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Vorsatz - Ach Du lieber Himmel ...!!

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Alldieweil es hier immerwieder gerne darum geht,
Mächtigen weit oben auf die Füße zu „treten"
mit einem oft sehr hässlichen, dummgeschwätzten,
oft auch nur stinkenden Zeigefinger:

Haftungsauschlüsse für vorsätzliches Fehlverhalten Mächtiger, Obriger,
also doch recht vieler Menschen, die auf dem hohen Ross sitzen
und nicht mal absteigen, wenn sie mit dem Fu§volk reden,
der generell greifen würde, ist mir keiner bekannt.
Weil ein solcher auch meinem gesunden Rechtsgefühl im Weg wäre,
habe ich bislang auch nicht nach einem solchen gesucht
und weiß deshalb, dass man viele, die VerANTWORTung für andere tragen
und schnell mal missbrauchen, um sich besser zu stellen,
über vorsätzliches Handeln d'rankriegen kann
über unser Rechtssystem, das auch Staatsdienern nicht erlaubt,
gegen Rechtsvorschriften zu versto§en.

VORSATZ kann man sichtbar machen,
indem man auf rechtswidriges Verhalten hinweist,
und zwar so, dass der Hinweis Beweiskraft erlangt.
(Ich tue das seit langem mit dem Versenden von Faksimile-Botschaften
mithilfe dieser wundervollen Geräte, in die man DIN-A4-Seiten schieben kann
und an jedes beliebige andere gleichartige Gerät schicken,
sodass der Empfänger innerhalb weniger Minuten
das ziemlich selbe Blatt in den Händen hält,
während das eigene danach für die Aktenablage zur Verfügung steht
und über einen Sendebericht auch juristisch zweifelsfrei verwertbar ist.
(Zwar gibt es immerwiedermal Menschen, denen der Erhalt einer FAX-Seite so zusetzt,
dass sie später mal behaupten, bei ihnen sei nur ein leeres Blatt angekommen,
doch kann man die mit gescheiter Tatsachenorientierung so in die Enge treiben,
dass auch die besten Anwälte, die für sie arbeiten,
sich lächerlich und unglaubwürdig machen.)

Nun eine Frage zu diesem sicherlich sehr interessanten Thema:

Welche Tätigkeit eines Juristen, die immer dann wichtig werden,
wenn Fehlverhalten irgendwelcher Saubeutel in Ordnung gebracht werden soll,
beruht nicht auf vorsätzlichem Handeln, soweit das Ma§nahmen betrifft,
die das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern beeinflusst?

(Wenn beispielsweise ein sparsamer Staatsanwalt
nur zwei Blättchen Klopapier benutzt,
und sich danach dreimal so lange wie andere die Hände wäscht,
ist das zwar in meinem Augen ein Fehlverhalten,
aber keines, das Einfluss auf Individuen des Volkes nimmt.
Ob es überhaupt so sparsame Staatsanwälte gibt,
sei mal dahingestellt - und ist ja auch irrelevant ...)

Ich bitte um gut geräusperte Wortmeldungen zu diesem sehr ernsten Thema,
mit dem die ungeheuere Power des Volkes viel Gesellschaft
in die rechte Richtung bewegen könnte.
Wenn es denn wollte.
Besten Dank.
 

Volkmar

Deutscher Bundespräsident
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VORSATZ kann man sichtbar machen,
indem man auf rechtswidriges Verhalten hinweist,
und zwar so, dass der Hinweis Beweiskraft erlangt.

Das wird gerade bei Frau Clinton und Obama gemacht und auf Frau Merkel warten auch noch sehr viele Klagen. Wir werden gerade nur Zeugen der letzten Zuckungen.
 
OP
Ei Tschi
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Das wird gerade bei Frau Clinton und Obama gemacht und auf Frau Merkel warten auch noch sehr viele Klagen. Wir werden gerade nur Zeugen der letzten Zuckungen.

Könntest Du mal eine nachweisbare potentielle Rechtsverletzung nennen,
die sich Frau Dr. Merkel zuschulden kommen ließ?
Ich vernahm bisher im Volksgefrotzel nur vage Vermutungen
zu unscharfem, vermeintlichem Grundgesetzmissbrauch.
Die meisten Menschen haben so wenig Ahnung von Recht,
dass sie nicht mal eine einigerma§en aufrecht daherkommende Hoffnung
mit ihren Unrechtsvermutungen auf die Beine stellen könnten.

Aus diesem Grund hat man beispielsweise bisher in ( D )
nur eine Hand voll Richter wegen Rechtsbeugung belangt.
Denn um das Verhalten Obriger, Mächtiger
als vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen,
mu§ man auch konkret benennen können,
welche Rechtsvorschrift sie missachten bzw. missachtet haben.

Dafür gibt es ein fantastisches Recht,
das Rechtsauskünfte professioneller Berater überflüssig macht.
Ängstliches Volk könnte sich damit auch sparen,
ständig zwei Juristen im Handwägelchen hinter sich herzuziehen,
damit ihnen wenigstens eine Daumenpeilung gelingt
zwischen drei Meinungen von zwei Juristen ...
 

Iles9

Deutscher Bundespräsident
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Könntest Du mal eine nachweisbare potentielle Rechtsverletzung nennen,
die sich Frau Dr. Merkel zuschulden kommen ließ?
Ich vernahm bisher im Volksgefrotzel nur vage Vermutungen
zu unscharfem, vermeintlichem Grundgesetzmissbrauch.
Die meisten Menschen haben so wenig Ahnung von Recht,
dass sie nicht mal eine einigerma§en aufrecht daherkommende Hoffnung
mit ihren Unrechtsvermutungen auf die Beine stellen könnten.

Aus diesem Grund hat man beispielsweise bisher in ( D )
nur eine Hand voll Richter wegen Rechtsbeugung belangt.
Denn um das Verhalten Obriger, Mächtiger
als vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen,
mu§ man auch konkret benennen können,
welche Rechtsvorschrift sie missachten bzw. missachtet haben.

Dafür gibt es ein fantastisches Recht,
das Rechtsauskünfte professioneller Berater überflüssig macht.
Ängstliches Volk könnte sich damit auch sparen,
ständig zwei Juristen im Handwägelchen hinter sich herzuziehen,
damit ihnen wenigstens eine Daumenpeilung gelingt
zwischen drei Meinungen von zwei Juristen ...

Ach Ei Tschi, wieder so ein Text der so schwer verdaulich ist.

Hatte bisher zwei Rechtsanwälte in Anspruch genommen. Bei einer Verhandlung habe ich dann mit selber recherchierten §§ mein Recht bekommen, bei dem anderen habe ich durch Recherche rausbekommen was Gesetz ist und der Anwalt hat es durchgesetzt. Mit ner Bank auseinandersetzen war mir da doch zu schwierig das alleine durch zu ziehen.
Und dann nehme ich mal das Urteil über die Berechnung vom ALG II. Wenn dann Richter obwohl sie jede Menge Berechnungen von vielen verschiedenen Institutionen über das nötige Existensminimum um auch am öffentlichen Leben teilnehmen zu könne vorliegen hatten, schaffen die es dann beim Richterspruch nur bis zu evident und Nachbesserung.
Bei solchen vielen Gummiurteilen bekommt man kaum mal einen Richter zu packen und die entsprechend wischiwaschi Gesetze machen es denen auch noch leicht. Ich bin keine Jurist aber merke schon wenn Gesetzlichkeiten in gewünschte Richtungen gelenkt werden.
 
OP
Ei Tschi
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Ach Ei Tschi, wieder so ein Text der so schwer verdaulich ist.

Hatte bisher zwei Rechtsanwälte in Anspruch genommen. Bei einer Verhandlung habe ich dann mit selber recherchierten §§ mein Recht bekommen, bei dem anderen habe ich durch Recherche rausbekommen was Gesetz ist und der Anwalt hat es durchgesetzt. Mit ner Bank auseinandersetzen war mir da doch zu schwierig das alleine durch zu ziehen.
Und dann nehme ich mal das Urteil über die Berechnung vom ALG II. Wenn dann Richter obwohl sie jede Menge Berechnungen von vielen verschiedenen Institutionen über das nötige Existensminimum um auch am öffentlichen Leben teilnehmen zu könne vorliegen hatten, schaffen die es dann beim Richterspruch nur bis zu evident und Nachbesserung.
Bei solchen vielen Gummiurteilen bekommt man kaum mal einen Richter zu packen und die entsprechend wischiwaschi Gesetze machen es denen auch noch leicht. Ich bin keine Jurist aber merke schon wenn Gesetzlichkeiten in gewünschte Richtungen gelenkt werden.

Das passiert, besonders gerne, wenn Betroffene keine Ahnung davon haben,
dass sie mündliche Verhandlungen elektronisch aufzeichnen können.
Denn was dort nicht nochmal korrekt beantragt wird,
auch wenn es zuvor üppig und deutlichst in der Klageschrift zu finden ist,
hat keinerlei rechtliche Relevanz. Auch das wissen nur sehr sehr wenige.
Dann noch die Unsicherheit beim Rechtssicherheitgewinnen,
weil man nicht weiß, wie man mit den Rechtspfadfindern bzw. den Behördenfuzzys zuvor umgeht,
kann ja nur oft in die Hose gehen.
 

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