Ulrich Singer
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Ladenbesitzer bezahlen keine Strafe, wenn Kunden keine Masken tragen!
Viele Ladenbesitzer und Geschäftsinhaber in Bayern sitzen leider einer Fehlinformation auf. Immer öfter ist zu vernehmen, dass Kunden trotz Attest nicht in Läden gelassen werden. Einige Kunden berichten, dass die Ladenbesitzer die Angst äußern, eine 5.000 Bußgeld zahlen zu müssen, falls Kunden ohne Masken in ihrem Betriebsräumlichkeiten erwischt werden.
Ich habe mich nun ganz genau informiert. Schon allein im Bußgeldkatalog ist ersichtlich, dass der Ladenbesitzer nicht verantwortlich dafür ist, ob der Kunde der Maskenpflicht nachkommt. Da es aber scheinbar noch immer eine große Unsicherheit diesbezüglich gibt, habe ich nun genauer beim Staatsministerium für Gesundheit nachgefragt.
Meine Frage lautete:
In wie vielen Fällen wurden seit Beginn der Corona-Pandemie in Bayern Bußgelder für Inhaber von Ladengeschäften und Verkaufsstellen verhängt, weil ein Kunde der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nachgekommen ist?
Die Antwort des Gesundheitsministerium darauf:
"Sofern ein Kunde seiner Maskenpflicht in einem Ladengeschäft nicht nachkommt, stellt dies keine bußgeldbewehrte Pflichtverletzung des Ladeninhabers dar, sondern nur des betroffenen Kunden oder dessen Begleitperson. Es stellt lediglich einen bußgeldbewehrten Verstoß dar, wenn ein Ladeninhaber nicht sicherstellt, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt."
Es ist also eindeutig, dass Ladenbesitzer keine Bußgelder bezahlen müssen, wenn der Kunde der Maskenpflicht nicht nachkommt.
Bitte verbreitet diese Information weiter, um diesem Maskenwahn in Bayern endlich ein Ende zu setzen.