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Vermögenssteuer zulässig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

Orwellhatterecht

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Du bist nicht auf dem aktuellen Stand.

Die schweizer Banken ziehen 35% Steuer ein.

Und denke an die deutsche Quellensteuer bei deutschen Dividenden , die ins Ausland fließen.


Du versuchst es immer und immer pausenlos mit weiteren Nebelkerzen! Ich hatte Dir geschrieben, warum der damalige Bundesfinanzminister, Peer Steinbrück, die Abgeltungssteuer einführte. Weil die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und einige andere Länder die Schlaraffenländer für Steuerbetrüger waren, daher auch sein Spruch: "Lieber 25 % von X als 42 % von nix...". Dass die Schweizer Banken heute (Steinbrück drohte bekanntlich mit der "Kavallerie") erfreulicherweise und endlich Quellensteuern erheben, verdanken wir nicht zuletzt dem Verhalten der USA, die sowohl der Schweiz als auch einigen anderen Ländern mit ernsthaften Konsequenzen gedroht hatten.
 

sportsgeist

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Du versuchst es immer und immer pausenlos mit weiteren Nebelkerzen! Ich hatte Dir geschrieben, warum der damalige Bundesfinanzminister, Peer Steinbrück, die Abgeltungssteuer einführte. Weil die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und einige andere Länder die Schlaraffenländer für Steuerbetrüger waren, daher auch sein Spruch: "Lieber 25 % von X als 42 % von nix...". Dass die Schweizer Banken heute (Steinbrück drohte bekanntlich mit der "Kavallerie") erfreulicherweise und endlich Quellensteuern erheben, verdanken wir nicht zuletzt dem Verhalten der USA, die sowohl der Schweiz als auch einigen anderen Ländern mit ernsthaften Konsequenzen gedroht hatten.
im Gegensatz zu deiner rein emotional geführten Diskussionsweise haben "wir" dir schon zig Szenarien vorgerechnet, die deinem üblichen Täter/Opfer-Weltbild komplett widersprechen ...

... aber ich habe inzwischen längst aufgegeben, dass von dir jemals Gegenrechnungen oder Gegenfakten kommen werden, die mal belegen, dass im deutschen Steuerrecht nicht die starken Schultern stärker belastet werden, sondern die schwachen Schultern, wie du in deiner reinen Emotion nie müde wirst das zu behaupten und zu agitieren ...

... und warum kommen diese Gegenrechnungen nicht ??!
1. weil du keine wirkliche Ahnung vom Steuerrecht hast und auch keinerlei Fakten
2. weil du damit deine rein emotionale Argumentationsweise aufgeben müsstest
3. weil es dich mit solchen Faktendiskussionen bestenfalls als Halbwissenden outen würdest, der letztlich von keiner Materie so wirklich Sachkenntnis hat und daher auf ständige Emotionalagitation ausweichen muss ...
 

Orwellhatterecht

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im Gegensatz zu deiner rein emotional geführten Diskussionsweise haben "wir" dir schon zig Szenarien vorgerechnet, die deinem üblichen Täter/Opfer-Weltbild komplett widersprechen ...

... aber ich habe inzwischen längst aufgegeben, dass von dir jemals Gegenrechnungen oder Gegenfakten kommen werden, die mal belegen, dass im deutschen Steuerrecht nicht die starken Schultern stärker belastet werden, sondern die schwachen Schultern, wie du in deiner reinen Emotion nie müde wirst das zu behaupten und zu agitieren ...

... und warum kommen diese Gegenrechnungen nicht ??!
1. weil du keine wirkliche Ahnung vom Steuerrecht hast und auch keinerlei Fakten
2. weil du damit deine rein emotionale Argumentationsweise aufgeben müsstest
3. weil es dich mit solchen Faktendiskussionen bestenfalls als Halbwissenden outen würdest, der letztlich von keiner Materie so wirklich Sachkenntnis hat und daher auf ständige Emotionalagitation ausweichen muss ...


Deine Milchmädchenrechnungen bezeichnest Du als "Fachwissen"? Leider kann ich Dich jetzt nicht sehen, sonst würde (hoffentlich) Dein Gesicht rot anschwellen, angesichts des Stusses, den Du gerade so von Dir gegeben hast. Oder auch nicht, das würde nicht für Dich sprechen sondern eher dafür, dass Du obendrein die Menschen sogar ohne jeglichen Skrupel belügen kannst.
 

Watson

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Deine Milchmädchenrechnungen bezeichnest Du als "Fachwissen"? Leider kann ich Dich jetzt nicht sehen, sonst würde (hoffentlich) Dein Gesicht rot anschwellen, angesichts des Stusses, den Du gerade so von Dir gegeben hast. Oder auch nicht, das würde nicht für Dich sprechen sondern eher dafür, dass Du obendrein die Menschen sogar ohne jeglichen Skrupel belügen kannst.

Das Existenzminimum jeden Bürgers in D ist steuerfrei gestellt. Der Staat steuert mit Steurn seine Ziele an. Der Verpflichtung des sozialen Ausgleichs kommt er mit der Festlegung eines Spitzensteuersatzes nach, der hohes Einkommen belastet.

Wenn der Staat auf Steuern verzichtet, weil er mit der Umleitung privater Investitionen in staatlich gewollte Maßnahmen eine Investitionslenkung verfolgt, dann ist das auch eine Form von Umverteilung.

Dann darfst du dich über die Regelungen ( z.B. Tonnagenbesteuerung, Denkmalschutz]-Afa) beschweren. , weil dir die Maßnahmen nicht passen. Am zutreffenden Fakt der zutreffenden Besteurung nach den sozialen Gesichtspunkten aus GG führt kein Weg vorbei.
 

Piranha

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Das Existenzminimum jeden Bürgers in D ist steuerfrei gestellt.

Nein ist es nicht.
Selbst wer (grundgesetzwidrig) sein Existenzminimum von den Arbeitsagenturen noch gekürzt bekommt, der bezahlt immer noch auf jedes Stück Brot die MwSt.
 

Watson

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Nein ist es nicht.
Selbst wer (grundgesetzwidrig) sein Existenzminimum von den Arbeitsagenturen noch gekürzt bekommt, der bezahlt immer noch auf jedes Stück Brot die MwSt.

Falsch. Sein Existenzminimum bleibt steuerfrei, weil bei der statistischen Berechnun dieses Minimums die MwSt in den zugrundeliegenden Preisen im Bruttopreis ( Regelbedarf ) enthalten ist.
 

Orwellhatterecht

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Das Existenzminimum jeden Bürgers in D ist steuerfrei gestellt. Der Staat steuert mit Steurn seine Ziele an. Der Verpflichtung des sozialen Ausgleichs kommt er mit der Festlegung eines Spitzensteuersatzes nach, der hohes Einkommen belastet.

Wenn der Staat auf Steuern verzichtet, weil er mit der Umleitung privater Investitionen in staatlich gewollte Maßnahmen eine Investitionslenkung verfolgt, dann ist das auch eine Form von Umverteilung.

Dann darfst du dich über die Regelungen ( z.B. Tonnagenbesteuerung, Denkmalschutz]-Afa) beschweren. , weil dir die Maßnahmen nicht passen. Am zutreffenden Fakt der zutreffenden Besteurung nach den sozialen Gesichtspunkten aus GG führt kein Weg vorbei.



Das ist unstrittig, dass das Existenzminimum der Bürger nicht auch noch mit Steuern aus Einkommen belegt sind, mit Verbrauchssteuern dagegen wie bei allen anderen Mitbürgern auch. Uwe D. und der Sportsfreund möchten hier den Eindruck verbreiten, dass Aktienbesitzer und Zinsgewinnler, also Bezieher leistungsloser Einkommen, schlechter gestellt seien als Arbeitnehmer, dem aber ist bekanntlich nicht so, Arbeitnehmer die mehr als jene 54.950 Euro bzw. X 2 bei Ehegatten Splittling verdienen, zahlen für diese den vorstehenden Betrag überschreitenden Werte 42 % anstatt 25 %, das halten beide für gerecht und versuchen hier, uns ein X für ein U vorzumachen!
 

Orwellhatterecht

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Nein ist es nicht.
Selbst wer (grundgesetzwidrig) sein Existenzminimum von den Arbeitsagenturen noch gekürzt bekommt, der bezahlt immer noch auf jedes Stück Brot die MwSt.


Die Arge interessiert das Existenzminimum überhaupt nicht, wer nicht nach deren Pfeife tanzt, den würden sie glatt verhungern lassen, gäbe es da nicht die privaten Tafeln und den Freundeskreis.
 

Watson

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Das ist unstrittig, dass das Existenzminimum der Bürger nicht auch noch mit Steuern aus Einkommen belegt sind, mit Verbrauchssteuern dagegen wie bei allen anderen Mitbürgern auch. Uwe D. und der Sportsfreund möchten hier den Eindruck verbreiten, dass Aktienbesitzer und Zinsgewinnler, also Bezieher leistungsloser Einkommen, schlechter gestellt seien als Arbeitnehmer, dem aber ist bekanntlich nicht so, Arbeitnehmer die mehr als jene 54.950 Euro bzw. X 2 bei Ehegatten Splittling verdienen, zahlen für diese den vorstehenden Betrag überschreitenden Werte 42 % anstatt 25 %, das halten beide für gerecht und versuchen hier, uns ein X für ein U vorzumachen!

Falsch. Schon zig mal erklärt, warum das falsch ist. Auf Wiederholungen verzIchte ich.
 

Watson

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Falsch. Das Existenzminimum wird nicht von der ARGE bestimmt. Die ARGE hat mit den Folgen aus der Festlegung umzugehen.
 

Piranha

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Die Arge interessiert das Existenzminimum überhaupt nicht, wer nicht nach deren Pfeife tanzt, den würden sie glatt verhungern lassen, gäbe es da nicht die privaten Tafeln und den Freundeskreis.

Richtig ....... und das obwohl das Verfassungsgericht schon lange geurteilt hat, dass Kürzungen unter das Existenzminimum grundgesetzwidrig sind.
Der "Trick" heisst halt "Eingliederungsvereinbarung", wo HartzIV-Antragsteller geradezu genötigt werden die zu unterscheiben, in der sich HartzIV-Empfänger FREIWILLIG bereit erklären sich ihr Minimum kürzen zu lassen, denn nur dann wenn einer freiwillig weniger als Existenzminimum akzeptiert kann die Arge das Existenzminimum kürzen.
Wer diese "Eingliederungsvereinbarung" nicht unterschreibt, dem können sie nichts kürzen, ganz gleich wie viele Termine er versäumt, egal wie viele Job-Angebote er ablehnt.
 

Orwellhatterecht

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Falsch. Das Existenzminimum wird nicht von der ARGE bestimmt. Die ARGE hat mit den Folgen aus der Festlegung umzugehen.


Das habe ich auch keinesfalls behauptet, das Bundesverfassungsgericht hat es einst eingefordert und danach hat sich gefälligst sowohl Legislative als auch Exekutive zu richten, ohne jedes wenn und aber!
 

sportsgeist

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Das ist unstrittig, dass das Existenzminimum der Bürger nicht auch noch mit Steuern aus Einkommen belegt sind, mit Verbrauchssteuern dagegen wie bei allen anderen Mitbürgern auch. Uwe D. und der Sportsfreund möchten hier den Eindruck verbreiten, dass Aktienbesitzer und Zinsgewinnler, also Bezieher leistungsloser Einkommen, schlechter gestellt seien als Arbeitnehmer, dem aber ist bekanntlich nicht so, Arbeitnehmer die mehr als jene 54.950 Euro bzw. X 2 bei Ehegatten Splittling verdienen, zahlen für diese den vorstehenden Betrag überschreitenden Werte 42 % anstatt 25 %, das halten beide für gerecht und versuchen hier, uns ein X für ein U vorzumachen!
im Gegensatz du dir, haben "wir" (uuups, jetzt sind "wir" ja schon Drei) schon zigmal erläutert und vorgerechnet, dass deine Behauptungen nicht stimmen, da dasselbe Geld (=Gewinn), welches an den Unternehmens-Anteilshaber ausgeschüttet wird, und danach noch einmal mit 25% besteuert wird, zuvor ja ebenso mit bereits ca. 40% besteuert wurde ... das macht zusammen eine Gesamtbesteuerung von ca. 55% (plus/minus)

die Gesamtbesteuerung ein- und desselben Euros Unternehmensgewinns beträgt also um die 55% ... sobald er ausgeschüttet wird !!

kannst du hier wütend und emotional rumstampfen wie du willst, bringt alles nichts ...
... das alles läuft bei dir lediglich nach dem Motto: "es kann nicht sein, was nicht sein darf"

wenn überhaupt, dann würde eine rein rationale Gegenargumentation, samt Gegenrechnung, etwas bringen, aber die hast du ja nicht

55% Gesamtbesteuerung von jedem Euro ausgeschüttetem Unternehmensgewinn, das hat kein Arbeitnehmer in Deutschland ... nie und nimmer

die Forderung: starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern, ist also im Steuerrecht verwirklicht !!
auch wenns dir nicht passen mag, weil's nicht passen soll ...

q.e.d.
 

sportsgeist

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Das Existenzminimum jeden Bürgers in D ist steuerfrei gestellt.
nicht nur das ...

... die gesamte Steuerphilosophie im deutschen Steuerrecht bildet ja progressiv ab, dass die immer stärker werdenden Schultern dann vom Existenzminimum angefangen nach oben steigend auch immer mehr zu tragen haben ... zumindest erstmal der blanken Theorie nach

das ist auch absichtlich so gewollt
 

sportsgeist

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… dass seine Arbeit einem höheren Steuersatz unterliegt als leistungsloses Zinseinkommen.
schon alleine, wenn diese Floskeln kommen, erübrigt sich eigentlich jegliche weitere Diskussion, weil man sofort sieht wessen linksextremes Geistes Kind sich dahinter verbirgt ...

... dass noch nicht einmal zur Kenntnis genommen werden will, dass Haftung und Risiko tragen in einer privaten Konkurrenzwirtschaft extrem wichtige Aufgaben und Funktionen sind, um genau das problematische Wurschtigkeits- und Ineffizienzverhalten in der Staatswirtschaft zu verhindern (sonst bräuchten wir ja gar keine private Marktwirtschaft, wenn die Staatswirtschaft optimal funktionierte) ... und es daher keine leistungslosen Einkommen geben kann, beweist nur, dass jede weitere Diskussion danach sinnlos ist und immer im selben links vs wirtschaftsliberalen Schützengraben endet ... mit immer den gleichen linken Worthülsen darin
 

Starfix

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… und schon wieder wirfst Du Deine Vernebelungs Automatik an, ich hatte es in vorstehendem Posting haarklein und verständlich erklärt, dass der Spitzensteuersatz nur für die Beträge gilt, die über dem Betrag von 54.950 bzw. dem Doppelten bei Splitting erhoben wird.


Bei der sogenannten „Reichensteuer“ handelt es sich um einen höheren Steuersatz, der ab einem Einkommen von 250.731 Euro gilt, bei Ehepaaren ab 501.462 Euro. Bis zu dieser Grenze gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Alle Beträge, die darüber liegen, werden mit 45 Prozent versteuert.
https://www.google.de/search?client=opera&q=spitzensteuersatz&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8

Ab da gibt es keine Stufen mehr, ich bin dafür den Spitzen Steuersatz für ein paar Jahr auf über 50% zu erhöhen.

Und da halt Dich einfach mal an die Realität und lass den Nebel draussen! Den "normalen Steuerzahler interessiert es sehr wohl, dass seine Arbeit einem höheren Steuersatz unterliegt als leistungsloses Zinseinkommen.


Wie auch immer, das Zinseinkommen muss Permanent auf über 50% besteuert werden, Freibeträge müssen abgeschafft werden.
 

Orwellhatterecht

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... die gesamte Steuerphilosophie im deutschen Steuerrecht bildet ja progressiv ab, dass die immer stärker werdenden Schultern dann vom Existenzminimum angefangen nach oben steigend auch immer mehr zu tragen haben ... zumindest erstmal der blanken Theorie nach

das ist auch absichtlich so gewollt



Und die Progression wird durch die Abgeltungssteuer ausgeschaltet, lohnt sich gerade für "besser Verdienende" ab 54.950 bzw doppelt bei Ehegatten Splitting. Sonst müssten sie nämlich ihre Zinseinkünfte/Dividendeneinkünfte für ihr leistungsloses Einkommen mit dem Höchststeuersatz von z.Zt. 42 % anstatt 25 % versteuern. Und alle, deren durchschnittlicher E-St Steuersatz unter 25 % liegt, bekommen den zuviel gezahlten Betrag nur dann erstattet, wenn sie die Anlage "KAP" ausfüllen, ansonsten steckt es sich der Staat in die eigene Tasche, geniesst und schweigt...
 

Orwellhatterecht

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... die gesamte Steuerphilosophie im deutschen Steuerrecht bildet ja progressiv ab, dass die immer stärker werdenden Schultern dann vom Existenzminimum angefangen nach oben steigend auch immer mehr zu tragen haben ... zumindest erstmal der blanken Theorie nach

das ist auch absichtlich so gewollt


… und die "schwachen Schultern" unseres Staates sind demnach also Google, Amazon, Subway, Zalando, Apple..., denn die zahlen ja nach geltender Steuerphilosophie noch weniger als wenig. Habe ich noch wen vergessen, dann bitte ich um entsprechende Ergänzung.
 

sportsgeist

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Und die Progression wird durch die Abgeltungssteuer ausgeschaltet
nein, wie mehrfach gezeigt liegt die Gesamtbesteuerung für einen ausgeschütteten Euro Unternehmensgewinn bei ca. 55% und liegt damit am obersten Ende der Steuerprogression ... starke Schultern tragen also in der Tat auch mehr
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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