Die größten Raubritter der Eliten sind Banken, Versicherungen und Finanzämter.
Versicherungen
Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Personen- und Berufsgruppen
Wer keine Krankenversicherung besitzt, muss mit späteren Beitragsnachzahlungen rechnen. Daher sollten Verbraucher ohne Krankenversicherung (KV) möglichst rasch den Kontakt zu einer gesetzlichen (GKV) oder privaten (PKV) Krankenversicherung suchen.
Angestellte und Beamte müssen sich genauso in einer Krankenversicherung absichern wie Selbstständige, Studenten, Rentner und Empfänger von Sozialleistungen. Personen ohne aktuelle KV müssen sich in der Regel in dem Krankenversicherungssystem absichern, in dem sie zuletzt versichert waren. Diese Regelung wird auch bei Hartz-IV-Empfängern angewandt, die zuvor in einer privaten Krankenkasse versichert waren. Die Kosten übernimmt – wie auch bei gesetzlich Versicherten – der jeweilige Leistungsträger. Bestand vorher noch nie eine Absicherung dieser Art, dann erfolgt die Zuweisung anhand des Berufs. Bei zwei unterschiedlichen Tätigkeiten ist die Haupttätigkeit entscheidend.
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Steigende Beiträge, sinkende Leistungen. Da dreht man gleich an 2 Schrauben.
Leben ohne Krankenkasse
Was droht, wenn man keine Versicherung hat?
Von Isabell Noé
Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Zigtausende haben trotzdem keine. Machen sie sich strafbar? Was passiert, wenn sie zum Arzt müssen? Und womit müssen sie rechnen, wenn sie sich doch noch versichern wollen?
Manche Menschen kennen Wartezimmer nur vom Hörensagen. Andere sind Stammgäste in diversen Arztpraxen. Egal wie krank oder gesund, egal welcher Beruf, egal wie hoch das Einkommen: Krankenversichern müssen sich alle. Das ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben, sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Schon zwei Jahre zuvor war die Versicherungspflicht deutlich ausgeweitet worden. Davor waren nicht Wenige ganz ohne Krankenversicherung, rund 200.000 waren weder gesetzlich noch privat versichert.
Heute sind offenbar immer noch an die 80.000 Menschen ohne Versicherungsschutz, diese Zahl nannte die Bundesregierung im letzten Jahr. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, denn Obdachlose und illegale Einwanderer tauchen in der Statistik gar nicht auf. Nun dürfen gesetzliche Krankenkassen niemanden zurückweisen und die privaten Versicherer müssen einen Basistarif anbieten, der allen, die sich privat versichern dürfen, offensteht. Dieser Basistarif darf derzeit höchstens 639 Euro im Monat kosten, Hilfsbedürftige zahlen die Hälfte.
Wieso sind trotzdem so viele ohne Krankenversicherung?
Bei Angestellten ist die Krankenversicherung kein Problem. Hier zieht der Arbeitgeber automatisch einen Teil vom Gehalt ab und überweist ihn an die Sozialversicherungen. Empfänger von Grundsicherung bekommen die Krankenkasse vom Amt bezahlt. Viele von denen, die keinen Versicherungsschutz haben, sind Selbständige mit geringen Einkommen. Sie müssen sich selbst um die Versicherung kümmern und sie auch komplett selbst bezahlen. Und das ist manchen offenbar einfach zu teuer.
Ist es strafbar, sich nicht zu versichern?
Nein, strafbar ist es nicht. Es kann aber trotzdem sehr teuer werden, nämlich dann, wenn man sich irgendwann doch versichern will. Dann muss man nämlich rückwirkend reduzierte Beiträge entrichten, was für viele potentielle Rückkehrer eine hohe Hürde ist. Maßgeblich für die Nachzahlungen ist die Zeit, in der man trotz Versicherungspflicht nicht versichert war. Nach vier Jahren sind die Schulden verjährt, die Frist beginnt nach Abschluss des laufenden Kalenderjahres. Wer sich jetzt anmeldet, muss also für die Zeit ab Oktober 2011 nachzahlen, wenn dazwischen kein Versicherungsschutz bestand.
Zwischen August und Dezember 2014 galt eine Amnestie, in dieser Zeit konnte man ohne Altlasten in die Krankenversicherung starten. Wer die Frist verpasst hat, muss bei einem Einstieg in die GKV für jeden unversicherten Monat rund 43 Euro plus Säumniszuschlag abdrücken, solange bis die Schulden getilgt sind. In der privaten Krankenversicherung lassen sich individuelle Absprachen treffen, seine Schulden muss man aber auch hier abtragen.
Wie hoch ist der Säumniszuschlag?
Der Säumniszuschlag beträgt monatlich ein Prozent des ausstehenden Betrages. Dabei wird der Beitragsrückstand jeweils auf 50 Euro abgerundet. Wer der Versicherung also beispielsweise 2586 Euro schuldet, muss für jeden Monat 25 Euro Verzugszinsen kalkulieren. Bei Verzögerungen kennt die Kasse übrigens kein Pardon. Der Verzug beginnt schon am ersten Tag, nachdem der Beitrag fällig ist.
Ist man noch versichert, wenn man seine Beiträge nicht zahlt?
Ja, aber nicht voll. Anders als früher können private und gesetzliche Krankenversicherungen ihre Mitglieder nicht mehr rauswerfen, wenn sie ihre Beiträge nicht zahlen. Allerdings gilt die Leistungspflicht dann nur noch eingeschränkt, der Vertrag ruht. Die säumigen Zahler bekommen nur noch eine Notfallversorgung. Bei akuten Krankheiten und Schmerzen können sie weiterhin zum Arzt gehen, auch für Schwangere und junge Mütter wird gesorgt. Darüber hinaus werden die Leistungen aber begrenzt. Was die Kasse im Rahmen der Notfallversorgung noch übernehmen muss und was nicht, ist nicht gesetzlich festgelegt, hier hat jeder Anbieter seine eigenen Regeln.
Private Krankenversicherungen handhaben die Sache ähnlich wie die gesetzlichen Kassen. Wer ein Jahr lang keine Beiträge überweist, rutscht in einen Notlagentarif, der nur Akutversorgung gewährleistet. Die Beiträge liegen hier zwischen 100 und 125 Euro.
Was passiert mit hoffnungslosen Fällen?
Selbst wenn sie es wollten: Krankenkassen dürfen offene Forderungen nicht einfach fallenlassen, sondern sind verpflichtet, ausstehende Beiträge einzufordern. Schließlich erhalten sie dafür Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds. "In der Regel versuchen Kassen eine Ratenzahlung zu vereinbaren" erklärt die Sozialrechtlerin Constanze Würfel, die auch im Deutschen Anwaltsverein aktiv ist. Als letztes Mittel können die Kassen eine eidesstattliche Versicherung erzwingen. Dann kann die Forderung bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Müssen Ärzte auch Unversicherte behandeln?
Ja. Grundsätzlich dürfen Ärzte Patienten nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, etwa dann, wenn die Praxis so überlaufen ist, dass keine angemessene Versorgung sichergestellt werden kann. Nach dem Arzttermin bleiben zehn Tage Zeit, den Versicherungsschutz nachzuweisen, in der Regel über die Gesundheitskarte. Wer das nicht kann, bekommt wie ein Privatpatient die Arztrechnung zugeschickt und muss sie selbst bezahlen.
Quelle: n-tv.de
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-droht-wenn-man-keine-Versicherung-hat-article16064241.html
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