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Ex-Leibwächter von Osama bin Ladens freut sich auf „Rückführung“ nach Deutschland
HAFTBEFEHL AUFGEHOBEN - VERWALTUNGSGERICHT VERKLAGT STADT BOCHUM
Bin Laden-Leibwächter Sami A. ist frei – die Koffer sind gepackt für in Richtung Deutschland!
Quelle: http://www.pi-news.net/2018/07/bin-laden-leibwaechter-sami-a-ist-frei-die-koffer-sind-gepackt/
Der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“
nach Deutschland entgegen.
Sami Al-Mujtaba, der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“
nach Deutschland entgegen. Wie die tunesischen Behörden am Freitag mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter in
Tunis die vorläufige Freilassung, da zurzeit „keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten“. Wenig
später wurde ein WhatsApp-Bild gepostet, das Sami mit seinem Anwalt Seif Eddine Makhlouf in wieder erlangter Freiheit
zeigt.
Zuletzt hatte sich insbesondere das UNHCR, das Flüchtlingshilfswerks der arabisch-afrikanisch-dominierten „Vereinten
Nationen“, sowie eine beachtliche Anzahl von führenden rotgrünen Politikern vehement für eine Rückholung der Terror-
Fachkraft nach Deutschland eingesetzt. Es wurden auch verschiedene Strafanzeigen aus der Asylindustrie gegen Horst
Seehofer gestellt, PI-NEWS berichtete. Die Abschiebung per Privat-Jet schlug mit mindestens 35.000 Euro plus Personal-
kosten zu Buche. Sami Al-Mujtaba darf Tunesien – rein theoretisch – nicht verlassen, da sein tunesischer Pass vorerst
eingezogen wurde. Er dürfte – rein theoretisch – auch nicht nach Deutschland aus diesem Grund zurück reisen. Eine
staatliche Rückführung Al-Mujtabas würde die Einreise jedoch juristisch-fiktional legalisieren.
Behördlicher Asyltourismus „in seiner reinsten Form“
Es dürfte nun ein langes juristisches Tauziehen zwischen verschiedenen deutschen Gerichten folgen, ob Al-Mujtaba wieder
zurückkommen muss, und wenn ja, ob er dann wieder abgeschoben werden kann: Das strenggläubige Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen kritisierte die Abschiebung des Bochumer Leibwächters von Terrorfürst Osama Bin Laden nach Tunesien am
Freitag, dem 13. Juli als „grob rechtswidrig“ und fühlte sich von Innenministerium und dem Land NRW hintergangen.
Deshalb muss der ehemalige Al-Qaida-Sicherheitschef nach Auffassung des Gerichts („im Namen des Volkes“) unverzüglich
auf Kosten der Ausländerbehörde nach Deutschland zurückgebracht werden, PI-NEWS berichtete über die „Verwerfung“
zwischen den einzelnen Dhimmie-Behörden im Kalifat Mordrhein-Vandalien.
Die Stadt Bochum sei dieser Aufforderung bislang „mutwillig“ nicht nachgekommen, klar – ihre Ausländerbehörde hat seit
dem Jahr 1997 – mit Unterbrechungen – bereits einige hunderttausend Euro Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz (etc.) in das Terror-Talent Sami „und seine Familie“ investiert. Bislang ohne großen erkennbaren Nutzen für den
Steuerpflichtigen.
Sami-Rückholungs-Ultimatum bis Dienstag, sonst zahlt der Steuerzahler dreifach
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte am Mittwoch der Ausländerbehörde nun eine Frist zur Rückholung des
Tunesiers gesetzt. Die Bochumer Behörde habe bislang „nichts Substanzielles unternommen“, um Al-Mujtaba wieder
nach Deutschland zu bringen, kritisierte das Gericht in seinem Beschluss. Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers
ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Al-Mujtaba nicht bis spätestens kommenden Dienstag zurückgeholt
werden.
Die Stadt hatte beim Oberverwaltungsgericht Münster „Beschwerde“ gegen die Anordnung der Rückholung eingelegt.
Bevor das OVG urteilt, will es die Begründung des Verwaltungsgerichts aus Gelsenkirchen abwarten. Auch die Stadt
Bochum muss die Beschwerde innerhalb eines Monats begründen, dafür endet die Frist am 13. August. Die eingelegte
Beschwerde entbindet die Behörde allerdings nicht von der Pflicht zur Rückholung des brandgefährlichen Salafisten und
Bochumer Hasspredigers, dem auch Verbindungen zur Bochumer 9/11-Zelle um den libanesisch- palästinensischen
Terror-Piloten Ziad Jarrah zur Last gelegt werden.
Da die Stadt Bochum bislang auch noch nicht ernsthaft versucht habe, Al-Mujtaba nach Deutschland zurückzubringen,
könne sie sich „auch nicht auf eine tatsächliche Unmöglichkeit der Rückholung berufen“, so das Schalker Verwaltungs-
gericht in seiner Begründung.
Sofien Sliti, Sprecher der Antiterroreinheit der tunesischen Staatsanwaltschaft, erklärte: „Es gibt einen weiteren Termin zur
Anhörung, das Verfahren ist nicht beendet, sein Pass wurde eingezogen.“ Die tunesischen Behörden ermittelten nach wie
vor gegen Al-Mujtaba wegen Terrorverdachts. Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es bislang kein
Gesuch aus Deutschland. Endgültig ausschließen will die Behörde eine Rücküberstellung allerdings nicht. Voraussetzung
wären Terrorermittlungen in Deutschland sowie ein offizielles Gesuch.
Linksanwältin Seda Basay-Yildiz
Die deutsche steuerfinanzierte Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rück-
kehr nach Deutschland sprächen. Sobald Al-Mujtaba in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein
Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz. Er könnte in dem Maghreb-Staat und Urlaubsparadies „gefoltert werden“ – die
letzte verhängte Todesstrafe wurde vor 20 Jahren in Tunesien vollzogen. Die in Marburg geborene Anwältin ist mit ganzem
Herzen Verteidigerin von Terror-Subjekten, wie z.B. dem tunesischen Massenmörder Haikel S. und nebenbei Nebenklägerin
im NSU-Prozess.
Rechtsanwalt Seif Eddine Makhlouf
Sein tunesischer „Rechtsanwalt“ Seif Eddine Makhlouf sorgt als Anwalt in Tunesien immer wieder für Schlagzeilen. Im Mai 2011
posierte er mit einer Kalashnikov (AK47) und einer libyschen Flagge in Libyen. Der Anwalt bestätigte die Echtheit des Fotos, sagte,
dass es sich aber lediglich um ein Erinnerungsfoto mit libyschen Revolutionären gehandelt habe. Er sei zusammen mit tunesischen
Anwälten dort hin gereist, „um Flüchtlingen zu helfen“. Makhlouf: „Es sind alles Lügen, die man jetzt hier in Tunesien erfindet, um
Sami Al-Mujtaba festzuhalten, davon wird nichts bestand haben. Ich bin optimistisch, dass er sehr schnell freigelassen wird. Wenn
er wirklich Bodyguard von Osama bin Laden gewesen wäre, dann hätten doch die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen.“
Ein Scherzbold.
Sami Al-Mujtaba (Monatsgehalt nach SGB II in Deutschland rund 1.500 Euro plus Wohngeld plus Spesen) erklärte durch seinen
tunesischen Anwalt: „Das Schlimmste ist, dass ich getrennt bin von meinen vier Kindern, ich will doch nur zusammen mit meiner
Familie in Deutschland leben. Ich habe elf Jahre in Deutschland verbracht, die Behörden haben mich zuletzt täglich kontrolliert.
Es gibt nichts, was man mir vorwerfen kann. Ich verstehe nicht, wie ein Land wie Deutschland so gegen mich vorgehen kann.
ch werde für mein Recht kämpfen und nach meiner Freilassung in Tunesie
Der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“
nach Deutschland entgegen.n dafür sorgen, dass ich zurück zu meiner Familie
nach Deutschland kann.“ Seine „Familie“ lebt allerdings seit längerer Zeit von ihm getrennt, erhält trotzdem Sozialhilfe und
Kindergeld und will ihn nicht mehr sehen.
Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der AfD, Dr. Alice Weidel, erklärte, der Fall zeige
in erschreckender Weise auf, wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden
Menschenverstand entfernt hätten.
Seehofers „Masterplan“ wird jetzt zum offensichtlichen Desasterplan!
Nachtrag: Ich bin mal vorsichtig neugierig was hier bald passieren wird in Deutschlan!
Tip:
HAFTBEFEHL AUFGEHOBEN - VERWALTUNGSGERICHT VERKLAGT STADT BOCHUM
Bin Laden-Leibwächter Sami A. ist frei – die Koffer sind gepackt für in Richtung Deutschland!
Quelle: http://www.pi-news.net/2018/07/bin-laden-leibwaechter-sami-a-ist-frei-die-koffer-sind-gepackt/
Der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“
nach Deutschland entgegen.
Sami Al-Mujtaba, der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“
nach Deutschland entgegen. Wie die tunesischen Behörden am Freitag mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter in
Tunis die vorläufige Freilassung, da zurzeit „keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten“. Wenig
später wurde ein WhatsApp-Bild gepostet, das Sami mit seinem Anwalt Seif Eddine Makhlouf in wieder erlangter Freiheit
zeigt.
Zuletzt hatte sich insbesondere das UNHCR, das Flüchtlingshilfswerks der arabisch-afrikanisch-dominierten „Vereinten
Nationen“, sowie eine beachtliche Anzahl von führenden rotgrünen Politikern vehement für eine Rückholung der Terror-
Fachkraft nach Deutschland eingesetzt. Es wurden auch verschiedene Strafanzeigen aus der Asylindustrie gegen Horst
Seehofer gestellt, PI-NEWS berichtete. Die Abschiebung per Privat-Jet schlug mit mindestens 35.000 Euro plus Personal-
kosten zu Buche. Sami Al-Mujtaba darf Tunesien – rein theoretisch – nicht verlassen, da sein tunesischer Pass vorerst
eingezogen wurde. Er dürfte – rein theoretisch – auch nicht nach Deutschland aus diesem Grund zurück reisen. Eine
staatliche Rückführung Al-Mujtabas würde die Einreise jedoch juristisch-fiktional legalisieren.
Behördlicher Asyltourismus „in seiner reinsten Form“
Es dürfte nun ein langes juristisches Tauziehen zwischen verschiedenen deutschen Gerichten folgen, ob Al-Mujtaba wieder
zurückkommen muss, und wenn ja, ob er dann wieder abgeschoben werden kann: Das strenggläubige Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen kritisierte die Abschiebung des Bochumer Leibwächters von Terrorfürst Osama Bin Laden nach Tunesien am
Freitag, dem 13. Juli als „grob rechtswidrig“ und fühlte sich von Innenministerium und dem Land NRW hintergangen.
Deshalb muss der ehemalige Al-Qaida-Sicherheitschef nach Auffassung des Gerichts („im Namen des Volkes“) unverzüglich
auf Kosten der Ausländerbehörde nach Deutschland zurückgebracht werden, PI-NEWS berichtete über die „Verwerfung“
zwischen den einzelnen Dhimmie-Behörden im Kalifat Mordrhein-Vandalien.
Die Stadt Bochum sei dieser Aufforderung bislang „mutwillig“ nicht nachgekommen, klar – ihre Ausländerbehörde hat seit
dem Jahr 1997 – mit Unterbrechungen – bereits einige hunderttausend Euro Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz (etc.) in das Terror-Talent Sami „und seine Familie“ investiert. Bislang ohne großen erkennbaren Nutzen für den
Steuerpflichtigen.
Sami-Rückholungs-Ultimatum bis Dienstag, sonst zahlt der Steuerzahler dreifach
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte am Mittwoch der Ausländerbehörde nun eine Frist zur Rückholung des
Tunesiers gesetzt. Die Bochumer Behörde habe bislang „nichts Substanzielles unternommen“, um Al-Mujtaba wieder
nach Deutschland zu bringen, kritisierte das Gericht in seinem Beschluss. Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers
ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Al-Mujtaba nicht bis spätestens kommenden Dienstag zurückgeholt
werden.
Die Stadt hatte beim Oberverwaltungsgericht Münster „Beschwerde“ gegen die Anordnung der Rückholung eingelegt.
Bevor das OVG urteilt, will es die Begründung des Verwaltungsgerichts aus Gelsenkirchen abwarten. Auch die Stadt
Bochum muss die Beschwerde innerhalb eines Monats begründen, dafür endet die Frist am 13. August. Die eingelegte
Beschwerde entbindet die Behörde allerdings nicht von der Pflicht zur Rückholung des brandgefährlichen Salafisten und
Bochumer Hasspredigers, dem auch Verbindungen zur Bochumer 9/11-Zelle um den libanesisch- palästinensischen
Terror-Piloten Ziad Jarrah zur Last gelegt werden.
Da die Stadt Bochum bislang auch noch nicht ernsthaft versucht habe, Al-Mujtaba nach Deutschland zurückzubringen,
könne sie sich „auch nicht auf eine tatsächliche Unmöglichkeit der Rückholung berufen“, so das Schalker Verwaltungs-
gericht in seiner Begründung.
Sofien Sliti, Sprecher der Antiterroreinheit der tunesischen Staatsanwaltschaft, erklärte: „Es gibt einen weiteren Termin zur
Anhörung, das Verfahren ist nicht beendet, sein Pass wurde eingezogen.“ Die tunesischen Behörden ermittelten nach wie
vor gegen Al-Mujtaba wegen Terrorverdachts. Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es bislang kein
Gesuch aus Deutschland. Endgültig ausschließen will die Behörde eine Rücküberstellung allerdings nicht. Voraussetzung
wären Terrorermittlungen in Deutschland sowie ein offizielles Gesuch.
Linksanwältin Seda Basay-Yildiz
Die deutsche steuerfinanzierte Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rück-
kehr nach Deutschland sprächen. Sobald Al-Mujtaba in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein
Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz. Er könnte in dem Maghreb-Staat und Urlaubsparadies „gefoltert werden“ – die
letzte verhängte Todesstrafe wurde vor 20 Jahren in Tunesien vollzogen. Die in Marburg geborene Anwältin ist mit ganzem
Herzen Verteidigerin von Terror-Subjekten, wie z.B. dem tunesischen Massenmörder Haikel S. und nebenbei Nebenklägerin
im NSU-Prozess.
Rechtsanwalt Seif Eddine Makhlouf
Sein tunesischer „Rechtsanwalt“ Seif Eddine Makhlouf sorgt als Anwalt in Tunesien immer wieder für Schlagzeilen. Im Mai 2011
posierte er mit einer Kalashnikov (AK47) und einer libyschen Flagge in Libyen. Der Anwalt bestätigte die Echtheit des Fotos, sagte,
dass es sich aber lediglich um ein Erinnerungsfoto mit libyschen Revolutionären gehandelt habe. Er sei zusammen mit tunesischen
Anwälten dort hin gereist, „um Flüchtlingen zu helfen“. Makhlouf: „Es sind alles Lügen, die man jetzt hier in Tunesien erfindet, um
Sami Al-Mujtaba festzuhalten, davon wird nichts bestand haben. Ich bin optimistisch, dass er sehr schnell freigelassen wird. Wenn
er wirklich Bodyguard von Osama bin Laden gewesen wäre, dann hätten doch die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen.“
Ein Scherzbold.
Sami Al-Mujtaba (Monatsgehalt nach SGB II in Deutschland rund 1.500 Euro plus Wohngeld plus Spesen) erklärte durch seinen
tunesischen Anwalt: „Das Schlimmste ist, dass ich getrennt bin von meinen vier Kindern, ich will doch nur zusammen mit meiner
Familie in Deutschland leben. Ich habe elf Jahre in Deutschland verbracht, die Behörden haben mich zuletzt täglich kontrolliert.
Es gibt nichts, was man mir vorwerfen kann. Ich verstehe nicht, wie ein Land wie Deutschland so gegen mich vorgehen kann.
ch werde für mein Recht kämpfen und nach meiner Freilassung in Tunesie
Der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“
nach Deutschland entgegen.n dafür sorgen, dass ich zurück zu meiner Familie
nach Deutschland kann.“ Seine „Familie“ lebt allerdings seit längerer Zeit von ihm getrennt, erhält trotzdem Sozialhilfe und
Kindergeld und will ihn nicht mehr sehen.
Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der AfD, Dr. Alice Weidel, erklärte, der Fall zeige
in erschreckender Weise auf, wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden
Menschenverstand entfernt hätten.
Seehofers „Masterplan“ wird jetzt zum offensichtlichen Desasterplan!
Nachtrag: Ich bin mal vorsichtig neugierig was hier bald passieren wird in Deutschlan!
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