(blau von mir)
Uninteressant.
Du legst es tatsächlich drauf an.
Für den Tatbestand "Hausfriedensbruch" nicht erheblich...
* "Wurden die Demonstranten..." und
* "Haben die Demonstranten...",
...denn im Paragraphen steht "ODER".
Der Tatbestand "Hausfriedensbruch" wird schon in dem Moment erfüllt, wenn Unbefugte in befriedeten Besitztum eindringen.
Ich wollte aber testen, inwieweit du Besitztum akzeptierst.
Und tatsächlich springst du hier für die Eindringlinge, die in diesem Fall "unbefriedeten BESITZTUM" bewusst zur Belästigung und Brandmarkung des Besitzers betreten, in die Bresche und nutzt die allerletzte Möglichkeit, ihr schäbiges Verhalten so weit wie nur möglich zu relativieren und straffrei darzustellen: die Befriedung.
Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist. Quelle: OLG Frankfurt NJW 2006, 1746, 1747; OLG Hamm NJW 1982, 1824.
Mit deiner öffentlich verharmlosenden Sichtweise trägst du dazu bei, dass jeder Eigentümer und Besitzer sein Besitztum "durch zusammenhängende Schutzwehren" äußerlich erkennbar machen
muss(!), um gerade gegen solche fiesen Vorgehensweisen rechtlich geschützt zu sein und den Paragraphen "Hausfriedensbruch" für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.
Anders gesagt, um solche beistandsleistenden Kommentare wie den deinen (#70) nicht über sich ergehen lassen zu müssen und sich vor Menschen zu schützen, die in "unbefriedetes Besitztum" eindringen, sind Mauern und Grenzen (Schutzwehre) zwingend nötig, ansonsten ist man rechtlich ausgeliefert.