Halte ich für aussichtslos
Nachtrag zum GEZ- und Rundfunkgebührenbetrug
Wie bereits berichtet: Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht.
Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen.
Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen.
Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz.
Wenn zwei oder mehr Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt.
Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und nichts anderes.
Die Politganoven haben den Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen – selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler.
Die Obrigkeitshörigkeit der Allgemeinheit und der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen sogenannter „Volksvertreter“ hat dieses Land ruiniert und jegliche Werte ad absurdum geführt.
Dank der desinformativen Volksverdummungspresse und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land der hinterhältigen Feiglinge, Mitschwimmer und Obrigkeitshörigen verwandelt.
Man ist sich in einer Vielzahl von Bereichen nicht zu schade, ganze Bevölkerungsgruppen zu belügen, sowie zu bestehlen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen!
Doch hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner.
Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr.
Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden, werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, dass einem der Atem stockt.
Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur mal den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben.
Was man tun kann: Kopieren Sie das nun folgende Musterschreiben – ergänzen Sie es mit Ihren Daten und dann ab zur Post damit.
Sagen Sie sich los von den Propagandlügenmedien und schmeißen Sie endlich TV und Radio auf den Müll!
Die Scheinregierung hat der Bevölkerung den Krieg erklärt! Kämpfen Sie also für Ihr Recht!
Hier nun der Musterbrief, den jede und jeder abschicken sollte, statt sich weiterhin bestehlen zu lassen:
Max Mustermann
Musterstraße 1
10101 Mustersen
An: ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
„Sehr geehrte“ Damen und Herren
Ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem „Service“ vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, diesen in Anspruch zu nehmen.
Da ich mit ihnen keinen Vertrag geschlossen habe, bin ich auch nicht an Forderungen gebunden.
Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen.
Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, so gehe ich davon aus, dass die Forderung der Rundfunkgebührenentrichtung hinfällig ist.
Sollten Sie wider Erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag.
Ich habe die Gebühren in Treu und Glaube gezahlt, weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handeln würde.
Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt, sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Daher erkläre ich hiermit das Ende meiner Zahlungsbereitschaft.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max Mustermann
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Angelegenheiten selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Privatautonomie:
Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann.
Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankert.
Vertragsfreiheit:
Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Der Schutz der rechtsgeschäftlichen Willensbildung gegen Willensbeugung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ist durch § 253 StGB strafbewehrt.
In allen entwickelten Rechtssystemen kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande.
Vertrag zu Lasten Dritter:
Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/03/12/nachtrag-zum-gez-und-rundfunkgebuhrenbetrug/