Bundesrichter hält Renten-Steuern in Deutschland für verfassungswidrig
Zitat
• Ein Richter des Bundesfinanzhofes ist der Ansicht, dass die Art und Weise, wie deutsche Finanzbehörden die Renten von Millionen Bundesbürgern besteuern, verfassungswidrig ist.
• FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki fordert nun, dass die Bundesregierung Zahlen zur Rentenbesteuerung vorlegt. Sonst bleibe nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Wer kennt Egmont Kulosa? Egmont, wer? Egmont Kulosa, geboren 1968, ist seit neun Jahren Richter an einem der höchsten deutschen Gerichte, dem Bundesfinanzhof (BFH) in München. Seine Laufbahn begann im "gehobenen Dienst" der Finanzverwaltung, er studierte Rechtswissenschaften und legte eine steile Karriere hin. Viel mehr ist über ihn kaum zu erfahren, Bundesrichter leben gern diskret.
Nun aber haben Millionen Rentner - und wohl auch die Bundespolitik - einen triftigen Grund, sich für Egmont Kulosa zu interessieren. Denn der BFH-Richter stellt einen Befund, der bundesweit Aufregung auslösen könnte: Demnach ist die Art und Weise, wie deutsche Finanzbehörden die Renten von Millionen Bundesbürgern besteuern, verfassungswidrig. Die seit 2005 geltende Reform der Rentenbesteuerung hält der Richter für in Teilen missraten. Als "evidente Verfassungswidrigkeit" wertet er insbesondere die bis 2040 geltenden Übergangsregelungen. Seiner Ansicht nach kommt es durch sie zur "Doppelbesteuerung". Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 darauf gedrungen, genau das zu vermeiden. Setzt sich Kulosas Einschätzung durch, wären nicht nur heutige Ruheständler betroffen, sondern auch künftige Rentner-Generationen, Menschen, die heute 45 Jahre sind oder jünger.
Hier setzt Kulosas Kritik an: "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen", notierte der BFH-Richter, "um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen". Zur Begründung führt Kulosa aus: "Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang - von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (...) - ohne prozentuale Beschränkung abziehen".
Noch einmal zum Verständnis: Wer von 2040 an in Ruhestand geht, muss seine Rente von da an bis zum Lebensende voll versteuern. Voll entlastet aber wird er bei den Vorsorgeaufwendungen nur maximal 15 Jahre lang.
Für Kulosa ist der Fall klar: "Die Verfassungswidrigkeit einer doppelten Besteuerung, die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann, ist evident".
Er setzt noch eins drauf. Damals, vor 2005, habe dem "Gesetzgeber durchaus ein verfassungskonformes Alternativmodell für die Gestaltung des Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung zur Verfügung" gestanden. Damit komme "eine Milderung des verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs unter dem Gesichtspunkt alternativlosen Handelns nicht in Betracht." Klare Worte: von wegen alternativlos!
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https://www.msn.com/de-de/nachricht...-verfassungswidrig/ar-BBXru2A?ocid=spartandhp
Irgendwie müssen die dicken Pensionen ja finanziert werden, ist nur eine Nebelkerze, um die zukünftigen Genrationen darauf vorzubereiten, was ihnen blüht