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Linksradikale stürmen Grundstück von Polizisten

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Picasso

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Demonstrationen vor Privathäusern sollten tabu sein. Sie hätten diese Aktion vor seinem Amtssitz abhalten sollen. Das ist aber eine moralische und viel weniger eine rechtliche Frage. Man kann juristisch diesen Demonstranten höchstens geringfügige Ordnungswidrigkeiten vorwerfen. Der Polizeieinsatz war überzogen.

Natürlich. Waren ja keine Reichsbürger. Waren ja die tollen Linken.
 

Picasso

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Eine Demonstration von Reichsbürgern vor einem Privathaus hätte ich genau so verurteilt.

Du hättest dann gesagt der Polizeieinsatz war überzogen? Das glaubst du doch selbst nicht.
 
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Demonstrationen vor Privathäusern sollten tabu sein. Sie hätten diese Aktion vor seinem Amtssitz abhalten sollen. Das ist aber eine moralische und viel weniger eine rechtliche Frage. Man kann juristisch diesen Demonstranten höchstens geringfügige Ordnungswidrigkeiten vorwerfen. Der Polizeieinsatz war überzogen.

..Anhang anzeigen 6248
..Bei Gruppierungen gibt es eine Eigendynamik ; ..die man später evtl. bereut , ..
..das ist auch hier geschehen .. ..
..Also ; ..richtig was "imho" hier schreibt .. ..
..Aber für die Allgemeinheit auch nicht sonderlich interessant ; überspitzte Meinungen .. ..
..Als ob der Masse von Menschen dieser Unfug aufregt .. ..
..Man nimmt sein Anliegen wichtig ; ..und kommt negativ in die Presse , ..
..gefundenes Fressen für den Heimatminister .. ..
..Schlachte , schlachte , ..rechte Socke .. ..
 
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Demonstrationen vor Privathäusern sollten tabu sein. Sie hätten diese Aktion vor seinem Amtssitz abhalten sollen. Das ist aber eine moralische und viel weniger eine rechtliche Frage. Man kann juristisch diesen Demonstranten höchstens geringfügige Ordnungswidrigkeiten vorwerfen. Der Polizeieinsatz war überzogen.

(rot von mir)

Strafgesetzbuch

§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.​

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
 

Volkmar

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Was wollen diese korporierten Linksradikalen eigentlich, von wem werden die finanziert? Wollen die einen 3WK?
 

Volkmar

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Zitat: "Unter Terrorismus (lateinisch terror ‚Furcht‘, ‚Schrecken‘) versteht man Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (wie Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) zur Erreichung eines politischen, religiösen oder ideologischen Ziels. Terrorismus ist das Ausüben und Verbreiten von Terror. Er dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen bzw. erzwingen.[1] Es gibt keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die Abgrenzung von Terrorismus zu politischem Widerstand und Aktivismus. Typischerweise werden Personen und Bewegungen, die von einer Seite als gewalttätige, aber legitime Untergrund- oder Widerstandskämpfer angesehen werden, aus einem anderen Blickwinkel als Terroristen bezeichnet, und umgekehrt. Die verschiedenen juristischen Definitionen des Begriffs, ob im nationalen Strafrecht oder im internationalen Recht, sind häufig aus ähnlichen Gründen umstritten."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus
 

schelm65

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Und Kabuki-Clowns, die nicht befähigt sind, mit mehr als einer leeren Spamzeile auf ihnen gefährliche Argumente zu reagieren, sollten besser die Klappe halten und den Weg durch die Toilette nehmen. ;-)

PS: Ach nee, diesmal war's der Schelm, der Böses dabei dachte, aber eure Niveaus waren sich einfach zu ähnlich. ;-D
In deinem intellektuell anspruchslosen Sermon für minderbegabte Agitatoren finden sich keine Argumente, weswegen man kostbare Lebenszeit verschwenden und sich damit befassen sollte.
 

Zentrifug'

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Du hättest dann gesagt der Polizeieinsatz war überzogen? Das glaubst du doch selbst nicht.

Oder es stünde die Frage im Raum: "Warum haben die nicht geschossen?!"

Hierzu, Gegenfrage von links: "Die Reichsbürger?";
Gegenfrage von rechts: "Die Polizisten?".
 

imho

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(rot von mir)

Strafgesetzbuch

§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.​

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

War das Gelände eingefriedet?

Wurden die Demonstranten aufgefordert, das Grundstück zu verlassen?

Haben die Demonstranten das Gelände nicht freiwillig wieder verlassen?

Hätte eine solche Demonstration vor Deinem Haus stattgefunden, hätte die Polizei vielleicht nach einiger Zeit eine Streife geschickt, die dann festgestellt hätte, dass keine Demonstranten mehr vor Ort waren. Danach hätten sie die Nachbarn gefragt, ob überhaupt so etwas stattgefunden hat. Und dann wären sie aufgebrochen, um nach den Demonstranten zu suchen. Leider wären die dann nicht mehr auffindbar gewesen.

Deine Anzeige wäre wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
 
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In deinem intellektuell anspruchslosen Sermon für minderbegabte Agitatoren finden sich keine Argumente, weswegen man kostbare Lebenszeit verschwenden und sich damit befassen sollte.

Selbsterkenntnis?

Wenn die Musiker das Aufhängen von Fahnen unterlassen hätten, wäre das mit Straßenmusik abgegolten.
So ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Das war es schon.
Wäre noch zu klären, wer diesen überzogenen Polizeieinsatz bezahlt, zuzüglich die Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Das wird teuer für den Denunzianten, dem Hopp.
 

Picasso

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Selbsterkenntnis?

Wenn die Musiker das Aufhängen von Fahnen unterlassen hätten, wäre das mit Straßenmusik abgegolten.
So ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Das war es schon.
Wäre noch zu klären, wer diesen überzogenen Polizeieinsatz bezahlt, zuzüglich die Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Das wird teuer für den Denunzianten, dem Hopp.

Ich vermute das linke Gesockse bekommt jetzt häufiger und ausgiebiger was aufs ungewaschene Maul. Erst G20 und jetzt die Bedrohung dieses Polizisten und seiner Familie. Schwerer Fehler.
 
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Du empfindest Musik als bedrohlich?
 

brauchenix

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Ich wünsch mir mehr solcher Aktionen.

Aber dann von Identitäten vor/auf Grundstücken von "Flüchtling !"shelfern, Rechtsanwälten, BAMF-mitarbeitern und
allen, die sonst so ihren Nutzen aus der von oben verordneten Schleusungskriminalität ziehen !
 

Ragnarök

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Eher als lästig, wie Scheißhausfliegen.
Ausser es ist nationalistischer Hartwurstmetal.




 

schelm65

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Selbsterkenntnis?

Wenn die Musiker das Aufhängen von Fahnen unterlassen hätten, wäre das mit Straßenmusik abgegolten.
So ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Das war es schon.
Wäre noch zu klären, wer diesen überzogenen Polizeieinsatz bezahlt, zuzüglich die Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Das wird teuer für den Denunzianten, dem Hopp.
Ähm, ich bezog mich nicht mal auf diesen Hausfriedensbruch, sondern die allgemeinen Tiraden des Users.
 
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War das Gelände eingefriedet?

Wurden die Demonstranten aufgefordert, das Grundstück zu verlassen?

Haben die Demonstranten das Gelände nicht freiwillig wieder verlassen?

Hätte eine solche Demonstration vor Deinem Haus stattgefunden, hätte die Polizei vielleicht nach einiger Zeit eine Streife geschickt, die dann festgestellt hätte, dass keine Demonstranten mehr vor Ort waren. Danach hätten sie die Nachbarn gefragt, ob überhaupt so etwas stattgefunden hat. Und dann wären sie aufgebrochen, um nach den Demonstranten zu suchen. Leider wären die dann nicht mehr auffindbar gewesen.

Deine Anzeige wäre wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

(blau von mir) Uninteressant.

Du legst es tatsächlich drauf an.

Für den Tatbestand "Hausfriedensbruch" nicht erheblich...
* "Wurden die Demonstranten..." und
* "Haben die Demonstranten...",​
...denn im Paragraphen steht "ODER".

Der Tatbestand "Hausfriedensbruch" wird schon in dem Moment erfüllt, wenn Unbefugte in befriedeten Besitztum eindringen.

Ich wollte aber testen, inwieweit du Besitztum akzeptierst.

Und tatsächlich springst du hier für die Eindringlinge, die in diesem Fall "unbefriedeten BESITZTUM" bewusst zur Belästigung und Brandmarkung des Besitzers betreten, in die Bresche und nutzt die allerletzte Möglichkeit, ihr schäbiges Verhalten so weit wie nur möglich zu relativieren und straffrei darzustellen: die Befriedung.

Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist. Quelle: OLG Frankfurt NJW 2006, 1746, 1747; OLG Hamm NJW 1982, 1824.

Mit deiner öffentlich verharmlosenden Sichtweise trägst du dazu bei, dass jeder Eigentümer und Besitzer sein Besitztum "durch zusammenhängende Schutzwehren" äußerlich erkennbar machen muss(!), um gerade gegen solche fiesen Vorgehensweisen rechtlich geschützt zu sein und den Paragraphen "Hausfriedensbruch" für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.

Anders gesagt, um solche beistandsleistenden Kommentare wie den deinen (#70) nicht über sich ergehen lassen zu müssen und sich vor Menschen zu schützen, die in "unbefriedetes Besitztum" eindringen, sind Mauern und Grenzen (Schutzwehre) zwingend nötig, ansonsten ist man rechtlich ausgeliefert.
 

Picasso

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Du empfindest Musik als bedrohlich?

Stelle dich nicht blöder als du sowieso bist. Wenn vor deinem Haus 60 Mann erscheinen, pisst du dich ein. Auch wenn die ,, Alle Vöglein sind schon da" singen.
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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(blau von mir) Uninteressant.

Du legst es tatsächlich drauf an.

Für den Tatbestand "Hausfriedensbruch" nicht erheblich...
* "Wurden die Demonstranten..." und
* "Haben die Demonstranten...",​
...denn im Paragraphen steht "ODER".

Der Tatbestand "Hausfriedensbruch" wird schon in dem Moment erfüllt, wenn Unbefugte in befriedeten Besitztum eindringen.

Ich wollte aber testen, inwieweit du Besitztum akzeptierst.

Und tatsächlich springst du hier für die Eindringlinge, die in diesem Fall "unbefriedeten BESITZTUM" bewusst zur Belästigung und Brandmarkung des Besitzers betreten, in die Bresche und nutzt die allerletzte Möglichkeit, ihr schäbiges Verhalten so weit wie nur möglich zu relativieren und straffrei darzustellen: die Befriedung.

Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist. Quelle: OLG Frankfurt NJW 2006, 1746, 1747; OLG Hamm NJW 1982, 1824.

Mit deiner öffentlich verharmlosenden Sichtweise trägst du dazu bei, dass jeder Eigentümer und Besitzer sein Besitztum "durch zusammenhängende Schutzwehren" äußerlich erkennbar machen muss(!), um gerade gegen solche fiesen Vorgehensweisen rechtlich geschützt zu sein und den Paragraphen "Hausfriedensbruch" für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.

Anders gesagt, um solche beistandsleistenden Kommentare wie den deinen (#70) nicht über sich ergehen lassen zu müssen und sich vor Menschen zu schützen, die in "unbefriedetes Besitztum" eindringen, sind Mauern und Grenzen (Schutzwehre) zwingend nötig, ansonsten ist man rechtlich ausgeliefert.

Ich habe keine Aussagen in dem von Dir monierten Teil getroffen sondern Fragen gestellt.
 

Zentrifug'

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Ungefragt eingemischt
Zitat von teu

Du empfindest Musik als bedrohlich?
Toi, toi, teu, Ja - die teutsche Nazionalhümmne ist "höggschd" BEDROHLICH.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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