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Und beim zweiten Gedanken weisst du, das ich Recht habe!
""wußtest Du"", das manche "Schulden" erst nach 30 Jahren "verjähren"? ^^
Und auch das Mann, zur Unterhaltspflicht verdonnert werden kann, wenn Er von Nichts wußte?
Und auch, das dieses dann "Rückwirkend" gelten "kann", wenn z.B "Mutter&Kind" n Leben auf Hartz4 bestritten haben und das Amt vom Mann dann....würks....