Richtig.
Gäbe es einen Mangel an Miet-PKW, wenn die Gesetze des Wohnraummietrechts gälten?
Nämlich:
- Die Kaution für das Mietauto darf nach Aushändigung des PKW in 3 Monatsraten nachträglich bezahlt werden
- Die Höhe der KFZ-Miete ist gesetzlich geregelt, ebenso etwaige Erhöhungen, Autovermieter muss vergleichbare PKW-Mieten nachweisen
- Schimmel im Auto ist immer bauartig begründet, das Gegenteil hat der Vermieter mittels Gutachten zu beweisen
- Der KFZ-Mieter erwirbt ebenso wie der Eigentümer Eigentum an dem gemieteten PKW (Verfassungsgericht - NJW 1993, 2035-2037)
- Rückstand mit bis zu 2 Monatsmieten berechtigt den Vermieter nicht, das Auto zurück zu fordern
- Für Reparaturen ist natürlich nur der Vermieter zuständig
- Der Automieter darf Umbauten am Mietwagen vornehmen, auch völlig unqualifizierte.
. Autovermieter muss dem MIeter schriftlich zuvor mitteilen, wieviel Miete der Vormieter zahlte
- Hat der Automieter nicht vor Anmietung den PKW besichtigt, so kann er bis zu 3 Jahre die gezahlte PKW-Miete zurückfordern
Niemand würde mehr Autos vermieten - und solange das aktuelle Wohnraummietrecht gilt, werden auch Wohnungen fehlen. Es ist leichter sich scheiden zu lassen, als einen Mieter los zu werden.
Ich kann Dir nicht belegen, zu welchen Anteilen der Fahrzeugpark eines Autovermieters durchschnittlich vermietet ist, schätze aber, dass dieser zu mindestens 50 % im Hof steht.
Wenn man eine Leerstandsquote bei Wohn- oder auch Gewerbeimmobilien von 50 % hätte, wäre dies eine einzige Katastrophe, für alle Seiten, auch für die Mieter der Wohnungen.
Für den Vermieter, insbesondere von Wohnimmobilien besteht der Vorteil, dass er Leerstände kaum befürchten muss, zumindest nicht in jenen Regionen, in denen gesetzliche Vorgaben den "Markt unverhältnismäßig ausbremsen". Schon von daher ist Dein Vergleich völlig unangemessen.
Mängel am Auto führen übrigens klar dazu, der Autovermieter ein mangelfreies Auto zur Verfügung stellen muss. Warum ein Auto unverhältnismäßig verdreckt ist oder warum z. B. dessen Heizung nicht funktioniert, interessiert nicht.
Angesichts des Preisanstiegs für Wohnimmobilien, selbst für Kapitalanleger, verstehe ich Euer Geschwafel sowieso nicht. Es wäre selbst unvernünftig, sich eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung (deren Preise ebenfalls durch die Decke gehen) zu kaufen, wenn die Verhältnisse für Wohnungsmieter so paradiesisch sind, wie es ihr hier beschreibt.
Übrigens berechtigt der Rückstand von mehr als einer Monatsmiete in Folge die Kündigung des Wohnungsmietverhältnisses.
Aber im Wohnungsmietrecht kennst Du Dich wohl nicht so gut aus.