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Vor dem Gesetz sind alle gleich - Manche jedoch gleicher.

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

G

Gelöschtes Mitglied 3961

# Meldung der TAGESSCHAU vom 24.01.2019: Flüchtlingsbürgen müssen keine Rückforderungen befürchten

"Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich laut Arbeitsminister Heil keine Sorgen mehr machen. Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen."

Die Kommentare auf diese politische Entscheidung sind ebenso homogen, wie sie vorhersehbar waren.
[...]

[COLOR="#808080"]Wie sieht das eigentlich das Gesetz??[/COLOR]

BGB § 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft schrieb:
(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

UND:

BGB § 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers schrieb:
(1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Orte eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Orte, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden.

FAZIT:
Wer im Interesse der Migration geltendes Recht aussetzt, der vermittelt dem Volk, auf das er dieses Recht weiterhin anwendet, dass die Rechtssicherheit in diesem Land eine Frage der Hautfarbe, resp. der Ethnie ist.

Dieses Verhalten ist nicht mehr vermittelbar, weil Verfassungswidrig und gehört somit in die Zuständigkeiten des Staatsschutzes.
:))
 

Van der Graf Generator

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Hoffen wir, dass diese Muselhelfer irgendwann anders ihre gerechte Strafe dafür erhalten, was sie angerichtet haben.
 

schelm65

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"Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich laut Arbeitsminister Heil keine Sorgen mehr machen. Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen."

Hr. Heil wollte sicherlich sagen, Privatpersonen luden ein, der Steuerzahler muss dafür jetzt arbeiten und zahlen.

Das würde er aber nur sagen, wollte er mit seiner Partei bereits jetzt die 10% unterschreiten. :giggle:
 

Van der Graf Generator

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Ich kenne die Prozedur der Verpflichtungserklärung gut, wenn man Ausländer einlädt. Ok, das waren natürlich immer Nichtmuslime , die Vertrauenswürdig sind.
Aber im Fall des Falles wäre man im A**** gewesen. Niemand wäre gekommen und hätte gesagt, ok, wir zahlen für dich.

Aber ich gehe davon aus, dass der "Staat" plötzlich derart kulant zu den islamunterstützenden Ratten ist, weil es Muslime sind, für die sie gebürgt haben.

Dieser Riesenunterschied in der Behandlung islamischer und nichtislamischen Besucher und Einwanderer ist mir schon oft aufgefallen. Zufall ist das nicht.
 

Schipanski

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Ein weiterer Beleg dafür, dass Gesetze nur noch für einen Teil der Bevölkerung gelten. Widerlich...
 

Chili

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# Meldung der TAGESSCHAU vom 24.01.2019: Flüchtlingsbürgen müssen keine Rückforderungen befürchten

"Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich laut Arbeitsminister Heil keine Sorgen mehr machen. Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen."

Die Kommentare auf diese politische Entscheidung sind ebenso homogen, wie sie vorhersehbar waren.
[...]

Wie sieht das eigentlich das Gesetz??



UND:



FAZIT:
Wer im Interesse der Migration geltendes Recht aussetzt, der vermittelt dem Volk, auf das er dieses Recht weiterhin anwendet, dass die Rechtssicherheit in diesem Land eine Frage der Hautfarbe, resp. der Ethnie ist.

Dieses Verhalten ist nicht mehr vermittelbar, weil Verfassungswidrig und gehört somit in die Zuständigkeiten des Staatsschutzes.
:))

Der Staat und sein Schutz sind beide korrupt. Theoretisch wäre das ein Fall für das Verfassungsgericht, doch D hat keine Verfassung und das Gericht ist ebenfalls nicht neutral. Hake es ab oder ziehe dir ne gelbe Weste an
 

Le Bon

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Der Staat und sein Schutz sind beide korrupt. Theoretisch wäre das ein Fall für das Verfassungsgericht, doch D hat keine Verfassung und das Gericht ist ebenfalls nicht neutral. Hake es ab oder ziehe dir ne gelbe Weste an
Jetzt wißt Ihr u.a. , warum ich mich zum Fatalisten entwickelt habe.,)
 

Smoker

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Kann man dagegen nicht klagen?
 
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Vor dem Gesetz - dem Gericht sind alle gleich?

Deshalb wird auch nach dem "Stand" - was machen Sie beruflich, in einer Verhandlung gefragt!

Deshalb werden die Einen auch rechtskräftig verurteilt, mit allen Konsequenzen ! (Volksmitglieder)

Während sich Andere, mit 28.000.-- Euro freikaufen, inklusive ohne Eintragung im Strafregister ! (Staatsmitglieder)

Das ist nur in einem demokratischen Rechtsstaat möglich !
 

Hinterfrager

zeitgeistkritisch
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Der Skandal ist, dass letztlich von vornherein absehbar war und von den sog. "Bürgen" auch letztlich unisono so gesehen wurde, dass der Staat niemals Regress von den betreffenden Gutmenschen und Kirchen nehmen würde. Die Voraussetzungen und rechtlichen Konsequenzen einer Bürgschaft wurden so ad absurdum geführt, dh, das Recht dem politisch gewollten und opportunen angepasst.

Der gemeine Steuerzahler und rechtschaffene und verantwortungs bewußte Bürger ist somit wieder mal der Depp vom Dienst, während sich die "bürgenden" Subjekte und Organisationen letztlich noch in moralischem Hybris und angemaßter Bessermenschlichkeit sonnen und über ihn erheben dürfen. Pfui Deibel.
 
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Warum hat die AfD deiner Meinung nach noch keine Klage eingereicht?

Keine Ahnung, ... das Thema ist noch ziemlich frisch?? (Meldung v. 24.01.2019)

Ich behaupt mal, weil das Gejammer Blösinn ist. Es wird wahrscheinlich keine Klage geben, die nicht sofort abgewiesen wird. Im Eingangsartikel wird ja dargelegt, warum man die Bürgen aus ihrer Pflicht entlässt...
 
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Der Skandal ist, dass letztlich von vornherein absehbar war ..., dass der Staat niemals Regress von den betreffenden Gutmenschen und Kirchen nehmen würde.

In der Nachrichtenmeldung im ET steht aber das Gegenteil. Da wurde bis jetzt sehrwohl Geld eingefordert...
 

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