G
Gelöschtes Mitglied 2801
Rot von mir
Moin Metadatas!
Ich wäre ja schon zufrieden, wenn sich das BverfG darauf erst mal beschränken würde. Vielleicht sollte man jetzt einmal ganz ernsthaft darüber nachdenken, die staatlichen Gelder für die Kirchen zu streichen. Bekanntlich erhalten die Kirchenmitarbeiter ihr Geld nicht aus der Kirchensteuer, sondern direkt vom Steuerzahler. Ein Skandal, den wenige kennen.Jeden anderen Verein würde man bei einer solchen Häufung krimineller Taten dem organisierten Verbrechen zuordnen. Für die katholische Kirche zieht der Staat stattdessen noch die Steuern ein. Unfassbar!
Das ist so halbrichtig. Ab dem Bischhofsamt werden die Gehälter vom Staat finanziert, bei kirchlichen Einrichtungen ist das insgesamt sehr kompliziert und hängt vom jeweiligen Berufsrecht ab (Lehrer in kirchlich getragenen Schulen, die Beamte sind, werden zum Beispiel in Höhe des Soldes vom Staat übernommen).
Ich bin ehrlich gesagt nicht grundsätzlich gegen die Kirchensteuer, die letztliche "Veramtung" der Kirche hat auch den Vorteil, dass wir in Deutschland relativ moderate Kirchen im Bezug auf Freiheitsrechte der Bürger hervorgebracht haben. Dazu ist die Kirche in Deutschland natürlich auch der mit Abstand größte Provider im gesamten sozialen Bereich und in der Altenpflege auch einer der wenigen, der Tarifverträge hat. Das ist ein über Jahrzehnte gewachsenes System mit hochgradig komplexer Finanzierung und Verflechtung.
Außerdem ist die Kirchensteuer ein Staatsvertrag mit dem Vatikan, das kann man nicht mal so eben aufkündigen.
Der Fall braucht Besonnenheit und eine Strafaktion gegen die gesamte kirchliche Infrastruktur in Deutschland würde sehr wahrscheinlich sämtliche nachgeordneten Dienste (Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen...) direkt treffen und ob die Gemeinden das auffangen können ist keine Garantie.
Es müsste sehr viel getan werden, die Besoldung der Bischhöfe sollte meiner Ansicht nach auch eingestellt werden, genauso wie Gemeinden demokratisiert werden müssen und ein umfassendes Mitspracherecht bei der Investitur brauchen. Wichtig ist aber, dass man das besonnen macht.