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GEZ - Die Befreiungsbewegung

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

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Diese Antwort ist ein typisches Beispiel von Ausweichen. Die Frage war doch klar formuliert oder bist Du des sinnentnehmenden Lesens nicht mächtig? Das täte mir leid.


Ich weiche nicht aus ! Wie hast du so schön geschrieben..."Ist mir völlich schnuppe,..."

wenn ein "Geisteskranker" so etwas zu mir sagt...also du z.b. :giggle:
 

Le Bon

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Ich weiche nicht aus ! Wie hast du so schön geschrieben..."Ist mir völlich schnuppe,..."
Du bist ausgewichen. Also bist Du mMn ein geisteskranker, lügnerischer ****pfosten und verschwindest auch auf meiner Bank. Du bist allerdings noch bösartich. Gut, daß ich das geahnt hatte und vorbereitet bin.;)
wenn ein "Geisteskranker" so etwas zu mir sagt...also du z.b. :giggle:
Durch Behauptungen wird etwas nicht wahr. Das weißt Du zwar nicht, weil Dir dafür die kognitive Fähichkeit fehlt aber ich erwähne es einfach mal.
Du bist geisteskrank. Und nun?
Die Vermutung haut einem direkt ins Gesäß.;)
 
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Debitist

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Man kann natürlich auch wütend jeden Monat abbuchen lassen und sich ärgern. Oder man löst die Lastschrift auf und überlässt es der GEZ, Mini-Zahlungen zusammen zu rechnen.

Und von verschiedenen Konten überweisen.
Vorher um Ratenzahlung bitten.
Zahlendreher in Überweisungsträgern, Briefe so schreiben, dass sie net maschinell beantwortet werden können (Absender ein Buchstabe falsch) usw.

Grins
Debi
 

Le Bon

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Und von verschiedenen Konten überweisen.
Vorher um Ratenzahlung bitten.
Zahlendreher in Überweisungsträgern, Briefe so schreiben, dass sie net maschinell beantwortet werden können (Absender ein Buchstabe falsch) usw.

Grins
Debi
Sie zu ärgern, ist bestimmt eine Möglichkeit, aber letztlich nicht zielführen, um sie vom Rücken zu haben. Leider hat es bisher keinen Prozeß gegen den Beitrags"service" gegeben, in dem u.a, auf den Art. 20 Menschenrecht hingewiesen wurde. Der Beitrag ist eine Art Steuer, bei der der rechtlicher Hintergrund vollkommen unklar ist, denn man hat mit dem öffentlich-"rechtlichen" Medien keinen Vertrach und der sogenannte "Staats"vertrach" ist kein "Staats"vertrach". Die Frage ist, was ist es tatsächlich.;) Auf jeden Fall sind die Sender ARD/ZDF/Deutschlandsender private Unternehmen.
 

Franco B.

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Und von verschiedenen Konten überweisen.
Vorher um Ratenzahlung bitten.
Zahlendreher in Überweisungsträgern, Briefe so schreiben, dass sie net maschinell beantwortet werden können (Absender ein Buchstabe falsch) usw.

Grins

:cool: Stimmt, es geht auch von verschiedenen Konten. Kleine künstlerische Fehler einbauen und sehr sporadisch überweisen.

Und das dürfte klar sein: Die Anstalten verdienen nur Geld, wenn sie es selbst einziehen können. Und das Zusammenrechnen ist deren Problem, nicht meines.

Sie zu ärgern, ist bestimmt eine Möglichkeit, aber letztlich nicht zielführen, um sie vom Rücken zu haben.

Also sich ärgern, da bin ich ziemlich sicher, geht nur auf die eigene Gesundheit. :kopfkratz:

Auf jeden Fall sind die Sender ARD/ZDF/Deutschlandsender private Unternehmen.

Auf Facebook beschreibt sich ZDF als "Broadcasting & Media Production Company", die Tagesschau als "TV Show", der Deutschlandfunk als "Radio Station", der WDR als "News & Media Website" genauso wie der Privat-Sender RTL.
 

Nora

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Es geht hier eindeutig um Betrug.

Woraus ergibt sich die Rundfunkgebührenpflicht?
Der Staatsrundfunk baut sich auf eine Reihe von Rundfunkstaatsverträgen auf, die die 16 Bundesländer miteinander geschlossen haben. Der Bund selbst ist daran nicht beteiligt. Die Gebührenpflicht, die Gebührenhöhe, die Zahlungsmodalitäten usw. ergeben sich dabei insbesondere aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Dürfen die Länder einen Vertrag zu Lasten Dritter abschließen?

Im Zivilrecht sind Verträge, die nicht am Vertrag beteiligten Personen Pflichten auferlegen (Verträge zu Lasten Dritter), ungültig. Prinzipiell gilt das auch für Staatsverträge.
Allerdings sind die Zustimmungsbeschlüsse der Landtage auch Betätigungen des Gesetzgebungsrechts der Länder. Statt dass jedes Bundesland selbst ein Rundfunkgesetz erlässt, vereinbaren alle Bundesländer dieselben Regelungen im Rahmen eines Vertrags und verabschieden diese durch ihre gesetzgebenden Organe. Und durch Gesetze kann der Staat natürlich in die Rechte seiner Bürger eingreifen.

https://gez-faq.de/2016/10/14/woraus-ergibt-sich-die-rundfunkgebuehrenpflicht/

Weiß nicht ob eine Massenklage etwas bringen würde.
 

Nora

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Halte ich für aussichtslos

Nachtrag zum GEZ- und Rundfunkgebührenbetrug

Wie bereits berichtet: Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht.

Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen.
Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen.

Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz.

Wenn zwei oder mehr Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt.
Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und nichts anderes.

Die Politganoven haben den Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen – selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler.
Die Obrigkeitshörigkeit der Allgemeinheit und der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen sogenannter „Volksvertreter“ hat dieses Land ruiniert und jegliche Werte ad absurdum geführt.

Dank der desinformativen Volksverdummungspresse und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land der hinterhältigen Feiglinge, Mitschwimmer und Obrigkeitshörigen verwandelt.
Man ist sich in einer Vielzahl von Bereichen nicht zu schade, ganze Bevölkerungsgruppen zu belügen, sowie zu bestehlen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen!

Doch hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner.
Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr.

Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden, werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, dass einem der Atem stockt.

Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur mal den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben.

Was man tun kann: Kopieren Sie das nun folgende Musterschreiben – ergänzen Sie es mit Ihren Daten und dann ab zur Post damit.
Sagen Sie sich los von den Propagandlügenmedien und schmeißen Sie endlich TV und Radio auf den Müll!

Die Scheinregierung hat der Bevölkerung den Krieg erklärt! Kämpfen Sie also für Ihr Recht!
Hier nun der Musterbrief, den jede und jeder abschicken sollte, statt sich weiterhin bestehlen zu lassen:

Max Mustermann
Musterstraße 1
10101 Mustersen
An: ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

„Sehr geehrte“ Damen und Herren
Ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem „Service“ vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, diesen in Anspruch zu nehmen.
Da ich mit ihnen keinen Vertrag geschlossen habe, bin ich auch nicht an Forderungen gebunden.
Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen.
Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, so gehe ich davon aus, dass die Forderung der Rundfunkgebührenentrichtung hinfällig ist.
Sollten Sie wider Erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag.
Ich habe die Gebühren in Treu und Glaube gezahlt, weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handeln würde.
Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt, sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Daher erkläre ich hiermit das Ende meiner Zahlungsbereitschaft.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Angelegenheiten selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Privatautonomie:
Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann.
Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankert.

Vertragsfreiheit:
Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Der Schutz der rechtsgeschäftlichen Willensbildung gegen Willensbeugung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ist durch § 253 StGB strafbewehrt.
In allen entwickelten Rechtssystemen kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande.

Vertrag zu Lasten Dritter:
Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/03/12/nachtrag-zum-gez-und-rundfunkgebuhrenbetrug/
 

Le Bon

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Nein, aber es richtich zu machen, fördert Deine Gesundheit: --> Klick!


Geht auch für Knöllchen.;) Geht nicht für Strafsachen (Auto), wo der "Wert" über 300 € ist!! Dann kommt nach einer Zeit der private "Sicherheit"sdienst mit der geschützten Wortmarke Polizei.;)

Das mit der GEZ aka Beitrags"service" habe ich seit 2016 6 Mal so gemacht!;) Wichtich ist, die Anschrift der Person (weil der Brief nicht an Dich, sondern an Deine Person geschickt wurde!) auf dem Brief an Deine Person total zu schwärzen, bevor sie in den Briefumschlach geht. Habe ich hier gefühlte 100 mal schon gepostet. Und... funzt!

Auf Facebook beschreibt sich ZDF als "Broadcasting & Media Production Company", die Tagesschau als "TV Show", der Deutschlandfunk als "Radio Station", der WDR als "News & Media Website" genauso wie der Privat-Sender RTL.
Jupp, alles private Unternehmen.:mad:
 

Nora

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Hatte eine neue PKW Versicherung abgeschlossen und kurz danach festgestellt, die kann man nicht erreichen, wenn mal was ist. Daraufhin per Einschreiben von meinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht, wurde auch per Mail bestätigt.


Man selbst konnte keine Mails schreiben und auf Schreiben direkt an die Versicherung keinerlei Antwort. Sie haben mir den Vertrag und Versicherungskarte trotzdem zugeschickt und ich wieder per Einschreiben zurück. Danach habe ich die nächsten 3 Briefe ungeöffnet, Annahme verweigert zurück geschickt.

Danach war Ruhe.
 

Franco B.

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Nein, aber es richtich zu machen, fördert Deine Gesundheit: --> Klick!

Danke, spannendes Thema. Leider sind die weiterführenden Links anscheinend gekillt worden.



Geht auch für Knöllchen.;) Geht nicht für Strafsachen (Auto), wo der "Wert" über 300 € ist!! Dann kommt nach einer Zeit der private "Sicherheit"sdienst mit der geschützten Wortmarke Polizei.;)


Schon witzig, die Polizei …. da denkt man, die sei staatlich, ist jetzt eine Handelsmarke? :rolleyes:

Das mit der GEZ aka Beitrags"service" habe ich seit 2016 6 Mal so gemacht!;) Wichtich ist, die Anschrift der Person (weil der Brief nicht an Dich, sondern an Deine Person geschickt wurde!) auf dem Brief an Deine Person total zu schwärzen, bevor sie in den Briefumschlach geht. Habe ich hier gefühlte 100 mal schon gepostet. Und... funzt!

Ja, damit müsste man sich mal beschäftigen. Nie antworten, nie unterschreiben. Nie "funktionieren".
 
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Nachtrag zum GEZ- und Rundfunkgebührenbetrug

Wie bereits berichtet: Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht.

Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen.
Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen.

Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz.

Wenn zwei oder mehr Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt.
Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und nichts anderes.

Die Politganoven haben den Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen – selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler.
Die Obrigkeitshörigkeit der Allgemeinheit und der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen sogenannter „Volksvertreter“ hat dieses Land ruiniert und jegliche Werte ad absurdum geführt.

Dank der desinformativen Volksverdummungspresse und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land der hinterhältigen Feiglinge, Mitschwimmer und Obrigkeitshörigen verwandelt.
Man ist sich in einer Vielzahl von Bereichen nicht zu schade, ganze Bevölkerungsgruppen zu belügen, sowie zu bestehlen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen!

Doch hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner.
Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr.

Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden, werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, dass einem der Atem stockt.

Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur mal den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben.

Was man tun kann: Kopieren Sie das nun folgende Musterschreiben – ergänzen Sie es mit Ihren Daten und dann ab zur Post damit.
Sagen Sie sich los von den Propagandlügenmedien und schmeißen Sie endlich TV und Radio auf den Müll!

Die Scheinregierung hat der Bevölkerung den Krieg erklärt! Kämpfen Sie also für Ihr Recht!
Hier nun der Musterbrief, den jede und jeder abschicken sollte, statt sich weiterhin bestehlen zu lassen:

Max Mustermann
Musterstraße 1
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An: ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
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„Sehr geehrte“ Damen und Herren
Ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem „Service“ vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, diesen in Anspruch zu nehmen.
Da ich mit ihnen keinen Vertrag geschlossen habe, bin ich auch nicht an Forderungen gebunden.
Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen.
Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, so gehe ich davon aus, dass die Forderung der Rundfunkgebührenentrichtung hinfällig ist.
Sollten Sie wider Erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag.
Ich habe die Gebühren in Treu und Glaube gezahlt, weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handeln würde.
Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt, sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Daher erkläre ich hiermit das Ende meiner Zahlungsbereitschaft.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max Mustermann

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Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Angelegenheiten selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Privatautonomie:
Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann.
Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankert.

Vertragsfreiheit:
Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Der Schutz der rechtsgeschäftlichen Willensbildung gegen Willensbeugung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ist durch § 253 StGB strafbewehrt.
In allen entwickelten Rechtssystemen kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande.

Vertrag zu Lasten Dritter:
Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/03/12/nachtrag-zum-gez-und-rundfunkgebuhrenbetrug/

Wir dürfen bei all den Schweinerein nicht vergessen, dass in der BRD einzig das Handelsrecht gilt und somit ein Handel bzw. ein Vertrag nur im Einverständnis beider Seiten juristisch Gültigkeit erlangen kann - oder sagen wir lieber: müsste
Dass dem nicht so ist, wissen wir ja alle und wir machen diese Erfahrung täglich immer wieder aufs Neue.
Oder geht jemand von Euch ins Geschäft und wird gezwungen, etwas zu kaufen?
 

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Bitte, gern geschehen.;)
Kaputte links habe ich gar nicht gemerkt. Wenn Du allerdings den Text speicherst (ohne Unterschrift und Datum!!) bist Du völlich versorcht.;)
Schon witzig, die Polizei …. da denkt man, die sei staatlich, ist jetzt eine Handelsmarke? :rolleyes:
Genau so wie jeder "Staat" auf diesem Planeten ein Unternehmen ist, so sind auch die entsprechenden Orgas Unternehmen.:mad:
Ja, damit müsste man sich mal beschäftigen. Nie antworten, nie unterschreiben. Nie "funktionieren".
Exakt. Dazu mal ein Ritual für Leute, die sich befreien wollen.;)

 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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