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Gesetze und Änderungen

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Nora

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Gesetze und Änderungen

Was sicher vielen nicht bewußt ist, welche Gesetze sich verändert haben und neu dazu gekommen sind. Schleichen tritt hier eine Entrechtung ein, ohne daß es bemerkt wird.
ich habe mal eine Sammlung davon zusammengestellt. Teilweise wurden sie verwässert.


§ 89 - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354 (Nr. 33)
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
2 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 4 Vorschriften zitiert
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 88 ←
→ § 90
§ 89 Einschränkung von Grundrechten


Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes),
der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 11



(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
 
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Nora

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Ab Januar 2016 ist das Seehandelsrecht ( Piratenrecht ) auch in Deiner Gemeinde gültig !
Oktober 15, 2015 Geschrieben von admintb

Der eine oder andere hat sich schon gefragt, warum eigentlich Seehandelsrechte hier auf dem Festland wirken können? Seehandelsrechte, die auf hoher See, auf staatenlosem Gebiet wirken? Aber warum bei uns?

Darauf gibt es eine Antwort:
Die Bürgermeister hatten 2007/8 auf Anordnung des Vereins EU die Gemeinde als Unternehmen (um) anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei D&B unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, dann Geschäftsführer eingetragen.
Seitdem heißt es nun Der Bürgermeister als Synonyme für einen voll haftenden Geschäftsführer. Die Niedersächsische Landesverfassung wurde zum Niedersächsisches Kommunalgesetz! Verfassung nun Gesetz? Was hat sich geändert?

MIt der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt. Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.

Mit dem ESM, CETA und TTiP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht! Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

Die Piraterie auf hoher See gab dem Siegeszuges des Handelsrechtes die Grundlage! Einige Handelsformen haben ihren Ursprung in der Piraterie, denn Korsaren und Piraten hatten oft eine ähnliche Geschäftsgrundlage:
Schiffe, Ausrüstung und Besatzung wurden von Privatleuten und nicht selten von Aktiengesellschaften finanziert, deren Anteilscheine dem Käufer einen entsprechenden Anteil der Beute sichern sollte. Selbst die Kaperbriefe, die späteren Lettres de Margue gelten als Vorlage der Genfer Konventionen.
Der internationale Meeresboden (das “Gebiet”) und die Hohe See unterliegen keiner Souveränität.
Das moderne Seevölkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) bestimmt.
Seit 1994 unter Verwaltung der int. Meeresbodenbehörde = Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Diesen staatenlosen Zustand der Gemeinden können nur deren wahlberechtigten Bürger wieder ändern. Die Grundlage zu dieser, fast weltweit einzigen Chance, die Wirkung der Seehandelsrechte auszuschalten, bietet die, noch existierende staatliche Grundlage des Deutschen Reiches in seinen Grenzen bis 2 Tage vor Ausbruch des Weltkrieges 1 Teil 1. Da scheint der Grund für die Pressehetze gegen die Reichsdeutschen begründet. Das bestätigt der Bundestag aktuell und dass nicht nur die Gemarkung der Gemeinden vor 1914 noch gültig sind.

Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Auzug Seite : Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”. ( Deutsche Reich mit seinen 26 Bundestaaten letzter Stand 1913 )
So scheint es, wir leben in einem Staat der keiner ist. Der nicht vom Volk gebildet, sondern von Unternehmen gegründet und nun von skrupellosen Konzernen ausgebeutet wird, weil zu wenige von uns mit bekommen haben, wie wir langsam aber sicher zu Staatenlosen (Gesetz über die Rechtsstellung der Staatenlosen, Artikel 27 Personalausweis: Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.) gemacht wurden.

Die Gemeinde ohne Bodenrecht hat mit dem, seit 2011 verordneten Verwaltungsprogramm DoppikKom das Hab und Gut der Gemeinde als Jahresressource aufzulisten, um dann als Wertpapier auf den Aktienmärkten gehandelt zu werden. Da werden zur Wertsteigerung auch Wald-, Wattflächen, Vögel und Bäume gelistet.
Die Stadt Kaufering z.B. hat ihrer Jahresbilanz folgend hinterlegt:
“Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen der Kommunalwerke Kaufering, Amtsgericht Augsburg HRA 14250 Unser Gerichte sind seit 2014 Unternehmen und werden über die US Firma IACA.ws geführt.”
Hier ist es so, dass sich die Stadt unter das Unternehmen Amtsgericht gestellt hat, welches, wie alle anderen Amtsgerichte, seit 2014 als Unternehmen über die US Firma IACA.ws geführt werden !
Ein weiterer strategisch geplanter Schritt in die Gesetzlosigkeit, nachdem 1950 schon der GVG §15 gestrichen wurde und mit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 endgültig feststeht, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk gewesen ist und somit insbesondere alle erlassenen “Gesetze” und “Verordnungen” seit 1959 nichtig sind. Dafür ist das Einführungsgesetz BGB Art 50 noch gelltent: Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. ( BGB 1900, Verfassung 1871 usw )
Wie Prof. Franz Oppenheimer in seinem herausragenden Werk “Der Staat” so treffend charakterisiert hat:
“… eine gesellschaftliche Einrichtung, die von einer siegreichen Menschengruppe einer besiegten Menschengruppe aufgezwungen wurde mit dem einzigen Zwecke, die Herrschaft der ersten über die letzte zu regeln und gegen innere Aufstände und äußere Angriffe zu sichern. Und die Herrschaft hatte keinerlei andere Endabsicht als die ökonomische Ausbeutung der Besiegten durch die Sieger”
Auch Ihre Gemeinde besteht noch in den Grenzen/der Gemarkung von vor 1914 und ist von wahlberechtigten Bürgern wieder zu aktivieren.
Selbst nach GG § 20,28 ist das möglich:
GG Art 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
GG Art. 28
(1) … In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
Wenn Bürger vor Wirkung der Seehandelsrechte Ihre Selbstbestimmung in Ihrer Gemeinde zurückholen wollen, dürfte der erste Schritt die Aktivierung der Gemeinde nach 1914 sein. Denn hier, so scheint es, liegt nicht nur der staatlich zu benennende Wert aller unserer Immobilien, sondern auch die rechtlich gültige Gemarkung der Gemeinden.
Holen sich die wahlberechtigten Bürger (Art. 116 GG) ihre Gebietskörperschaft zurück, entscheiden hier nicht mehr Konzerne über die Schulbücherauswahl oder internationale Gerichte über Schadensersatz der Gemeinden an Franchise-Unternehmen.

Die Bürger in staatlichen Gemeinden agieren damit in dem Handelsrecht übergeordnetem Rechtskreis und können nein sagen, zu Fracking, Windkraftanlagen, Nahrungschemikalien oder Samenpatenten und ja zu Hebammen, staatliche Steuern und Naturheilkunde, über soziale Schulformen und über die, in der Gemeinde verträgliche Anzahl aufzunehmenden Ausländer.

Bringt euch zurück in den letzten Souveränen Stand …leitet gemäss RuStAG eure Vorfahren Richtig ab denn das bringt euch in die Staatlichkeit in euren Bundestaat zurück …. sammelt Urkunden Dokumente die eure Abstammung belegen. Aktiviert Gemeinden zurück , wehrt euch für eure Kinder, für eure Heimat und für die Zukunft des Völkerbundes im Deutschen Reich …..denn das von 1913 in den grenzen 1913 ist bis heute faktisch sowie Völkerrechtlich niemals untergegangen. Wir können das Blatt noch drehen.
Quelle: Pressemitteilung BoxID 546915 Heike.M.Werding OS Landmark

http://dubistkeinpersonal.de/2015/1...piratenrecht-auch-in-deiner-gemeinde-gueltig/
 
OP
Nora

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Arbeitsunfähigkeit auf dem Prüfstand: Halb krank zur Arbeit
Von Heike Le Ker

Nicht jeder Krankgeschriebene ist komplett arbeitsunfähig.
Ärzte haben daher Teilkrankschreibung vorgeschlagen.

Muss man jetzt mit Grippe zur Arbeit? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Krank oder gesund, alles oder nichts: Ob man in Deutschland zur Arbeit darf, wenn man vom Arzt krankgeschrieben wurde, ist unter Rechtsexperten umstritten.
Nach sechs Wochen gibt es nach dem sogenannten Hamburger Modell die Möglichkeit, wieder einige Stunden zur Arbeit zu gehen und sich in dieser Zeit weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse zahlen zu lassen.

Auf Dauer ist das Krankengeld aber teuer: Im vergangenen Jahr gaben die Versicherungen für Krankengeld rund 10,6 Milliarden Euro aus.

Eine neue Strategie des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sieht jetzt Teilkrankschreibungen vor.

Die Krankenkassen könnten damit Geld sparen. Kritiker warnen: Versicherungen dürften Patienten, die Krankengeld beziehen, nicht zur vorzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit drängen.
Im Forum zu einem Bericht auf SPIEGEL ONLINE wurde vermutet, hier versuchten Arbeitgeber, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schleichend abzuschaffen.
Ein Nutzer schrieb: "Falls ich mir dieses Jahr also eine Grippe zuziehe, werde ich am ersten Tag 25 Prozent arbeiten. Die zwei Stunden reichen sicher, um die Hälfte meiner Kollegen anzustecken."
Welche Ängste sind begründet? Für wen können die Teilkrankschreibungen gelten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Muss ich krank zur Arbeit?
Nein, denn der Vorschlag beruht auf Freiwilligkeit.

Wer akut krank ist, eine ansteckende Infektion oder einen Knochenbruch hat, muss nicht arbeiten.
"Natürlich soll ein Patient mit Grippe zu Hause bleiben und erst wieder arbeiten, wenn er ganz gesund ist", sagt der Allgemeinmediziner Ferdinand Gerlach.
Als Vorsitzender des Sachverständigenrates hat er im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Vorschlag zu Teilkrankschreibungen mit zu verantworten.
"Niemand soll arbeiten, wenn er krank ist und nicht möchte.
Eine Teilkrankschreibung kann nur im Gespräch zwischen Arzt und Patient erfolgen, auf das der Arbeitgeber keinen Einfluss hat."
Für wen sind Teilkrankschreibungen denkbar?
Generell soll gelten: Jeder Fall wird individuell vom Arzt begutachtet, mit dem Patienten besprochen und dann gemeinsam mit ihm entschieden.
Teilkrankschreibungen nur für ausgewählte Gruppen von Patienten soll es daher nicht geben.
Aber: "Es gibt Menschen, denen es gar nicht guttut, wenn sie zu lange krankgeschrieben sind", sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
"Ein Patient mit Rückenschmerzen sollte nicht wochenlang still zu Hause im Bett liegen, sondern könnte zum Beispiel zu 50 Prozent arbeiten und den Rest seiner Zeit in der Rehabilitation verbringen."
Auch für manche Patienten mit Depressionen könne es hilfreich sein, einige Stunden des Tages unter Menschen zu verbringen.
SPIEGEL-ONLINE-Leser "meglio" hält die Initiative für sinnvoll, weil er sich nach einem Trauma nicht für komplett arbeitsunfähig hielt: "Hatte einen Seitenbandabriss am linken Daumen nach Skiunfall, IKK hat nicht mal Telefondienste genehmigt."
Auch mit einem gebrochenen Bein könnte man durchaus E-Mails schreiben.
Kann mein Arbeitgeber Druck ausüben?
Auf den Arzt kann und darf der Arbeitgeber keinen Einfluss nehmen, indirekt auf den Arbeitnehmer kann er das aber.
Allein die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, könnte Angestellte dazu veranlassen, früher zurück zur Arbeit zu gehen.
Auch der Gedanke an die Kollegen, die durch die Abwesenheit mehr Arbeit zu bewältigen haben, könnte Kranke unter Druck setzen.
Ob sich dieser Druck aber von jenem unterscheidet, der ohnehin bei Vollzeit-Krankschreibungen besteht, ist unklar.
Der Arbeitgeber muss allerdings zustimmen, wenn ein Arbeitnehmer übergangsweise in Teilzeit in den Job zurückkehren möchte.

Lässt sich Geld sparen?
Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitnehmer bereits in den ersten sechs Wochen in den Job zurückkehren kann.
Das ist bislang im Hamburger Modell nicht möglich.
Innerhalb dieser Frist wäre es ein Vorteil für den Arbeitgeber, denn die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit das Krankengeld für den Angestellten, auch wenn dieser schon wieder arbeitet.
Danach soll der Arbeitgeber für die Leistung zahlen, die der Arbeitnehmer erbringt.
Arbeitet er zu 50 Prozent, muss der Arbeitgeber diesen Anteil zahlen, den Rest übernimmt die Kasse.
Insgesamt wäre das Einkommen dann höher, als wenn der Angestellte nur Krankengeld bezöge, denn das liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitslohnes.
Wie hoch die Summe ist, die die Krankenkassen dadurch sparen könnten, will Ratsvorsitzender Gerlach aber nicht kalkuliert haben.

"Wir sind keine Sparkommission", sagt der Arzt. "Wir erstellen Gutachten und machen Vorschläge, wie wir die Autonomie und Lebensqualität von Patienten sowie das Gesundheitswesen in Deutschland verbessern könnten."
Welche weiteren Vorteile erhofft man sich?
Vor allem nach langen Krankheitsphasen ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz für die Betroffenen mitunter schwierig, von null auf hundert Prozent kann sich mancher nicht vorstellen - und lässt sich unter Umständen erneut krankschreiben.
Wer immer wieder stundenweise in Kontakt mit seiner Arbeit und den Kollegen ist, bleibt nicht nur inhaltlich, sondern auch strukturell eingebunden.
In Skandinavien hat sich gezeigt, dass Teilkrankschreibungen den Wiedereinstieg erleichtern.
Welche Erfahrungen gibt es im Ausland?
Teilkrankschreibungen gibt es in Schweden bereits seit 1990, später auch in Dänemark, Norwegen und Finnland.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2008 zeigt, dass in Schweden schon im Jahr 2006 36 Prozent der Krankschreibungen Teilkrankschreibungen (39 Prozent Frauen, 32 Prozent Männer) waren, bis heute ist der Anteil relativ konstant geblieben.
In Norwegen hatte der Anteil zwischen 2002 und 2006 von 12 auf 18 Prozent zugenommen.
Die Wissenschaftlerin Johanna Kausto schreibt in einer Analyse über Teilkrankschreibungen in Finnland, die es dort seit 2007 gibt: "Die Maßnahme steigert effizient und sicher die Teilnahme am Arbeitsleben und wirkt sich positiv auf das Individuum aus."
Mit Material von dpa
http://www.spiegel.de/gesundheit/di...scheinigung-auf-dem-pruefstand-a-1066909.html

Nicht umsonst hat sich der Druck auf Patienten erhöht seitens der Kassen und immer öfters werden die medizinischen Dienste eingeschaltet.
 
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NATÜRLICHE & JURISTISCHE PERSON(EN) & PERSONALAUSWEIS – TEIL 2
1. JUNI 2015 AGMIW@DEUTSCHLAND.MS SCHREIBE EINEN KOMMENTAR
Der (deutsche) Mensch hat/besitzt Personen. Die Natürliche Person, sofern der Mensch den Nachweis über den Feststellungsantrag erbracht bat und unzählige Juristiche Personen.
Die Juristische Person wird von den Behörden benutzt, um mit dem Menschen agieren zu können.
Die Natürliche Person ist der Begünstigte im Treuhandverhältnis.
Ohne den Feststellungsantrag ist man als Staatenloser „verschollen auf Hoher See“. Nun meldet man sich in seiner Heimat(h) zurück und hat damit auch Anspruch die „Land- und Bodenrechte“.

Warum haben Ausländer oder Asylanten bessere / höhere Rechte?
Diese haben eine Staatsangehörigkeit bzw. haben eine Natürliche Person.

Daher bekommt ein Personalausweisträger „deutsch“ als SACHE kein Recht gegenüber einem Ausländer oder Asylanten, wenn man sich vor einem „deutschen“ BRD-Gericht auseinandersetzen muss.
Eine Sache hat keine Rechte.
Oder, wenn ein Asylant oder Ausländer eine deutsche Personalausweisträgerin heiratet, wird im Perso bei der Neubeantragung/ausstellung der Name künftig klein geschrieben.


http://www.agmiw.org/personalausweis-teil-2/

NEUES – 60 Jahre Grundgesetz in keiner guten Verfassung

https://grundgesetz.wordpress.com/2...jahre-grundgesetz-in-keiner-guten-verfassung/
 

Debitist

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Was sicher vielen nicht bewußt ist, welche Gesetze sich verändert haben und neu dazu gekommen sind. Schleichen tritt hier eine Entrechtung ein, ohne daß es bemerkt wird.
ich habe mal eine Sammlung davon zusammengestellt. Teilweise wurden sie verwässert...

Juristische Abhandlungen sind ein Thema, was nicht besonders leicht ist.
Deshalb vielleicht ein paar einfache Worte dazu.

Es geht darum, das staatliche Recht abzuschaffen und durchweg in Europa Privatrecht einzuführen.
Wir alle kennen TTIP usw.
Da sollen private Schiedsgerichte ganze Bevölkerungen in Haft nehmen dürfen.

Vorarbeit wurde geleistet durch Abschaffung §15 GVG.

https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html

Tja, weggefallen.
Was stand da früher?

Da stand: "Alle Gerichte sind Staatsgerichte."

Wen Genaueres über den Gesamtzusammenhang interessiert, dem empfehle ich folgenden interessanten und unterhaltsamen Vortrag ab Eine Stunde 7 min, also ca noch 30 min:

https://www.youtube.com/watch?v=x6Sfha7nIGM

Wer Spaß daran findet, einfach googeln nach "youtube andreas clauss"


Wer mehr Zeit hat, hier sehr spannend ausgeführt:

https://www.youtube.com/watch?v=_SydoJbNvZA

(Im letzten Link ab 1:13min ist übrigens auch der Trick mit dem Wegfall §15 GVG erläutert.)


Gruß
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Habe hier nur einen kleinen Teil der neuen Gesetze eingebracht. Da geht noch mehr.
 
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Juristische Abhandlungen sind ein Thema, was nicht besonders leicht ist.
Deshalb vielleicht ein paar einfache Worte dazu.

Es geht darum, das staatliche Recht abzuschaffen und durchweg in Europa Privatrecht einzuführen.
Wir alle kennen TTIP usw.
Da sollen private Schiedsgerichte ganze Bevölkerungen in Haft nehmen dürfen.

...

Gruß
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Bist Du sicher, dass nationales Recht europäischem weichen soll?
Sollen nicht nur §§, die Großgemeinschaftsgeltung haben,
angeglichen werden?

Zum Thema Recht existiert unglaublich viel Verwirrung.
Und der beliebte Rechtsirrtümer-Aufklärer Dr. jur. Ralf Höcker,
klärte die Öffentlichkeit bislang auch nicht über die wichtigsten auf,
obwohl ich ihn per FAX ausdrücklich darum gebeten habe
und ihn sogar aufklärte
mit den von mir zuvor
über Rechtsexperten recherchierte und üppig bestätigte ...

Die Nutzung des Rechtes auf Kontolle mächtiger Fremdbestimmung,
das allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,
sich jederzeit bei entsprechendem Bedarf Rechtssicherheit zu verschaffen
und damit darauf zu verzichten, zwei Juristen mit drei Meinungen
im Handwägelchen hinter sich her zu ziehen,
interessiert aber keine Sau*.

* Ich drücke das jetzt mal so aua aus in der Hoffnung,
dass ärgerliches Gegrunze in der Mitleserschaft zu hören ist ...

Mit Wissen, Klarheit, ist ja auch sehr viel Machtverlust verbunden
für Mächtige, die möglicherweise
eine sehr verkorkste Kindheit/Jugend
zu Juristen machte ...
 

Debitist

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Bist Du sicher, dass nationales Recht europäischem weichen soll?
Sollen nicht nur §§, die Großgemeinschaftsgeltung haben,
angeglichen werden?

Zum Thema Recht existiert unglaublich viel Verwirrung.
Und der beliebte Rechtsirrtümer-Aufklärer Dr. jur. Ralf Höcker,
klärte die Öffentlichkeit bislang auch nicht über die wichtigsten auf,
obwohl ich ihn per FAX ausdrücklich darum gebeten habe
und ihn sogar aufklärte
mit den von mir zuvor
über Rechtsexperten recherchierte und üppig bestätigte ...

Die Nutzung des Rechtes auf Kontolle mächtiger Fremdbestimmung,
das allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,
sich jederzeit bei entsprechendem Bedarf Rechtssicherheit zu verschaffen
und damit darauf zu verzichten, zwei Juristen mit drei Meinungen
im Handwägelchen hinter sich her zu ziehen,
interessiert aber keine Sau*.

* Ich drücke das jetzt mal so aua aus in der Hoffnung,
dass ärgerliches Gegrunze in der Mitleserschaft zu hören ist ...

Mit Wissen, Klarheit, ist ja auch sehr viel Machtverlust verbunden
für Mächtige, die möglicherweise
eine sehr verkorkste Kindheit/Jugend
zu Juristen machte ...

Da gehe ich mit Dir mit.
Aber in diesem Forum gibt es zu wenige, die sich ausreichend...hatte ich Dir neulich schon geschrieben.

Ich denke mal, wir beide beschäftigen uns nicht aus Langeweile mit solchen Themen tiefgründig und glücklich macht es uns auch nicht.
Es ist, um für "Normalfälle" gewappnet zu sein.

Und es ist auch, wie Du zutreffend erwähnst, manchmal eine verkorkste Kindheit.
Es gibt heute viele Möglichkeiten, Politiker zu Stadthaltern zu machen. BRD z.B. Schwule und Lesben im Bundestag, aber auch gestandene Verbrecher.

Jeder muss so viel Dreck am Stecken haben, dass man ihn sogar ohne Angabe von Gründen austauschen kann.

Ich sehe ja Deine Bemühungen.

(Nur für Dich: lies nochmals Goethe, Faust, Teil 1, Szene Nacht)

Per Fax besser als Nichts.

Habe die Tage M. Winkler angerufen, er stellt den Tageskommentar ein.
(Zitat: "Ich setze mich jetzt an den Fluss und warte, bis die Leichen vorbeischwimmen.)

Und ich kann ihn voll verstehen.


Lieber Gruß
Debitist
 
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Bist Du sicher, dass nationales Recht europäischem weichen soll?

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l14548
Der Vorrang des EU-Rechts

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.

Definition

Der EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enel anerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Vorrang des EU-Rechts für alle nationalen Rechtsakte gilt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem EU-Rechtsakt angenommen wurden


wäre der Lissabonvertrag die "offizielle europäische Verfassung" geworden,
wäre das "Dilemma mit den Grundgesetz" auch endgültig geklärt
 

Smoker

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wäre der Lissabonvertrag die "offizielle europäische Verfassung" geworden,
wäre das "Dilemma mit den Grundgesetz" auch endgültig geklärt

Da irrst du aber. Eine Verfassung kann immer nur durch eine große repräsentative Versammlung geschaffen werden. Und nicht in Hinterzimmern der EU und schon garnicht per "Vertrag". :nono: Also selbst wenn mal sowas wie ein "Lissabonvertrag" entstehen sollte, kann sich Deutschland immernoch eine eigene Verfassung basteln... das ist ein Vorteil unseres GG Provisoriums.
 

Eisbaerin

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[MENTION=4072]Nora[/MENTION]
die mehrheit derer, die sich hier im forum tummeln kapieren ja noch nicht mal die sache mit dem personalausweis. traurig das es so viele dummgeschulte in diesem lande gibt. :(
 

Debitist

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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l14548
Der Vorrang des EU-Rechts

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.

Definition

Der EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enel anerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Vorrang des EU-Rechts für alle nationalen Rechtsakte gilt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem EU-Rechtsakt angenommen wurden


wäre der Lissabonvertrag die "offizielle europäische Verfassung" geworden,
wäre das "Dilemma mit den Grundgesetz" auch endgültig geklärt

Eine Frage:
Stehst Du hinter dem von Dir fett gedruckten?


Gruß
Debitist
 

nachtstern

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Da irrst du aber. Eine Verfassung kann immer nur durch eine große repräsentative Versammlung geschaffen werden. Und nicht in Hinterzimmern der EU und schon garnicht per "Vertrag". :nono: Also selbst wenn mal sowas wie ein "Lissabonvertrag" entstehen sollte, kann sich Deutschland immernoch eine eigene Verfassung basteln... das ist ein Vorteil unseres GG Provisoriums.

"wenn" der Lissabonvertrag entstehen sollte?
Der ist Existent ^^
lediglich am Votum weniger Länder gescheitert.
Das Grundgesetz Deutschlands ist mittlerweile durch so viele Gesetze beschränkt worden, das es nicht mehr des Papieres wert ist auf dem es geschrieben steht.

EU Recht vor Nationalem Recht- ist doch recht eindeutig....
das aber auch der Lissabonvertrag nichts wert ist, zeigt eindeutig die Entscheidung zum ESM ^^

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-esm-klage100.html
EuGH lehnt Klage gegen ESM ab

die Vergemeinschaftung der Schulden ist damit beschlossene Sache.
 
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[MENTION=4072]Nora[/MENTION]
die mehrheit derer, die sich hier im forum tummeln kapieren ja noch nicht mal die sache mit dem personalausweis. traurig das es so viele dummgeschulte in diesem lande gibt. :(

Geht mir am.... vorbei. Jeder Einzelne zählt. Die andere Seite arbeitet auch mit ständigen Wiederholungen, mache ich auch.
 
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Ich danke für deine Mühe. Nichts zu verbessern.
Berührt ja auch meine Korrektur dessen nicht,
was Debitist in seiner Antwort an mich so darstellte,
als hätten wir uns nur zum Händeschütteln
in diesem Thread getroffen:

Da gehe ich mit Dir mit.
Aber in diesem Forum gibt es zu wenige, die sich ausreichend...hatte ich Dir neulich schon geschrieben.

Ich denke mal, wir beide beschäftigen uns nicht aus Langeweile mit solchen Themen tiefgründig und glücklich macht es uns auch nicht.
Es ist, um für "Normalfälle" gewappnet zu sein.

Und es ist auch, wie Du zutreffend erwähnst, manchmal eine verkorkste Kindheit.
Es gibt heute viele Möglichkeiten, Politiker zu Stadthaltern zu machen. BRD z.B. Schwule und Lesben im Bundestag, aber auch gestandene Verbrecher.

Jeder muss so viel Dreck am Stecken haben, dass man ihn sogar ohne Angabe von Gründen austauschen kann.

Ich sehe ja Deine Bemühungen.

(Nur für Dich: lies nochmals Goethe, Faust, Teil 1, Szene Nacht)

Per Fax besser als Nichts.

Habe die Tage M. Winkler angerufen, er stellt den Tageskommentar ein.
(Zitat: "Ich setze mich jetzt an den Fluss und warte, bis die Leichen vorbeischwimmen.)

Und ich kann ihn voll verstehen.


Lieber Gruß
Debitist

Nach allem, was ich bisher von dir zu sehen bekam,
fehlt es dir noch erheblich an einer tiefgründigen Beschäftigung.
Vielleicht solltest Du dir andere Gesprächspartner suchen
als Leute wie Michael Winkler, der mal verurteilt worden ist,
weil er öffentlich den Holocaust zu leugnen versuchte ...

Die intensiv rechte Szene, wie die intensiv linke,
haben allesamt die selben Schwierigkeiten wie der Rest des Volkes,
zu denen sich allerdings noch ein paar gruppendynamische Entgleisungen gesellen:
Sie sind zu doof, ihre Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen
und dann auch ihre Erwartungen objektiv genug zum Unterstützen
gerechter Gemeinsamkeiten mit möglichst vielen anderen auszurichten.
Damit rangieren sie weit unterhalb meiner Achtung vor Tieren, Pflanzen usw.,
wenn sie nicht bereit sind, ihr Fehlverhalten zu erkennen.

Was Vernunftwesen vom Rest gleichartiger Erscheinungsformen abhebt,
ist die Fähigkeit, die Kernursache vielfältiger Schwierigkeiten zu erkennen.
Hier im Psw habe ich bislang nicht mal eine Hand voll Menschen gefunden,
die sich dieses Alleinstellungsmerkmals rühmen können ...
 

nachtstern

einzig wahrer
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entscheident ist Immer das "Kleinstgedruckte":

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
 

nachtstern

einzig wahrer
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Geht mir am.... vorbei. Jeder Einzelne zählt. Die andere Seite arbeitet auch mit ständigen Wiederholungen, mache ich auch.

Hier irrst Du leider....
zwar wird in der EU und auch in Deutschland vornehmlich Politik für Minderheiten gemacht,
aber der Einzelne zählt dabei absolut nicht ^^
 

Uwe O.

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[MENTION=4072]Nora[/MENTION]
die mehrheit derer, die sich hier im forum tummeln kapieren ja noch nicht mal die sache mit dem personalausweis. traurig das es so viele dummgeschulte in diesem lande gibt. :(

Das liegt daran, dass die meisten im Forum keine vernagelten Reichsbürger sind.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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