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Europa, auch Deutschland soll IS-Kämpfer zurücknehmen.

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

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nachtstern

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Täter sollten nach den dort geltenden Landesgesetzen abgeurteilt, inhaftiert und ggf Lebenslang eingekerkert werden,
die Kosten können natürlich von den Herkunftsländern übernommen werden!
Eine Rückführung und aburteilung hier wäre zu human...
 

roadrunner

Deutscher Bundespräsident
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Täter sollten nach den dort geltenden Landesgesetzen abgeurteilt, inhaftiert und ggf Lebenslang eingekerkert werden,
die Kosten können natürlich von den Herkunftsländern übernommen werden!
Eine Rückführung und aburteilung hier wäre zu human...

... und in den meisten Fällen wäre eine Verurteilung in Deutschland mangels gerichtsverwertbarer Beweise gar nicht möglich. Die beste Lösung ist die Hinrichtung dieser Schweine, die Kosten dafür sollte Deutschland (für die angeblich deutschen Verbrecher) großzügig übernehmen.
 

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
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Es wird sogar noch mehr gefordert. Deutschland soll offenbar zuständig für die Verbrechen in Syrien werden.

http://m.spiegel.de/politik/ausland...n-maechtigem-geheimdienst-boss-a-1253662.html

Oder aus welchem Grund soll diese Person importiert werden?

Da wird niemand importiert, Spiegel schreibt seine Märchen. Wahrscheinlich hatten sie einen Schreiberling in München bei der Waffenhändler-Konferenz, der sich an der Bar für eine Geschichte bedankt hat. Relotius lässt grüßen.
:cool:
 

Horatio

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Da hat man Deutschland wohl evtl. bei den eigenen Gesetzen getroffen.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/syrien-donald-trump-is-kaempfer-europa-drohung

Denn schließlich fordern auch wir, also Deutschland, in Sachen Abschiebung, dass Länder ihre Bürger zurücknehmen sollen.

Das kann ja heiter werden.

Wenn die IS-Schlächter einen deutschen Pass haben, der hier ja wie Kamelle in die Menge
geworfen wird, dann muss Deutschland diese Leute auch zurücknehmen. Klarer Fall, was
sonst. Und in Zukunft mal überlegen, was man mit dem anlasslosen und undifferenziertem
Verschenken der Staatsbürgerschaft so alles anrichtet.
 
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Täter sollten nach den dort geltenden Landesgesetzen abgeurteilt, inhaftiert und ggf Lebenslang eingekerkert werden,
die Kosten können natürlich von den Herkunftsländern übernommen werden!
Eine Rückführung und aburteilung hier wäre zu human...
[MENTION=1145]nachtstern[/MENTION]
Oh wir unterlassen jetzt etwas, weil es human ist. Interessant.
[MENTION=2960]Compa[/MENTION]
Ich bin auch dafür, dass Täter dort inhaftiert werden, wo sie das Gesetzt gebrochen haben. (Ausländer die dt. Recht brechen kömmen in ein dt. Gefängnis, Deutsche die Ausland Verbrechen begehen werden dort inhaftiert. Einzige Ausnahme solle es sein, wenn sich der Täter schuldig bekennt und die Strafe in beiden Ländern vergleichbar ist. Dann kann der Täter auch in seine Heimat überführt werden. Von mir aus darf es auch diplomatische Einigungen geben, wenn das Heimatland ihren Staatsbürger schützen möchte.)

Denn grundsätzlich stünde die deutsche Justiz vor dem Problem, dass sie dem Deutschen Täter seine Straftat im Ausland nachweisen müsste. Es dürfte ein Riesenaufwand sein, die nötigen Beweise und Zeugen zu beschaffen. Es gilt ja die Unschuldsvermutung.

Gleiches Problem gilt für Ausländische Straftäter die in ihre Heimat abgeschoben werden. Die dortige Justiz muss dann ja auch erst einmal überprüfen, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen und der Täter wirklich schuldig ist. Staaten übernehmen ja nicht einfach Gerichtsurteile anderer Länder.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/i...as-verbrechen-kennt-keine-grenzen_005605.html
 
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... und in den meisten Fällen wäre eine Verurteilung in Deutschland mangels gerichtsverwertbarer Beweise gar nicht möglich. Die beste Lösung ist die Hinrichtung dieser Schweine, die Kosten dafür sollte Deutschland (für die angeblich deutschen Verbrecher) großzügig übernehmen.

Und wenn ein deutscher Student in Indonesien des Drogenhandels bezichtigt wird.
Soll dann Deutschland auch die Hinrichtung bezahlen?

Todesstrafe ist immer falsch.
 
OP
Compa
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Da hat man Deutschland wohl evtl. bei den eigenen Gesetzen getroffen.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/syrien-donald-trump-is-kaempfer-europa-drohung

Denn schließlich fordern auch wir, also Deutschland, in Sachen Abschiebung, dass Länder ihre Bürger zurücknehmen sollen.

Das kann ja heiter werden.

Wenn die IS-Schlächter einen deutschen Pass haben, der hier ja wie Kamelle in die Menge
geworfen wird, dann muss Deutschland diese Leute auch zurücknehmen. Klarer Fall, was
sonst. Und in Zukunft mal überlegen, was man mit dem anlasslosen und undifferenziertem
Verschenken der Staatsbürgerschaft so alles anrichtet.

Nun, es sind ja auch weibliche "Kämpfer" betroffen.

Was ist mit denen, die dort Kinder bekommen haben?
Sind diese Kinder Deutsche? (Ich glaube wohl kaum),
sind diese Kinder Syrer oder welcher Nationalität gehören diese Kinder an?

Wer zahlt für diese Kinder, wenn diese tatsächlich nach Deutschland kämen?

Da könnten ja ggf. mal wieder einige Schlaumeier eine Bürgschaft übernehmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Da hat man Deutschland wohl evtl. bei den eigenen Gesetzen getroffen.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/syrien-donald-trump-is-kaempfer-europa-drohung

Denn schließlich fordern auch wir, also Deutschland, in Sachen Abschiebung, dass Länder ihre Bürger zurücknehmen sollen.

Das kann ja heiter werden.

Wenn wir wollen, dass andere Länder ihre Migranten, Verbrecher und Flüchtlinge zurücknehmen, müssen wir das auch tun.
Außerdem kann es keinesfalls im Interesse der Bürger sein, dass der Staat entscheiden kann, welchen Staatsbrüger er zurücknimmt und welchen nicht.
 

Le Bon

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Wenn die IS-Schlächter einen deutschen Pass haben, der hier ja wie Kamelle in die Menge
geworfen wird, dann muss Deutschland diese Leute auch zurücknehmen. Klarer Fall, was
sonst.
Sehe ich genau SO!;)
Und in Zukunft mal überlegen, was man mit dem anlasslosen und undifferenziertem
Verschenken der Staatsbürgerschaft so alles anrichtet.
Es gibt keine bundesrepublikanische Staatsbürgerschaft/-angehörichkeit. Das sind Firmenausweise, die die Zugehörichkeit zum Wirtschaftsbereich des Unternehmens BRD nachweisen.*LOL*

Beiseweh: Hörte vom Enkel eines Bekannten, der seinen Führerschein gemacht hatte, daß der bei dem Ausfüllen einiger Formulare als Staatsbürgerschaft BRD eintrug. Die BRD-Mitarbeiterin wurde richtich ungehalten: "Deutsch ist die Staatsbürgerschaft, DEUTSCH!!!!" Wäre ich dabei gewesen, hätte ich mich vielleicht dodjelacht.*LOL*
 
Zuletzt bearbeitet:
OP
Compa
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Da hat man Deutschland wohl evtl. bei den eigenen Gesetzen getroffen.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/syrien-donald-trump-is-kaempfer-europa-drohung

Denn schließlich fordern auch wir, also Deutschland, in Sachen Abschiebung, dass Länder ihre Bürger zurücknehmen sollen.

Das kann ja heiter werden.

Wenn wir wollen, dass andere Länder ihre Migranten, Verbrecher und Flüchtlinge zurücknehmen, müssen wir das auch tun.
Außerdem kann es keinesfalls im Interesse der Bürger sein, dass der Staat entscheiden kann, welchen Staatsbrüger er zurücknimmt und welchen nicht.

Wer sollte deiner Meinung nach solch eine Entscheidung treffen?
 
OP
Compa
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Niemand, wer deutscher Staatsbürger ist, muss zurückgenommen werden, fertig.


Du willst damit auch sagen, dass Migranten, Flüchtlinge usw. von Staaten
nicht zurückgenommen werden müssen, die Deutschland ausweisen will?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Gut, anders gesagt:
Staaten in denen Abschiebungen aus Deutschland erfolgen, müssen diese Abgeschobenen nicht aufnehmen.

Ist es das was du gemeint hattest?

Wie kommst du darauf?
Meine Aussage ist ganz einfach:
Wenn Deutschland will dass andere Staaten ihre Bürger zurücknehmen, muss es das selbst tun.
 
OP
Compa
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Wie kommst du darauf?
Meine Aussage ist ganz einfach:
Wenn Deutschland will dass andere Staaten ihre Bürger zurücknehmen, muss es das selbst tun.

Hm,
es ging mir um diesen Satz von dir:

Außerdem kann es keinesfalls im Interesse der Bürger sein, dass der Staat entscheiden kann, welchen Staatsbrüger er zurücknimmt und welchen nicht.

Darauf kam meine Frage:

Wer sollte deiner Meinung nach solch eine Entscheidung treffen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Hm,
es ging mir um diesen Satz von dir:



Darauf kam meine Frage:

Achso
Das waren zwei verschiedene Punkte.
Der erste bezog sich auf eine außenpolitische Haltung und die Notwendigkeit sich der eigenen Forderung entsprechend zu verhalten.
Der zweite war eine gesellschaftliche Anmerkung. Es geht darum, dass es nicht im Interesse des einzelnen Bürgers liegen kann, dass der Staat eine Möglichkeit erhält die Einreise in das eigene Land zu verhindern.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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