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Rente

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 7 «  

Aspirin

Deutscher Bundespräsident
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Die ossis wussten ja das die DDR- mark nix wert ist, die konnten froh sein das ein 1:2 kurs gabs und nicht 1:5 wie die es eigendlich machen wollten.
Die konnten nicht mal den wert erfassen da es eine binnen währung war und alle preise gesetzlich vorgeschrieben waren.
Auf den Schwarzmarkt war der umrechnungskurs 1:14 gewesen.
Besser so als garnichts, hätten die nicht geschriehen das die die DM wollen wäre das land immernoch gespalten.

Max mein Schöner, ist es schlimm, wenn ich mich mit dir nicht mehr weiter über dieses Thema unterhalten möchte!? Weißt, du bist mir zu anders, ich habe dich hier gelesen und das hat mir einiges erzählt. :D

Unterhalte dich weiter mit anderen Foristen, ich lehne mich solange zurück und werde weiter deinen Redensflusssss beobachten, mit einem schmunzeln im Gesicht, bin wirklich gespannt auf deine Konversation mit anderen Usern und wie lange sie das durchhalten. :D

Vielleicht steige ich irgendwann mal mit ein (wenn es mir langweilig an dem Tag ist), aber nicht jetzt, es könnte nämlich sein, du weißt ja ( deine Ferndiagnose = meine Tage) habe und von daher unschöne Worte vermeiden möchte. ;)
 
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Ich weiß das es nur theorie ist und grob aber das heißt nicht das ich keine vermutungen und Zusammenschlüsse bringen und erfragen darf.
Vorallem behaupten sie mal nicht das das ich keine ausreichende Kenntnisse habe.
Sie schrieben nur reiche und superreiche, um an solch hohes vermögen zu kommen muss man ein unternehmen haben oder geerbt oder arbeitet dafür.

Ich fragte sie ja wie das vermögen gemessen wird ob in geld oder auch materiell und was berücksichtigt wird.
Wo sie mir noch nicht erklärt haben.

Ich gehe vom Reinvermögen ist - das ist eine wirtschaftswissenschaftliche Kennzahl, die auch regelmäßig gemessen und statistisch ausgewiesen wird. Darin enthalten ist vor allem das Geldvermögen (also das, was der Staat bei Banken abfragen kann), das Vermögen an Grundstücks- und Hauswerten sowie Vermögen aus Unternehmensbeteiligungen.

Grundstücke und Häuser werden dabei realistisch und nicht überzogen oder minimalistisch kalkuliert.


Diese Art der Kalkulation ist statistisch auf Staatsebene relativ gut möglich - würde man sie tatsächlich auf individueller Ebene durchführen wollen, wäre sie mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Auch dies spricht eher dafür, dass mein Gedankenmodell ein theoretisches Modell, und nicht unbedingt ein praxistaugliches Modell ist. Mir ging es aber auch nicht um ein praxistaugliches Modell, sondern darum, aus dem theoretischen Modell einige relevante Punkte abzuleiten, die man in einem praktischen Modell mit berücksichtigen sollte......dafür ist mein theoretischer Ansatz statistisch nachvollziehbar!

Dazu was ich meine mit unternehmen und Insolvenz, oft zählen materielle güter als vermögen und ein Unternehmen das grad teure Maschinen hat und braucht kommt man schnell in die vermögenssteuer rein, das verursacht kosten was man kompensieren muss, sonst geht man schnell Insolvenz.
Vorallem kleine und mittelständische betriebe sind stark davon betroffen.



Ich kenne diese Form der Nachfrage - möchte dazu aber eher allgemein antworten. Prinzipiell ist es so, dass das von mir beschriebene theoretische Modell in der Tendenz eher für Kleinunternehmen und vor allem für Unternehmen mit einem hohen Anteil an Personalkosten günstig ist - für stark automatisierte Unternehmen hingegen etwas teurer. Insofern mache ich mir hier wenig Sorgen.



Wie würde es mit den versicherungen laufen? Die haben ja durch due beitrage ja sehr viel vermögen, die eigentlich einen anderen zweck haben.
Ich seh darin das der staat sogar was draufzahlt und die kosten höher werden.
Dabei die löhne niedriger werden wegen dem grundeinkommen und das dann zu weniger Steuereinnahmen führt.

Erst einmal ist mein Modell neutral gegenüber den sonstigen Finanzen. Deshalb ist es auch ein theoretisches Modell, weil es so in der Praxis nicht sinnvoll wäre. In der Tendenz stützen BGE-Modelle ganz allgemein eher Kleinunternehmer und den Dienstleistungssektor - weshalb auch heute schon Großunternehmer regelmäßig lieber kritisieren......ansonsten gilt: Wenn es konkret wird, muss halt jeder auch für sich im Detail draufschauen!
Dass Löhne wegen einem Grundeinkommen niedriger werden......ich fände das sogar richtig, weil ich ein Gegner von mindestlöhnen bin! In der Praxis wird es dennoch nicht passieren, dass die Einstiegslöhne in der BREITE absinken - weil ein BGE die Angebotsseite berührt - und bei niedrigerem Angebot auf der Seite der Arbeitssuchenden logischerweise die Preise steigen, um die Nachfrage zu bedienen.....

Dazu die frage wer kriegt das BGE? Welche personengruppe?

In meinem theoretischen Modell selbstverständlich jeder! Auch der Millionär! Entscheidend ist, dass die Gegenfinanzierung gesichert ist. Unterm STrich bekommt der Millionär zwar ein BGE, aber er zahlt dafür auch im Gegenzug höhere Steuern. Das trifft nicht nur den Millionär, sondern alle gleich. In der Praxis führt das unterm Strich dazu, dass ca. 80% der Bevölkerung mehr Geld für den Konsum haben werden - 20% aber weniger.

Die eu kann wenig drehen, sonst wäre die Schweiz nicht mehr neutral und erpressen lassen die sich bestimmt nicht.
Vorallem kann man ja deutschland als 2ten Wohnsitz angeben, dann würde die regel nicht mehr gehen mit der vermögenssteuer, da die person in ausland lebt und in Deutschland arbeitet und das vermögen in der Schweiz hat.
Oder können sie anderes belegen?

Also die Schweiz und die EU....das ist ein ziemlich verlogenes Verhältnis. Faktisch beteiligt sich die Schweiz an sehr sehr viel EU - und zahlt und zahlt und zahlt.....und gleichzeitig beteiligt sich die Schweiz aber nicht am Gesetzgebungsprozess, der dahinter liegt. Es ist nett, dass die Schweiz sich an der Finanzierung der Angleichung der Lebensverhältnisse der Ostblockstaaten beteiligt.....und noch netter aus EU-Sicht, dass die Schweiz das macht, ohne demokratisch daran beteiligt zu sein, wie hoch die Zahlungen sind, oder wofür die Gelder verwendet werden.......
Das ist der Preis, den die Schweiz (wie andere Staaten auch) dafür zahlen, dass sie zwar wirtschaftlich mit der EU eng verflochten sind, aber gleichzeitig politisch nicht wirklich beteiligt sein wollen.


Diesen Quatsch durchlebt ja derzeit auch GB - Brexit gut und schön, aber faktisch steuert GB darauf hin, finanziell wie bisher an allem beteiligt zu sein, aber faktisch nicht mehr mitbestimmen zu können, wofür Geld ausgegeben wird......das Schicksal eines Nicht-EU-Landes, welches die Vorteile der EU beibehalten möchte.....die SChweiz aber auch Norwegen sind schon länger ähnlich verlogen unterwegs.

Sie wissen ja ich kenne mich mit denn BGE Finanzierung nicht aus, weshalb ich sie frage, aber da brauchen sie mir nicht unwissenheit vorzuwerfen.
Wir können normal ohne probleme darüber reden.
Wenn sie was nicht verstehen Fragen sie einfach.
Zur info ich habe LRS und mit lesen und schreiben meine probleme.

Kein Problem! PAsst alles. Mein Modell zur BGE-Finanzierung ist auch nur ein Modell - wenig Praxistauglich, weil eine Vermögensbesteuerung zwar schnell ausgesprochen, aber praktisch nur schwer objektiv durchgesetzt werden kann......
 
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Atue001 schrieb:
Ich gehe vom Reinvermögen ist - das ist eine wirtschaftswissenschaftliche Kennzahl, die auch regelmäßig gemessen und statistisch ausgewiesen wird. Darin enthalten ist vor allem das Geldvermögen (also das, was der Staat bei Banken abfragen kann), das Vermögen an Grundstücks- und Hauswerten sowie Vermögen aus Unternehmensbeteiligungen.

Grundstücke und Häuser werden dabei realistisch und nicht überzogen oder minimalistisch kalkuliert.


Diese Art der Kalkulation ist statistisch auf Staatsebene relativ gut möglich - würde man sie tatsächlich auf individueller Ebene durchführen wollen, wäre sie mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Auch dies spricht eher dafür, dass mein Gedankenmodell ein theoretisches Modell, und nicht unbedingt ein praxistaugliches Modell ist. Mir ging es aber auch nicht um ein praxistaugliches Modell, sondern darum, aus dem theoretischen Modell einige relevante Punkte abzuleiten, die man in einem praktischen Modell mit berücksichtigen sollte......dafür ist mein theoretischer Ansatz statistisch nachvollziehbar!

Ja das ist sehr grob bedacht für die praxis, theorie wäre ist perfekt.

Atue001 schrieb:
Ich kenne diese Form der Nachfrage - möchte dazu aber eher allgemein antworten. Prinzipiell ist es so, dass das von mir beschriebene theoretische Modell in der Tendenz eher für Kleinunternehmen und vor allem für Unternehmen mit einem hohen Anteil an Personalkosten günstig ist - für stark automatisierte Unternehmen hingegen etwas teurer. Insofern mache ich mir hier wenig Sorgen.
Sie wissen schon das viele nur maschinen benutzen um sichvfie arbeit zu erleichter plus Mitarbeiter zu sparen.
Da es nicht soviele gibtbzum besetzen der stellen.
Dabei würde es ja den Fortschritt in thema robotik abbremsen, da durch die Steuern eher sowas gemiede wird als zu investieren.
Mit steuern, steuert man den markt.
Atue001 schrieb:
Erst einmal ist mein Modell neutral gegenüber den sonstigen Finanzen. Deshalb ist es auch ein theoretisches Modell, weil es so in der Praxis nicht sinnvoll wäre. In der Tendenz stützen BGE-Modelle ganz allgemein eher Kleinunternehmer und den Dienstleistungssektor - weshalb auch heute schon Großunternehmer regelmäßig lieber kritisieren......ansonsten gilt: Wenn es konkret wird, muss halt jeder auch für sich im Detail draufschauen!
Dass Löhne wegen einem Grundeinkommen niedriger werden......ich fände das sogar richtig, weil ich ein Gegner von mindestlöhnen bin! In der Praxis wird es dennoch nicht passieren, dass die Einstiegslöhne in der BREITE absinken - weil ein BGE die Angebotsseite berührt - und bei niedrigerem Angebot auf der Seite der Arbeitssuchenden logischerweise die Preise steigen, um die Nachfrage zu bedienen.....
Das haben wir jetzt auch mit den Fachkräfte Mangel, hohe Nachfrage wenig arbeiter, mehr Gehalt.
Da machts ja kein Unterschied ob jetzt das BGE da ist oder nicht.
Atue001 schrieb:
In meinem theoretischen Modell selbstverständlich jeder! Auch der Millionär! Entscheidend ist, dass die Gegenfinanzierung gesichert ist. Unterm STrich bekommt der Millionär zwar ein BGE, aber er zahlt dafür auch im Gegenzug höhere Steuern. Das trifft nicht nur den Millionär, sondern alle gleich. In der Praxis führt das unterm Strich dazu, dass ca. 80% der Bevölkerung mehr Geld für den Konsum haben werden - 20% aber weniger.
Ich meine was anderes, wer wann BGE bekommt, nur staatsbürger oder auch fremde?
Bei femden würde es ja dann eine komplette Einwanderung geben und dann wäre die umverteilung in ungleich gewicht.
Atue001 schrieb:
Also die Schweiz und die EU....das ist ein ziemlich verlogenes Verhältnis. Faktisch beteiligt sich die Schweiz an sehr sehr viel EU - und zahlt und zahlt und zahlt.....und gleichzeitig beteiligt sich die Schweiz aber nicht am Gesetzgebungsprozess, der dahinter liegt. Es ist nett, dass die Schweiz sich an der Finanzierung der Angleichung der Lebensverhältnisse der Ostblockstaaten beteiligt.....und noch netter aus EU-Sicht, dass die Schweiz das macht, ohne demokratisch daran beteiligt zu sein, wie hoch die Zahlungen sind, oder wofür die Gelder verwendet werden.......
Das ist der Preis, den die Schweiz (wie andere Staaten auch) dafür zahlen, dass sie zwar wirtschaftlich mit der EU eng verflochten sind, aber gleichzeitig politisch nicht wirklich beteiligt sein wollen.


Diesen Quatsch durchlebt ja derzeit auch GB - Brexit gut und schön, aber faktisch steuert GB darauf hin, finanziell wie bisher an allem beteiligt zu sein, aber faktisch nicht mehr mitbestimmen zu können, wofür Geld ausgegeben wird......das Schicksal eines Nicht-EU-Landes, welches die Vorteile der EU beibehalten möchte.....die SChweiz aber auch Norwegen sind schon länger ähnlich verlogen unterwegs.
Die gehen sowieso unter.
Atue001 schrieb:
Kein Problem! PAsst alles. Mein Modell zur BGE-Finanzierung ist auch nur ein Modell - wenig Praxistauglich, weil eine Vermögensbesteuerung zwar schnell ausgesprochen, aber praktisch nur schwer objektiv durchgesetzt werden kann......

Gut damit weiß ich Bescheid.
In DDR thread, werbt auch einer für BGE aber hat eigendlich null ahnung was der da labert und seine antworten zu fragen war immer BGE entschädigt die leute usw.

Bei ihnen ist es sehr sachlich und das gefällt mir, wo sich viele was abschauen können :)

Schauen sie mal bei dem DDR thread rein xD und sagen sie auch was dazu, wäre dann spannend.
 

Sachse

Sachse
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Hallo Max97,

"Heute 00:04 Beitrag" und ein Bier weniger, aber die Sprechstunden der Praxen öffnen ja schon bald.

Welch ein Niwau...wau...wau...wau...wau!


 
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Sie wissen schon das viele nur maschinen benutzen um sichvfie arbeit zu erleichter plus Mitarbeiter zu sparen.
Da es nicht soviele gibtbzum besetzen der stellen.
Dabei würde es ja den Fortschritt in thema robotik abbremsen, da durch die Steuern eher sowas gemiede wird als zu investieren.
Mit steuern, steuert man den markt.

Mit allen staatlichen Maßnahmen steuert man den Markt - auch mit Nicht-Besteuerung, Subventionen oder auch schon mit Gesetzen und Regeln, die von den Marktteilnehmern zu beachten sind. Das ist auch gut so! Ich glaube nicht an unregulierte Märkte - halte diesen Gedankengang für einen Irrweg. Es ist gerade Aufgabe des Staates, Märkte so zu regeln und zu steuern, dass diese zum Wohle der Staatsbürger wirken.

Maschinen werden sich so oder so durchsetzen - allerdings erleben wir derzeit die nächste Revolution in der Gesellschaft - der Einzug von KI steht an und wird viele weitere Arbeitsplätze ersetzen. Ich mache mir dennoch nur wenig Sorgen - denn es entstehen an anderer Stelle neue. Nur - die Arbeitsplätze der Zukunft sind vor allem im Dienstleistungssektor zu finden, und zwar vor allem dort, wo mehr Dienstleistung mehr Qualität bedeutet. Hier allerdings kommen wir in ein Finanzierungsproblem - denn die Arbeiter dort müssen so viel verdienen, dass sie sich davon zukünftig auch selbst die eigene Dienstleistung leisten können müssen. Konkretes Beispiel wären Berufe in der Altenpflege - hier braucht es Konzepte, dass auch ein Altenpfleger genug Einkommen hat, um sich im Alter selbst den eigenen Platz im Pflegeheim finanzieren zu können.....

Typische BGE-Modelle (aber auch hier kommt es ganz auf das jeweilige konkrete Modell an) verteuern gerne maschinelle Arbeit o.ä.. Es gibt aber auch neutrale Ansätze. Und mein (theoretisches) Modell ist bezogen auf Unternehmen weitgehend neutral.

Ich meine was anderes, wer wann BGE bekommt, nur staatsbürger oder auch fremde?
Bei femden würde es ja dann eine komplette Einwanderung geben und dann wäre die umverteilung in ungleich gewicht.

Das kommt auch wieder darauf an, wie man es konkret macht. Wenn ausländische Bürger im Land sich umfassend an der Finanzierung beteiligen, wird es nur gerecht sein, wenn sie auch am BGE beteiligt sind. Im konkreten wirkt ein BGE regelmäßig lokal - ich würde auch Finanzierungsvarianten ansetzen, die möglichst auch Lokal wirken. Das Thema ob und wie ausländische Mitbürger beteiligt sein sollten, ist aber komplex und führt thematisch auch in eine ganz andere Richtung! Tatsächlich könnte man das scheinbare Problem auch dadurch lösen, dass man konsequent keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr zulässt, und die deutsche Staatsbürgerschaft als Voraussetzung nimmt, um bGE-Empfänger sein zu können. Bezogen auf die EU kann das aber schwierig sein, weil hier ggf. eine soziale Ungleichbehandlung ausgeschlossen werden muss. Spannend wäre auch, ob man auch Bürger am BGE beteiligt, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Auch hier kommt es auf die Details der Modelle an - meine favorisierte Sichtweise darauf ist, dass man dies nicht tun sollte, oder wenn man es tut, dann nur ein BGE in vergleichbarer Höhe zu den Lebensverhältnissen im Land mit dem ersten Wohnsitz zu zahlen. Doch auch dies sind Details, die schnell BGE-Verhinderer auf den Plan bringt - ich bin eher der Meinung, wir sollten erst klar bekennen, dass wir eine BGE-Gesellschaft werden wollen, und uns dann um die Details kümmern. Wie auch heute schon bei sozialen Gesetzen (und anderen auch) werden dann unterschiedliche Sichtweisen zu den Details von den unterschiedlichen politischen Richtungen eingebracht werden.


Weshalb ich aber das Thema BGE und Rente für spannend halte ist, dass wir eigentlich lernen können, dass es nicht wirklich ein Problem in der Rente gibt! Tatsächlich haben wir ein Problem in der Grundsicherung - das ist aber etwas anderes. In der Grundsicherung ist unser Problem das veraltete Bedürftigkeitsprinzip - würde man sich davon lösen, wäre es kein Problem, die Rente auch dann noch sicher zu gestalten, wenn wir sogar sinkende Bevölkerungszahlen hätten und das Lebensalter steigt.
 
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Atue001 schrieb:
Mit allen staatlichen Maßnahmen steuert man den Markt - auch mit Nicht-Besteuerung, Subventionen oder auch schon mit Gesetzen und Regeln, die von den Marktteilnehmern zu beachten sind. Das ist auch gut so! Ich glaube nicht an unregulierte Märkte - halte diesen Gedankengang für einen Irrweg. Es ist gerade Aufgabe des Staates, Märkte so zu regeln und zu steuern, dass diese zum Wohle der Staatsbürger wirken.
Auch die Nachfrage steuert den Markt.

Atue001 schrieb:
Maschinen werden sich so oder so durchsetzen - allerdings erleben wir derzeit die nächste Revolution in der Gesellschaft - der Einzug von KI steht an und wird viele weitere Arbeitsplätze ersetzen. Ich mache mir dennoch nur wenig Sorgen - denn es entstehen an anderer Stelle neue. Nur - die Arbeitsplätze der Zukunft sind vor allem im Dienstleistungssektor zu finden, und zwar vor allem dort, wo mehr Dienstleistung mehr Qualität bedeutet. Hier allerdings kommen wir in ein Finanzierungsproblem - denn die Arbeiter dort müssen so viel verdienen, dass sie sich davon zukünftig auch selbst die eigene Dienstleistung leisten können müssen. Konkretes Beispiel wären Berufe in der Altenpflege - hier braucht es Konzepte, dass auch ein Altenpfleger genug Einkommen hat, um sich im Alter selbst den eigenen Platz im Pflegeheim finanzieren zu können.....

Typische BGE-Modelle (aber auch hier kommt es ganz auf das jeweilige konkrete Modell an) verteuern gerne maschinelle Arbeit o.ä.. Es gibt aber auch neutrale Ansätze. Und mein (theoretisches) Modell ist bezogen auf Unternehmen weitgehend neutral.
Japan ist schon weiter und macht Pflege roboter erfinden.
Atue001 schrieb:
Das kommt auch wieder darauf an, wie man es konkret macht. Wenn ausländische Bürger im Land sich umfassend an der Finanzierung beteiligen, wird es nur gerecht sein, wenn sie auch am BGE beteiligt sind. Im konkreten wirkt ein BGE regelmäßig lokal - ich würde auch Finanzierungsvarianten ansetzen, die möglichst auch Lokal wirken. Das Thema ob und wie ausländische Mitbürger beteiligt sein sollten, ist aber komplex und führt thematisch auch in eine ganz andere Richtung! Tatsächlich könnte man das scheinbare Problem auch dadurch lösen, dass man konsequent keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr zulässt, und die deutsche Staatsbürgerschaft als Voraussetzung nimmt, um bGE-Empfänger sein zu können. Bezogen auf die EU kann das aber schwierig sein, weil hier ggf. eine soziale Ungleichbehandlung ausgeschlossen werden muss. Spannend wäre auch, ob man auch Bürger am BGE beteiligt, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Auch hier kommt es auf die Details der Modelle an - meine favorisierte Sichtweise darauf ist, dass man dies nicht tun sollte, oder wenn man es tut, dann nur ein BGE in vergleichbarer Höhe zu den Lebensverhältnissen im Land mit dem ersten Wohnsitz zu zahlen. Doch auch dies sind Details, die schnell BGE-Verhinderer auf den Plan bringt - ich bin eher der Meinung, wir sollten erst klar bekennen, dass wir eine BGE-Gesellschaft werden wollen, und uns dann um die Details kümmern. Wie auch heute schon bei sozialen Gesetzen (und anderen auch) werden dann unterschiedliche Sichtweisen zu den Details von den unterschiedlichen politischen Richtungen eingebracht werden.
Ja alle Ansätze der linken fürt nur zum ausstieg aus der eu und nato.
Atue001 schrieb:
Weshalb ich aber das Thema BGE und Rente für spannend halte ist, dass wir eigentlich lernen können, dass es nicht wirklich ein Problem in der Rente gibt! Tatsächlich haben wir ein Problem in der Grundsicherung - das ist aber etwas anderes. In der Grundsicherung ist unser Problem das veraltete Bedürftigkeitsprinzip - würde man sich davon lösen, wäre es kein Problem, die Rente auch dann noch sicher zu gestalten, wenn wir sogar sinkende Bevölkerungszahlen hätten und das Lebensalter steigt.
Wie den?
Nennrn sie mir mal paar Beispiele bitte.
 
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Auch die Nachfrage steuert den Markt.

Das sehe ich anders - meiner Ansicht nach bilden Angebot und Nachfrage den Markt. Sie steuern ihn aber nicht. Die Politik oder Regeln oder Gemütslagen oder das Wetter oder oder oder - die wirken auf Angebot und Nachfrage oder auch auf den Preis, jedoch nie auf mehr als zwei dieser drei Größen gleichzeitig. In meiner Sichtweise zu den Märkten wäre es wenig sinnvoll davon zu sprechen, dass Nachfrage den Markt STEUERT.

Es gibt aber unterschiedliche Marktbegriffe - allerdings bin ich naheliegenderweise von meiner Sichtweise zu Märkten überzeugt, weil ich mit meiner Marktdefinition das real zu bobachtende recht gut erklären kann. Das gelingt nicht so leicht, wenn man einen Marktbegriff definieren will, bei dem NACHFRAGE den Markt STEUERT. Aber auch da lasse ich mit mir reden....



Japan ist schon weiter und macht Pflege roboter erfinden.
Roboter in der Pflege können unterstützen und helfen - im menschlichen Umfeld aber ganz auf Maschinen zu setzen.....halte ich für unmenschlich.
In Deutschland wurde versucht, auch die Pflege zu industrialisieren - mit harten Vorgaben, wie viel Zeit die Pflegekräfte für welche Tätigkeit haben.....
Vergessen wurde dabei, dass die Gepflegten es als Qualität empfinden, wenn man ihnen ZEIT widmet. Hier stößt die Pflegeindustrialisierung auf ein Dilemma, welches im Sinne der Industrialisierung nicht lösbar ist.




Wie den?
Nennrn sie mir mal paar Beispiele bitte.

Wie ich schon ausgeführt hatte, bin ich der Meinung, dass die Grundsicherung jedem Bürger zustehen sollte. Unter Grundsicherung verstehe ich dabei:
Essen, Trinken, leichte Teilhabe an Kultur und Gesellschaft, Wohnung und Heizung / Energie / Teilhabe an der digitalen Gesellschaft sowie auch die Basisversicherungen wie die Absicherung gegen Krankheit und Pflege - aber eigentlich auch das Haftpflichtrisiko.
Im Grunde genommen ist diese Definition auch gesellschaftlicher Konsens - und wird so auch beispielsweise bei Hartz IV angewendet. Ob es etwas mehr oder weniger sein sollte.....das halte ich nicht für wesentlich, da haben Menschen halt auch unterschiedliche Sichten drauf.

Wäre diese Grundsicherung von der Wiege bis zur Bahre gegeben, würde sich die Rentenproblematik eigentlich gar nicht mehr stellen. JEDE Einzahlung in die Rentenkasse würde dann dazu führen, dass man etwas mehr im Alter bekommt, als die Grundsicherung - also die Konsumfähigkeit erhöht wird. Ob man dann überhaupt noch eine staatliche Rente braucht, oder dies der eigenen Vorsorge überlassen könnte.....ich neige zu letzterem.
Derzeit gibt es zwar auch die Grundsicherung im Alter - aber die wird nach dem Bedürftigkeitsprinzip behandelt. Wer also weniger als die Grundsicherung an Rentenansprüchen hat, muss zunächst sein vorhandenes Vermögen auflösen (nicht zu 100% aber doch in wesentlichen Anteilen) und bekommt erst nach dieser Auflösung die Aufstockung der gesetzlichen Rente bis zur Grundsicherung.
Dies führt dazu, dass der, der nie in die Rentenkassen eingezahlt hat, die Grundsicherung bekommt - und der, der soviel eingezahlt hat, dass er Ansprüche knapp unterhalb der Grundsicherung erworben hat, auch sein Vermögen auflösen muss, und dann auch nur die Grundsicherung bekommt. Betroffene empfinden das als höchst ungerecht - weil sie (zurecht) sagen, sie haben doch viel in die Rentenkasse eingezahlt, und bekommen doch nicht mehr als der, der nie einbezahlt hat.....

Diese Gerechtigkeitsproblematik entsteht, weil man die Grundsicherung in Abhängigkeit der Bedürftigkeit definiert - umgekehrt aber die staatliche Rente aufgrund der strukturverändernden Fehler der letzten 15 Jahre bei immer mehr Menschen nicht mehr ausreichend hoch ist, um den Grundsicherungsbetrag zu übersteigen.

Vergleichbare Gerechtigkeitsprobleme gibt es auch bei Hartz IV - man nehme mal einen Arbeitnehmer, der bis zum Alter von 55 super verdient hat. Vielleicht hat er sogar jedes Jahr seit seinem 18. Geburtstag die Höchstsätze in die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und auch die Rentenversicherung einbezahlt. Nun geht seine Firma pleite - und der Betroffene findet einfach keinen Job mehr. Mit 55 ist das auch nicht mehr so ganz leicht.....mit spätestens 57 ist er ein potentieller Hartz IV Kandidat - und muss damit zunächst seine eigenen Ersparnisse auflösen. Mit 63 ist dann alles relevante weg - und es gibt Hartz IV. Klar, dass sich so jemand als Opfer der Gesellschaft fühlt - denn er hat viel für die Gesellschaft getan, hohe Steuern und hohe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt - und dennoch ist er mit 63 eigentlich am Grunde seiner Existenz angelangt.
Ok - mit 65 bekommt er dann eine vernünftige Rente - aber weil ihm die letzten 10 Jahre Einzahlung fehlen, ist die auch nicht so arg hoch......37 Jahre viel gerabeitet - auch für andere geleistet - hohe Steuern bezahlt, hohe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.....und 10 Jahre von wenig staatlicher Unterstützung gelebt, und dann noch eine niedrige Rente.......ist das gerecht?
Diese Schicksale gibt es unter der heutigen Gesetzeslage - und auch diese sind eine Folge des Bedürftigkeitsprinzips - denn auch wer 37 Jahre gut einbezahlt hat, bekommt dies nicht gewürdigt. Auch der muss erst sein erworbenes Vermögen auflösen, und dann gibt es Grundsicherung auf niedrigem Niveau.

Gäbe es Grundsicherung für Alle - der Betroffene könnte zumindest mal deutliche Teile seines Vermögens von 55 bis 65 halten - und ab 65 (oder 67) dann mit seinen Vorsorgemaßnahmen fürs Alter auch wieder einen angemessenen Ruhestand finanziell genießen.


Das Bedürftigkeitsprinzip schlägt aber auch schon bei jungen Familien zu - nehmen wir ein Pärchen, welches auf Einstiegsniveau im Arbeitsmarkt tätig ist. Zusammen kommen sie dennoch gut über die Runden. Dann wird sie schwanger.....er trennt sich von ihr und stellt fest, dass er mit seinem Jobprofil so viel an das Kind zahlen muss, dass ihm nur der Hartz IV Satz zum Leben bleibt. In der Folge fehlt ihm die Motivation zum Arbeiten und er geht in die Arbeitslosigkeit mit Hartz IV.....
Sie kann nicht arbeiten gehen - denn als alleinerziehende junge Mutter.....da die Unterstützung durch den Mann wegfällt (der ist ja auf Hartz IV) geht auch sie in Hartz IV......

Gäbe es die Grundsicherung - das Arbeiten für den Mann würde sich immer lohnen! Die Mutter und das Kind stünden auch nicht mittellos dar - vielmehr könnte sie relativ früh sich Unterstützung suchen und selbst arbeiten - und dann würde sich auch für sie arbeiten lohnen.......

Vieles, was in unserer Gesellschaft nicht optimal ist, hängt mit dem uralten Bedürftigkeitsprinzip zusammen. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden.
Für mich bedeutet das nicht, dass man einfach jedem nur Geld in den Allerwertesten pusten sollte.....elementar wäre für mich persönlich schon wichtig, dass man immer auch den Menschen klar macht, dass sich arbeiten lohnt! Es muss sich dann aber auch wirklich lohnen!

Gerade beim Übergang von Hartz IV zu einem richtigen Job lohnt es sich oft genug nicht - weil 2/3 der Einkommen mit Hartz IV verrechnet werden. Für Betroffene ist relevant, ob sich durch ihre Arbeit ihre Konsumfähigkeit erhöht - wenn ich nur Mindestlohn verdiene, von dem dann 2/3 mit Hartz IV verrechnet werden, und vom restlichen 1/3 noch 20% über Steuern und Abgaben weggehen - dann arbeitet man gerade an der Grenze zwischen Hartz IV und Mindestlohn real für 1-2€ die Stunde......wer würde denn bereitwillig Regale mit Waren einräumen, wenn er damit nach 8h harter körperlicher Arbeit real mal so 10€ zum Konsumieren mehr im Geldbeutel hat? Wer dann noch 5€ davon für die Mittagskantine ausgibt......der fühlt sich am Ende des Tages betrogen!

Auch dies ist eine Folge des Bedürftigkeitsansatzes - gäbe es ein Grundeinkommen für Alle, würde sich Arbeiten deutlich stärker lohnen, und die Konsumfähigkeit locker um 20-25€ bei Einstiegsjobs erhöhen. Das wäre eine ganz andere Basis, um Menschen davon zu überzeugen, dass sich arbeiten lohnt.
 
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Atue001 schrieb:
Das sehe ich anders - meiner Ansicht nach bilden Angebot und Nachfrage den Markt. Sie steuern ihn aber nicht. Die Politik oder Regeln oder Gemütslagen oder das Wetter oder oder oder - die wirken auf Angebot und Nachfrage oder auch auf den Preis, jedoch nie auf mehr als zwei dieser drei Größen gleichzeitig. In meiner Sichtweise zu den Märkten wäre es wenig sinnvoll davon zu sprechen, dass Nachfrage den Markt STEUERT.

Es gibt aber unterschiedliche Marktbegriffe - allerdings bin ich naheliegenderweise von meiner Sichtweise zu Märkten überzeugt, weil ich mit meiner Marktdefinition das real zu bobachtende recht gut erklären kann. Das gelingt nicht so leicht, wenn man einen Marktbegriff definieren will, bei dem NACHFRAGE den Markt STEUERT. Aber auch da lasse ich mit mir reden....
Achso jetzt verstehe ich was sie meinen. Danke für die Aufklärung :)
Musste es paar mal lesen hab so meine probleme gehabt es zu verstehen, aber es liegt nicht an ihnen sonder an mir .

Atue001 schrieb:
Roboter in der Pflege können unterstützen und helfen - im menschlichen Umfeld aber ganz auf Maschinen zu setzen.....halte ich für unmenschlich.
In Deutschland wurde versucht, auch die Pflege zu industrialisieren - mit harten Vorgaben, wie viel Zeit die Pflegekräfte für welche Tätigkeit haben.....
Vergessen wurde dabei, dass die Gepflegten es als Qualität empfinden, wenn man ihnen ZEIT widmet. Hier stößt die Pflegeindustrialisierung auf ein Dilemma, welches im Sinne der Industrialisierung nicht lösbar ist.
:( ja leider ist es so.




Atue001 schrieb:
Wie ich schon ausgeführt hatte, bin ich der Meinung, dass die Grundsicherung jedem Bürger zustehen sollte. Unter Grundsicherung verstehe ich dabei:
Essen, Trinken, leichte Teilhabe an Kultur und Gesellschaft, Wohnung und Heizung / Energie / Teilhabe an der digitalen Gesellschaft sowie auch die Basisversicherungen wie die Absicherung gegen Krankheit und Pflege - aber eigentlich auch das Haftpflichtrisiko.
Im Grunde genommen ist diese Definition auch gesellschaftlicher Konsens - und wird so auch beispielsweise bei Hartz IV angewendet. Ob es etwas mehr oder weniger sein sollte.....das halte ich nicht für wesentlich, da haben Menschen halt auch unterschiedliche Sichten drauf.
Man könnte es ja alles geben ohne geld, ich sehe geld als problem, da man nie weiß was für scheiße damit gebaut wird.
Atue001 schrieb:
Wäre diese Grundsicherung von der Wiege bis zur Bahre gegeben, würde sich die Rentenproblematik eigentlich gar nicht mehr stellen. JEDE Einzahlung in die Rentenkasse würde dann dazu führen, dass man etwas mehr im Alter bekommt, als die Grundsicherung - also die Konsumfähigkeit erhöht wird. Ob man dann überhaupt noch eine staatliche Rente braucht, oder dies der eigenen Vorsorge überlassen könnte.....ich neige zu letzterem.
Derzeit gibt es zwar auch die Grundsicherung im Alter - aber die wird nach dem Bedürftigkeitsprinzip behandelt. Wer also weniger als die Grundsicherung an Rentenansprüchen hat, muss zunächst sein vorhandenes Vermögen auflösen (nicht zu 100% aber doch in wesentlichen Anteilen) und bekommt erst nach dieser Auflösung die Aufstockung der gesetzlichen Rente bis zur Grundsicherung.
Dies führt dazu, dass der, der nie in die Rentenkassen eingezahlt hat, die Grundsicherung bekommt - und der, der soviel eingezahlt hat, dass er Ansprüche knapp unterhalb der Grundsicherung erworben hat, auch sein Vermögen auflösen muss, und dann auch nur die Grundsicherung bekommt. Betroffene empfinden das als höchst ungerecht - weil sie (zurecht) sagen, sie haben doch viel in die Rentenkasse eingezahlt, und bekommen doch nicht mehr als der, der nie einbezahlt hat.....
Ist leider so.
Atue001 schrieb:
Diese Gerechtigkeitsproblematik entsteht, weil man die Grundsicherung in Abhängigkeit der Bedürftigkeit definiert - umgekehrt aber die staatliche Rente aufgrund der strukturverändernden Fehler der letzten 15 Jahre bei immer mehr Menschen nicht mehr ausreichend hoch ist, um den Grundsicherungsbetrag zu übersteigen.

Vergleichbare Gerechtigkeitsprobleme gibt es auch bei Hartz IV - man nehme mal einen Arbeitnehmer, der bis zum Alter von 55 super verdient hat. Vielleicht hat er sogar jedes Jahr seit seinem 18. Geburtstag die Höchstsätze in die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und auch die Rentenversicherung einbezahlt. Nun geht seine Firma pleite - und der Betroffene findet einfach keinen Job mehr. Mit 55 ist das auch nicht mehr so ganz leicht.....mit spätestens 57 ist er ein potentieller Hartz IV Kandidat - und muss damit zunächst seine eigenen Ersparnisse auflösen. Mit 63 ist dann alles relevante weg - und es gibt Hartz IV. Klar, dass sich so jemand als Opfer der Gesellschaft fühlt - denn er hat viel für die Gesellschaft getan, hohe Steuern und hohe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt - und dennoch ist er mit 63 eigentlich am Grunde seiner Existenz angelangt.
Ok - mit 65 bekommt er dann eine vernünftige Rente - aber weil ihm die letzten 10 Jahre Einzahlung fehlen, ist die auch nicht so arg hoch......37 Jahre viel gerabeitet - auch für andere geleistet - hohe Steuern bezahlt, hohe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.....und 10 Jahre von wenig staatlicher Unterstützung gelebt, und dann noch eine niedrige Rente.......ist das gerecht?
Diese Schicksale gibt es unter der heutigen Gesetzeslage - und auch diese sind eine Folge des Bedürftigkeitsprinzips - denn auch wer 37 Jahre gut einbezahlt hat, bekommt dies nicht gewürdigt. Auch der muss erst sein erworbenes Vermögen auflösen, und dann gibt es Grundsicherung auf niedrigem Niveau.

Gäbe es Grundsicherung für Alle - der Betroffene könnte zumindest mal deutliche Teile seines Vermögens von 55 bis 65 halten - und ab 65 (oder 67) dann mit seinen Vorsorgemaßnahmen fürs Alter auch wieder einen angemessenen Ruhestand finanziell genießen.


Das Bedürftigkeitsprinzip schlägt aber auch schon bei jungen Familien zu - nehmen wir ein Pärchen, welches auf Einstiegsniveau im Arbeitsmarkt tätig ist. Zusammen kommen sie dennoch gut über die Runden. Dann wird sie schwanger.....er trennt sich von ihr und stellt fest, dass er mit seinem Jobprofil so viel an das Kind zahlen muss, dass ihm nur der Hartz IV Satz zum Leben bleibt. In der Folge fehlt ihm die Motivation zum Arbeiten und er geht in die Arbeitslosigkeit mit Hartz IV.....
Sie kann nicht arbeiten gehen - denn als alleinerziehende junge Mutter.....da die Unterstützung durch den Mann wegfällt (der ist ja auf Hartz IV) geht auch sie in Hartz IV......

Gäbe es die Grundsicherung - das Arbeiten für den Mann würde sich immer lohnen! Die Mutter und das Kind stünden auch nicht mittellos dar - vielmehr könnte sie relativ früh sich Unterstützung suchen und selbst arbeiten - und dann würde sich auch für sie arbeiten lohnen.......

Vieles, was in unserer Gesellschaft nicht optimal ist, hängt mit dem uralten Bedürftigkeitsprinzip zusammen. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden.
Für mich bedeutet das nicht, dass man einfach jedem nur Geld in den Allerwertesten pusten sollte.....elementar wäre für mich persönlich schon wichtig, dass man immer auch den Menschen klar macht, dass sich arbeiten lohnt! Es muss sich dann aber auch wirklich lohnen!

Gerade beim Übergang von Hartz IV zu einem richtigen Job lohnt es sich oft genug nicht - weil 2/3 der Einkommen mit Hartz IV verrechnet werden. Für Betroffene ist relevant, ob sich durch ihre Arbeit ihre Konsumfähigkeit erhöht - wenn ich nur Mindestlohn verdiene, von dem dann 2/3 mit Hartz IV verrechnet werden, und vom restlichen 1/3 noch 20% über Steuern und Abgaben weggehen - dann arbeitet man gerade an der Grenze zwischen Hartz IV und Mindestlohn real für 1-2€ die Stunde......wer würde denn bereitwillig Regale mit Waren einräumen, wenn er damit nach 8h harter körperlicher Arbeit real mal so 10€ zum Konsumieren mehr im Geldbeutel hat? Wer dann noch 5€ davon für die Mittagskantine ausgibt......der fühlt sich am Ende des Tages betrogen!

Auch dies ist eine Folge des Bedürftigkeitsansatzes - gäbe es ein Grundeinkommen für Alle, würde sich Arbeiten deutlich stärker lohnen, und die Konsumfähigkeit locker um 20-25€ bei Einstiegsjobs erhöhen. Das wäre eine ganz andere Basis, um Menschen davon zu überzeugen, dass sich arbeiten lohnt.

Senioren und eltern haben sonderstatus bei harz4.

Der rest ist wirklich nicht toll wenn alles angerechnet wird.

Beim job wenn man harz4 bezieht, kann ich verstehen das es scheiße ist wenn es alles abgezogen wir, aber man arbeitet deshalb nicht für 1-2 euro sondern für mehr da man das harz4 mitrechnen muss und dann kann sich es auf 10-12 euro erhöhen pro stunde, was oft nicht gegeben ist.
Wenn man jetzter sein Traumberuf macht und eine harz4 stütze bekommt weil der verdienst scheiße ist, dann erlaubt der staat sogesagt das man sein traumberuf macht und unterstützt finanzielle noch.

Das konsumverhalten wird sich verändern aber noch vohanden sein.

Wenn man mit der arge redet kann man ja versuchen lehrgang oder Fortbildung zu machen wenns ganz schlimm läuft, kohle haben die ja.
 

Uwe O.

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Habe ICH auch nicht behauptet! Insofern produziert wer genau den Vollquatsch?

Inhaltlich schon.



Na ja - jetzt sollten wir dann doch genau hinschauen! Das Kindergeld wird durch Steuern finanziert - der Kinderfreibetrag hingegen ist die Reduktion der theoretischen Steuerlast. FINANZIERT wird der Kinderfreibetrag also gar nicht - tatsächlich ist nur die Steuerlast derer niedriger, die den Kinderfreibetrag bekommen....
.

Ob jetzt die Steuerlast niedriger ist oder ein Kindergeld ausgezahlt wird, ist dasselbe.
Es steht JEDEM Steuerzahler mit Kidnern der Kinderfreibetrag zu.
Dieser wirkt sich nicht bei denjenigen aus, bei denen das Kindergeld höher ist, als die Steuererparnis durch den Kinderfreibetrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu bereits entschieden! Kiundergeld und Steuerfreibetrag gehören rechtlich zum Komplex der Sicherung des Existenzminimums von Kindern!

Das steht so im Gesetz!
Bemerkenswert ist gerade deshalb, dass der Kinderfreibetrag höher ausfällt, als das Kindergeld!

Nein.
Siehe oben:
Der Kinderfreibtrag wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn die Steuererparnis daraus höher ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld.





Sorry, aber du hast fundamentale Zusammenhänge in unserem Sozialstaat nicht verstanden. Bitte mache dich hier schlau! Es ist kein Zufall, dass die Beträge hier nahezu identisch sind! Die Unterschiede sind meist temporärer Natur und werden regelmäßig binnen weniger Jahre nachgearbeitet. Wird Hartz IV erhöht - erhöht man auch die Steuerbefreiung des Existenzminimums - gerade weil das alles sehr wohl zusammenhängt.

Da besteht bei Dir noch ein wenig Nachholbedarf.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ist genauso hoch, wie ein Kinderfreibetrag und stellt das Existenzminimun je Person dar.
Das bedeutet, dass dieser Grundfreibetrag nicht besteuert werden darf.

Das macht eine Steuerersparnis von 1.710 € im JAhr aus (bei 9.000 € Freibetrag).
Wer kann davon leben?
 
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Ob jetzt die Steuerlast niedriger ist oder ein Kindergeld ausgezahlt wird, ist dasselbe.
Es steht JEDEM Steuerzahler mit Kidnern der Kinderfreibetrag zu.
Dieser wirkt sich nicht bei denjenigen aus, bei denen das Kindergeld höher ist, als die Steuererparnis durch den Kinderfreibetrag.


Das steht so im Gesetz!


Nein.
Siehe oben:
Der Kinderfreibtrag wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn die Steuererparnis daraus höher ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld.


Da besteht bei Dir noch ein wenig Nachholbedarf.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ist genauso hoch, wie ein Kinderfreibetrag und stellt das Existenzminimun je Person dar.
Das bedeutet, dass dieser Grundfreibetrag nicht besteuert werden darf.

Das macht eine Steuerersparnis von 1.710 € im JAhr aus (bei 9.000 € Freibetrag).
Wer kann davon leben?

Du solltest dich mit den Fakten beschäftigen. Verdient jemand sehr gut, übersteigt der Freibetrag das Kindergeld. Dann ist der dadurch erreichbare Steuervorteil bei jedem Kind gleich (ausreichend hohes Einkommen vorausgesetzt) und übersteigt in jedem Fall das Kindergeld. Dein Einwurf ändert also nichts daran, dass die größte finanzielle Förderung für Kinder die erreichen, die es eigentlich aufgrund ihrer Einkommenshöhe nicht wirklich brauchen.

Das ist Gesetz - und auch mit dem GG vereinbar. Ist es aber richtig?

Ich bin Nutznießer dieses Gesetzes - ich halte es für Schwachsinn, dass ich mehr staatliche Förderung bekomme, als ein Normalverdiener oder ein Geringverdiener. Das Kindergeld und auch die Steuerbefreiung des Existenzminimums sind Leistungen für Kinder! Warum sind Kinder reicher Leute mehr wert, als Kinder armer Leute? WENN es um die Existenzsicherung der Kinder geht (und darum geht es, das hat auch das BVG festgestellt), dann ist diese Existenzsicherung unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern zu sehen. WENN die Gesellschaft 250€ je Kind für angemessen hält, sollte das Kindergeld auch in dieser Höhe ausgezahlt werden. Beim Steuerfreibetrag ist dies der Fall - wenn der Steuerfreibetrag nicht angewendet werden kann, sieht die finanzielle Förderung für Kinder deutlich schlechter aus.

Mir geht es darum, dass ich es für einen Irrwitz halte, dass ausgerechnet Wohlhabende steuerlich für ihre Kinder bessergestellt werden, als Minderbemittelte.....die darunter liegende Logik erschließt sich mir nicht! Gerade WENN das Kindergeld für die Existenzsicherung vorgesehen ist, gibt es keinen Grund, warum Wohlhabende mehr staatliche Förderung bekommen, als Minderbemittelte.

Das gesamte Thema ist nur so komplex organisiert, dass eine klare Mehrheit überhaupt nicht kapiert, was hier gesetzlich geregelt ist. Deshalb wird es nicht wirklich hinterfragt.
Würden die Menschen mehrheitlich begreifen, dass bei der derzeitigen Organisation ausgerechnet wohlhabendere Menschen stärker gefördert werden......es gäbe eine Mehrheit dafür, dies zu ändern!
MEIN Ansatz ist, dass jedes Kind gleich viel wert ist. Deshalb sollte es für die Existenzsicherung eines Kindes einheitliche Regelungen für Arm und Reich geben - das geht am Besten über eine einheitliche Kindergeldregelung, die ohne den Kinderfreibetrag auskommt!

Hinter einem komplexen Steuersystem verbirgt sich gerade im Bereich der Kinder viel Ungerechtigkeit - und das finde ich unglaublich traurig! KEIN EINZIGER Profiteur des heutigen Systems den ich kenne hätte etwas dagegen, dass man dies gerechter organisiert - da ernte ich regelmäßig ein hohes Verständnis. Unverständnis erlebe ich vor allem bei denen, die eigentlich benachteiligt sind - weil die mit der Komplexität des Steuersystems regelmäßig überfordert sind.

Ist das GERECHT? Wohl eher nicht.
 

Uwe O.

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Du solltest dich mit den Fakten beschäftigen. Verdient jemand sehr gut, übersteigt der Freibetrag das Kindergeld. Dann ist der dadurch erreichbare Steuervorteil bei jedem Kind gleich (ausreichend hohes Einkommen vorausgesetzt) und übersteigt in jedem Fall das Kindergeld. .

Schau, genau das schrieb ich.



Dein Einwurf ändert also nichts daran, dass die größte finanzielle Förderung für Kinder die erreichen, die es eigentlich aufgrund ihrer Einkommenshöhe nicht wirklich brauchen.

Das ist Gesetz - und auch mit dem GG vereinbar. Ist es aber richtig?

Selbstverständlich.

Wer wenig verdient, bekommt eine höhere Zahlung, als wenn es nur den Kinderfreibetrag gäbe.

Ich bin Nutznießer dieses Gesetzes - ich halte es für Schwachsinn, dass ich mehr staatliche Förderung bekomme, als ein Normalverdiener oder ein Geringverdiener. Das Kindergeld und auch die Steuerbefreiung des Existenzminimums sind Leistungen für Kinder! Warum sind Kinder reicher Leute mehr wert, als Kinder armer Leute?

Das ist dumme linke Ideologie, vollkommen befreit vom Grundgesetz.





Das gesamte Thema ist nur so komplex organisiert, dass eine klare Mehrheit überhaupt nicht kapiert, was hier gesetzlich geregelt ist. Deshalb wird es nicht wirklich hinterfragt.
Würden die Menschen mehrheitlich begreifen, dass bei der derzeitigen Organisation ausgerechnet wohlhabendere Menschen stärker gefördert werden......es gäbe eine Mehrheit dafür, dies zu ändern!

Was aber dann keinen bestand vor dem BVerfG hätte.
Wer (prozentual) mehr Steuern zahlt als ein anderer, bei dem wirken sich Ausgaben oder Freibeträge eben höher aus.
Das ist gerecht.



MEIN Ansatz ist, dass jedes Kind gleich viel wert ist. Deshalb sollte es für die Existenzsicherung eines Kindes einheitliche Regelungen für Arm und Reich geben - das geht am Besten über eine einheitliche Kindergeldregelung, die ohne den Kinderfreibetrag auskommt!

Dagegen steh das BVerfG.



Hinter einem komplexen Steuersystem verbirgt sich gerade im Bereich der Kinder viel Ungerechtigkeit - und das finde ich unglaublich traurig! KEIN EINZIGER Profiteur des heutigen Systems den ich kenne hätte etwas dagegen, dass man dies gerechter organisiert - da ernte ich regelmäßig ein hohes Verständnis.
#

Die berümte Gerechtigkeit besteht immer darin, den anderen etwas abzunehmen.
Ich würde das Neid nennen.
 
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Wer wenig verdient, bekommt eine höhere Zahlung, als wenn es nur den Kinderfreibetrag gäbe.

Das ist die falsche Sichtweise! Denn: Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag sind die vom Grundgesetz her geschützte Sicherung des Existenzminimums. Wenn man also zugrunde legt, dass das Kindergeld die Sicherung des Existenzminimums ist, dann ist nicht nachvollziehbar, wieso reiche Menschen durch den Kinderfreibetrag finanziell besser gestellt werden.


Das ist dumme linke Ideologie, vollkommen befreit vom Grundgesetz.

Dann solltest du dich mit der aktuellen Rechtssprechung beschäftigen - dort ist das Thema der Höhe der Kinderfreibeträge derzeit aktuell. Ein Urteil auf Ebene BFH steht noch final aus, weil das Bundesverfassungsgericht angefragt wurde. Dessen Einschätzung steht noch aus. WENN der Kinderfreibetrag schon zu niedrig beurteilt werden sollte, dann stellt sich die Frage, wie man die Existenzsicherung für Kinder bei nicht ausreichendem Freibetrag sicherstellt - vor allem dann, wenn das Kindergeld für die, die dieses statt dem Freibetrag bekommen, stets niedriger ist als der Freibetrag für die, die den Freibetrag bekommen. Mit Spannung wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet - mal sehen, ob die dann auch dumme linke Ideologie verbreiten......


Ein Link, der sich durchaus recht sachlich mit der Thematik beschäftigt, findest du hier






Was aber dann keinen bestand vor dem BVerfG hätte.
Wer (prozentual) mehr Steuern zahlt als ein anderer, bei dem wirken sich Ausgaben oder Freibeträge eben höher aus.
Das ist gerecht.

Dagegen steh das BVerfG.

#

Die berümte Gerechtigkeit besteht immer darin, den anderen etwas abzunehmen.
Ich würde das Neid nennen.


Nach heutiger Rechtsauffassung gilt als Gerecht, dass das Existenzminimum jeden Bürgers durch den Staat sichergestellt wird. Bei Kindern geschieht dies durch eine merkwürdige Mischkonstruktion aus Bezuschussung (Kindergeld) und Steuervergünstigung. Dies deshalb, weil Menschen, bei denen das Existenzminimum von Kindern nicht über den Steuerfreibetrag ausgeglichen werden kann, quasi ähnlich zum Konstrukt Hartz IV diese Existenzsicherung über eine staatliche Geldleistung (Sachleistungen wären prinzipiell auch denkbar) erhalten müssen.

Die Rechtsauffassung zum Existenzminimum ist mehrfach so vom BVerfG bestätigt worden - hier hast du offensichtlich nicht die richtigen Quellen dazu, was Recht ist, und was nicht.

Was ich bemängele ist, dass es diese Mischkalkulation gibt - besser wäre es, das Kindergeld komplett aus dem Einkommensteuergesetz zu entfernen - und statt dessen allen das Kindergeld auszuzahlen. Das würde den Steuervorteil von Familien mit Kindern entfallen lassen - umgekehrt aber höhere Kosten für das Kindergeld bedeuten. Und genau hier liegt der Hase ein wenig im Pfeffer! Denn - wenn man das Existenzminimum von Kindern vollständig einfach als monatliche Förderung auszahlen würde, müssten nach allgemeiner Auffassung auch mehrerer Gerichte deutlich höhere Sätze gezahlt werden - in meinem Link werden sogar 263€ als Zahl genannt - je Kind. Selbst wenn man "nur" den bereits beklagten Satz von 3044€ maximalen Steuervorteil / 12 Monate = 253,67€ zugrunde legt, wird die Differenz zum gezahlten Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 194€ (ab 2019 204€) deutlich.
Was ist also das Existenzminimum von Kindern? WENN es 253,67€ ist, dann müsste das Kindergeld auch 253,67€ betragen. WENN es 194€ ist - dann ist schon fragwürdig, warum man beim zweiten Kind mehr zahlt......

Die Idee, dass das Kindergeld eine staatliche Förderung für Kinder darstellt, ist zwar so historisch verankert und leider auch im praktischen Rechtsbewusstsein von Eltern so gelernt - rein rechtlich gesehen ist diese Haltung aber nicht mehr haltbar - denn es besteht ein Rechtsanspruch auf das Existenzminimum.

Faktisch verlangt der Staat von nicht so gut betuchten Familien, dass diese sich an der Finanzierung des Existenzminimums von Kindern beteiligen - während er dies bei besser betuchten Eltern voraussetzt - dann aber die Kosten für das Existenzminimum steuerfrei stellt - so wie es das GG nach Auffassung des BVerfG auch verlangt.

Die Kernfrage ist also, warum ist das Kindergeld niedriger als der Steuervorteil, und ist dies mit der Verfassung vereinbar - diese Fragestellung wurde noch nicht gerichtlich besprochen - die von mir skizzierten Hintergrundgedanken hingegen sind durch mehrere Urteile des BVerfG validiert. Dass der Kinderfreibetrag noch zu niedrig ist, hängt derzeit als Anfrage beim BVerfG - ein Urteil wird in 2019 erwartet.

So gesehen sollten wir vielleicht nach dem Urteil des BVerfG noch mal draufschauen, ob es tatsächlich um Neid geht, wenn man vom Grundrecht von Kindern auf die Sicherung des Existenzminimums durch den Staat spricht.
 

Uwe O.

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Das ist die falsche Sichtweise! .

Das ist die richtige Sichtweise.

Selbst Dein Link stimmt dem zu.

mmer wieder wird gefordert, den „Besserverdienenden“ das Kindergeld zu streichen. Dem steht die verfassungsgemäße Pflicht entgegen, „horizontale Gerechtigkeit“ herzustellen, das heißt, die steuerliche Belastung von Eltern und Kinderlosen in der jeweils gleichen Einkommensstufe im Gleichgewicht zu halten. Hinzu kommt noch die den Eltern durch Familien- und Strafrecht auferlegte Pflicht, ihren Kindern den jeweils „schichtangemessenen“ Unterhalt (soziokulturelles EM, das bei der Besteuerung gemäß sozialrechtlich definiertem EM ohnehin nicht berücksichtigt wird) zu gewähren.
 

bejaka

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Hey gab's in der DDR ein Rentensystem?

Oder gab's keins und ich als junger Mensch muss noch die Rente für die ossis zahlen die vor der Wiedervereinigung nie ein Cent eingezahlt haben?

Die DDR Rentenkasse wurde durch die Westbesatzerfaschisten komplett geklaut, wie der Rest der DDR und des Zwei-Billionen-Volkseigentums. Wir werden uns das wieder holen und die Diebe verurteilen oder als Massenmörder unserer Eltern, hinrichten! Nebenbei schuldet uns das Westbesatzerfaschistengesindel die Reparationen, die wir an die Genossen der UdSSR bezahlt haben. Das ist die nächste Billion, die von Faschistenfamilien aus dem Westen geschuldet wird!
 

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Habe ich heute erfahren vom der Firma meiner Betriebsrente und recherchiert

Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken zum 1. Januar 2020
GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz


Pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden ab dem 1. Januar 2020 um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet. Der Deutsche Bundestag stimmte dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ zu.

Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren.
Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, soll nicht dafür bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar.
Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag.

Auch Bezieher höherer Betriebsrenten werden spürbar entlastet. Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge und machen sie attraktiver für die jüngeren Generationen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes:

• Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro.
Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt.
Der Freibetrag kommt also allen Betriebsrentnern zugute.
Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie zahlen somit künftig verglichen mit heute höchstens den halben Beitrag.
Auch die weiteren knapp 40 Prozent werden spürbar entlastet.
Bislang gab es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro.
Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.

• Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

• Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.

• Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.

• Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.

Um die Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Beträge aus der Liquiditätsreserve entnommen.

Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro, in 2022 600 Millionen Euro und in 2023 300 Millionen Euro entnommen.
Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Erst ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen.

Downloads

• Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (Bundestag)
PDF-Datei: 534 KB

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html

Mein Krankenkasse hat mich nicht informiert, sondern voll abgerechnet nach der Rentenerhöhung.

Wie sieht es bei euch aus
 

Chili

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[Weitergeleitet aus DER 17. STAMMTISCH KANAL 💛💥]
„LÄNGER LEBEN HEISST LÄNGER ARBEITEN"
Rentensystem vor dem Kollaps❗️💥

29.10.2022 - 22:49 Uhr

Die Wirtschaft schwächelt, die Sozialsysteme stehen vor dem Bankrott: Rainer Dulger, Chef vom Arbeitgeberverband BDA, sieht die Zukunft des Landes in Gefahr.

Rainer Dulger: „Fakt ist, dass die Wirtschaft gerade an vielen Fronten kämpfen muss. Die Corona-Krise belastet noch immer die Betriebe, es gibt weiterhin Versorgungsengpässe, die Lieferketten sind gestört. Viele Schreiner, Bäcker oder Wäschereien fragen sich deshalb gerade, ob sie erneut Schulden aufnehmen müssen, um ihren Betrieb zu retten – oder ob sie besser ganz aufhören sollen und ihren Betrieb schließen. Klar ist: Die fetten Jahren sind vorerst vorbei.“

Reichen die milliardenschweren Hilfspakete, die von der Ampel bislang geschnürt wurden❔

🔹Plädieren Sie dafür, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre hochzusetzen, um das Rentensystem zu retten❔

Dulger: „Ich halte nichts davon, jetzt irgendeine Zahl in den Raum zu rufen. Klüger finde ich es, das Renteneintrittsalter zu dynamisieren...“

Dulger: „Das Bürgergeld droht unsere Gesellschaft zu spalten. Es kann nicht sein, dass ein Teil der Menschen, die morgens zur Arbeit gehen, nur wenig mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der morgens nicht zur Arbeit geht. Das ist unfair und setzt falsche Anreize.“

➥ Artikel (Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnt: Rentensystem vor dem Kollaps | https://m.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/arbeitgeberpraesident-rainer-dulger-warnt-rentensystem-vor-dem-kollaps-81773412.bildMobile.html) 📰 von der Bildplus

✅ Das ganze System Kollabiert❗️💥

@der17stammtisch 💛💥
Mäckle macht gute Laune | https://t.me/macklemachtgutelaune/56309

So, so, die Rentenkasse ist leer? Wie wäre es dann, wenn die Regierung mal die seit 1957 zweckentfremdeten Beitäge, die sie aus der Rentenkasse geklaut hat, zurück zahlen würde. (Das Geld ist nicht weg, es hat nur Jemand anderes) Das belief sich von 1957 bis 2020 auf rund 909 mrd. € - ( ausgeschrieben: 909.000.000.000 Milliarden) Inzwischen dürfte das noch mehr sein.
Mehr Infos dazu:
Versicherungsfremde Leistungen und "Bundeszuschuss". Rentenreform-Alternative | https://www.rentenreform-alternative.de/versichfremd.htm
 
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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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