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Alldieweil es hier immerwieder gerne darum geht,
Mächtigen weit oben auf die Füße zu „treten"
mit einem oft sehr hässlichen, dummgeschwätzten,
oft auch nur stinkenden Zeigefinger:
Haftungsauschlüsse für vorsätzliches Fehlverhalten Mächtiger, Obriger,
also doch recht vieler Menschen, die auf dem hohen Ross sitzen
und nicht mal absteigen, wenn sie mit dem Fu§volk reden,
der generell greifen würde, ist mir keiner bekannt.
Weil ein solcher auch meinem gesunden Rechtsgefühl im Weg wäre,
habe ich bislang auch nicht nach einem solchen gesucht
und weiß deshalb, dass man viele, die VerANTWORTung für andere tragen
und schnell mal missbrauchen, um sich besser zu stellen,
über vorsätzliches Handeln d'rankriegen kann
über unser Rechtssystem, das auch Staatsdienern nicht erlaubt,
gegen Rechtsvorschriften zu versto§en.
VORSATZ kann man sichtbar machen,
indem man auf rechtswidriges Verhalten hinweist,
und zwar so, dass der Hinweis Beweiskraft erlangt.
(Ich tue das seit langem mit dem Versenden von Faksimile-Botschaften
mithilfe dieser wundervollen Geräte, in die man DIN-A4-Seiten schieben kann
und an jedes beliebige andere gleichartige Gerät schicken,
sodass der Empfänger innerhalb weniger Minuten
das ziemlich selbe Blatt in den Händen hält,
während das eigene danach für die Aktenablage zur Verfügung steht
und über einen Sendebericht auch juristisch zweifelsfrei verwertbar ist.
(Zwar gibt es immerwiedermal Menschen, denen der Erhalt einer FAX-Seite so zusetzt,
dass sie später mal behaupten, bei ihnen sei nur ein leeres Blatt angekommen,
doch kann man die mit gescheiter Tatsachenorientierung so in die Enge treiben,
dass auch die besten Anwälte, die für sie arbeiten,
sich lächerlich und unglaubwürdig machen.)
Nun eine Frage zu diesem sicherlich sehr interessanten Thema:
Welche Tätigkeit eines Juristen, die immer dann wichtig werden,
wenn Fehlverhalten irgendwelcher Saubeutel in Ordnung gebracht werden soll,
beruht nicht auf vorsätzlichem Handeln, soweit das Ma§nahmen betrifft,
die das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern beeinflusst?
(Wenn beispielsweise ein sparsamer Staatsanwalt
nur zwei Blättchen Klopapier benutzt,
und sich danach dreimal so lange wie andere die Hände wäscht,
ist das zwar in meinem Augen ein Fehlverhalten,
aber keines, das Einfluss auf Individuen des Volkes nimmt.
Ob es überhaupt so sparsame Staatsanwälte gibt,
sei mal dahingestellt - und ist ja auch irrelevant ...)
Ich bitte um gut geräusperte Wortmeldungen zu diesem sehr ernsten Thema,
mit dem die ungeheuere Power des Volkes viel Gesellschaft
in die rechte Richtung bewegen könnte.
Wenn es denn wollte.
Besten Dank.
Mächtigen weit oben auf die Füße zu „treten"
mit einem oft sehr hässlichen, dummgeschwätzten,
oft auch nur stinkenden Zeigefinger:
Haftungsauschlüsse für vorsätzliches Fehlverhalten Mächtiger, Obriger,
also doch recht vieler Menschen, die auf dem hohen Ross sitzen
und nicht mal absteigen, wenn sie mit dem Fu§volk reden,
der generell greifen würde, ist mir keiner bekannt.
Weil ein solcher auch meinem gesunden Rechtsgefühl im Weg wäre,
habe ich bislang auch nicht nach einem solchen gesucht
und weiß deshalb, dass man viele, die VerANTWORTung für andere tragen
und schnell mal missbrauchen, um sich besser zu stellen,
über vorsätzliches Handeln d'rankriegen kann
über unser Rechtssystem, das auch Staatsdienern nicht erlaubt,
gegen Rechtsvorschriften zu versto§en.
VORSATZ kann man sichtbar machen,
indem man auf rechtswidriges Verhalten hinweist,
und zwar so, dass der Hinweis Beweiskraft erlangt.
(Ich tue das seit langem mit dem Versenden von Faksimile-Botschaften
mithilfe dieser wundervollen Geräte, in die man DIN-A4-Seiten schieben kann
und an jedes beliebige andere gleichartige Gerät schicken,
sodass der Empfänger innerhalb weniger Minuten
das ziemlich selbe Blatt in den Händen hält,
während das eigene danach für die Aktenablage zur Verfügung steht
und über einen Sendebericht auch juristisch zweifelsfrei verwertbar ist.
(Zwar gibt es immerwiedermal Menschen, denen der Erhalt einer FAX-Seite so zusetzt,
dass sie später mal behaupten, bei ihnen sei nur ein leeres Blatt angekommen,
doch kann man die mit gescheiter Tatsachenorientierung so in die Enge treiben,
dass auch die besten Anwälte, die für sie arbeiten,
sich lächerlich und unglaubwürdig machen.)
Nun eine Frage zu diesem sicherlich sehr interessanten Thema:
Welche Tätigkeit eines Juristen, die immer dann wichtig werden,
wenn Fehlverhalten irgendwelcher Saubeutel in Ordnung gebracht werden soll,
beruht nicht auf vorsätzlichem Handeln, soweit das Ma§nahmen betrifft,
die das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern beeinflusst?
(Wenn beispielsweise ein sparsamer Staatsanwalt
nur zwei Blättchen Klopapier benutzt,
und sich danach dreimal so lange wie andere die Hände wäscht,
ist das zwar in meinem Augen ein Fehlverhalten,
aber keines, das Einfluss auf Individuen des Volkes nimmt.
Ob es überhaupt so sparsame Staatsanwälte gibt,
sei mal dahingestellt - und ist ja auch irrelevant ...)
Ich bitte um gut geräusperte Wortmeldungen zu diesem sehr ernsten Thema,
mit dem die ungeheuere Power des Volkes viel Gesellschaft
in die rechte Richtung bewegen könnte.
Wenn es denn wollte.
Besten Dank.