Arbeitgeber die Arbeitnehmer wegen "nähe zum rechtsäußeren Gedankengut" kündigen wollen, haben in Deutschland sogar den Segen der "Arbeitnehmervertretungen"- sprich:
Auch die Gewerkschaften stehen auf dem Standpunkt, das:
Seite 22 Deutsche Gewerkschaftszeitung:
http://www.cgm.de/gwz/zeitung/DGZ_Ausgabe_1_2_2016.pdf
Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenzen,
wo Anderen eindeutig verallgemeinerte Eigenschaften zugeordnet werden,
die abwertend aufgefasst werden können.
Auch das reine Liken
gilt hier rechtlich als Verstoß gegen die Rechtsnorm akzeptablen Verhaltens.
Meinungsfreiheit ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Gut mehr
und unter Umständen sogar ein strafrechtlicher Tatbestand.
Hier ist eine fristlose Kündigung möglich,
die innerhalb von 2 Wochen nach Posting oder Like geschehen muss.
Ergo, selbst wenn es nur so aufgefaßt werden "könnte", das es "Rassistisch, Nationalistisch oder Regierungsfeindlich" ist,
kann sogar ein bloßes "Like" (z.B bei Facebook) ein Grund zur fristlosen Kündigung liefern und der Arbeitnehmer kann als Gewerkschaftsmitglied sicher sein,
das seine Gewerkschaft dem Arbeitgeber den Rücken stärkt.... ^^