Kindergeld steigt 2019 um zehn Euro - 08.10.2018
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Familien sollen in den
nächsten Jahren steuerlich stark entlastet werden.
Dies plant die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723).
Damit sinkt die
Steuerbelastung (die staatliche finanzielle Volks-Enteignung) in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
Auch wenn man nicht gleich die Gegenfinanzierung bekannt gibt, ist das nur wieder einer altbekannten der
politischen, finanzbetrügerischen Maßnahmen.
Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung
des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. [/COLOR]
Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung, die die Bedeutung der familienpolitischen Maßnahmen betont:
"Familien halten unsere
(Staats-Gesellschaft) als
Leibeigene und Arbeitssklaven zusammen. Familien in
Arbeit zu stärken und
finanziell zu entlasten, ist deshalb
ein wichtiges Ziel."
(unsere staatlichen Leibeigenen, unser Arbeitssklaven die von uns finanziell Enteignet werden, für das Sie für Ihren Lebensunterhalt arbeiten gehen.)
Aber wie finanziert der parasitäre Staat, ohne sich selbst zu belasten das?
Die Erhöhung des Kindergeldes
führt im Gegenzug allerdings
zu einer Anrechnung (das - ist die Finanzierung)
bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, so daß der Staat dort 2019 rund
130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen Euro spart. Also als Gewinn für sich einbehalten kann.
Weil das wieder über
die diktatorischen finanziellen Zwangsabgaben-Enteignungs-Gesetze aus den
Angehörigen der Arbeitssuchenden, oder die vom Staat dafür in "Haftung" genommenen, dafür enteignet werden.
Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.
Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro.
diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
Um den
Effekt der "kalten Progression" auszugleichen,
(Zwangsabgabenverlust aus dem Volk) werden außerdem die
Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben,
(finanzielle Einkommensabsenkung) wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt,
(wer weniger verdient, zahlt auch weniger an Zwangsabgaben, Steuern) was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Erhöhung des Kindergeldes.
Zugleich wird die Regierung aber aufgefordert, daß sich Bund dauerhaft an den Kosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens zwei Milliarden Euro beteiligt. In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung fest, sie sehe derzeit keinen Grund für eine Verbindung des Familienentlastungsgesetzes mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Die übliche Dummschwätzerei !
Das alles sind nur staatspolitisch, finanzpolitische Machenschaften,
wo von Gegenfinanzierungen,
wo durch die Erhöhung der Lebensunterhaltkosten am Volk als Gegenfinanzierung noch nicht gesprochen wurde.
2020 - sollte es diese BRD noch geben, werden wir feststellen - das sich alles weiter wie bisher -
zum Nachteil der Volksangehörigen und zur Verbesserung der staatlichen Gesellschaftsschicht verändert hat.
:toben: