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War Hitler Schuldunfähig?

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Debitist

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War Hitler Schuldunfähig?

Das sollte endlich mal höchstrichterlich geprüft werden.
Vielleicht steckte in ihm ja doch eigentlich ein ganz netter Kerl.
Dann könnte die Geschichtsschreibung vielleicht weiter aufgearbeitet werden.
Die Frage nach den Opfern sollte dabei keine übertriebene Rolle spielen, zumindest der aktuellen Rechtssprechung entnehmbar, falls überhaupt erwähnt, und wir wollen doch gleiche Maßstäbe für alle verwenden.
Und das mit der Offensichtlichkeit wird ja heutzutage auch nicht mehr so verbissen gesehen...

Frei nach einem Leserkommentar zu folgendem Artikel:

http://www.pi-news.net/2018/06/bgh-hebt-urteil-gegen-camping-vergewaltiger-aus-ghana-auf/

Schuldfähigkeit muss neu geprüft werden

BGH hebt Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aus Ghana auf
7. Juni 2018

Von L.S.GABRIEL | Eric Kwame Andam X. überfiel in der Nacht auf den 2. April 2017 ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach). Der Asylbetrüger schlug mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, drohte beide umzubringen. Dann befahl er der 23-jährigen Frau: „You come out, bitch – I wanna fuck you!“ Vor dem Zelt vergewaltigte er sie brutal. Der 31-Jährige aus Ghana wurde sechs Tage nach der Tat verhaftet.

Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.

Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt


Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.

Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.

Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich, geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.

Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.


Ende Zitat

Gruß
Debitist

P.S.
Oder ist diese eine Tat nur ein Vogelschiss unter den vielen anderen Taten der Invasoren?
Oder 6 Mio Einzelfälle?
 
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hoksila

Deutscher Bundeskanzler
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Das sollte endlich mal höchstrichterlich geprüft werden.
Vielleicht steckte in ihm ja doch eigentlich ein ganz netter Kerl.
Dann könnte die Geschichtsschreibung vielleicht weiter aufgearbeitet werden.
Die Frage nach den Opfern sollte dabei keine übertriebene Rolle spielen, zumindest der aktuellen Rechtssprechung entnehmbar, falls überhaupt erwähnt, und wir wollen doch gleiche Maßstäbe für alle verwenden.
Und das mit der Offensichtlichkeit wird ja heutzutage auch nicht mehr so verbissen gesehen...

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Schuldfähigkeit muss neu geprüft werden

BGH hebt Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aus Ghana auf
7. Juni 2018

Von L.S.GABRIEL | Eric Kwame Andam X. überfiel in der Nacht auf den 2. April 2017 ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach). Der Asylbetrüger schlug mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, drohte beide umzubringen. Dann befahl er der 23-jährigen Frau: „You come out, bitch – I wanna fuck you!“ Vor dem Zelt vergewaltigte er sie brutal. Der 31-Jährige aus Ghana wurde sechs Tage nach der Tat verhaftet.

Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.

Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt


Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.

Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.

Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich, geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.

Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.


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Gruß
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Oder ist diese eine Tat nur ein Vogelschiss unter den vielen anderen Taten der Invasoren?
Oder 6 Mio Einzelfälle?


Au Backe!
Du bist mir ja vielleicht ein Schlingel!
Ich denke mal, die Schuldunfähigkeit des damaligen Kanzlers wird sich aufgrund seines
Ablebens nicht mehr feststellen lassen.
Vielleicht sollte da aus der Geschichte gelernt und bei der jetzigen Kanzlerin
schon zu Amtszeiten ein "Denkbeulen-TÜV" durchgeführt werden.
Stellt man dort Mängel fest, kann man sie für den bereits verzapften "groben Unfug"
zwar nicht zur Verantwortung ziehen, aber durch Absetzung vielleicht weitere
Schäden verhindern.

Gruß, hoksila
 
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Debitist

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gert friedrich

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Au Backe!
Du bist mir ja vielleicht ein Schlingel!
Ich denke mal, die Schuldunfähigkeit des damaligen Kanzlers wird sich aufgrund seines
Ablebens nicht mehr feststellen lassen.
Vielleicht sollte da aus der Geschichte gelernt und bei der jetzigen Kanzlerin
schon zu Amtszeiten ein "Denkbeulen-TÜV" durchgeführt werden.
Stellt man dort Mängel fest, kann man sie für den bereits verzapften "groben Unfug"
zwar nicht zur Verantwortung ziehen, aber durch Absetzung vielleicht weitere
Schäden verhindern.

Gruß, hoksila

Im Zusammenhang mit einem ehemaligen Reichskanzler, der zudem gebürtiger Österreicher war,die aktuelle Bundeskanzlerin zu erwähnen, könnte eine "Fliegenschiss"diskussion zur Folge haben .
 

hoksila

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Was es nicht alles gibt!
Dann könnte der Führer eines Tages möglicherweise rehabilitiert werden.

Gruß, hoksila

Noch lesen zu Viele die falschen Nachrichten.

"… Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum oben auf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist."

Goethe

Gruß
Debitist

P.S.
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2015/05/29/zwang-england-hitler-zum-angriff-gegen-polen/
 

Christ 32

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ist doch ganz einfach, Hitler ist selbstverständlich Schuldfähig weil er ein Nazi war und das Goldstück aus Ghana ist selbstverständlich Schuldunfähig weil alle Flüchtlinge von der Flucht vor Tod und Verfolgung schwer traumatisiert sind

Pauschalisierungen machen das Leben viel einfacher, probiert es einfach mal aus
 

Woppadaq

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Was es nicht alles gibt!
Dann könnte der Führer eines Tages möglicherweise rehabilitiert werden.

Gruß, hoksila

Der Führer ist sowieso schuldunfähig, genauso wie das gesamte deutsche Volk, was ihn ja in seiner Gesamtheit gewählt hat.
 
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Debitist

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Im Zusammenhang mit einem ehemaligen Reichskanzler, der zudem gebürtiger Österreicher war,die aktuelle Bundeskanzlerin zu erwähnen, könnte eine "Fliegenschiss"diskussion zur Folge haben .

Na gut, vielleicht hat Merkel ja was gut zu machen, was Adolf versaut hat.
Wenn ich so an die Inflation denke, da liegt vielleicht der Hintergrund, die jetzige Währung mit Goldstücken zu decken...

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmark

Grins
Debitist
 

gert friedrich

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Der Führer ist sowieso schuldunfähig, genauso wie das gesamte deutsche Volk, was ihn ja in seiner Gesamtheit gewählt hat.

Selbst bei der letzten Reichstagswahl im März 33 bekam die NSDAP nicht die absolute Mehrheit und mußte mit der DNVP koalieren .Außerdem ist Deine Behauptung eine Beleidigung der Millionen Deutschen, die bei dieser Wahl SPD, KPD oder das katholische Zentrum gewählt haben.
 

Woppadaq

FEAR THE BIN CHICKEN !
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Selbst bei der letzten Reichstagswahl im März 33 bekam die NSDAP nicht die absolute Mehrheit und mußte mit der DNVP koalieren .Außerdem ist Deine Behauptung eine Beleidigung der Millionen Deutschen, die bei dieser Wahl SPD, KPD oder das katholische Zentrum gewählt haben.

Als ob das irgendeinen Rechten interessieren würde. Für die beginnt die Gesamtheit des deutschen Volkes ja bereits bei 13%.
 
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Debitist

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Der Führer ist sowieso schuldunfähig, genauso wie das gesamte deutsche Volk, was ihn ja in seiner Gesamtheit gewählt hat.

Dir haben sie genau so ins Gehirn ge... wie so manchem, der auf meiner Trollwiese liegt.

Hitler wurde nie vom deutschen Volk gewählt, so wie auch Merkel nie vom deutschen Volk gewählt wurde.

Es konnten damals wie heute nur Parteien gewählt werden.


Gruß
Debitist
 
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Am besten Gauland, ein Lumpenhund, wie er im Buche stund, befragen, der hat Kenntnisse im Fliegenschiss und Vogelschiss und steht Adolf Hitler und der Nazi Zeit immer besonders freundlich und aufgeschlossen gegenüber
 

Diskursant

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vllt befand sich der Adolf seinerzeit
in einem ähnlichen Zustand wie der Debitist heute..
Das könnte ihm mglw als verminderte Schuldfähigkeit ausgelegt werden.,#
 

denker_1

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Das sollte endlich mal höchstrichterlich geprüft werden.
Vielleicht steckte in ihm ja doch eigentlich ein ganz netter Kerl.
Dann könnte die Geschichtsschreibung vielleicht weiter aufgearbeitet werden.
Die Frage nach den Opfern sollte dabei keine übertriebene Rolle spielen, zumindest der aktuellen Rechtssprechung entnehmbar, falls überhaupt erwähnt, und wir wollen doch gleiche Maßstäbe für alle verwenden.
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Schuldfähigkeit muss neu geprüft werden

BGH hebt Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aus Ghana auf
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Von L.S.GABRIEL | Eric Kwame Andam X. überfiel in der Nacht auf den 2. April 2017 ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach). Der Asylbetrüger schlug mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, drohte beide umzubringen. Dann befahl er der 23-jährigen Frau: „You come out, bitch – I wanna fuck you!“ Vor dem Zelt vergewaltigte er sie brutal. Der 31-Jährige aus Ghana wurde sechs Tage nach der Tat verhaftet.

Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.

Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt


Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.

Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.

Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich, geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.

Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.


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Oder ist diese eine Tat nur ein Vogelschiss unter den vielen anderen Taten der Invasoren?
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In den USA bekommt eine vergewaltigte Frau gleich mal eine Milliarde! US$ Entschädigung (Genderideologie lässt grüßen) und hier ist ein Vergewaltiger schuldunfähig. Wo bleibt hier die Fairness????

10Millionen US$ hätten es bei der in den USA vergewaltigten Frau auch getan und dieser geringere Betrag könnte viel einfacher dann jeder vergewaltigten Frau zugesprochen wer4den als Entschädigung. Bei Körperverletzung ohne sexuellen Hintergrund dann immer noch 5 Millionen Euro!!!!! Für den/die geschädigte(n).

Ist Hltler schuldunfähig????

Genauso wie Honecker. Denen passiert nichts, all diese Politschmarotzer sind, wenn es an die Übernahme ihrer Verantwortung geht, auf einmal sterbenskrank und haftunfähig und wohl auch gleich noch schuldunfähig obendrauf. Nur der Sozialbertüger, der sich zu seinem demütigenden Hartz IV Almosen paar Euro an der ARGE vorbei beschafft hat, ist natürlich ganz selbstverständlich in vollem Umfang schuld und haftfähig.

Wo bleibt die Gerechtigkeit. Wo ist die Fairness?

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!
 

Druckbert

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Feix mit.. aber es wird kommen, wie es vorhersehbar ist.

Sie werden den Prügelmedion in den Äther blähen, ja hätten wir das doch vorher mal gewusst.

Beim Otto Normal, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wird dir jeder systembüttelige Staatsanwalt jeder Zeit zum Morgengebet vortragen, nur dann nicht, wenn du illegal eingereist bist oder zwangsbegatteter Systemunfall, wie Käßmann, KGE, einige Linken, Schröder oder Merkel. Dann hast du nen Freifahrtschein auf alles, ausser Tiernahrung. Aber auch das werden sie dir Würger noch reinbürgern. Wenn sie dich schon gedönert haben, wirst du auch das schaffen.
 
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Vielleicht steckte in ihm ja doch eigentlich ein ganz netter Kerl.
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Und das mit der Offensichtlichkeit wird ja heutzutage auch nicht mehr so verbissen gesehen...

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Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.

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Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.

Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.

Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich, geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.

Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.


Ende Zitat

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P.S.
Oder ist diese eine Tat nur ein Vogelschiss unter den vielen anderen Taten der Invasoren?
Oder 6 Mio Einzelfälle?

Nein, es ist das Unverständnis der Menschen, dass deutsche Gerichte im Gegensatz zur medial verbreiteten Annahme ziemlich abhängig von der Politik sind. Immerhin werden Beförderungen, Versetzungen etc. allesamt von dem jeweiligen Justizministerium vorgenommen. Diesbezüglich haben die Richter und ihre Gruppierungen schon mehrfach die Einmischung der Politik in Justizangelegenheiten angeprangert. Richter sind keine Revoluzzer und schon bei der Ernennung und Einstellung dieser Personen wird hier sehr genau darauf geachtet.

Im übrigen habe ich den Eindruck, dass insbesondere eine echte Verdummung von Menschen in bestimmten Studiengängen (Universität) zu erkennen ist. Hier wären insbesondere die Fachbereiche Medizin, Justiz, Sozialbereiche zu nennen die mit einer unglaublichen Masse an Wissen konfrontiert werden und letztendlich nicht mehr in der Lage sind, zum einen das ganze Wissen entsprechend einzusetzen, geschweige denn auch zu hinterfragen! Die Folge ist, dass erlernte Studienfach wird als unwiderrufbares Faktum angesehen. Schlimmer können eigentlich Menschen geistig nicht manipuliert werden.

Gerade in meinem Freundeskreis habe ich zwei Juristen und hier stelle ich fest, dass diese Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit Anstand und Moral schon längst als hinderlich ansehen. Das Verdrehen von Tatsachen bzw das Weglassen von wesentlichen Tatsachen gehört zum täglichen Brot dieser in sich sehr netten Menschen.

...im übrigen, in der Medizin wird genauso ein Blödsinn fabriziert. Da geht es letztendlich auch nur noch darum, dass man einen ökonomisch guten Schnitt macht, unerheblich an was für eine Krankheit der Patient leidet.
 

Druckbert

Deutscher Bundeskanzler
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vllt befand sich der Adolf seinerzeit
in einem ähnlichen Zustand wie der Debitist heute..
Das könnte ihm mglw als verminderte Schuldfähigkeit ausgelegt werden.,#

Jeder, der die Welt mit offenen Augen sieht und objektiv beurteilt, ist ein Adolf, nein noch schlimmer ein Lampenschirmterrorist, Schrumpfkopfgermane oder sonst was. Jene Popülisten haben Mao und Pol Pot unterstützt oder so einen angeblichen Freiheitskämpfer wie Che G. Der Mitbegründer des Rauschgifthandels in Süd und Mittelamerika.

Jaja, alles klar. Hitler hat auch nur mit Giftgas gesprüht und kleine Babys in der Microwelle geschmort, die Frauen an den Herd gekettet u.s.w.. Is klar.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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