Ein neuer Vorschlag für die Reform der Dublin-Verordnung - Der Regionaldirektor von JRS Europa, José Ignacio García, gibt einen Überblick über den Reformprozess des europäischen Asylsystems. …
Auf dem Weg zu Dublin IV
… Und genau die Bestimmung, der zufolge das Ersteinreiseland für das gesamte Asylverfahren zuständig ist, hat dazu geführt, dass riesige Auffanglager der Hoffnungslosigkeit entstanden sind bzw. es zu Sekundärbewegungen von Flüchtlingen kommt, die auf der Suche nach anderen Bleibemöglichkeiten sind.
Aus diesem Grunde verabschiedete die Europäische Kommission 2016 einen Vorschlag zur Reform der Dublin-Verordnung (der zukünftig vierten Version). …
Ein ständiger Umsiedlungsmechanismus
Wesentlicher Bestandteil des vom Europäischen Parlament verabschiedeten Vorschlags ist die Einrichtung eines ständigen und automatisierten Umsiedlungsmechanismus ohne Schwellenwerte. Das Umsiedlungssystem ersetzt somit das frühere „Reservekriterium“ des Mitgliedstaats der ersten Einreise. Das System gilt zu allen Zeiten, nicht nur in Krisenzeiten, und enthält keine Schwellenwerte.
Weitere wichtige Bestandteile des Vorschlags sind die Festlegung der geeigneten Verfahren in den Mitgliedstaaten der ersten Ankunft zur Beschleunigung der Umsiedlungsverfahren sowie eine deutliche Unterstützung durch den EU-Haushalt und die EU-Asylagentur (EUAA) mit Blick auf die Übernahme der Umsiedlungskosten. Die Berechnung der gerechten Verantwortung erfolgt auf der Grundlage des Bruttosozialprodukts (BIP) und der Bevölkerung des Aufnahmestaates. ...
Ein gemeinsamer Asylraum
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Mit ihrem Vorschlag versucht die Kommission, einen gemeinsamen Asylraum zu schaffen - ein Vorhaben, gegen das einige Mitgliedstaaten, die sich mit Händen und Füßen gegen die Aufnahme von Flüchtlingen oder Migranten wehren, heftig protestieren. Diese Länder vertreten den Standpunkt, die Hilfe solle in den Herkunftsländern selbst oder in den benachbarten Ländern erfolgen, jedoch nicht innerhalb der Europäischen Union.
Diese offene Ablehnung des Umsiedlungsmechanismus durch einige Mitgliedstaaten ist der größte Stolperstein bei den Verhandlungen auf Ebene des EU-Ministerrats. Die Vorbehalte gegen das Recht von Asylsuchenden, selbst zu entscheiden, in welchem Land sie leben möchten, werden im Rahmen des Verfahrens ausgeglichen, indem man auf bereits bestehenden Bindungen achtet (Familie, vorheriges Aufenthaltsland etc.), welche eine Familienzusammenführung erleichtern oder indem man Gruppen von bis zu 30 Personen die Möglichkeit einräumt, aufgrund besonderer Beziehungen untereinander – wie der Herkunft aus der gleichen Region oder dem gleichen Land – einen gemeinsamen Asylantrag zu stellen. All diese Elemente sollen dazu beitragen, das Verfahren zu erleichtern und Sekundärbewegungen zu vermeiden. …
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