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Absolut, es gibt aber aus meiner Sicht deutliche Unterschiede.
Mord aus geringfügigen Gründen wie Habsucht oder zur Verscheleiherung einer anderen Straftat ist mit einem anderen Strafmaß zu bemessen als ein Mord durch einen psychisch kranken Menschen oder aus Gründen "verständlicheren" Gründen, wie Trauer.
Neben dem Strafgedanken, der sich bereits an der relativen Schwere der Schuld orientieren sollte, ist die fortwährende Gefahr für die Gesellschaft, die von dem Täter ausgeht ja noch von Belang.