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Fragen "darf" jeder immer.Darf ich mal nachfragen ob es im Januar 33 überhaupt eine "Deutsche Staatsbürgerschaft", wahrscheinlich die des DR, gab. ...
1933 galt (im Wesentlichen) das "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" vom 22. Juli 1913 (RuStaG)
>>
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.
§ 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
§ 2.
[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.
... <<
Es gab also beides: Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates und "unmittelbare Reichsangehörigkeit".
Daran hatten auch die Gesetzesänderungen seit 1913 nichts geändert.
z.B. hat Hitler die Staatsangehörigkeit von Braunschweig erworben und war damit auch "Deutscher im Sinne des RuStaG" geworden.