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aber so auf der Brennsuppe schwimmt auch die deutsche Betriebsprüfung nicht rum ...Lizenzkosten sind immer noch Betriebsausgaben und können den Gewinn schmälern. Sie müssen lediglich dem Drittvergleich standhalten. Nun versuche im Fall Amazon zu beweisen, dass die erhobenen Lizenzgebühren aus Holland unüblich hoch sind und einem Drittvergleich nicht standhalten, wenn kein Dritter zum Vergleich existiert.
Das was du meinst, ist absolut kein Streitpunkt, das ist geklärt und ist absolut belanglos.
... der Trick mit den Mondlizenzen ist doch ebefalls schon von vorgestern und geht kaum noch durch
das mit dem Streit um den Ort der Wertschöpfung hingegen ist so leicht nicht zu klären und daher ist auch nicht zu erwarten, dass das sich so schnell ändern wird ...