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Kann man Gesetze ausser Kraft setzen ??

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Die Webseite Landesrecht online sieht aus wie eine Regierungsseite, auf der offizielle Dokumente nachzulesen sind.
Wie auch dieser "Beschluss".

Es geht da um Asyl, Minderjährigkeit und Vormundschaft.
Wenn man ganz herunterscrollt, stösst man in der vorletzten Begründung dann aber auf eine
ganz überraschenden Satz:

58
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik
ist in diesem Bereich
jedoch seit rund eineinhalb Jahren
außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet
wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt
.




Die Formulierung ist datiert auf 14.02.2017, das hiesse der Bruch war Sommer 2015.

Kann das sein ?
Ist die Seite Fake oder wurde sie gehakt ?
Hat sich der Protokollant einen Spass erlaubt ?
Oder hat hier ein Gericht wirklich zugegeben, dass manchmal ganz einfach die Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt wird.

:confused:
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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Die Webseite Landesrecht online sieht aus wie eine Regierungsseite, auf der offizielle Dokumente nachzulesen sind.
Wie auch dieser "Beschluss".

Es geht da um Asyl, Minderjährigkeit und Vormundschaft.
Wenn man ganz herunterscrollt, stösst man in der vorletzten Begründung dann aber auf eine
ganz überraschenden Satz:

58
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik
ist in diesem Bereich
jedoch seit rund eineinhalb Jahren
außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet
wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt
.




Die Formulierung ist datiert auf 14.02.2017, das hiesse der Bruch war Sommer 2015.

Kann das sein ?
Ist die Seite Fake oder wurde sie gehakt ?
Hat sich der Protokollant einen Spass erlaubt ?
Oder hat hier ein Gericht wirklich zugegeben, dass manchmal ganz einfach die Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt wird.

:confused:

Da sich dieser Text auf allen gängigen Schmuddelseiten findet, erübrigt sich die Frage nach der Seriosität dieser Quelle.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Die Webseite Landesrecht online sieht aus wie eine Regierungsseite, auf der offizielle Dokumente nachzulesen sind.
Wie auch dieser "Beschluss".

Es geht da um Asyl, Minderjährigkeit und Vormundschaft.
Wenn man ganz herunterscrollt, stösst man in der vorletzten Begründung dann aber auf eine
ganz überraschenden Satz:

58
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik
ist in diesem Bereich
jedoch seit rund eineinhalb Jahren
außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet
wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt
.




Die Formulierung ist datiert auf 14.02.2017, das hiesse der Bruch war Sommer 2015.

Kann das sein ?
Ist die Seite Fake oder wurde sie gehakt ?
Hat sich der Protokollant einen Spass erlaubt ?
Oder hat hier ein Gericht wirklich zugegeben, dass manchmal ganz einfach die Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt wird.

:confused:

Hast du einen Link zu der Seite?
 

nachtstern

einzig wahrer
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Da sich dieser Text auf allen gängigen Schmuddelseiten findet, erübrigt sich die Frage nach der Seriosität dieser Quelle.

du sprichst "dieser Quelle" die Seriösitaet ab?

https://justiz.rlp.de/de/startseite/
Rheinland-Pfalz

bei der auch dieses zu finden ist:

http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
58

Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.


ah ja?!
 

Ophiuchus

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Die Webseite Landesrecht online sieht aus wie eine Regierungsseite, auf der offizielle Dokumente nachzulesen sind.
Wie auch dieser "Beschluss".

Es geht da um Asyl, Minderjährigkeit und Vormundschaft.
Wenn man ganz herunterscrollt, stösst man in der vorletzten Begründung dann aber auf eine
ganz überraschenden Satz:

58
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik
ist in diesem Bereich
jedoch seit rund eineinhalb Jahren
außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet
wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt
.




Die Formulierung ist datiert auf 14.02.2017, das hiesse der Bruch war Sommer 2015.

Kann das sein ?
Ist die Seite Fake oder wurde sie gehakt ?
Hat sich der Protokollant einen Spass erlaubt ?
Oder hat hier ein Gericht wirklich zugegeben, dass manchmal ganz einfach die Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt wird.

:confused:

MUTTI kann alles !
 
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du sprichst "dieser Quelle" die Seriösitaet ab?

https://justiz.rlp.de/de/startseite/
Rheinland-Pfalz

bei der auch dieses zu finden ist:

http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
58

Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.


ah ja?!

Dieser Affe ist echt so scheißend blöd, dass es nicht mal für eine schnelle Internet-Recherche reicht.
 
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Ich weiß allerdings gar nicht, was an diesem Fundstück (ich glaube, Oliver Janich hat's aufgetrieben) so sensationell sein soll? Dass sich Demokraten bisweilen an geltendes Recht und Verträge nicht halten, ist nun wirklich nichts Neues.
 
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Man möchte den Volksvertretern und Regierenden empfehlen,
den Territorialschutz von Menschen ernster zu nehmen,
der für viele in die Binsen geht, die sich ungerecht behandelt fühlen.
Also müssten sie sich auch noch mit dem Kollektivblödsinn No.1 beschäftigen,
der bei nahezu allen Vernunftwesen eine erstaunliche Hirnrissigkeit aufweist:

Menschen erklären Gerechtigkeit, also etwas, das nur über Gemeinsamkeiten entstehen kann,
mit den Worten „angemessen, fair". Das ist eine hochelastische Definition,
die den Amis erlaubte, 340.000 Japaner in den Strahlentod zu schicken
und dem machtgeilen Volk der Deutschen an die 60 Millionen Menschen zu vernichten
im letzten Weltkrieg.
Da wird der nächste wohl nicht lange auf sich warten lassen,
denn das Volk ist überdies auch zu blöde, zu begreifen, wie Macht entsteht,
und wie geil es für viele ist, sich mit Aufstrebenden nach oben rei§en zu lassen.

Indes, man erreicht Volksvertreter und Regierende nicht.
Als Bestandteil des Volkes.
Obwohl man sich in einem Demokratiekonzept bewegt,
das mit seiner Meinungsfreiheit auch so einen Quatsch ermöglicht.
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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[MENTION=1145]nachtstern[/MENTION] und [MENTION=1807]Berliner Kindl[/MENTION],

die Frage war, ob die Quelle seriös sei. Dazu muss ich mich nicht mit dem Inhalt beschäftigen. Es reicht völlig aus zu sehen, wer den Text sonst noch zitiert.

Wenn der Threaderöffner seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt und von sich aus eine seriöse Quelle angibt, so ist das nicht mein Problem. Da dasselbe Thema hier schon mehrfach gebracht wurde, gehe ich davon aus, dass es nicht in erster Linie um das Thema geht sondern um Bekanntmachung der Quelle.
 
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Denkt doch auch mal logisch!
Wer das Dublinabkommen (man bedenke. dies war für alle EU Länder verbindlich!!!) außer Kraft setzt, kann auch so weit denken, dass damit automat die rechtsstaatliche Ordnung nicht mehr gilt. Sofern sie vor Außerkraftsetzung überhaupt gegolten haben kann. Ohne Dieser ist viel mehr möglich wie wir uns vorstellen können!
Wobei ich mich aber wundere, dass solch ein gravierender Einschnitt trotzdem nicht von anderen Politikern Europ. Staaten verhindert werden konnte. Allein das zeigt mir die Sonderstellung Merkels unter den übrigen Politikern, ihre erschreckende Machtfülle.
Wir haben a.Gd. der seit 1945 besonderen Situation in der BRD eine Zustand, welcher von Rechsstaatlichkeit mind. soweit entfernt ist wie der BRD Bewohner von seiner Staatsangehörigkeit. Eins ergibt das Andere...
 
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...

Kann das sein ?
...
Oder hat hier ein Gericht wirklich zugegeben, dass manchmal ganz einfach die Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt wird.

:confused:

Die ganze Rechtsordnung ist wohl nur außer Kraft zu setzen mit einer Neutronenbombe.

Einzelne Rechtsvorschriften kann jede Bürgerin, jeder Bürger au§er Kraft setzen,
wenn sie dem Erreichen der obersten Leitlinie im Wege stehen, der Gerechtigkeit.

Weil das Volk aber zu blöde ist, Gerechtigkeit korrekt zu definieren,
ja es sogar zu blöde ist, das eigentliche Ziel
jedes möglichst gerechten Gebens und Nehmens zu erkennen,
ist wesentlich wahrscheinlicher, dass die Rechtswirtschaft Gesetze au§er Kraft setzt,
ohne dass die Betroffenen was davon merken. Die sind nämlich auch noch zu blöde,
das Recht zu kennen, das ihnen garantiert, verständlich über das Ziel (Gesetz) juristischer Arbeit aufgeklärt zu werden.

Das Volk wird geradezu von seiner Rechtsblödheit gebeutelt, und merkt nichts davon.
Was damit alles verbunden ist, erklärt sich eigentlich mit dem Recht auf Gewalt
und dem Recht auf's letzte Wort, das Juristen genie§en.
______________________________________________ Und wie ...
 
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Denkt doch auch mal logisch!
Wer das Dublinabkommen (man bedenke. dies war für alle EU Länder verbindlich!!!) außer Kraft setzt, kann auch so weit denken, dass damit automat die rechtsstaatliche Ordnung nicht mehr gilt.

Mehr gibt's dazu tatsächlich nicht zu sagen.
 

nachtstern

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[MENTION=1145]nachtstern[/MENTION] und [MENTION=1807]Berliner Kindl[/MENTION],

die Frage war, ob die Quelle seriös sei. Dazu muss ich mich nicht mit dem Inhalt beschäftigen. Es reicht völlig aus zu sehen, wer den Text sonst noch zitiert.

Wenn der Threaderöffner seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt und von sich aus eine seriöse Quelle angibt, so ist das nicht mein Problem. Da dasselbe Thema hier schon mehrfach gebracht wurde, gehe ich davon aus, dass es nicht in erster Linie um das Thema geht sondern um Bekanntmachung der Quelle.

"Was" ist "Das" bitte für ein Schwachsinnsargument?`

Wenn Die QUELLE unlauter ist, dann ist der Inhalt "sachlich" nicht zu überprüfen, weil .....

das ist im eigentlichen Sinne "TROLLEREI"!

kurz um: Dein Diskussions-Interesse tendiert gen Null !

is ja wie im Mittelalter:
Wenn die Nachricht "Scheiße" ist, dann töte den Überbringer (und nicht den Verursacher ^^)
 
OP
J.F.A.
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du sprichst "dieser Quelle" die Seriösitaet ab?

https://justiz.rlp.de/de/startseite/
Rheinland-Pfalz

bei der auch dieses zu finden ist:

http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
58


Vielen Dank, hatte den Link glatt vergessen.

Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Demnach wohl wirklich ein authentischer Gerichtbeschluss.
Dass Gesetz einfach so ausser Kraft gesetzt werden kann, also klammheimlich .... oder "vertraulich"
nein - das überrascht mich dann doch.
Der Rechtsstaat gibt also zu dass er keiner mehr ist.
Und dann war es wohl eine Order von Merkel, eine von ganz oben, und wer dann sagt, Merkel bricht das Recht,
hat Recht.

Um das Recht wieder herzustellen braucht es vielleicht mutige Beamte und noch mehr mutige Bürger.
Und wir erleben ja noch ganz andere Rechtsverstösse, zB die Abgabe der Internet-Zensur an Privat-Firmen.

:rolleyes2:
 

Trantor

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Es geht da um Asyl, Minderjährigkeit und Vormundschaft.
Wenn man ganz herunterscrollt, stösst man in der vorletzten Begründung dann aber auf eine
ganz überraschenden Satz:

58
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik
ist in diesem Bereich
jedoch seit rund eineinhalb Jahren
außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet
wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt
.




Die Formulierung ist datiert auf 14.02.2017, das hiesse der Bruch war Sommer 2015.

Kann das sein ?
Ist die Seite Fake oder wurde sie gehakt ?
Hat sich der Protokollant einen Spass erlaubt ?
Oder hat hier ein Gericht wirklich zugegeben, dass manchmal ganz einfach die Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt wird.

:confused:

seriös oder nicht die Aussage leitet sich ja nicht von einem rechtlichen Erlass oder einer rechtlichen parlamentarischen Entscheidung ab sondern schlicht und ergreifend von der Realität:

- Wenn Grenzen nicht kontrolliert werden kann man auch nicht kontrollieren wer kommt, dh jeder kann kommen ob legal oder illegal ob berechtigt mit Pass oder ohne egal wo herkommt.
- auffällig wird das in D nur dann wenn er sich registrieren lässt oder bei bei einer Personalkontrolle zufällig erwischt wird
- Wenn er sich registriren lässt wird über seinen Aufenthaltsstatus rechtlich entschieden - aber selbst wenn entschieden wurde er habe kein Aufenthaltsrecht wird nur zu einem marginalen Bruchteil abgeschoben - die Zahlen sprechen da für sich, insofern illegal oder nicht hat da keinerlei Relevanz zu 99% bleiben soweiso alle in D

----> wie auch immer zusammenfassen kann man sagen wäre "illegaler Grenzübetritt" ein Verbrechen müssten unsere Gefängnisse voll sein und wir müssten unzählige Gerichtsverfahren dahingehend haben - haben wir aber nicht.

Letzendlich ist zur Beurteilung der Aussage nur 2 Zahlen wichtig:
Wieviele Migranten kommen aktuell bzw kamen in den letzten 3 Jahren, und wieviele wurden insgesant wieder abgeschoben. Da die Quote der Abschiebung gemessen am gesamten Zustrom wohl irgendwo bei unter 1em Prozent liegt kann man ohne zögern zweifelsfrei feststellen:
Jeder der kommt bleibt auch und neimand sitzt deswegen im Gefägns also ist daran auch nicht illegales, ....oder weiss einer wieviele Migranten wegen "illegalen Grenzübertritt im Gefängnis sitzt" ich glaube nicht einer.

Isofern is die Frage nicht wie seriös die Quelle ist...der Punkt ist einfach das die Aussage wahr ist weil sie defakto einfach der Realität entspricht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Trantor

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Demnach wohl wirklich ein authentischer Gerichtbeschluss.
Dass Gesetz einfach so ausser Kraft gesetzt werden kann, also klammheimlich .... oder "vertraulich"
nein - das überrascht mich dann doch.
Der Rechtsstaat gibt also zu dass er keiner mehr ist.
Und dann war es wohl eine Order von Merkel, eine von ganz oben, und wer dann sagt, Merkel bricht das Recht,
hat Recht.

Um das Recht wieder herzustellen braucht es vielleicht mutige Beamte und noch mehr mutige Bürger.
Und wir erleben ja noch ganz andere Rechtsverstösse, zB die Abgabe der Internet-Zensur an Privat-Firmen.

:rolleyes2:

Mich überrascht das nicht im geringsten, aber solange man in den Medien das auch nicht so massentauglich deutlich benennt, bzw all jene die es wagen diskreditiert und gesellschaftlich ausgrenzt werden glaubt das ja keiner. Es wird den Menschen erst dann bewusst werden wenn sie es perönlich jeden Tag auf der Strasse erleben und direkt davon betroffen sind und zwar alle....und das wird noch ein Weilchen dauern.
 

nachtstern

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Demnach wohl wirklich ein authentischer Gerichtbeschluss.
Dass Gesetz einfach so ausser Kraft gesetzt werden kann, also klammheimlich .... oder "vertraulich"
nein - das überrascht mich dann doch.
Der Rechtsstaat gibt also zu dass er keiner mehr ist.
Und dann war es wohl eine Order von Merkel, eine von ganz oben, und wer dann sagt, Merkel bricht das Recht,
hat Recht.

Um das Recht wieder herzustellen braucht es vielleicht mutige Beamte und noch mehr mutige Bürger.
Und wir erleben ja noch ganz andere Rechtsverstösse, zB die Abgabe der Internet-Zensur an Privat-Firmen.

:rolleyes2:

Es scheint:

Je offener die Rechtsbrüche, desto geringer die Resonanz in der Presse und damit der "öffentliche Widerstand"....
 
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Wenn der Threaderöffner seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt und von sich aus eine seriöse Quelle angibt, so ist das nicht mein Problem.

Dein Problem scheint zu sein, dass du nicht besonders gut lesen kannst? Der erste Satz des Threaderöffners:

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"Was" ist "Das" bitte für ein Schwachsinnsargument?`

Wenn Die QUELLE unlauter ist, dann ist der Inhalt "sachlich" nicht zu überprüfen, weil .....

das ist im eigentlichen Sinne "TROLLEREI"!

kurz um: Dein Diskussions-Interesse tendiert gen Null !

is ja wie im Mittelalter:
Wenn die Nachricht "Scheiße" ist, dann töte den Überbringer (und nicht den Verursacher ^^)

Das ist ökonomisches Verhalten. Das Thema wurde mehrfach behandelt, so dass kein neuer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, so lange sich die Sachlage nicht geändert hat.

Trollerei ist es, wenn man die selben Themen immer wieder neu auf die Tagesordnung bringt, ohne neue Erkenntnisse einzubringen. Denn dann geht es nicht um Diskussion sondern um Stimmungsmache.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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