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Staatliche Volksüberwachung ?
Videoüberwachung wird ausgebaut!
Die Bundesregierung setzt zur Gefahrenabwehr an Bahnhöfen auf den Ausbau der Videoüberwachungstechnik. Derzeit würden rund 900 Bahnhöfe mit insgesamt mehr als 6.000 Videokameras überwacht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Reisen Verbrecher, Gefährder nur über Bahnhöfe, oder ist alles andere schon so überwacht, das nur noch die Bahnverkehrsüberwachung ausgebaut werden muß und dafür auch die Bahnfahrt verteuert wird, damit das Volk auch diese Investition bezahlt?
Die Videoanlagen würden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Bei der an Bahnhöfen eingesetzten Videotechnik handele es sich ausschließlich um konventionelle Systeme. Es würden keine Videokameras mit Gesichtserkennung oder auch biometriegestützte Videoüberwachungssysteme eingesetzt.
Jedem ist bekannt, das der Staat das >Gegenteil < von dem durchsetzt, was ER dem gläubigen Volk, zur Beruhigung und Aufrechterhaltung der Ordnung erzählt.
Bei der Ausstattung eines großen Bahnhofs mit moderner Videoüberwachungstechnik ist durchschnittlich mit Kosten von 1,5 Mio. Euro und eines mittleren Bahnhofs durchschnittlich mit 500 000 Euro zu rechnen. Was über die Verteuerung der Fahrkarten und über die finanzielle Volksenteignung (Steuern) unter Strafandrohung von den Arbeitssklaven (Volk) selbst bezahlt wird.
Der Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich
in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich aufheben. Die Möglichkeiten,
sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren, sind kaum vorhanden.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages (also den Volksvertretern)
gegenüber der Bundesregierung findet vorliegend seine Grenzen im gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interesse des >Staatswohls<.
Nicht dem Wohl des Volkes, vor dem sich der Staat selbst beschützt ! Sondern dem Staatswohl !
Ist man sich wirkliche bewußt, was der Staat hier dem Volk gegenüber durchsetzt?
Da war doch die Überwachung und Volksbespitzelung im 3. Reich oder der SED ein Vorkindergarten dagegen.
Nachfolgend werden die zehn häufigsten Straftaten aufgelistet:
Körperverletzung: 789
Diebstahl: 295
Sachbeschädigung: 99
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: 83
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: 69
Hausfriedensbruch: 50
Erschleichen von Leistungen: 25
Betrug: 21
Staatsschutzdelikte: 18
Raub: 16.
Eine schöne Begründung für die totale Überwachung vom Staat über seine Leibeigenen, Arbeitssklaven und finanziell Enteigneten.
:happy:
Videoüberwachung wird ausgebaut!
Die Bundesregierung setzt zur Gefahrenabwehr an Bahnhöfen auf den Ausbau der Videoüberwachungstechnik. Derzeit würden rund 900 Bahnhöfe mit insgesamt mehr als 6.000 Videokameras überwacht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Reisen Verbrecher, Gefährder nur über Bahnhöfe, oder ist alles andere schon so überwacht, das nur noch die Bahnverkehrsüberwachung ausgebaut werden muß und dafür auch die Bahnfahrt verteuert wird, damit das Volk auch diese Investition bezahlt?
Die Videoanlagen würden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Bei der an Bahnhöfen eingesetzten Videotechnik handele es sich ausschließlich um konventionelle Systeme. Es würden keine Videokameras mit Gesichtserkennung oder auch biometriegestützte Videoüberwachungssysteme eingesetzt.
Jedem ist bekannt, das der Staat das >Gegenteil < von dem durchsetzt, was ER dem gläubigen Volk, zur Beruhigung und Aufrechterhaltung der Ordnung erzählt.
Bei der Ausstattung eines großen Bahnhofs mit moderner Videoüberwachungstechnik ist durchschnittlich mit Kosten von 1,5 Mio. Euro und eines mittleren Bahnhofs durchschnittlich mit 500 000 Euro zu rechnen. Was über die Verteuerung der Fahrkarten und über die finanzielle Volksenteignung (Steuern) unter Strafandrohung von den Arbeitssklaven (Volk) selbst bezahlt wird.
Der Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich
in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich aufheben. Die Möglichkeiten,
sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren, sind kaum vorhanden.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages (also den Volksvertretern)
gegenüber der Bundesregierung findet vorliegend seine Grenzen im gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interesse des >Staatswohls<.
Nicht dem Wohl des Volkes, vor dem sich der Staat selbst beschützt ! Sondern dem Staatswohl !
Ist man sich wirkliche bewußt, was der Staat hier dem Volk gegenüber durchsetzt?
Da war doch die Überwachung und Volksbespitzelung im 3. Reich oder der SED ein Vorkindergarten dagegen.
Nachfolgend werden die zehn häufigsten Straftaten aufgelistet:
Körperverletzung: 789
Diebstahl: 295
Sachbeschädigung: 99
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: 83
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: 69
Hausfriedensbruch: 50
Erschleichen von Leistungen: 25
Betrug: 21
Staatsschutzdelikte: 18
Raub: 16.
Eine schöne Begründung für die totale Überwachung vom Staat über seine Leibeigenen, Arbeitssklaven und finanziell Enteigneten.
:happy: