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Anti-fake-news-Gesetz nun auch in Frankreich

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Chili

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Frankreich: Nationalversammlung stimmt für Gesetzentwürfe gegen "Fake News"
...Kritiker der neuen Gesetze, die ohne diesen Tatbestand auskommen, sehen in der geplanten geänderten Rechtslage keinen "Schutz der Demokratie" (mit dem die französischen Kulturministerin Francoise Nyssen das Vorhaben begründete), sondern eine Gefahr, die zu unangemessener Zensur und zur Unterlassung legitimer Äußerungen aus Angst führen wird, weil die Definition einer falschen Nachricht als "jede unzutreffende oder irreführende Behauptung oder Beschuldigung, die im Wahlkampf verbreitet wird" sehr umfassend ist.

CSU könnte ARD verklagen

Wären entsprechende Gesetzentwürfe beispielsweise in Bayern am Sonntag in Kraft gewesen, und würden sie nicht drei, sondern vier Monate vor einer Wahl abdecken, dann könnte die CSU den ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke verklagen, weil dieser in den Tagesthemen einen bloß angedrohten Rücktritt des CSU-Vorsitzenden und Bundesinnenministers Horst Seehofer wie eine bereits vollzogene Tatsache darstellte. Auch andere ARD-Verantwortliche wären potenziell von so etwas betroffen, weil sie kurz vorher von angeblichen Migrationsabkommen Angela Merkels mit Tschechien, Ungarn und Polen berichtet hatten, die von diesen Ländern nacheinander dementiert wurden....
https://www.heise.de/tp/features/Fr...-Gesetzentwuerfe-gegen-Fake-News-4100025.html

In der Tat müssen Regierungsmitglieder und deren Medienvasallen aufpassen, dass ihnen die eigenen Gesetze nicht mal auf die Füsse fallen
 

Nora

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Chili

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Die genießen Immunität.

Die Medienvasallen nicht - auch die können wegen fake-news belangt werden. Schlimm ist nur, dass Vertreter solcher Medien teilweise selbst an der Jagd auf fake-news beteiligt sind nach dem Muster "Haltet den Dieb"
 

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Die Medienvasallen nicht - auch die können wegen fake-news belangt werden. Schlimm ist nur, dass Vertreter solcher Medien teilweise selbst an der Jagd auf fake-news beteiligt sind nach dem Muster "Haltet den Dieb"

Vor allem wer soll sie anklagen und verurteilen, die stecken ja alle unter einer Decke.
 
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Die genießen Immunität.

Vor allem wer soll sie anklagen und verurteilen, die stecken ja alle unter einer Decke.

Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages oder der Bundesversammlung hat parlamentarische Immunität, die ihn vor der Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützt. Die Immunität (Art. 46 Abs. 2 GG) schützt aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe (im Gegensatz zur Indemnität), sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Sie kann daher auch vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden. In der Schweiz gelten ähnliche Regelungen.

Der gewöhnliche und ungewöhnliche Hosenschei§er, wie sein weibliches Pendant,
meinen gerne Quatsch im Zusammenhang mit ihrer massenhaften Unterstützung Mächtiger,
weil sie zu dumm sind, sich schlau, gescheit zu machen.

Und weil sie ihren Sukkurs irgendwie spüren,
nimmt das ihnen dann auch noch das bisschen Kraft,
das es bräuchte, sich tatsächlich mit Wissen zu beschäftigen,
das helfen würde, das Tun der Staatsgewaltigen so zu konditionieren,
dass was Gescheites dabei für's Volk herauskommt,
auf dem Einzelne aufbauen könnten und demokratische Verhältnisse entwickeln.

Erbärmlichkeit im Bürgerwesen, wohin man blickt ...
 
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Frankreich: Nationalversammlung stimmt für Gesetzentwürfe gegen "Fake News"

https://www.heise.de/tp/features/Fr...-Gesetzentwuerfe-gegen-Fake-News-4100025.html

In der Tat müssen Regierungsmitglieder und deren Medienvasallen aufpassen, dass ihnen die eigenen Gesetze nicht mal auf die Füsse fallen

In DE wäre das kein Problem, Fakenews unter Strafe zu stellen.....

Schließlich kennt unser BGB den Begriff PRIVAT und GEWERBLICH

Dabei ist dein Beispiel sehr gut zu nehmen....
Wenn jemand gewerblich Fake-news berichtet, um andere zu täuschen, belügen, Tatsachen verschleiert etc.
verstösst ähnlich den Produkt- und Verkaufsgesetzen, die für Handwerk, Handel, Importeure etc. gelten gegen mehrere Gesetze
und müsste damit mit Strafen rechnen.... und Abmahnungen!

Es kann nicht sein, dass ein Fleischer, weil er mit einer nicht geeichten Waage Kunden betrügt, bestraft wird,
Medienbetreiber wie Verlage, TV-Unternehmen, etc. jedoch straffrei Kunden, Leser betrügen dürfen!

Anders verhält es sich bei PRIVAT-Leuten....
Privatleute treten erkennbar als Solche auf und genießen nicht den "Vertrauensschutz", eines Gewerbestreibenden,
der eben durch gewerberechtliche Regelungen per Gesetze und Vorschriften geregelt ist....
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Nach Jahrzehnten bürgerlicher Nachkriegs-Ordnungen, in denen die freiheitlichsten Demokratien regelmäßig ihre Wundervollitäten auswürgten, stellen sie nun plötzlich fest, wie bedroht das alles durch freie Meinungen ist. Damit geben sie doch eigentlich zu, in der Vorzeit des Internets mehr Kontrolle und Zensuroptionen gehabt zu haben.
 
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Da jetzt auch schon die Unabhängigkeitserklärung in Teilen als Fake News bei Facebook gestrichen wird ist das ganze als Globalistischer Irrsinn zu verstehen.
Von Macron und Merkel werden nur noch Kuckucksuhren übrigleiben in denen der Kopf abwechselnd zu jeder Stunde mal rauskräht.
 

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