kriminell sollen auch einige sein
Rasissmus und Volksverhetzung ist automatisch kriminel, vorm Gesetz ist ja Jeder gleich!
1. Objektiver Tatbestand
§ 130 StGB schützt in erster Linie das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben im Staat. Die herrschende Ansicht sieht vor allem den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut an.
Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes müssen sich die Taten in § 130 I, II StGB gegen Teile der Bevölkerung richten. § 130 StGB zielt gerade nicht auf die Hetzte gegen den Staat ab, sondern auf die Hetze im Staat.
Teile der Bevölkerung sind vor allem auch solche, die durch ihre politische oder weltanschauliche Überzeugung oder durch soziale oder wirtschaftliche Verhältnisse als besondere Gruppe erkennbar sind. Darüber hinaus ist erforderlich, dass diese Gruppe nicht nur vorübergehend ist. Damit fallen unter anderem Demonstrationen auf dem Begriff Teile der Bevölkerung heraus. Diese Gruppe muss inländisch sein und tatsächlich existieren, eine nur in Vorstellung des Täters existierende Gruppe ist kein taugliches Tatobjekt.
Der Begriff Teile der Bevölkerung geht damit zum Vergleich zur möglichen beleidigungsfähigen Personenmehrheit in § 185 StGB weiter.
Das Dumme an der Sache ist nur:
Deutschland hat kein Volk und Bewohnerverhetzung gibts nicht!