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Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung?

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Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer (1) Gegenstimme entschieden, daß Beamte zeitweilig als Richter eingesetzt werden dürfen.
(siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-038.html)

Das mutet sehr fragwürdig an, weil
  • Beamte weisuungsgebunden, Richter jedoch unabhängig sind
  • die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gerade das ordentliche Richteramt ausschließen
  • Beamte einem Disziplinarrecht unterliegen (auch wenn der Beamtenstatus ruht)
  • Beamte der Executive, Richter hingegen der Judikative angehören
usw.

Eine solche Vermischung der Gewalten kann m.E. nur als der Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung in der BRD angesehen werden.

Wie stehen Sie zum Ende der Gewalten-Teilung in der BRD?
Warum dürfen Beamte als Berufsrichter zugelassen werden, während die durch die Berufsrichter immer überstimmbaren Schöffen einen solchen Status nicht innehaben dürfen (z.B. § 22 Nr. 3 VwGO)?
 

Mino

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Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer (1) Gegenstimme entschieden, daß Beamte zeitweilig als Richter eingesetzt werden dürfen.
(siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-038.html)

Das mutet sehr fragwürdig an, weil
  • Beamte weisuungsgebunden, Richter jedoch unabhängig sind
  • die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gerade das ordentliche Richteramt ausschließen
  • Beamte einem Disziplinarrecht unterliegen (auch wenn der Beamtenstatus ruht)
  • Beamte der Executive, Richter hingegen der Judikative angehören
usw.

Eine solche Vermischung der Gewalten kann m.E. nur als der Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung in der BRD angesehen werden.

Wie stehen Sie zum Ende der Gewalten-Teilung in der BRD?
Warum dürfen Beamte als Berufsrichter zugelassen werden, während die durch die Berufsrichter immer überstimmbaren Schöffen einen solchen Status nicht innehaben dürfen (z.B. § 22 Nr. 3 VwGO)?

Wieso "Anfang vom Ende"? Es hat noch nie eine Gewaltenteilung existiert.
 
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Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer (1) Gegenstimme entschieden, daß Beamte zeitweilig als Richter eingesetzt werden dürfen.
(siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-038.html)

Das mutet sehr fragwürdig an, weil
  • Beamte weisuungsgebunden, Richter jedoch unabhängig sind
  • die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gerade das ordentliche Richteramt ausschließen
  • Beamte einem Disziplinarrecht unterliegen (auch wenn der Beamtenstatus ruht)
  • Beamte der Executive, Richter hingegen der Judikative angehören
usw.

Eine solche Vermischung der Gewalten kann m.E. nur als der Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung in der BRD angesehen werden.

Wie stehen Sie zum Ende der Gewalten-Teilung in der BRD?
Warum dürfen Beamte als Berufsrichter zugelassen werden, während die durch die Berufsrichter immer überstimmbaren Schöffen einen solchen Status nicht innehaben dürfen (z.B. § 22 Nr. 3 VwGO)?


Was willst du denn mit Paragraph 22 Nr. 3 VwGO sagen.....da bringst du wohl einiges durcheinander.
 

Smoker

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Tja....

Polizeigesetz, Abschaffung des §80 GG, Wahrheitsministerium mit NetzDG, Einsatz der BW im Inneren, outsourcing der Legislative an eine nicht gewählte Pseudoregierung... nun das hier, die Zeichen mehren sich!
 

brauchenix

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Wieso "Anfang vom Ende"? Es hat noch nie eine Gewaltenteilung existiert.


was nützt denn ein unabhängiger Richter ?

Was muß man aus Fällen wie die um Herrhausen, Rohwedder oder dem NSU schließen ?

"befreundete" oder eigene Geheimdienste könnten Straftaten organisieren oder vertuschen (siehe "Die Akte Zschäpe" oder "Täuschung - Die Methode Reagan")
schwärzen dann die einem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten und halten sie für 120 Jahre unter Verschluss.
NSU-Akte soll 120 Jahre lang geheim bleiben
https://www.epochtimes.de/politik/d...heim-bleiben-kasseler-mord-2006-a2162963.html

dann erhebt ein weisungsberechtigter Staatsanwalt Anklage gegen einen zuvor von der Politik bestimmten Straftäter oder eine Straftätergruppe (RAF Dritte Generation, NSU).
Der Staatsanwalt, gelenkt und geleitet
http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-der-staatsanwalt-gelenkt-und-geleitet-1.2487163

aber ja doch;

Es hat noch nie eine Gewaltenteilung existiert.



begreift wer was in diesem Staat möglich ist ?
 

Nora

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Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

eingetragen am Nov 26, 2016 von Gerhard Breunig in Andere Sichtweisen


Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit.
Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist.
Es ist auch überhaupt nicht wichtig, all diese Methoden der perfiden Unterwerfung zu kennen. Was wir jedoch wissen und kennen sollten, sind die 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Denn damit knechten und unterdrücken sie uns. Wer diese Rechtsvermutungen kennt und diese rechtzeitig aus dem Weg räumt, hat gute Chancen, sich aus den „Mühlen der Justiz“ befreien zu können.
Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registy kurz BAR gehört?


http://deutschland-pranger.de/b2evolution/index.php/rechtsvermutungen-1-jpg

Die zwölf Vermutungen des Gerichts
12. September 2016alexander schRöpfer, der schöpfer im recht 7 KommentareDieses Dokument und viele weitere findet Ihr hier:

Dokumente zu den 3 Märchenbüchern des Rechtssystems


https://bewusstscout.wordpress.com/2016/09/12/die-zwoelf-vermutungen-des-gerichts/

Rechtssicherheit einfordern (für Souveräne, Lebende)

Das unten angeführte Schreiben immer bei Gericht (vor der Verhandlung), bei der Wohnsitz-Anmeldung, bei anderen “Behörden” verwenden, um die Rechtssicherheit einzufordern! Können die zuständigen Personen (sind sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit) die Rechtssicherheit nicht gewähren, kann ein Gericht nicht eröffnen, eine Anmeldung nicht erfolgen etc.

Quelle: Rechtssicherheit einfordern (für Souveräne, Lebende) |
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/11/04/rechtssicherheit-einfordern-fuer-souveraene-lebende/


So sieht es aus.
 

Mino

Deutscher Bundeskanzler
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was nützt denn ein unabhängiger Richter ?

Was muß man aus Fällen wie die um Herrhausen, Rohwedder oder dem NSU schließen ?

"befreundete" oder eigene Geheimdienste könnten Straftaten organisieren oder vertuschen (siehe "Die Akte Zschäpe" oder "Täuschung - Die Methode Reagan")
schwärzen dann die einem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten und halten sie für 120 Jahre unter Verschluss.
NSU-Akte soll 120 Jahre lang geheim bleiben
https://www.epochtimes.de/politik/d...heim-bleiben-kasseler-mord-2006-a2162963.html

dann erhebt ein weisungsberechtigter Staatsanwalt Anklage gegen einen zuvor von der Politik bestimmten Straftäter oder eine Straftätergruppe (RAF Dritte Generation, NSU).
Der Staatsanwalt, gelenkt und geleitet
http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-der-staatsanwalt-gelenkt-und-geleitet-1.2487163

aber ja doch;

Es hat noch nie eine Gewaltenteilung existiert.



begreift wer was in diesem Staat möglich ist ?

Wer das begreift kann ich nicht sagen, ich kann nur sagen dass das ganz wenige begreifen.

In Staaten ist alles möglich was zuvor unmöglich erschien, deine Beispiele sind dafür die Spitze des Eisbergs. Nur sind diese Offensichtlichkeiten deshalb bei der Masse angekommen?
 

Eisbaerin

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So spät noch...besser gesagt so früh schon im Forum? tssssss...

noch, aber nicht mehr lange ;)

hat den vorteil das man um die zeit hier ganz in ruhe lesen kann :coffee:

falls es hier je eine gewaltenteilung gegeben haben sollte, so existiert sie jedenfalls seit der besatzung nicht mehr :(
 
OP
H
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Was willst du denn mit Paragraph 22 Nr. 3 VwGO sagen.....da bringst du wohl einiges durcheinander.

Nein hier bringe ich nichts durcheinander.
Beamte dürfen an Verwaltungsgerichten (also dort, von dessen Rechtsmaterie sie besondere vertiefte Kenntnisse haben) keine ehrenamtlichen Richter -Schöffen- sein (entsprechend an Finanzgerichten, Sozialgerichten u.ä.).
Schöffen können an deutschen Gerichten immer von den hauptamtlichen Richtern überstimmt werden.

Daher ist mutet es sehr fragwürdig an, daß Beamte keine Schöffen, wohl aber hauptamtliche Richter (§ 18 VwGO) sein dürfen.

Zumal der Grundsatz der Besetzung eines Spruchkörpers mit mehreren Richtern an Verwaltungsgerichten nicht gilt (§ 6 VwGO).
Das heißt, ein Beamter darf als hauptamtlicher Richter dann ein Urteil alleine fällen.
Für dieses Urteil unterliegt er dem Disziplinarrecht, ist also seinem Dienstherrn hierüber verantwortlich und somit gerade nicht unabhängig.
 

schelm65

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Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

eingetragen am Nov 26, 2016 von Gerhard Breunig in Andere Sichtweisen


Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit.
Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist.
Es ist auch überhaupt nicht wichtig, all diese Methoden der perfiden Unterwerfung zu kennen. Was wir jedoch wissen und kennen sollten, sind die 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Denn damit knechten und unterdrücken sie uns. Wer diese Rechtsvermutungen kennt und diese rechtzeitig aus dem Weg räumt, hat gute Chancen, sich aus den „Mühlen der Justiz“ befreien zu können.
Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registy kurz BAR gehört?


http://deutschland-pranger.de/b2evolution/index.php/rechtsvermutungen-1-jpg

Die zwölf Vermutungen des Gerichts
12. September 2016alexander schRöpfer, der schöpfer im recht 7 KommentareDieses Dokument und viele weitere findet Ihr hier:

Dokumente zu den 3 Märchenbüchern des Rechtssystems


https://bewusstscout.wordpress.com/2016/09/12/die-zwoelf-vermutungen-des-gerichts/

Rechtssicherheit einfordern (für Souveräne, Lebende)

Das unten angeführte Schreiben immer bei Gericht (vor der Verhandlung), bei der Wohnsitz-Anmeldung, bei anderen “Behörden” verwenden, um die Rechtssicherheit einzufordern! Können die zuständigen Personen (sind sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit) die Rechtssicherheit nicht gewähren, kann ein Gericht nicht eröffnen, eine Anmeldung nicht erfolgen etc.

Quelle: Rechtssicherheit einfordern (für Souveräne, Lebende) |
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/11/04/rechtssicherheit-einfordern-fuer-souveraene-lebende/


So sieht es aus.
Klär mich bitte auf, ich steh auf der Leitung. Wozu brauche ich das Einfordern " von Rechtssicherheit " genau, wenn ich mich bei der Gemeinde anmelden MÖCHTE ? Ich bspw. tat es in meinem Heimatdorf, um die Kosten doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen.

Und sollte ich gegen jemanden privat klagen, wozu dann ? Man will doch selber die Verhandlung. Soll ich drauf verzichten, wenn mir keine " Rechtssicherheit " verbrieft wird ? Und eine Klage des Staates gegen mich kann ich wohl kaum dankend ablehnen, wird mir diese " Rechtssicherheit " nicht zugesichert.

Für was also ist das Ganze praktisch anwendbar ?
 

Nora

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Klär mich bitte auf, ich steh auf der Leitung. Wozu brauche ich das Einfordern " von Rechtssicherheit " genau, wenn ich mich bei der Gemeinde anmelden MÖCHTE ? Ich bspw. tat es in meinem Heimatdorf, um die Kosten doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen.

Und sollte ich gegen jemanden privat klagen, wozu dann ? Man will doch selber die Verhandlung. Soll ich drauf verzichten, wenn mir keine " Rechtssicherheit " verbrieft wird ? Und eine Klage des Staates gegen mich kann ich wohl kaum dankend ablehnen, wird mir diese " Rechtssicherheit " nicht zugesichert.

Für was also ist das Ganze praktisch anwendbar ?



AUsführliche Infos habe ich ja eingegeben

Habe hier noch Videos wo das Thema besprochen wird
GCLC News und warum Richter kriminell sind T1/6
https://www.youtube.com/watch?v=JswWwtbXb8o

Gerichtsbarkeit & Urteile mit BAR Vermutungen - Carl Peter Hofmann Teil 3| Bewusst.TV - 19.8.2017
https://www.youtube.com/watch?v=8IMAOLeVgVo


Sorry habe im Moment immer nur kurz Zeit. Arbeite dich durch, dann sitzt das Tema auch besser, als wenn man Fragmente rauszieht. Je mehr Bescheid wissen, je fundierter können, wir nach Lösungen suchen oder andere informieren

Bis später
 

Mino

Deutscher Bundeskanzler
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noch, aber nicht mehr lange ;)

hat den vorteil das man um die zeit hier ganz in ruhe lesen kann :coffee:

falls es hier je eine gewaltenteilung gegeben haben sollte, so existiert sie jedenfalls seit der besatzung nicht mehr :(

Es hat nie eine gegeben, es kann in Staaten auch keine geben, der Machtmonopolist also der Staat bestimmt ja alle involvierten Seiten. Diese bestimmt er natürlich nach seinen eigenen Interessen. Das dort nun in den letzten Jahren, speziell seit der gesteigerten Invasion 2015 mehr und mehr Verwerfungen zu Tage treten ist nicht nur ein plumpes Gefühl, nein das ist offensichtlich.
 
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Nein hier bringe ich nichts durcheinander.
Beamte dürfen an Verwaltungsgerichten (also dort, von dessen Rechtsmaterie sie besondere vertiefte Kenntnisse haben) keine ehrenamtlichen Richter -Schöffen- sein (entsprechend an Finanzgerichten, Sozialgerichten u.ä.).
Schöffen können an deutschen Gerichten immer von den hauptamtlichen Richtern überstimmt werden.

Daher ist mutet es sehr fragwürdig an, daß Beamte keine Schöffen, wohl aber hauptamtliche Richter (§ 18 VwGO) sein dürfen.

Zumal der Grundsatz der Besetzung eines Spruchkörpers mit mehreren Richtern an Verwaltungsgerichten nicht gilt (§ 6 VwGO).
Das heißt, ein Beamter darf als hauptamtlicher Richter dann ein Urteil alleine fällen.
Für dieses Urteil unterliegt er dem Disziplinarrecht, ist also seinem Dienstherrn hierüber verantwortlich und somit gerade nicht unabhängig.


Wo steht denn, Beamte dürfen grundsätzlich keine Schöffen sein / werden.

Solltest dir mal GVG durchlesen.
 
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Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer (1) Gegenstimme entschieden, daß Beamte zeitweilig als Richter eingesetzt werden dürfen.
(siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-038.html)

Das mutet sehr fragwürdig an, weil
  • Beamte weisuungsgebunden, Richter jedoch unabhängig sind
  • die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gerade das ordentliche Richteramt ausschließen
  • Beamte einem Disziplinarrecht unterliegen (auch wenn der Beamtenstatus ruht)
  • Beamte der Executive, Richter hingegen der Judikative angehören
usw.

Eine solche Vermischung der Gewalten kann m.E. nur als der Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung in der BRD angesehen werden.

Wie stehen Sie zum Ende der Gewalten-Teilung in der BRD?
Warum dürfen Beamte als Berufsrichter zugelassen werden, während die durch die Berufsrichter immer überstimmbaren Schöffen einen solchen Status nicht innehaben dürfen (z.B. § 22 Nr. 3 VwGO)?

Gewaltenteilung war in der BRD schon immer nur imaginär vorhanden. Die Politik bzw. die Parteien, können überall durchgreifen. Das ist bei den Staatsanwälten, Polizei, Justiz, usw. ganz normal.
Früher war es kein großes Problem, da die Politiker sich an die Spielregeln hielten und die Grenzen des Tolerierbaren nicht überschritten haben. Heutzutage spült das System fast nur Abschaum an die Spitze der Politik, die dementsprechend rücksichtslos die Spielräume ausnutzen und den Rechtsstaat samt Gewaltenteilung erodieren lassen.
Deutschland ist zu einer Bananenrepublik innerhalb von nur einem Jahrzehnt verkommen. Mit dem Verfall der Sitten und Moral, wird das Ganze nur noch beschleunigt. Denn die Beamten sind auch nur Menschen und wenn sie über keine Berufsethik verfügen, dann gute Nacht Rechtsstaat.
 

Orwellhatterecht

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Gewaltenteilung war in der BRD schon immer nur imaginär vorhanden. Die Politik bzw. die Parteien, können überall durchgreifen. Das ist bei den Staatsanwälten, Polizei, Justiz, usw. ganz normal.
Früher war es kein großes Problem, da die Politiker sich an die Spielregeln hielten und die Grenzen des Tolerierbaren nicht überschritten haben. Heutzutage spült das System fast nur Abschaum an die Spitze der Politik, die dementsprechend rücksichtslos die Spielräume ausnutzen und den Rechtsstaat samt Gewaltenteilung erodieren lassen.
Deutschland ist zu einer Bananenrepublik innerhalb von nur einem Jahrzehnt verkommen. Mit dem Verfall der Sitten und Moral, wird das Ganze nur noch beschleunigt. Denn die Beamten sind auch nur Menschen und wenn sie über keine Berufsethik verfügen, dann gute Nacht Rechtsstaat.


Du solltest Deutschland bitte nicht mit der Türkei verwechseln ! Bei uns gilt immer noch die 3 teilige Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Regierung, Parlament, Parteien und mit ihr die Bundeskanzlerin (Legislative) können nur insofern durchgreifen, indem sie Gesetzesänderungen bewirken können, diese müssen im Parlament mit Mehrheit und im Regelfall in 3-facher Lesung abgesegnet werden, bevor sie gültiges Gesetz werden können. Verurteilt werden kann nur jemand, wenn er gegen ein Gesetz verstossen hat, erst dann kann die Justiz aufgrund des Gesetzes ein Urteil fällen (Judikative). Um das ergangene Urteil durchsetzen zu können, bedarf es der Exekutive (Staatsanwaltschaft, Polizei...).
 

Orwellhatterecht

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Nein hier bringe ich nichts durcheinander.
Beamte dürfen an Verwaltungsgerichten (also dort, von dessen Rechtsmaterie sie besondere vertiefte Kenntnisse haben) keine ehrenamtlichen Richter -Schöffen- sein (entsprechend an Finanzgerichten, Sozialgerichten u.ä.).
Schöffen können an deutschen Gerichten immer von den hauptamtlichen Richtern überstimmt werden.

Daher ist mutet es sehr fragwürdig an, daß Beamte keine Schöffen, wohl aber hauptamtliche Richter (§ 18 VwGO) sein dürfen.

Zumal der Grundsatz der Besetzung eines Spruchkörpers mit mehreren Richtern an Verwaltungsgerichten nicht gilt (§ 6 VwGO).
Das heißt, ein Beamter darf als hauptamtlicher Richter dann ein Urteil alleine fällen.
Für dieses Urteil unterliegt er dem Disziplinarrecht, ist also seinem Dienstherrn hierüber verantwortlich und somit gerade nicht unabhängig.


Ich weiss nicht, woher Du Deine etwas unzureichenden Kenntnisse unserer Justiz hast, nur etwas zur Klarstellung:
Ein Schöffengericht besteht in der Regel aus 1 hauptamtlichem Richter und 2 Schöffen, die Schöffen können eben nicht vom hauptamtlichen Richter überstimmt werden, sondern es gilt die Mehrheit!
 

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