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Alles zum Thema Auto

nachtstern

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Dann lass doch mal sehen wie nach deiner Überlegung die Route vom Britzdamm bis zu dem Schulzentrum aussehen soll. Je nach Einbahnrichtung dann auch zurück.

^^

willst mir ne "Fleißaufgabe" geben, weil dir mein "Gesamt-Konzept" nicht gefällt das Radfahrenden keinerlei Sonderrechte einräumt?

p.s
 

Spökes

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^^

willst mir ne "Fleißaufgabe" geben, weil dir mein "Gesamt-Konzept" nicht gefällt das Radfahrenden keinerlei Sonderrechte einräumt?

p.s

Du hattest ein "intelligentes Einbahnstraßensystem" angesprochen. Wer von Sonderrechten spricht zeugt von seiner Indoktrination einer Ideologie da immer noch nicht geklärt ist, warum Radfahrer Umwege fahren sollen weil zwei Autos nicht aneinander vorbei kommen.
 

nachtstern

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Du hattest ein "intelligentes Einbahnstraßensystem" angesprochen. Wer von Sonderrechten spricht zeugt von seiner Indoktrination einer Ideologie da immer noch nicht geklärt ist, warum Radfahrer Umwege fahren sollen weil zwei Autos nicht aneinander vorbei kommen.

warum sollte Radfahrende nicht gleichgestellt mit den Autofahrern werden und Sonderrechte bekommen?!
 

Spökes

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warum sollte Radfahrende nicht gleichgestellt mit den Autofahrern werden und Sonderrechte bekommen?!

Damit die Autofahrer diese Sonderrechte nicht für sich reklamieren können und weil sie nicht mal annähernd gleich zu stellen sind.
 

nachtstern

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Damit die Autofahrer diese Sonderrechte nicht für sich reklamieren können und weil sie nicht mal annähernd gleich zu stellen sind.

Eben drum, keine Sonderrechte für Niemanden ^^

ferner ist es auch der Verkehrssicherheit geschuldet, da Fußgänger in Einbahnstraßen NUR in eine Richtung schauen, wenn diese die Straße überqueren
 

Spökes

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Eben drum, keine Sonderrechte für Niemanden ^^

ferner ist es auch der Verkehrssicherheit geschuldet, da Fußgänger in Einbahnstraßen NUR in eine Richtung schauen, wenn diese die Straße überqueren

Was beklagst Du dich denn? Lass doch die Autos nicht aneinander vorbeikommen und gut ist. Die Radler müssen ja auch aneinander vorbei kommen. Das verstehst Du also unter "intelligent". Das macht meinen Tag.

In der Körner-Straße sind die doch einen Radweg gewohnt. Der macht auch weiterhin keine Probleme sofern die Fußgänger sich an die Regeln halten.
 

nachtstern

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Was beklagst Du dich denn? Lass doch die Autos nicht aneinander vorbeikommen und gut ist. Die Radler müssen ja auch aneinander vorbei kommen. Das verstehst Du also unter "intelligent". Das macht meinen Tag.

In der Körner-Straße sind die doch einen Radweg gewohnt. Der macht auch weiterhin keine Probleme sofern die Fußgänger sich an die Regeln halten.

Einbahnstraße---> Nur eine Fahrtrichtung für Fahrzeuge!
nehme mal an, das auch n Fahrrad drunter fällt?
Die Radwege werden entfernt und entsiegelt, da kommen Bäume hin!
Sind wesentlich wichtiger als Radfahrende ^^
Fußgänger als die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind besonders zu schützen, daher Keine Sonderrechte für Radfahrende.
 
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Du hattest ein "intelligentes Einbahnstraßensystem" angesprochen. Wer von Sonderrechten spricht zeugt von seiner Indoktrination einer Ideologie da immer noch nicht geklärt ist, warum Radfahrer Umwege fahren sollen weil zwei Autos nicht aneinander vorbei kommen.

Das ist eigentlich selbsterklärend.
Warum sollten Fahrradfahrer standardmäßig verkehrtherum in eine Einbahnstraße einfahren dürfen?
Das endet zwangsläufig damit, dass diese am Ende dieser Straße übersehen werden und von den PKW und LKW Leuten umgemäht werden, weil sie gar nicht erwarten, dass sie an der Straße rechts vor links beachten müssen!
Wie man hier eindrucksvoll erkennt, die Wenigsten kennen ÜBERHAUPT das Zusatzverkehrszeichen 1000-32, und beachten es dementsprechend auch nicht!

Gleiches gilt für Zebrastreifen, obwohl hier beim Streifen sogar tatsächlich eine STRAFTAT bei Nichtbeachtung der Vorranges vorliegt!

Weisste woran du das erkennst?
Nicht daran, dass du sogar Punkte dafür kassieren kannst, sobald du Jemanden gefährdest!
Das erkennst du daran, dass das Gesetz hier beim Sanktionieren über 40€ hinaus geht ( unter 40€ = Ordnungsgeld ),
dieses ist gleichbedeutend ( NICHT gleichwertig ) mit einer geringen GeldSTRAFE, oder einem Bußgeld.
Strafen ( welche auch an keinerlei Höhe oder Maß geknüpft sind ) dürfen nur von Richtern ausgesprochen werden,
Behörden dürfen "nur" Maßregeln und zur ORDNUNG aufrufen...

Das ist einer der Hauptgründe, warum hier die Geldstrafen für Verkehrsverstöße so niedrig sind, denn wenn sie viel höher wären, müsste man den Regeln nach bei jeder Übertretung in einem bestimmten Rahmen eine richterliche Anhörung und eine Verhandlung anberaumen! Das ist beidseitig nicht gewollt. Sowohl von der Behörde, die will ja unkompliziert und schnell abkassieren, als auch den Gerichten, die haben keine Lust ihre Strukturen komplett für Peanuts zu sprengen...
 

imho

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Das ist eigentlich selbsterklärend.
Warum sollten Fahrradfahrer standardmäßig verkehrtherum in eine Einbahnstraße einfahren dürfen?
Das endet zwangsläufig damit, dass diese am Ende dieser Straße übersehen werden und von den PKW und LKW Leuten umgemäht werden, weil sie gar nicht erwarten, dass sie an der Straße rechts vor links beachten müssen!
Wie man hier eindrucksvoll erkennt, die Wenigsten kennen ÜBERHAUPT das Zusatzverkehrszeichen 1000-32, und beachten es dementsprechend auch nicht!

Gleiches gilt für Zebrastreifen, obwohl hier beim Streifen sogar tatsächlich eine STRAFTAT bei Nichtbeachtung der Vorranges vorliegt!

Weisste woran du das erkennst?
Nicht daran, dass du sogar Punkte dafür kassieren kannst, sobald du Jemanden gefährdest!
Das erkennst du daran, dass das Gesetz hier beim Sanktionieren über 40€ hinaus geht ( unter 40€ = Ordnungsgeld ),
dieses ist gleichbedeutend ( NICHT gleichwertig ) mit einer geringen GeldSTRAFE, oder einem Bußgeld.
Strafen ( welche auch an keinerlei Höhe oder Maß geknüpft sind ) dürfen nur von Richtern ausgesprochen werden,
Behörden dürfen "nur" Maßregeln und zur ORDNUNG aufrufen...

Das ist einer der Hauptgründe, warum hier die Geldstrafen für Verkehrsverstöße so niedrig sind, denn wenn sie viel höher wären, müsste man den Regeln nach bei jeder Übertretung in einem bestimmten Rahmen eine richterliche Anhörung und eine Verhandlung anberaumen! Das ist beidseitig nicht gewollt. Sowohl von der Behörde, die will ja unkompliziert und schnell abkassieren, als auch den Gerichten, die haben keine Lust ihre Strukturen komplett für Peanuts zu sprengen...

Wenn Einbahnstraßen grundsätzlich für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben würden, würden Autofahrer am Ende auch mit ihnen rechnen.
 
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Wenn Einbahnstraßen grundsätzlich für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben würden, würden Autofahrer am Ende auch mit ihnen rechnen.
Das wäre korrekt,

( Der Einfachheit halber wäre es angemessen diese Regelung ein zu führen, jedoch würde das am Anfang und am Ende der Einbahnstraßen regelmäßig zu schwerwiegenden Missverständnissen führen, DENN ... )

hätte man erstens mit einer Einschleifungszeit von mehren Jahren, wenn nicht Dekaden zu rechnen, denn wirklich ankommen würde diese Neuregelung lediglich bei den Fahranfängern,
und die müssten sich erstmal mit den neuen Regeln in der Mehrzahl befinden. In der Zwischenzeit würde man damit die Radfahrer unnötig in Gefahr bringen!
Und zweitens, denk mal drüber nach, wie der Durchschnitt ( ICH AUCH ) in eine Einbahnstraße einfährt, weil er davon ausgeht, dass IHM die einzige Fahrspur alleinig gehört!

Was man meiner Meinung zusätzlich noch im Bereich des Fahrradfahrer Schutz bedenken MÜSSTE, ist, dass ich festgestellt habe, dass selbst Fahrzeuge der gleichen Typenklasse teilweise extreme Unterschiede in der Übersichtlichkeit des Schulterblickes und des toten Winkels aufweisen! Hier sollte man einen Referenzwert bestimmen und zukünftige Regeln daraufhin anpassen!

( Frag mal Leute die vor 30 Jahren gelernt haben, wie man sich vor, in und hinter einem Kreisverkehr zu verhalten hat! Besonders das Blinken, welches zu gefährlichen Missverständnissen führen kann, wird selbst heute noch nicht flächendeckend von älteren Verkehrsteilnehmern richtig gemacht, OBWOHL es bereits seit 2001 in der Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde, wie man es richtig macht! Das steht beinahe seit 19 Jahren so da drin, angekommen ist es nur bedingt... )

Ebenfalls was viele nicht raffen, oder absichtlich missachten ist das Überholverbot von Fahrzeugen auf der Höhe von Zebrastreifen und Verkehrsinseln!
Ich fahre alle zwei Tage einmal 5-6 Minuten mit dem Fahrrad einkaufen. Habe dann einen Zebrastreifen und eine Verkehrsinsel auf dem Weg.
Wöchentlich wurde ich mindestens einmal genötigt!

Seitdem ich festgestellt habe, das es vielen egal ist, ob sie mich an den Stellen gefährden,
fahre ich auf dem großzügigen Fußgängerweg, und steige dann fast ab, wenn Fußgänger kommen, und lasse auf einem Pedal hängend rollen.
Da sind mir bis zu 35€ Ordnungsgeld gut investierte Mäuse im Austausch für meine Sicherheit...

Im Kreuzbezug zu diesem Thema:
Man muss dem Herrn Scheuer schon lassen, dass es überaus sinnvoll ist, dass die Bußgelder für zugeparkte / zugestellte Fahrradwege verdoppelt werden...
 
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Spökes

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Einbahnstraße---> Nur eine Fahrtrichtung für Fahrzeuge!
nehme mal an, das auch n Fahrrad drunter fällt?
Die Radwege werden entfernt und entsiegelt, da kommen Bäume hin!
Sind wesentlich wichtiger als Radfahrende ^^
Fußgänger als die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind besonders zu schützen, daher Keine Sonderrechte für Radfahrende.

Findest Du unter dem Einbahnstraßenschild den Hinweis "Radfahrer frei" gilt diese natürlich nicht für Radfahrer. Auch dann nicht wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg entgegen der Fahrtrichtung gibt.
Der Radweg am Beispiel Körnerstraße ist max. 1 m breit und Bäume stehen dort bereits. Da im Rahmen deiner simplen Einbahnstraßenregelung der Radverkehr mit der Richtung auf der Straße verbleibt und der Radweg gegen die Richtung separiert ist bestehen für Fußgänger keinerlei Einschränkungen solange keine PKW auf dem Gehweg parken. Sonderrechte für PKW sollten nicht auf andere Verkehrsteilnehmer übertragen werden. Stell dir mal vor, Fußgänger müssten sich an die Einbahnstraßenregelung halten.
 

Spökes

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Das ist eigentlich selbsterklärend.
Warum sollten Fahrradfahrer standardmäßig verkehrtherum in eine Einbahnstraße einfahren dürfen?
Das endet zwangsläufig damit, dass diese am Ende dieser Straße übersehen werden und von den PKW und LKW Leuten umgemäht werden, weil sie gar nicht erwarten, dass sie an der Straße rechts vor links beachten müssen!
Wie man hier eindrucksvoll erkennt, die Wenigsten kennen ÜBERHAUPT das Zusatzverkehrszeichen 1000-32, und beachten es dementsprechend auch nicht!

[...]
Von "Standard" sprach doch niemand. Es geht augenblicklich um die schmalen Berliner Gassen, die leicht drei Fahrspuren und zwei Radwege plus zwei großzügigen Gehwegen breit sind.
Wer was nicht erwartet kann man wohl schlecht steuern. In einer 30er-Zone wird es allerdings leicht zu verdeutlichen sein, wer was zu erwarten hat. Zum einen handelt es sich bei Einbahnstraßen um ein Kraftfahrzeug-Sonderrecht, welches seinen Ursprung darin hat, dass diese Fahrzeuge so breit wie ihre Fahrer sind und nicht aneinander vorbei kommen. Daraus sollte sich bei den erwähnten Berliner Gassen keine Diskriminierung von Radlern ergeben. Die in Sippenhaft für dämliche Autofahrer zu nehmen ist wohl eher unüblich.
 
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...Daraus sollte sich bei den erwähnten Berliner Gassen keine Diskriminierung von Radlern ergeben. Die in Sippenhaft für dämliche Autofahrer zu nehmen ist wohl eher unüblich.
NEIN, es geht bei Einbahnstraßen nicht immer um die teilweise auch beengte Fahrbahn.
Es geht auch manchmal um die Lenkung des Verkehrsflusses
und wenn die Straßenplaner pfiffig sind, dann minimieren sie damit auch Unfallrisiken.

Sowas kannst du auch an zwei oder dreispurigen Straßen um sehr große Parkplätze beobachten.
Wenn du um einen ovalen oder rechteckigen Parkplatz einen "Kreisverkehr" mit zwei / drei Fahrbahnen in eine Richtung einrichtest, und man immer nur vom Parkplatz links raus fahren kann,
hast du beinahe nur noch Unfälle, die aus der Situation enstehen, dass die Leute von rechts außen in die linke Spur scheren, weil sie auf den Parkplatz abbiegen wollen.
Hast du jetzt die Radfahrer rechts von der Spur rechtsaußen, und zwingst sie den Radweg zu nutzen und den Autofahrern nicht in die Quere zu kommen, dann minimierst du die Unfälle mit Radfahrern auf beinahe NULL!

Die, die vom Parkplatz links einbiegen, müssen lediglich rechts vor links beachten, FERTIG.
Achte mal drauf, bei einigen Einbahnstraßen hast du am Ende eine vorgegebene Fahrtrichtung, und das auch nicht, weil es nicht anders gehen würde!

Zusätzlich erzeugst du auch noch statistisch die Chance, dass bei den rechts vor links Unfällen hin und wieder rechts KEINER auf dem Beifahrersitz sitzt und geschädigt wird.
Und die Unfälle, wo die Leute von ganz rechts zur linken Spur einfach ohne Schulterblick reinziehen sind ebenfalls statistisch gesehen weniger schlimm, als wenn dir einer entgegenkommt und ihr frontal kollidiert, weil der, der links auf den Parkplatz fährt die Vorfahrt des Entgegenkommenden missachtet hat!

Hier so ähnlich vom System her, aber anwendbar auf engeren Kreuzungen...
Von den Verkehrsplanern her recht genial, denn die Radfahrer werden von rechts wo sie eigentlich jeder sieht ( sofern sie weit genug vor den Autos an der Ampel stehen ), in das links abbiegen geführt, und kommen so mit dem nachfolgenden Verkehr gar nicht bis kaum in Berührung.

Denk mal darüber nach, warum es hier seit ca. 30 Jahren verboten ist nacheinander ab zu biegen!

Wenn man das aber wiederum den Radfahrern erlaubt und die Flächen so markieren würde wie oben im Video, hätte man die Radwege um einiges sicherer gemacht und statistisch sowohl die Unfallzahlen, als auch die Schwere minimiert...
 
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nachtstern

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Findest Du unter dem Einbahnstraßenschild den Hinweis "Radfahrer frei" gilt diese natürlich nicht für Radfahrer. Auch dann nicht wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg entgegen der Fahrtrichtung gibt.
Der Radweg am Beispiel Körnerstraße ist max. 1 m breit und Bäume stehen dort bereits. Da im Rahmen deiner simplen Einbahnstraßenregelung der Radverkehr mit der Richtung auf der Straße verbleibt und der Radweg gegen die Richtung separiert ist bestehen für Fußgänger keinerlei Einschränkungen solange keine PKW auf dem Gehweg parken. Sonderrechte für PKW sollten nicht auf andere Verkehrsteilnehmer übertragen werden. Stell dir mal vor, Fußgänger müssten sich an die Einbahnstraßenregelung halten.

1. Franz-Körnerstrasse ^^
2. "mehr Bäume" sind Vorteilhaft....
3. Die Einbahnstraßenregelung bezieht sich auf die Fahrbahn und nicht auf den Gehweg und dem entsprechend eben auf Fahrzeuge (Rollstühle selbstverständlich außen vorgelassen [wenn du damit Einverstanden bist ^^])
4. Keine Sonderrechte für PKW, hier würde dann doch eher ein "Recht" beschnitten (die entgegengesetzte Fahrtrichtung zu benutzen!)
5. Ick erachte hier Rad und PKW als Gleichrangig (warum mißfällt dir das??)
6. Radweg is da (wo ick grad dabei war das gedanklich durch zugehen) schon weg, und es stehen dort Walnußbäume (für die Kinder ^^) und zwei Birnbäume, drei Apfel.....*g
 

Le Bon

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Spökes meinte das ist schon zu schnell. :D
Der ist ja auch kein Gesprächspartner.;)
Es gibt kein "plötzlich auftauchendes Hindernis".

Höchstens einen Träumer, der eine Sperre übersieht.
Es könnte was vom Himmel fallen und dann, wie ich schrieb, wären 30 kmh zu schnell.;)



"Autos" welche die Welt nicht braucht....
Ich bin mir bei 250 kmh noch ziemlich sicher, alles hinzubekommen, darüber bin ich noch nicht gefahren und will es "eigentlich" auch nicht. Tempos jenseits 250 halte ich für verrückt.; -->


Zum Beispiel das! Ist das nun Mut oder Wahnsinn?:confused:
 

imho

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( Der Einfachheit halber wäre es angemessen diese Regelung ein zu führen, jedoch würde das am Anfang und am Ende der Einbahnstraßen regelmäßig zu schwerwiegenden Missverständnissen führen, DENN ... )

hätte man erstens mit einer Einschleifungszeit von mehren Jahren, wenn nicht Dekaden zu rechnen, denn wirklich ankommen würde diese Neuregelung lediglich bei den Fahranfängern,
und die müssten sich erstmal mit den neuen Regeln in der Mehrzahl befinden. In der Zwischenzeit würde man damit die Radfahrer unnötig in Gefahr bringen!
Und zweitens, denk mal drüber nach, wie der Durchschnitt ( ICH AUCH ) in eine Einbahnstraße einfährt, weil er davon ausgeht, dass IHM die einzige Fahrspur alleinig gehört!

Was man meiner Meinung zusätzlich noch im Bereich des Fahrradfahrer Schutz bedenken MÜSSTE, ist, dass ich festgestellt habe, dass selbst Fahrzeuge der gleichen Typenklasse teilweise extreme Unterschiede in der Übersichtlichkeit des Schulterblickes und des toten Winkels aufweisen! Hier sollte man einen Referenzwert bestimmen und zukünftige Regeln daraufhin anpassen!

( Frag mal Leute die vor 30 Jahren gelernt haben, wie man sich vor, in und hinter einem Kreisverkehr zu verhalten hat! Besonders das Blinken, welches zu gefährlichen Missverständnissen führen kann, wird selbst heute noch nicht flächendeckend von älteren Verkehrsteilnehmern richtig gemacht, OBWOHL es bereits seit 2001 in der Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde, wie man es richtig macht! Das steht beinahe seit 19 Jahren so da drin, angekommen ist es nur bedingt... )

Ebenfalls was viele nicht raffen, oder absichtlich missachten ist das Überholverbot von Fahrzeugen auf der Höhe von Zebrastreifen und Verkehrsinseln!
Ich fahre alle zwei Tage einmal 5-6 Minuten mit dem Fahrrad einkaufen. Habe dann einen Zebrastreifen und eine Verkehrsinsel auf dem Weg.
Wöchentlich wurde ich mindestens einmal genötigt!

Seitdem ich festgestellt habe, das es vielen egal ist, ob sie mich an den Stellen gefährden,
fahre ich auf dem großzügigen Fußgängerweg, und steige dann fast ab, wenn Fußgänger kommen, und lasse auf einem Pedal hängend rollen.
Da sind mir bis zu 35€ Ordnungsgeld gut investierte Mäuse im Austausch für meine Sicherheit...

Im Kreuzbezug zu diesem Thema:
Man muss dem Herrn Scheuer schon lassen, dass es überaus sinnvoll ist, dass die Bußgelder für zugeparkte / zugestellte Fahrradwege verdoppelt werden...

Mich hat die Erfahrung gelehrt, mich in Einbahnstraßen nicht darauf zu verlassen, dass mir kein anderes Auto entgegenkommt. Zu oft erinnern sich Ortsfremde, die ein Grundstück wieder verlassen, nicht daran, dass dieses Grundstück an einer Einbahnstraße liegt. Hinweisschilder stehen zwar an Einmündungen, nicht aber an Einfahrten.

Mit dem Fahrrad erlebe ich oft gefährliche Situationen, weil mich Autos mit zu geringem Abstand überholen. Ich benötige mit dem Rad inklusive Sicherheitsabstand zum Bordstein ca. 1,5 m. Der Mindestabstand beim Überholen beträgt ebenfalls 1,5 m. Damit sind wir schon bei 3 m. Ein Pkw ist ca. 2 m breit. Bei Fahrbahnen unter 5 m Breite ist folglich ein regelgerechtes Überholen unmöglich. Autofahrer, die sich daran halten, sind die Ausnahme.

Anders sieht es aus, wenn ich mit dem Rad eine schmale Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren darf. Hier kann es passieren, dass ich bei Gegenverkehr anhalten muss. Auch das Auto muss dann für einen kurzen Moment ganz langsam fahren oder anhalten. Die Situation ist wegen der viel niedrigeren Geschwindigkeit lange nicht so gefährlich.

Für den Autofahrer ist so ein kurzes Anhalten sicher angenehmer, als über eine längere Strecke langsam hinter einem Fahrrad her zu fahren.
 

Spökes

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NEIN, es geht bei Einbahnstraßen nicht immer um die teilweise auch beengte Fahrbahn.
Es geht auch manchmal um die Lenkung des Verkehrsflusses
und wenn die Straßenplaner pfiffig sind, dann minimieren sie damit auch Unfallrisiken.
Ja, auch solche Straßen gibt es und die sind schon heute nicht für den Radverkehr in die Gegenrichtung freigegeben. Lass uns doch bei dem von [MENTION=1145]nachtstern[/MENTION] vorgegebenen Beispiel Körnerstraße bleiben, gerade wenn es um die Lenkung des Verkehrsflusses geht. Soll der Radfahrer im Zick-Zack durch Viertel vor dir herfahren? Dann ist die vorgebliche Intelligenz darauf beschränkt mehr Parkraum zu schaffen! Dann bestünde durchgehend faktisches Überholverbot. Wenn Du die Nebenstraßen nur nach links abbiegend erreichbar werden lässt und die von rechts kommenden darauf stoßen lässt gibt es einen guten Schutz.

Sowas kannst du auch an zwei oder dreispurigen Straßen um sehr große Parkplätze beobachten.
Wenn du um einen ovalen oder rechteckigen Parkplatz einen "Kreisverkehr" mit zwei / drei Fahrbahnen in eine Richtung einrichtest, und man immer nur vom Parkplatz links raus fahren kann,
hast du beinahe nur noch Unfälle, die aus der Situation enstehen, dass die Leute von rechts außen in die linke Spur scheren, weil sie auf den Parkplatz abbiegen wollen.
Hast du jetzt die Radfahrer rechts von der Spur rechtsaußen, und zwingst sie den Radweg zu nutzen und den Autofahrern nicht in die Quere zu kommen, dann minimierst du die Unfälle mit Radfahrern auf beinahe NULL!

Die, die vom Parkplatz links einbiegen, müssen lediglich rechts vor links beachten, FERTIG.
Achte mal drauf, bei einigen Einbahnstraßen hast du am Ende eine vorgegebene Fahrtrichtung, und das auch nicht, weil es nicht anders gehen würde!

Zusätzlich erzeugst du auch noch statistisch die Chance, dass bei den rechts vor links Unfällen hin und wieder rechts KEINER auf dem Beifahrersitz sitzt und geschädigt wird.
Und die Unfälle, wo die Leute von ganz rechts zur linken Spur einfach ohne Schulterblick reinziehen sind ebenfalls statistisch gesehen weniger schlimm, als wenn dir einer entgegenkommt und ihr frontal kollidiert, weil der, der links auf den Parkplatz fährt die Vorfahrt des Entgegenkommenden missachtet hat!

Hier so ähnlich vom System her, aber anwendbar auf engeren Kreuzungen...
Von den Verkehrsplanern her recht genial, denn die Radfahrer werden von rechts wo sie eigentlich jeder sieht ( sofern sie weit genug vor den Autos an der Ampel stehen ), in das links abbiegen geführt, und kommen so mit dem nachfolgenden Verkehr gar nicht bis kaum in Berührung.

Denk mal darüber nach, warum es hier seit ca. 30 Jahren verboten ist nacheinander ab zu biegen!

Wenn man das aber wiederum den Radfahrern erlaubt und die Flächen so markieren würde wie oben im Video, hätte man die Radwege um einiges sicherer gemacht und statistisch sowohl die Unfallzahlen, als auch die Schwere minimiert...

Was heißt "erlaubt"? Du meinst es wäre Radfahrern verboten eine Kreuzung in einem Zug zu bewerkstelligen, oder?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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