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Holocaustleugnung

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ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Darf ich mal nachfragen ob es im Januar 33 überhaupt eine "Deutsche Staatsbürgerschaft", wahrscheinlich die des DR, gab. ...
Fragen "darf" jeder immer.

1933 galt (im Wesentlichen) das "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" vom 22. Juli 1913 (RuStaG)
>>
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.

§ 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.
[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

... <<
Es gab also beides: Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates und "unmittelbare Reichsangehörigkeit".
Daran hatten auch die Gesetzesänderungen seit 1913 nichts geändert.
z.B. hat Hitler die Staatsangehörigkeit von Braunschweig erworben und war damit auch "Deutscher im Sinne des RuStaG" geworden.
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Nachdem Hitler seit 1925 "Staatenloser" war, hat er sich mehrfach um eine Staatsbürgerschaft im Deutschen Reich bemüht, wurde aber immer wieder abgewiesen, selbst von der Thüringer Regierung, an der die NSDAP beteiligt war.
Um bei der Wahl zumm Reichspräsidenten 1932 kandidieren zu können, wurde eine Staatsbürgerschaft jedoch immer dringlicher.
Es gab auch die Versuche, auf dem Umweg als Professor in den "Staatsdienst" übernommen zu werden, was indirekt als "Staatsbürgerschaft" zu deuten gewesen wäre.
Vorgesehen war u.a. Hitler zum Professor für Organische Gesellschaftslehre und Politik an der Braunschweiger Universität zu machen, das flog aber vorzeitig auf.

Der sechste (!) Versuch gelang dann durch "Erpressung" der Regierung wieder des "Freistaat Braunschweig" (an der die NSDAP beteiligt war).
Da die Koalitionspartner Angst vor Neuwahlen hatten, stimmten sie nun zu, dass Hitler am 26. Februar 1932 zum "Regierungsrat der braunschweigschen Gesandtschaft beim Reichsrat" ernannt wurde.
Somit wurde Hitler (drei Wochen vor der Wahl) doch noch Beamter und damit deutscher Reichsbürger.
 

Eisbaerin

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Fragen "darf" jeder immer.

1933 galt (im Wesentlichen) das "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" vom 22. Juli 1913 (RuStaG)
>>
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.

§ 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.
[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

... <<
Es gab also beides: Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates und "unmittelbare Reichsangehörigkeit".
Daran hatten auch die Gesetzesänderungen seit 1913 nichts geändert.
z.B. hat Hitler die Staatsangehörigkeit von Braunschweig erworben und war damit auch "Deutscher im Sinne des RuStaG" geworden.

und genau darauf bezieht sich auch das hier :)

Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) 1Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. 2Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


wobei wohl noch immer nicht geklärt wäre, was darunter wohl zu verstehen ist. gibt es eine solche schon ? ansonsten wäre es für die clique wohl kein problem sowas mal eben aus dem hut zu zaubern :(
 
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Besser hätte ich es selber vermutlich nicht formulieren können. Auf meine zitierte Bitte bezogen (an dich adressiert @ Atue001).


Also, dann mal los und suchen Forenkollege... Sonst fällt dir die nächste Zeit wieder einiges vor/auf die Füße...:cool:

Hast also nichts zustande gebracht? Keine Lösung für die noch offenen Fragen? Und niemand hat dir geholfen?

Sieht wohl so aus, als ob du bei dir anfangen müsstest....sonst wird das nichts...

Meine Vorhersage: Du wirst mit 55 sterben als Populist und vergrämt und mit Naziparolen auf den Lippen....weil du dich einfach nicht bemüht hast, mal ein wenig mehr von der Welt zu verstehen.

Deine Wahl.
 

Heli

Fragensteller...
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Bulbber Blubber Kindergeblubber...:)rolleyes2:)


Also [MENTION=4267]Atue001[/MENTION], wenn du tatsächlich intelligenter sein solltest als ich dich einschätze (IQ unter 35) gemäß meiner persönlichen Erfahrung hier mit dir in puncto inhaltlich auf sich bezogener Diskussion , dann kannst du mich doch sicher zitieren wo ich laut deiner Behauptung in diesem Thread gefordert haben soll ''dass Deutsche raus sollen aus DE'', oder(?!?)



PS: Solltest du dich wieder auf ''dumm'' stellen und deine mittlerweile gewohnten kontextlosen Kinderantworten von dir geben, werde ich die Frage des öfteren wiederholen. Auch oder gerade dann wenn du wieder wie gewöhnlich vor deinen geschrieben Kinderunsinn davonläufst...
:coffee:

@ Heli

Hast also nichts zustande gebracht? Keine Lösung für die noch offenen Fragen? Und niemand hat dir geholfen?

Sieht wohl so aus, als ob du bei dir anfangen müsstest....sonst wird das nichts...


.

Wird das nicht langsam langweilig, [MENTION=4267]Atue001[/MENTION]?

Vor deinen kindlich-pupertären Unsinn den du gerne schreibst auf Nachfrage dann ständig mit kontextlosen Kinderbeiträgen oder wie in dem Falle mit Selbstgesprächen davon laufen meine ich(?!!)
:rolleyes2:


Werd' endlich erwachsen Knabe...


Also, mein pubertärer Dampfplauderer, wo ist den nun diese angebliche Behauptung von mir in Zitatform???



Ständiges (vor mir) Davonlaufen oder/und kindliches Trotzgeplapper wird dir nichts bringen in meinem Falle, solche hasenfüßige Dampfplauderer wie du sind meine ''Leibspeise''! Das solltest du eigentlich langsam gemerkt haben...:cool:
 

Ophiuchus

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und genau darauf bezieht sich auch das hier :)

Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.



(

Da wird über REichsbürger gewettert , aber das GG geht von Grenzen von 37 aus :kopfkratz:
 

Humanist62

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Mach mir bitte den ERklärbär !

Für mich ist Staatsangehörigkeit irgendwie mit Grenzen verbunden oder bin ich altmodisch ?

Es geht um Staatsangehörigkeit innerhalb der Grenzen von 1937 und nicht um die Grenzen an sich.

Die Grenze zu Polen wie sie jetzt ist gilt als anerkannt, wie auch alle Anderen.

Wie soll ich das sonst erklären ?
 
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Ophiuchus

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Es geht um Staatsangehörigkeit innerhalb der Grenzen von 1937 und nicht um die Grenzen an sich.

Die Grenze zu Polen wie sie jetzt ist gilt als anerkannt, wie auch alle Anderen.

Wie soll ich das sonst erklären ?

In Bezug auf # 863 von [MENTION=2768]Eisbär[/MENTION]in machst du mich jetzt nicht wirklich schlauer .
 

Spökes

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und genau darauf bezieht sich auch das hier :)

Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) 1Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. 2Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


wobei wohl noch immer nicht geklärt wäre, was darunter wohl zu verstehen ist. gibt es eine solche schon ? ansonsten wäre es für die clique wohl kein problem sowas mal eben aus dem hut zu zaubern :(

In erster Linie ist aber doch, wie Du schon mal bestätigtest, Deutscher wer die Staatsangehörigkeit eines der Deutschen Länder besitzt. Darüber hinaus noch diese unmittelbaren Reichsangehörigen. Die Deutsche Staatsangehörigkeit hätte nach meiner Einschätzung der Entnazifizierung zum Opfer fallen müssen. Gerne lass ich mich aufklären.
 

Humanist62

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In Bezug auf # 863 von [MENTION=2768]Eisbär[/MENTION]in machst du mich jetzt nicht wirklich schlauer .

Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 wurde erklärt, dass die mit der Wiedervereinigung festgelegten Grenzen Deutschlands endgültig seien und dass keinerlei Gebietsansprüche gegen Drittstaaten geltend gemacht werden (dies betraf insbesondere die heute zu Polen gehörenden früheren deutschen Ostgebiete).

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949)
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 wurde erklärt, dass die mit der Wiedervereinigung festgelegten Grenzen Deutschlands endgültig seien und dass keinerlei Gebietsansprüche gegen Drittstaaten geltend gemacht werden (dies betraf insbesondere die heute zu Polen gehörenden früheren deutschen Ostgebiete).

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949)

In dem Post auf den ich mich bezog , bezieht sich das GG auf Grenzen von 37 , wo bitte verstehst du mich nicht ?
 

nachtstern

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In erster Linie ist aber doch, wie Du schon mal bestätigtest, Deutscher wer die Staatsangehörigkeit eines der Deutschen Länder besitzt. Darüber hinaus noch diese unmittelbaren Reichsangehörigen. Die Deutsche Staatsangehörigkeit hätte nach meiner Einschätzung der Entnazifizierung zum Opfer fallen müssen. Gerne lass ich mich aufklären.

erkennst Du deinen Fehler nicht? ^^

Die hatte Hitler doch damals als erstes Abgeschafft!
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
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erkennst Du deinen Fehler nicht? ^^

Die hatte Hitler doch damals als erstes Abgeschafft!

Was verstehst Du denn unter Entnazifizierung wenn nicht die Aufhebung der durch die Nazis eingeführten Gesetze?
 

nachtstern

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Was verstehst Du denn unter Entnazifizierung wenn nicht die Aufhebung der durch die Nazis eingeführten Gesetze?

Reeducation war ein "Programm" den Deutschen das Gehirn zuwaschen.....auf Beiden Seiten der Mauer!

das was Du da rein interpetierst fand nie wirklich statt...
auch wurden nach Zusammenbruch nicht nur die Gesetze weiter angewendet, sondern sogar noch die gleichen Rechtssprechenden weiter in Amt und Würden gehalten.

sorry....nich "D" sondern "R" ^^
 
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Watson

Deutscher Bundeskanzler
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In Bezug auf # 863 von [MENTION=2768]Eisbär[/MENTION]in machst du mich jetzt nicht wirklich schlauer .

Die Reichsbürgerin weiß selber nicht, was der 116 GG aussagt. Sollte die Öffnungsklausel in 116 hin zu anderen Gesetzen mit den tatsächlich dann gegebenen anderen Gesetzen ( z.B. StAG ) mal abgleichen. Rafft die nie.

Sinn und Zweck des Gesetzesvorbehalts in Art. 116 GG ist die Beseitigung von Unklarheiten und Einschränkung des Kreises der Berechtigten. Also nicht: Beschränkung der Befugnisse, über die Staatsangehörigkeit bestimmen zu können.

Also wer Deutscher war nach den in der jeweiligen Zeit gültigen Gesetzen, bleibt Deutscher. Wem die Vogelscheißer die Staatsangehörigkeit entzogen hatten, wird diese in den alten Zustand versetzt.

Alle geklärt, nichts offen oder unklar.
 
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