Man kann es drehen wie man möchte: Boden ist nur begrenzt vorhanden, wird aber gleichzeitig von jedem Menschen zum Leben benötigt.
Welche unerhörte Macht & Reichtum privater Bodenbesitz (auf Kosten der Bodenlosen!) verleiht, kann man sich z.B. an Adel und Leibeigenschaft in den Geschichtsbüchern klar machen. Die Grundlage derart brutaler, gesellschaftlichen Zustände, hat vor allem das private Bodeneigentum weniger Großgrundbesitzer ermöglicht.
Ohne Boden kommt man nicht an Lebensraum und Nahrung. Dementsprechende Zugeständnisse macht man an Bodenbesitzer, die bis zur völligen Aufgabe persönlicher Freiheit gehen können.
Allein das macht klar, das Privateigentum am unabdingbaren Boden die Gesellschaft spaltet, indem sie wenigen Privilegien ermöglicht, die immer zu Lasten der Grundbesitzlosen gehen.
Sämtlicher Boden muss daher von Staat & Gemeinden aufgekauft und verpachtet werden, anders kommt man dem Problem nicht wirklich bei.
Es ist erforderlich, dass das Bodenproblem endlich richtig verstanden wird. Das ist überhaupt erst mal die Voraussetzung, um sich die wirklichen Misstände & Lösungen bewusst zu machen, damit in Folge die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Hier mal ein Auzug aus dem in meiner Signatur verlinkten PDF über das Bodenmonopol. (S.98)
Unschädlichmachung des Bodenmonopols
Während der aus dem künstlichen Geldmonopol stammende Kapitalzins nach unseren
Vorschlägen zu beseitigen ist, indem unbekümmert um die sinkende Rentabilität die Sachgüter
vermehrt werden, solange, bis die zinsbedingende Knappheit überwunden ist, liegen die Dinge
beim Boden, der nach unserer Einteilung ein natürliches Monopol bildet, grundsätzlich anders.
Boden kann nicht beliebig vermehrt werden. Daher muss der Boden für alle Zeiten ein Monopol
bleiben, das heißt die Konkurrenz wird bei ihm niemals frei sein können, sondern immer
beschränkt bleiben. Denn an der Konkurrenz kann sich nur beteiligen, wer selbst geeigneten
Boden besitzt. Jeder andere ist von der Konkurrenz ausgeschlossen. Da jedoch die geeigneten
Bodenflächen, bzw. die Bodenflächen überhaupt beschränkt sind, so muss auch die Konkurrenz
beschränkt bleiben. Aus diesem Grunde lässt sich auch der Bodenzins, der ja nur der Ausdruck
der relativen Bodenknappheit ist, niemals beseitigen. Andererseits ist der Mensch, genau so wie
jedes andere Lebewesen, auf die Benutzung des Bodens, aus dem ja alle materiellen Güter
stammen, angewiesen, nicht minder wie auf Licht und Luft.
Der Bodenzins fließt daher ständig. Er lässt sich durch gesetzlichen Zwang wohl verbieten
(etwa in Form des Mieterschutzes oder eines Bodenpreisstopps), aber nicht beseitigen. Er fällt in
diesem Falle zwar nicht dem Haus- und Grundeigentümer zu, dafür dem geschützten Mieter,
bzw. dem Erwerber des Bodens zu gestopptem Preis, wie noch gezeigt werden soll.
Der Bodenzins ist, wie weiter vorne gesagt, nichts anderes als der für die Nutzung des
Bodens erzielbare Preis. Dieser Preis ist an sich durchaus gerechtfertigt. Je größer der Vorteil ist,
den die Nutzung einer bestimmten Bodenfläche (auch die Gewässer gehören dazu) bietet, um
so höher wird der für diese Nutzung zu zahlende Preis sein können. Wer immer den Boden
nutzt und diesen Preis bezahlt, dem wird nichts Unzumutbares angelastet, denn er entrichtet ja
nur den Gegenwert für einen von ihm in Anspruch genommenen Vorteil. Würde jemand den
Boden nutzen, ohne zur Entrichtung des Bodenzinses verpflichtet zu sein, so bleibt der
Bodenzins, wie schon angedeutet, trotzdem bestehen; er verbleibt dann eben in der Hand des
Bodenbenutzers. Dies ist dann ausnahmslos der Fall, wenn Bodeneigentümer und
Bodenbenutzer ein und dieselbe Person sind, unter Umständen aber auch dann, wenn
Bodeneigentümer und Bodenbenutzer zwei verschiedene Personen sind, der letztere aber durch
amtliche Preis- und Mieteneingriffe einen geringeren Preis, bzw. eine geringere Miete zu
entrichten hat als dem Bodenzins entspricht. Der Bodenzins kann also durch staatliche
Eingriffe bestenfalls in andere Taschen geleitet, nicht aber beseitigt werden. Im
Regelfall erhebt der Bodeneigentümer den vollen Gegenwert in Gestalt des Bodenzinses für alle
wie auch immer nennbaren Vorteile, die die Benutzung seines Bodens zu bieten vermag. Für
den Bodenbenutzer ist es daher ganz gleich, wo er arbeitet oder wohnt, bzw. welche Art von
Boden er bearbeitet. Gesell schreibt daher über den landwirtschaftlichen Bodenzins: „Die
Grundrente verwandelt in wirtschaftlicher Beziehung den Erdball in eine für den Pächter,
Unternehmer, Kapitalisten (soweit er nicht Bodenbesitzer ist) durchaus eintönige, gleichartige
Masse.“ So sagt Flürscheim: „Wie alle Unebenheiten des Meeresbodens durch das Wasser zu
einer glatten Fläche umgewandelt werden, so ebnet die Rente den Boden.“ Und zwar setzt sie
(und das ist das Merkwürdige) den Ertrag der Arbeit für alle Bebauer des Bodens gleichmäßig
auf den Ertrag herab, den man auf Ödland in der Heimat oder von herrenlosen Böden in der
Wildnis erwarten kann. Die Begriffe fruchtbar, unfruchtbar, lehmig, sandig, sumpfig, mager,
fett, gut oder schlecht gelegen werden durch die Grundrente in wirtschaftlicher Beziehung
wesenlos. Die Grundrente macht es für alle Arbeiter völlig gleichgültig, ob sie Heideland in der
Eifel, Gartenboden in Berlin oder Weinberge am Rhein bearbeiten“.
Und über den städtischen Bodenzins urteilt Herbert K.R. Müller: „Alle Vorteile aus der Lage
des Bodens, also alle Ersparnisse an Arbeit und Zeit, Fahrgeldern, Frachten, Fuhrlöhnen, die
Gewinne aus Umsatzsteigerungen, alle Vorzüge der guten Wohnlage und alle sonst etwa
irgendwie in Erscheinung tretenden Vergünstigungen werden vom Bodeneigentümer als
erhöhte Miete vereinnahmt. Sie führen daher unmittelbar zur Steigerung der Grundrente
gegenüber dem ungünstiger gelegenen Boden, obgleich die Vorzüge der Lage nicht durch
eigene Leistungen des Bodeneigentümers, sondern durch das Wirken der Allgemeinheit
entstanden sind“. (...)