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Verfassungsschutzpräsident Haldenwang erleidet Klatsche - AfD kein Prüffall

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

imho

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Das glaube ich gerne, dass man daraus jetzt eine "Formalie" machen möchte. Schließlich hat
das ganze eine Brisanz, die sich gewaschen hat. Im Kontext steht nämlich die skandalöse
Ablöse eines Verantwortlichen, der es gewagt hat der Kanzlerin zu wiedersprechen und dann
durch jemanden ersetzt wurde, der offenbar keinerlei juristisches Basis-Wissen hat. Der ist
somit nur auf diesem Posten um den Willen der aktuell regierenden Parteien durchzusetzen.

Das ist nicht nur ein kleiner Verwaltungsakt, das ist eine handfeste Sauerei, die man als
Bürger eines Rechtsstaates nur verurteilen kann. Dass du das nicht machst, spricht Bände.

Darum ging es aber in dem Gerichtsverfahren nicht.
 

busse

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Darum ging es aber in dem Gerichtsverfahren nicht.

das ist doch Körnerpickerei ! Es ging der AfD um Verunglimpfung im öffentlichen Raum durch den VS Chef , der auch bisher mit Hilfe der Medien gut gelang. Dumm nur das sich die AfD wehrte, denn diese "kleine Formalie" hat schon mal eine Partei (Republikaner) zermürbt , die es versäumt hatten vorher anzugehen. Nach 15 Jahren hatten sie zwar Recht erhalten vor Gerichten , aber genützt hat es Ihnen nichts.
Also mach doch hier nicht aus einer gewollten politischen Sauerei keine Lapalie.
busse
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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das ist doch Körnerpickerei ! Es ging der AfD um Verunglimpfung im öffentlichen Raum durch den VS Chef , der auch bisher mit Hilfe der Medien gut gelang. Dumm nur das sich die AfD wehrte, denn diese "kleine Formalie" hat schon mal eine Partei (Republikaner) zermürbt , die es versäumt hatten vorher anzugehen. Nach 15 Jahren hatten sie zwar Recht erhalten vor Gerichten , aber genützt hat es Ihnen nichts.
Also mach doch hier nicht aus einer gewollten politischen Sauerei keine Lapalie.
busse

Ich sehe keinen Widerspruch zwischen dem, was Du schreibst, und dem, was ich geschrieben habe. Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnen. Nicht mehr und nicht weniger. Aber natürlich darf und sollte er sie auch weiterhin überprüfen.
 

Christ 32

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Es ging bei dem Verfahren aber nicht um Maaßen, Hetzjagden oder andere Inhalte. Das Gericht hatte über eine reine Formalie zu entscheiden.

richtig, aber ohne die angeblichen Hetzjagden wäre Maaßen noch im Amt und es gäbe keinen "Prüffall" oder was auch immer gegen die AfD
 

Christ 32

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Im Kontext steht nämlich die skandalöse
Ablöse eines Verantwortlichen, der es gewagt hat der Kanzlerin zu wiedersprechen und dann
durch jemanden ersetzt wurde, der offenbar keinerlei juristisches Basis-Wissen hat.

das wird er schon haben, er war ja schon lange Jahre im Führungsstaab des Verfassungsschutzes. Allerdings hat er genau gewusst was von Ihm erwartet wird und es wird dahingehend auch vorab klare Absprachen gegeben haben. Nach dem Wirbel um Maaßen die ja fast in einem politischen Desaster endeten, wird man es beim neuen VS- Chef kaum dem Zufall überlassen haben wie er das Amt führt.

An Maaßen hat man deutlich gemacht das auch ein Chef einer hochrangigen Behörde nicht politisch unabhängig ist selbst wenn er Rückendeckung eines Innenministers und Teile der Regierung gehabt hat. Dementsprechend wird der neue Chef darauf achten immer Rückendeckung der ganzen Regierung und nicht nur eines Teils zu bekommen.
 
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OP
Kibuka

Kibuka

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Hier ein guter Kommentar in der BZ-Berlin.

Es wäre der Untergang der Demokratie, wenn der Geheimdienst dazu missbraucht werden würde, oppositionelle Parteien zu denunzieren. Aber genau diesen Eindruck muss man nach dem Kölner Urteil haben.

https://www.bz-berlin.de/berlin/kol...vertrauen-in-den-verfassungsschutz-einen-riss

Die Drecksbande der Altparteien zieht alle Register, um die Opposition zu schädigen.

Die CDU bekommt nach dieser Aktion von mir keine einzige Stimme mehr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Dass die Klage erfolgreich war, ist klar. Aber das einzige was sie damit erreicht hat, ist dass eine nachgeordnete Bundesbehörde sie nicht mehr Prüffall nennen darf.
Nein, das durfte die Behörde auch vorher nicht. Die Richter haben den Verstoß gegen demokratische Gepflogenheiten nur entscheidend bestätigt und damit wenigstens den Versuch unternommen, den Schaden für betroffene Partei zukünftig zu verhindern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Nein, das durfte die Behörde auch vorher nicht. Die Richter haben den Verstoß gegen demokratische Gepflogenheiten nur entscheidend bestätigt und damit wenigstens den Versuch unternommen, den Schaden für betroffene Partei zukünftig zu verhindern.

Wie soll das denn von Statten gehen? Sie ist und bleibt trotzdem Prüffall und jeder darf sie so nennen. Eine kleingeistigere Klage geht ja wohl kaum.
 

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