das grundsätzliche Verbot, warmblütige Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten. Absatz 2 Nr. 2 sieht jedoch die Möglichkeit vor, aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dabei wurde die Regelung der zweiten Alternative im Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit Speisevorschriften sowohl der jüdischen wie auch der islamischen Glaubenswelt gesehen (vgl. BT-Drucks 10/5259, S. 38).
4
§ 4 a TierSchG hat derzeit folgenden Wortlaut:
5
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
6
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
7
1. ...,
8
2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
9
3. dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4 b Nr. 3 bestimmt ist.
10
2. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1), in dem dieses die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nach der zweiten Alternative des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG bestätigte, verlangt diese Bestimmung die objektive Feststellung zwingender Vorschriften einer Religionsgemeinschaft über das Betäubungsverbot beim Schlachten. Erforderlich sei das eindeutige Vorliegen von Normen der betreffenden Religionsgemeinschaft, die nach dem staatlicher Beurteilung unterliegenden Selbstverständnis der Gemeinschaft als zwingend zu gelten hätten. Eine individuelle Sicht, die allein auf die jeweilige subjektive - wenn auch als zwingend empfundene - religiöse Überzeugung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft abstelle, sei mit Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar (vgl. a.a.O., S. 4 ff.).

weiter
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2002/01/rs20020115_1bvr178399.html
 
OP
Nora

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Ist halal in Deutschland verboten?

Eine betäubungslose Schlachtung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Aus religiösen Gründen können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. ... Methoden einer reversiblen Betäubung vor der Schlachtung, etwa die Elektrokurzzeitbetäubung, werden daher mitunter als halal-konform bewertet.


Österreich: Koscheres Fleisch nur für registrierte Juden?

Österreich
Koscheres Fleisch nur für registrierte Juden?


Begrenzte Einkäufe und eine Registrierungspflicht für Konsumenten: Niederösterreich will den Verkauf von koscherem Fleisch einschränken. Juden und Muslime reagieren entsetzt.
Juden benötigen in Niederösterreich künftig möglicherweise eine Genehmigung, wenn sie koscheres Fleisch haben wollen. Das erwägt zumindest die Führung des österreichischen Bundeslandes. Die Idee: Wer kaufen möchte, muss das begründen. So steht es in einem dreiseitigen Schreiben der Landesregierung an die Israelitische Kultusgemeinde (IKG), das in Österreich für Aufregung sorgt.
Fleisch gilt unter anderem als koscher, wenn das Tier geschächtet wurde. Das heißt: Schlachten ohne Betäubung mit einem Schnitt durch Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre. Ähnlich läuft das beim Halal-Fleisch der Muslime ab.
Den Brief an die Israelitische Kultusgemeinde hat ein Mitarbeiter des für Tierschutz zuständigen Landesministers Gottfried Waldhäusl verfasst. Waldhäusl ist Mitglied der rechtspopulistischen FPÖ. Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, basiert das Schreiben jedoch auf einem Erlass vom September 2017 - verantwortlich damals: Ex-Landesrat Maurice Androsch, ein Sozialdemokrat der SPÖ.
Zwar betrachte man Religionsfreiheit "selbstverständlich als in keiner Weise infrage zu stellendes hohes Gut", heißt es nun in dem Brief der FPÖ, den die Gemeinde erhalten hat. Daher stehe auch das Schächten "unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit". Allerdings: Das Tierschutzgesetz setze dafür zwingende religiöse "Gebote oder Verbote" voraus. Das sei jedoch im Einzelfall zu klären.
"Persönliche Erklärung"
Um das Schächten ausnahmsweise zu genehmigen, müsse daher unter anderem eine "persönliche Erklärung" abgegeben werden. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers solle in Niederösterreich liegen. Und: Die Personen müssen nachweisen, dass sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die den Konsum von koscherem Fleisch verlange - durch "Auszüge aus einem Mitgliederverzeichnis" oder andere Dokumente, "aus denen die Religionszugehörigkeit zweifelsfrei hervorgeht".
Mit anderen Worten: Juden, die koscheres Fleisch kaufen wollen, müssten sich namentlich registrieren. Abgegeben werden dürfte demnach eine "plausible Menge": beispielsweise 300 bis 400 Gramm pro Person und Woche, wie es die Regierung in Wien empfehle - oder 1,25 Kilogramm wöchentlich, wie es dem durchschnittlichen Verbrauch von Fleisch in Österreich entspreche.
Der SPÖ-Politiker Androsch reagierte auf den Hinweis Waldhäusls, er habe das so beschlossen, mit einer Pressemitteilung: Sein Vorhaben, schreibt er, habe überhaupt nichts mit dem aktuellen Plan seines FPÖ-Nachfolgers zu tun. Die Registrierung habe sich ausschließlich auf Personen bezogen, die Schlachtungen durchführen. "Waldhäusl will Listen von jenen Menschen anlegen, die geschächtetes Fleisch kaufen. Meine Information an die Behörden legt ausschließlich die Regeln fest, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die selbst Schlachtungen durchführen, und wie das Bewilligungsverfahren der zuständigen Behörde abläuft."
Wie im "dunkelsten Kapitel der jüngeren Geschichte"
Der Fall ist erst jetzt in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Die FPÖ hat mit der Erklärung auf eine Beschwerde der IKG vom Juni geantwortet. Zuvor war Juden im Bezirk Baden, südlich von Wien, das Schächten von Lämmern untersagt worden.
Die IKG machte daraufhin ihrem Ärger Luft. Oskar Deutsch, Präsident der IKG, sprach in der "Wiener Zeitung" von einem "negativen Arier-Paragrafen". Dem SPIEGEL sagte Deutsch: "Wir werden uns so etwas nicht gefallen lassen." Religionsfreiheit genieße in Österreich Verfassungsrang.
Auch wenn die Pläne noch nicht Gesetz seien, sehe er sie als "Angriff auf unsere jüdische Lebensweise". Mit einer festen Abgabemenge sei es beispielsweise nicht mehr möglich, Gäste zu bewirten. "Wir müssen wachsam bleiben", sagte Deutsch. Via Facebook forderte Deutsch später den Rücktritt von Waldhäusl, gegebenenfalls aber auch von Androsch, der jetzt SPÖ-Abgeordneter im nationalen Parlament in Wien ist.
Deutsch sagte, er habe erst am Mittwoch erfahren, dass SPÖ-Mann Androsch der Urheber des Erlasses sei. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) habe ihm aber versichert, "dass Juden auch künftig ihre Religion unbeeinträchtigt ausüben können", sagte Deutsch.
Kritik von Muslimen
Auch von Muslimen kommt Kritik an dem Vorhaben. Das Schächten sei für Juden und Muslime in Österreich im "bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz eindeutig geregelt", heißt es bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Im Islamgesetz von 2015 sei Muslimen zudem rechtlich zugesichert worden, ihre religiösen Speisegebote einzuhalten.
Die jetzigen Überlegungen richteten sich "gegen die klare Gesetzeslage", teilte eine Sprecherin der IGGÖ mit. Allein die Idee, Listen zu führen, wer als registrierter strenggläubiger Jude überhaupt berechtigt sei, koscheres Fleisch zu beziehen, wecke "Erinnerungen an eines der dunkelsten Kapitel der jüngeren Geschichte".
Ein Mitglied der IGGÖ, das namentlich nicht genannt werden will, vermutete, dass die Aktion "in Wahrheit gegen uns Muslime gerichtet ist, so wie die FPÖ schon seit Langem Stimmung gegen Muslime macht und die Bevölkerung spaltet".
Es gehe nur um Tierschutz
Die Vorwürfe vertiefen den Streit zwischen der jüdischen Gemeinde und der FPÖ. Die Rechtspopulisten regieren seit Dezember 2017 zusammen mit der konservativ-bürgerlichen ÖVP in Österreich. Die IKG, die mit der ÖVP auskommt, lehnt jeden Kontakt zur FPÖ ab und wirft ihr seit Jahren antisemitische Haltungen vor.
Auch Israel kritisiert Österreich wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ und lehnt Kontakte zu Ministern dieser Partei ab - unter anderem zu der von der FPÖ ernannten parteilosen Außenministerin Karin Kneissl. Israelische Medien, darunter die Zeitung "Haaretz", griffen die mögliche Registrierungspflicht von Juden auf.

http://www.spiegel.de/politik/ausla...ch-nur-fuer-registrierte-juden-a-1219040.html
 
OP
Nora

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Für mich gehört die Massen Tierhaltung, Tiertransporte und Schlachthöfe grundsätzlich unter ein neues Tierschutzgesetz gestellt, was den Namen verdient.

Da die Wahnsinnigen eh vor nichts Halt machen, muß man rechtlich massiv eingreifen, damit ein umdenken stattfinden kann.

Klappt ja bei negativen Gesetzen auch.

Ebenfalls bin ich grundsätzlich gegen eine Organentnahme bei Menschen, es sei denn derjenige hat ausdrücklich zugestimmt. Vortänzer wie Spahn die in den Organhandel einsteigen wollen, gehören angezeigt und vor Gericht gestellt.
 

Van der Graf Generator

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Im Internetradio habe ich mir heute , als es noch dunkrl war,eine halbe Stunde eine Halalwerbesendung angehört , die von Biowestdeutschen konzipiert und moderiert wurde, auf ndr Info. Da würde nicht nur fast hysterisch für Halal geworben, was " unsere" Wirtschaft wachsen lassen würde und auch sonst ganz toll ist wie der Islam überhaupt. Da würde auch von den bösen AfDlern gesprochen, die sich erdreisten, halalschlachtungen abzulehnen. Kein einziger Moslem , außer interviewten Schächtern, waren für das Programm verantwortlich. Das waren alles "Deutsche".

Das war einfach die verkackte brd live.
 
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gert friedrich

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Im Internetradio habe ich mir heute , als es noch dunkrl war,eine halbe Stunde eine Halalwerbesendung angehört , die von Biowestdeutschen konzipiert und moderiert wurde, auf ndr Info. Da würde nicht nur fast hysterisch für Halal geworben, was " unsere" Wirtschaft wachsen lassen würde und auch sonst ganz toll ist wie der Islam überhaupt.

Das war einfach die verkackte brd live.

Willst Du vielleicht ein Manifest verfassen, wie der ruppige Neuseeländer am Freitag?
 

Van der Graf Generator

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Willst Du vielleicht ein Manifest verfassen, wie der ruppige Neuseeländer am Freitag?

Ich mache gar nix mehr. Ich will jetzt möglichst bequem leben, die finanziellen Mittel dazu sind vorhandenund die brdler das ernten sehen, was sie säen und dabei etwas Schadenfreude empfinden. Ich müsste schön blöd sein, es anders handhaben zu wollen. Meine Schlachten sind geschlagen.

Und diese Radiosendung war trotzdem die verkackte brd live. Solche Anbiederei und Unterwürfigkeit ist ein Meister aus Deutschland.

Aber du kannst s ja eines schreiben.
 
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Tooraj

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Willst Du vielleicht ein Manifest verfassen, wie der ruppige Neuseeländer am Freitag?

Man sollte sich schon um Präzision bemühen: der Attentäter war Australier.
Und der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm: Australiens Umgang mit Migranten gilt als faschistisch.
 

gert friedrich

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Man sollte sich schon um Präzision bemühen: der Attentäter war Australier.
Und der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm: Australiens Umgang mit Migranten gilt als faschistisch.

Und Neuseelands Waffengesetze so haarsträubend wie in den USA.
 

Van der Graf Generator

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Man sollte sich schon um Präzision bemühen: der Attentäter war Australier.
Und der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm: Australiens Umgang mit Migranten gilt als faschistisch.

Die halten ihr Land sauber, so gut es geht. Oder fliegst du darauf, dass 11.000 potentielle islamische Terroristen und 750 tatsächliche einfach so ins Land einspazieren können, wie in der brd? Ist das vielleicht besser?
 

Tooraj

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Die halten ihr Land sauber, so gut es geht. Oder fliegst du darauf, dass 11.000 potentielle islamische Terroristen und 750 tatsächliche einfach so ins Land einspazieren können, wie in der brd? Ist das vielleicht besser?

Australien ist m.E. nicht unbedingt als das Eigentum der Brut britischer Strafgefangener definiert.
 

interrogativ

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Man sollte sich schon um Präzision bemühen: der Attentäter war Australier.
Und der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm: Australiens Umgang mit Migranten gilt als faschistisch.

Australiens Umgang mit Migranten gilt als vorbildlich, weltweit respektiert und anerkannt!
 

gert friedrich

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Australien ist m.E. nicht unbedingt als das Eigentum der Brut britischer Strafgefangener definiert.

Alles nochmal auf "Reset": Völkerwanderung rückgängig machen, die Wanderung der indigen Völker über die Aleuten nach Amerika, alle Entdeckungen,die Mondlandung...
 

interrogativ

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Ich mache gar nix mehr. Ich will jetzt möglichst bequem leben, die finanziellen Mittel dazu sind vorhandenund die brdler das ernten sehen, was sie säen und dabei etwas Schadenfreude empfinden. Ich müsste schön blöd sein, es anders handhaben zu wollen. Meine Schlachten sind geschlagen.

Und diese Radiosendung war trotzdem die verkackte brd live. Solche Anbiederei und Unterwürfigkeit ist ein Meister aus Deutschland.

Aber du kannst s ja eines schreiben.

Die Freibankfleischmafia geht über Leichen !
 

Van der Graf Generator

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Alles nochmal auf "Reset": Völkerwanderung rückgängig machen, die Wanderung der indigen Völker über die Aleuten nach Amerika, alle Entdeckungen,die Mondlandung...

Ich wäre dafür, die 10 Millionen normal gebliebenen Deutschen in ein warmes tropisches Land umzusiedeln, in dem eine islamische Bevölkerung lebt, die alle ohne Ausnahme per Express in die BRD zu den 50Mio übergebliebenen brdler kommen dürfen, 60 Mio von mir aus. Dann hat jeder, was er will und die DEUTSCHEN könnten bei tollem Wetter und einer wunderbaren tropischen Umgebung ein Paradies aufbauen, während die nrwler und andere endlich ihren nassen, kalten Islamischen Staat in Mitteleuropa bekämen, den sie so sehr wollen.
 
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Tooraj

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Alles nochmal auf "Reset": Völkerwanderung rückgängig machen, die Wanderung der indigen Völker über die Aleuten nach Amerika, alle Entdeckungen,die Mondlandung...

LOL … dass Du da auch noch ausgerechnet die Mondlandung erwähnst, wo doch die Filmaufnahmen davon verschollen sind...neee ;)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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