- Registriert
- 5 Nov 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 4.474
- Punkte Reaktionen
- 1.287
- Punkte
- 43.720
- Geschlecht
- --
Da bist du aber auf nem falschen Dampfer!Man kann auch "ungültig" wählen. Das mögen die Parteien ganz und gar nicht gern. Weil ungültige Stimmen können nicht proporzmäßig auf die Parteien verteilt und mit Steuergeld abgerechnet werden, Nichtwähler dagegen schon. )
Im Gegenteil: "ungültige" Stimmen sind ihnen sogar lieber, als nicht abgegebene Stimmen,
denn sie erhöhen die "Wahlbeteiligung". Je mehr "Ungültige Stimmen", desto weniger Tränen müssen wegen "ach so niedriger Wahlbeteiligung" vergossen werden
(und jede ungültige Stimme ist "keine Stimme für die Gegner").
"Ungültige Stimmen" werden nur rein statistisch erfasst,
ansonsten wirken sie genau so, wie "nicht abgegebene Stimmen",
denn für das Wahlergebnis sind einzig die Prozente von den "abgegebenen gültigen Stimmen" entscheiden.
Geld gibt es seit etzlichen Jahren auch nur für jede Stimme, die eine Partei oder ein Enzelkandidat bekommen hat.
m.W. einzig im Bundesland Berlin könnten rein theoretisch die "ungültigen Stimmen" eine Rolle spielen,
weil zur Feststellung der "5-Prozent-Sperrklausel" die "abgegebenen Zweitstimmen" herangezogen werden und nicht wie sonst üblich die "abgegebenen gültigen (Zweit)Stimmen".