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Sterbehilfe, das muss man einmal Revue passieren lassen.

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G

Gelöschtes Mitglied 2801

Das wird doch von einem oder auch mehrere Psychologen entschieden.
In dem Artikel heißt es ganz klar:
Ein Psychologe muss bezeugen, dass er urteilsfähig ist und in der Lage, sich aus freien Stücken fürs Sterben zu entscheiden.
Das ist nicht deckungsgleich mit der Frage der Reife. Urteilsfähigkeit (die zur freien Entscheidung grundlegend notwendig ist) bei Krankheiten bedeutet zumindest in Deutschland, dass beurteilt wird, ob eine schwer kranke Person aufgrund von Medikamenten beziehungsweise der Krankheit selbst in ihrem rationalen Entscheidungsvermögen, also situativ eingeschränkt ist. Demenzen, krankheitsbedingte affektive Störungen, Hormonkonzentrationsveränderungen aufgrund von Medikamenten… wären Beispiele. Reife ist die Beurteilung der kognitiven Entwicklung, also der Fähigkeit komplexe und theoretische Konzepte zu verstehen (wie den Tod).
Starke Schmerzen die nicht behandelt werden können, sind für einen 7 Jährigen erfassbar.
Und was wären eigentlich tiefgreifende theoretische Konzepte die für einen 7 Jährigen nicht erfassbar sind?
Und so lange diese tiefgreifende theoretische Konzepte die Lebensqualität eines Todkranken Kindes mit starken Schmerzen nicht nachhaltig verbessern ist darauf geschissen.
Das tiefgreifende theoretische Konzept ist die Folge der Entscheidung zur Sterbehilfe.
Mein Kind würde ich niemals zwingen die schmerzen so lange auszuhalten.
Wie in dem Link beschrieben – wenn Alle Ärzte zugestimmt haben, entscheidet das Kind.
Die Frage ist die, ob dieses Verfahren kritisch genug ist und das sehe ich ehrlich gesagt nicht.
 

Chili

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Aber du nimmst dabei keinerlei Rücksicht auf die geistige Entwicklung des Kindes.

Ich nehme Rücksicht auf das Wohl des Kindes unter Beachtung seiner Wünsche und der ärztl. Prognose. Vielleicht machst du mal einen Besuch auf einer Kinder-Krebsstation oder kümmerst dich mal um ein Kind, das unter Mukoviszidose leidet. Heilungschancen bisher: "0", kaum eines dieser Kinder erreicht überhaupt das Erwachsenenalter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ich nehme Rücksicht auf das Wohl des Kindes unter Beachtung seiner Wünsche und der ärztl. Prognose. Vielleicht machst du mal einen Besuch auf einer Kinder-Krebsstation oder kümmerst dich mal um ein Kind, das unter Mukoviszidose leidet. Heilungschancen bisher: "0", kaum eines dieser Kinder erreicht überhaupt das Erwachsenenalter.

Die Fähigkeit, einen Wunsch mit allen seinen Konsequenzen durchdacht zu äußern, hängt von der geistigen Fähigkeit ab.
Emotionale Beispielargumentation interessiert bei der prozeduralen und ethischen Fragen nicht, das ist stupide Manipulation.
 

Chili

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Die Fähigkeit, einen Wunsch mit allen seinen Konsequenzen durchdacht zu äußern, hängt von der geistigen Fähigkeit ab.
Emotionale Beispielargumentation interessiert bei der prozeduralen und ethischen Fragen nicht, das ist stupide Manipulation.

Ein sterbenskranker Mensch ist keine Statistik und hat eine andere Beurteilung verdient
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ein sterbenskranker Mensch ist keine Statistik und hat eine andere Beurteilung verdient

Nicht wenn es um das Ausarbeiten der allgemeinen Regeln geht. Diese müssen nüchtern, moralisch einwandfrei und wissenschaftlich erarbeitet werden um gut zu funktionieren.
Argumentation aus emotionalen Fallbeispielen ist für die Gesamtheit schädlich.
 

Chili

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Nicht wenn es um das Ausarbeiten der allgemeinen Regeln geht. Diese müssen nüchtern, moralisch einwandfrei und wissenschaftlich erarbeitet werden um gut zu funktionieren.
Argumentation aus emotionalen Fallbeispielen ist für die Gesamtheit schädlich.

Es geht in diesem Fall doch nur um "emotionale Fallbeispiele". Inwieweit es moralisch vertretbar ist, Kinder/Menschen über Gebühr leiden zu lassen, kannst du sicher beantworten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Es geht in diesem Fall doch nur um "emotionale Fallbeispiele". Inwieweit es moralisch vertretbar ist, Kinder/Menschen über Gebühr leiden zu lassen, kannst du sicher beantworten.

Das ändert aber nichts daran, dass die Regel nicht emotional sondern rational aufgestellt werden muss. Und dass Kinder in ihrer Entscheidungsfähigkeit aufgrund der geistigen Entwicklung begrenzt sind, ist eine Tatsache, der wir auch rechtlich Rechnung tragen. Dementsprechend muss das auch hier genauestens eingebaut werden.
 

Chili

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Das ändert aber nichts daran, dass die Regel nicht emotional sondern rational aufgestellt werden muss. Und dass Kinder in ihrer Entscheidungsfähigkeit aufgrund der geistigen Entwicklung begrenzt sind, ist eine Tatsache, der wir auch rechtlich Rechnung tragen. Dementsprechend muss das auch hier genauestens eingebaut werden.

Nette Ausrede. Kinder werden in D nicht gefragt - weder, ob sie sich beschneiden lassen wollen, noch ob sie weiter unter Qualen leben wollen, bis der Tod von selbst eintritt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Nette Ausrede. Kinder werden in D nicht gefragt - weder, ob sie sich beschneiden lassen wollen, noch ob sie weiter unter Qualen leben wollen, bis der Tod von selbst eintritt.

ist keine Ausrede sondern ein Faktum der Natur.
 

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