- Registriert
- 10 Sep 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 10.359
- Punkte Reaktionen
- 2.792
- Punkte
- 63.820
- Geschlecht
- --
Zuckerbrot und Peitsche ! – oder – Volksverdummung!
Das sind nur kurzfristige Maßnahmen des Staates, der Parteien und Politiker, um das Volk, die Wähler auf die Parteien einzustimmen –
weil die Frage der Gegenfinanzierung nicht gestellt wird. Da sollte sich jeder fragen, was nach den Wahlen gemacht wird.
Oder, der Staat holt sich das über die von ihm besteuerten Lebenskosten-Erhöhungen wieder zurück!
Der Staat erhebt Steuern, Abgaben, Gebühren, etc.,
die gesetzlich festgeschrieben finanziellen und materiellen Zwangsenteignungen am Volk,
der Bürger und den Menschen, bis hin zum Existenzminimum – unter Verlust vom Eigenheim,
um dann, wenn man ihnen bei den Wahlen die „Gefolgschaft“ verweigert,
der Staat nun auf einmal – die Zwangsabgaben, die finanzielle Enteignung kürzt,
um das dem Volk als – anerkennendes Wohlwollen verkaufen möchte!
Das ist und war schon immer die staatspolitische Volksverdummung, die auch bis heute leider immer funktioniert hat.
Auszug:
„Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen (der staatlichen finanziellen Zwangsenteignung) und eine Anhebung
des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).“
„Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019.“
„Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben.“
„Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro.“
Diese beiden Erhöhungen führen zu einem finanziellen Zwangsabgaben-Volksenteignungs-Verlust für das Staatswesen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Ohne die Frage nach der "Gegenfinanzierung"?
Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu einem finanziellen Zwangsabgaben-Volksenteignungs-Verlust für das Staatswesen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).
Das sind alles nur Maßnahmen, um bei den künftigen Wahlen die Wähler auf diese > Gut-Taten < hinzuweisen,
um vom Volk wieder den Arbeitsplatz als Politiker, vom Steuerzahler – über die Gesetze finanziell und materiell Zwangsenteignet –
wie bisher auch – bezahlen wird.
Das sind nur kurzfristige Maßnahmen des Staates, der Parteien und Politiker, um das Volk, die Wähler auf die Parteien einzustimmen –
weil die Frage der Gegenfinanzierung nicht gestellt wird. Da sollte sich jeder fragen, was nach den Wahlen gemacht wird.
Oder, der Staat holt sich das über die von ihm besteuerten Lebenskosten-Erhöhungen wieder zurück!
Der Staat erhebt Steuern, Abgaben, Gebühren, etc.,
die gesetzlich festgeschrieben finanziellen und materiellen Zwangsenteignungen am Volk,
der Bürger und den Menschen, bis hin zum Existenzminimum – unter Verlust vom Eigenheim,
um dann, wenn man ihnen bei den Wahlen die „Gefolgschaft“ verweigert,
der Staat nun auf einmal – die Zwangsabgaben, die finanzielle Enteignung kürzt,
um das dem Volk als – anerkennendes Wohlwollen verkaufen möchte!
Das ist und war schon immer die staatspolitische Volksverdummung, die auch bis heute leider immer funktioniert hat.
Auszug:
„Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen (der staatlichen finanziellen Zwangsenteignung) und eine Anhebung
des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).“
„Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019.“
„Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben.“
„Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro.“
Diese beiden Erhöhungen führen zu einem finanziellen Zwangsabgaben-Volksenteignungs-Verlust für das Staatswesen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Ohne die Frage nach der "Gegenfinanzierung"?
Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu einem finanziellen Zwangsabgaben-Volksenteignungs-Verlust für das Staatswesen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).
Das sind alles nur Maßnahmen, um bei den künftigen Wahlen die Wähler auf diese > Gut-Taten < hinzuweisen,
um vom Volk wieder den Arbeitsplatz als Politiker, vom Steuerzahler – über die Gesetze finanziell und materiell Zwangsenteignet –
wie bisher auch – bezahlen wird.