- Registriert
- 3 Feb 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 6.161
- Punkte Reaktionen
- 2.642
- Punkte
- 59.720
- Geschlecht
Öffentlicher Sender MUSS VOLLUMFÄNGLICH berichten,
Privatsender KANN vollumfänglich berichten, wenn er es für angebracht hält.... (und der Eigner einverstanden ist!)
Bei den Öffentlichen gelten andere Maßstäbe,
wofür Jeder seine Zwangsgebühr entrichten muss!
ich habe nichts anderes behauptet, es steht dir frei in dieser Frage Klage zu erheben. Nur muss du diesen Vorwurf auch ausführlich und umfassend belegen können. Mit dem Vorwurf das Person X wegen der falschen politischen Meinung nicht mehr in Talkshows eingeladen wird und deshalb nicht umfassend berichtet wird kannst du bestenfalls ein müdes Lächeln der Richter ernten.
Diese Vorwürfe sind nicht neu und ich bin ganz deiner Meinung, nur sowas gerichtsfest nachzuweisen ist praktisch unmöglich solange es hin und wieder einen halbwegs neutralen Artikel irgendwo im Staatsrundfunk über die AfD gibt.